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Beim offentlichen Zweck handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff aus dem deutschen Kommunalrecht wonach die Kommunen verpflichtet sind das Wohl ihrer Einwohner im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zu fordern Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Dringender offentlicher Zweck 4 Grenzen des offentlichen Zwecks 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAls offentlicher Zweck sind beispielsweise anerkannt die Sicherung des Eigenbedarfs der Gemeinde sowie ihrer Einwohner des ortsansassigen Gewerbes und der Industrie mit offentlichen Versorgungs und Dienstleistungen Daseinsvorsorge die Bereitstellung der offentlichen Infrastruktur die kommunale Siedlungspolitik mit dem Ziel einer Wohnungsversorgung fur breite Schichten der Bevolkerung stadtebauliche Entwicklungs und Sanierungsmassnahmen Unterstutzung der Wirtschaftsforderung Berucksichtigung sozialer Belange der Leistungsempfanger oder die Beseitigung sozialer und sonst unzutraglicher Missstande Offentlicher Zweck liegt auch dann vor sogar wenn damit keine Daseinsvorsorge betrieben wird im sozialen Rechtsstaat konnen die Gemeinden im offentlichen Interesse zahlreiche und vielgestaltige Aufgaben ubernehmen die durch den offentlichen Zweck gedeckt sind 1 Es genugt dass die Betatigung fur den offentlichen Zweck objektiv erforderlich im Sinne von vernunftigerweise geboten ist 2 Rechtsfragen BearbeitenNach Art 28 Abs 2 GG sind alle Angelegenheiten der ortlichen Gemeinschaft geschutzt Das sind diejenigen Bedurfnisse und Interessen die in der ortlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben 3 Materielles Kriterium sei der spezifische Bezug der Aufgabe zu solchen Bedurfnissen und Interessen die den Gemeindeeinwohnern gemeinsam seien und sich aus ihrem Zusammenleben in der politischen Gemeinde ergaben 4 Garantiert ist dabei nicht nur der Aufgabenbereich sondern auch die Befugnis in diesem Bereich die Geschafte eigenverantwortlich zu fuhren Diese Selbstverwaltungsgarantie bedarf der Ausgestaltung und Formung durch den Gesetzgeber Dem Gesetzgeber wird durch den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie eine Grenze gezogen doch ist er auch ausserhalb des Kernbereichs nicht ganzlich frei 5 Diese Aufgaben konnen die Kommunen innerhalb ihrer verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung entweder selbst oder durch Grundung kommunaler Unternehmen mit wirtschaftlicher Betatigung erfullen Worin die Kommunen eine Forderung des allgemeinen Wohls ihrer Einwohner erblicken ist hauptsachlich der Anschauung ihrer massgebenden Organe uberlassen und hangt von den ortlichen Verhaltnissen finanziellen Moglichkeiten Bedurfnissen der Einwohner und anderen Faktoren ab Bei der Prufung des offentlichen Zwecks im Verwaltungsprozess ist zunachst darauf abzustellen welche Aufgaben die Gemeinden ublicherweise erfullen Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht Munster 6 jungst entschieden dass als offentlicher Zweck jeder im Aufgabenbereich der Gemeinde liegende Gemeinwohlbelang anzusehen sei so dass lediglich die Gewinnerwirtschaftung als offentlicher Zweck ausgeschlossen ware Der Begriff des Erforderns sei nicht im Sinne von Unausweichlichkeit zu verstehen sondern es genuge dass die Betatigung fur den offentlichen Zweck vernunftigerweise geboten sei Insoweit habe jedoch die Gemeinde einen gewissen Beurteilungsspielraum Denn der Entscheidung uber die Aufnahme der Betatigung wurden wertende und prognostische Elemente innewohnen die von einem Gericht nicht uneingeschrankt kontrolliert werden konnten Die Entscheidung der sich betatigenden Gemeinde dass der von ihr verfolgte offentliche Zweck die Betatigung erfordert konne daher nur auf grobe Fehleinschatzungen hin uberpruft werden Die ausdruckliche Anerkennung eines weitreichenden Spielraums fur die Gemeinde beim Erfordern und die dementsprechend limitierte Kontrollmoglichkeit durch die Verwaltungsgerichte reflektiert die verwaltungsrechtliche Behandlung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs Dringender offentlicher Zweck BearbeitenFur kommunale Betatigungen musste in Nordrhein Westfalen bis Dezember 2010 sogar ein dringender offentlicher Zweck vorliegen Nicht jede offentlich wunschenswerte Betatigung sondern nur solche durften als Betatigung von den Kommunen verfolgt werden die einem erhohten offentlichen Interesse in der Daseinsvorsorge gerecht wurden Mit dem Erfordernis eines dringenden offentlichen Zwecks 107 Abs 1 Satz 1 Nr 1 GemO NRW a F sollten erhohte Anforderungen an die Zulassigkeit einer Betatigung gestellt werden Nach der Begrundung Regierungsentwurfs musste sich die Gemeinde verstarkt mit der Frage auseinandersetzen ob der mit der wirtschaftlichen Betatigung verfolgte offentliche Zweck tatsachlich so dringend ist dass eine eigene wirtschaftliche Betatigung erforderlich war 7 Dringend ist der offentliche Zweck wenn er eine Konzentration auf solche Betatigungen bewirkt fur die tatsachlich ein erhohtes offentliches Bedurfnis besteht 8 Seit der Liberalisierung der Gemeindeordnung gilt nunmehr wieder die einfache Zweckbindung eines offentlichen Zwecks Grenzen des offentlichen Zwecks BearbeitenDer zu beachtende Kernbereich kommunaler Aktivitaten ist kein festgelegter Aufgabenbestand sondern der Grundsatz der Universalitat Gemeinden konnen sich allen Angelegenheiten der ortlichen Gemeinschaft die nicht durch Gesetz bereits anderen Tragern offentlicher Verwaltung ubertragen sind ohne besondere Kompetenzzuweisung annehmen 9 Wenn die Aufgabe jedoch keinen oder keinen relevanten ortlichen Charakter besitzt fallt sie aus dem Gewahrleistungsbereich des Art 28 Abs 2 GG heraus 10 Das BVerfG hat in seiner bisher zitierten Rastede Entscheidung jedoch den Begriff des offentlichen Zwecks dynamisiert in dem es sowohl die zeitliche Entwicklung als auch ortliche Individualitaten nicht ausser Acht lassen mochte Es liegt auf der Hand dass diese Angelegenheiten keinen ein fur allemal feststehenden Aufgabenkreis bilden ebenso ist deutlich dass dieser auch nicht fur alle Gemeinden unerachtet etwa ihrer Einwohnerzahl flachenmassigen Ausdehnung und Struktur gleich sein kann 11 Im Grunde handelt es sich bei der Auslegung des offentlichen Zwecks um eine Frage sachgerechter Kommunalpolitik die in starkem Masse von Zweckmassigkeitsuberlegungen bestimmt wird 12 Einer Gemeinde ist eine wirtschaftliche Betatigung durch Grundung privatwirtschaftlich organisierter kommunaler Unternehmen nur dann gestattet wenn sie der Erfullung ihrer Aufgaben dienen sie in ihrer Leistungsfahigkeit nicht uberfordern ein offentlicher Zweck vorliegt und die Aufgabe nicht durch andere wirtschaftlicher erfullt werden kann z B 107 Abs 1 Satz 3 GemO NRW Ein offentlicher Zweck liegt allerdings dann nicht vor wenn die Gewinnerzielung das einzige Ziel ist mit dem ein kommunales privatrechtlich organisiertes Unternehmen betrieben wird Mit dem offentlichen Zweck ist ein kommunales Unternehmen nicht vereinbar dessen ausschliesslicher oder vorrangiger Zweck Gewinne sind 13 Rein erwerbswirtschaftlich fiskalische Unternehmen sind den Gemeinden untersagt 14 wenn kein Bezug zu ihren offentlichen Aufgaben besteht 15 Das gilt auch dann wenn die Gewinnerzielung der Entlastung des Gemeindefinanzhaushalts und der Finanzierung anderer Gemeindeaufgaben dient Die Gemeinde darf wegen des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes auch keine wirtschaftlichen Unternehmen schaffen die am Bedarf vorbeigehen Daher sind auf langere Sicht gesehen sowohl Unter als auch Uberkapazitaten zu vermeiden Literatur BearbeitenUte Mager Einrichtungsgarantien Entstehung Wurzeln Wandlungen und grundgesetzmassige Neubestimmung einer dogmatischen Figur des Verfassungsrechts In Jus Publicum Series Band 99 Mohr Siebeck Tubingen 2003 ISBN 3 16 148001 5 S 341 527 S eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Peter Armbrust Einfuhrung in das niedersachsische Kommunalrecht In Einfuhrungen Rechtswissenschaft Band 5 LIT Verlag Munster Hamburg 2007 ISBN 978 3 8258 9065 0 S 22 180 S eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Einzelnachweise Bearbeiten BVerwGE 39 329 333 Oberverwaltungsgericht NRW Beschluss vom 13 August 2003 OVGE 49 192 ff BVerfG Beschluss vom 23 November 1988 BVerfGE 79 127 151 BVerfGE 79 127 151 BVerfGE 79 127 143 ff 83 37 54 91 228 236 OVG Munster Urteil vom 1 April 2008 Az 15 B 122 08 Landtags Drucksache 14 3979 149 76 VG Koln Beschluss vom 29 Juli 2008 Az 4 L 1060 08 BVerfGE 79 127 146 BVerfGE 79 127 152 BVerfGE 79 127 152 BVerwGE 39 329 333 BVerfGE 61 82 107 f aus 1982 BVerwGE 39 329 333 f aus 1972 BVerfGE 61 82 106 aus 1982Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offentlicher Zweck amp oldid 198813403