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Das Cochemer Modell ist bzw war die Bezeichnung fur eine Arbeitsweise die im Amtsgericht Cochem 1992 von dem Familienrichter Jurgen Rudolph initiiert wurde Ziel war bei Trennungen verheirateter oder unverheirateter Paare mit Kindern eine Konflikteskalation im Zuge von familiengerichtlichen Verfahren um das Sorge bzw Umgangsrecht zu verhindern Das Grundprinzip bestand darin eine interdisziplinare Zusammenarbeit der verschiedenen am gerichtlichen Verfahren beteiligten Personen und Institutionen Richter Mitarbeiter von Jugendamtern und Familienberatungsstellen sowie Psychologen zu realisieren Dabei galt als Postulat diese Kooperation primar auf die Interessen des Kindes auszurichten Konkret sollten die Eltern in die Lage versetzt werden Streit zu vermeiden und trotz des Scheiterns ihrer Paarbeziehung zum Wohl der Kinder weiterhin oder wieder miteinander zu sprechen um ihren Kindern zu ermoglichen eine gedeihliche Beziehung zu beiden Elternteilen zu unterhalten Eingang des Gerichtsgebaudes CochemZunachst nur im Moselort Cochem umgesetzt erlangte das Modell sehr rasch uberregionale Popularitat In der Folge wurden im Laufe weniger Jahre wesentliche Teile des Modells von diversen Familiengerichten andernorts in Deutschland ubernommen die auch als Cochemer Praxis bezeichnete Methodik gewann landesweite Anerkennung Diese gipfelte darin dass einige der Kernelemente des Modells Eingang in das neue FamFG fanden so beispielsweise die fruhe Terminierung und etwaige Durchfuhrung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der aussergerichtlichen Konfliktbeilegung 155 FamFG wie uberhaupt das Hinwirken auf Einvernehmen Hinweise auf Moglichkeiten der Beratung und notigenfalls Anordnung zur Teilnahme an diesbezuglichen Informationsgesprachen oder sogar an einer Beratung als solcher 156 FamFG In Cochem selbst wird das Modell nach dem Ausscheiden von Richter Rudolph im Jahre 2008 nicht mehr praktiziert Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung der Cochemer Praxis 2 Beteiligte Fachleute 3 Arbeitsweise 4 Anwendung 5 Kritik 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseEntstehung der Cochemer Praxis BearbeitenIn den neunziger Jahren veranderten sich die Anforderungen an die Jugendhilfe unter anderem durch das Anwachsen der Scheidungsrate unbefriedigende Sorgerechts und Umgangsregelungen und die Verabschiedung des KJHG 1991 Aufgrund dieser Veranderungen ergaben sich fur das Jugendamt Cochem die Notwendigkeit und der Wunsch zu einer besser koordinierten Zusammenarbeit bei Trennungsfamilien Die bereits bestehende gute Kooperation mit der ortlichen Lebensberatungsstelle erleichterte nach Inkrafttreten des Kinder und Jugendhilfegesetzes Absprachen zwischen Jugendamt und Erziehungsberatung Es wurde vereinbart dass Sorgerechtsvereinbarungen und Stellungnahmen im Scheidungsverfahren ausschliesslich Aufgabe des Jugendamtes bleiben Tiefgreifende Konflikte um die Kinder werden in der Beratungsstelle bearbeitet Da Familiengericht und Anwalte einen erheblichen Einfluss auf den Verlauf des Trennungsprozesses haben wurden Rechtsanwalte Familienrichter und forensische Sachverstandige zu einem Erfahrungsaustausch zum Thema Wohl des Kindes bei Trennung Scheidung eingeladen Eine weitere Zusammenarbeit wurde beschlossen Damit begann 1993 der Cochemer Arbeitskreis Trennung Scheidung seine Arbeit der die Kompetenzen aus unterschiedlichen Disziplinen in einem gemeinsamen Prozess bundelte und weiterentwickelte Basierend auf der Erkenntnis dass trennungsbedingte Konflikte zwischen Elternteilen durch gerichtliche Entscheidungen nur geregelt aber zumeist nicht gelost werden konnen begann der Arbeitskreis damit alle bei Trennung und Scheidung professionell beteiligten Institutionen und Personen gleichwertig miteinander ins Gesprach zu bringen sowie deren Hilfsangebote und Arbeitsweisen bekannt zu machen Richter Mitarbeiter von Jugendamtern und Familienberatungsstellen sowie Psychologen waren gefordert ein starkeres Bewusstsein fur die Problematik der minderjahrigen Scheidungskinder zu schaffen Ziel war eine Kooperation der verschiedenen Professionen als effektives Instrument der Konfliktlosung zu realisieren Beteiligte Fachleute BearbeitenFamilienrichter Forensische Gutachter Sozialarbeiter Sozialpadagogen des Jugendamts Psychologen Sozialpadagogen oder andere Fachkrafte der Erziehungs und Familienberatungsstellen oder von Lebensberatungsstellen weitere nach Bedarf im EinzelfallArbeitsweise BearbeitenDie Arbeitsweise zeichnet sich durch den Grundsatz der fruhen Intervention aus Rechtsanwalte beschranken sich in verfahrensleitenden Schriftsatzen auf den wesentlichen Sachvortrag um eine Konfliktverscharfung zu vermeiden der Schwerpunkt liegt auf mundlichem Vortrag im Anhorungstermin Gericht terminiert innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Jugendamter nehmen Gerichtstermine wahr nachdem sie zuvor mit der Familie Kontakt aufgenommen haben Wird eine einvernehmliche Regelung nicht getroffen werden die Eltern zur Beratungsstelle begleitet die wiederum innerhalb von 14 Tagen Termine an diese vergibt Sachverstandige verpflichten sich zu losungsorientiertem Arbeiten Im ersten Kontakt zum Anwalt werden die jeweiligen Elternteile bereits auf Beratungsangebote des Jugendamtes und der Lebensberatungsstelle hingewiesen um eine Neuregelung der Elternverantwortung eigenverantwortlich und kindzentriert zu gestalten bzw die Eltern wenden sich mit zunehmender Tendenz unmittelbar an das Jugendamt oder die Beratungsstelle Kommt es zu einem Scheidungsantrag wird dieser vom Familiengericht an das Jugendamt als Information weitergeleitet und den Eltern wird von dort Beratung angeboten Es wird auf eine aussergerichtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung der Elternverantwortung hingearbeitet Gelingt eine aussergerichtliche Vereinbarung nicht wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet Die Anwalte schreiben nur kurze Antrage an das Familiengericht welches innerhalb von 14 Tagen terminiert und das Jugendamt hiervon informiert Das Jugendamt nimmt sofort Kontakt zu beiden Eltern auf Eine schriftliche Stellungnahme gegenuber dem Familiengericht erfolgt nicht da der Mitarbeiter des Jugendamtes in der mundlichen Anhorung teilnimmt Anlasslich des Anhorungstermins vor dem Familiengericht wird in Zusammenarbeit der anwesenden Professionen mit den Eltern eine Losung gesucht Fuhrt die Erorterung nicht zu einer konsensfahigen Losung fur das Kind werden die Eltern vom Familiengericht erneut auf die noch notwendige Beratung verwiesen Die Anhorung wird dann beendet und die Eltern werden von einem Mitarbeiter des Jugendamtes zur Beratungsstelle begleitet wo sie je einen ersten Termin erhalten Wenn die Beratung zu einer Losung gefuhrt hat wird das Ergebnis dem Familiengericht mitgeteilt damit das Verfahren abgeschlossen werden kann Sind die Eltern nicht bereit oder in der Lage mit Hilfe der Beratung einen Konsens zu finden oder wird die Beratung abgebrochen informiert die Beratungsstelle das Jugendamt Das Familiengericht beraumt einen neuen Termin zur Anhorung bzw Erorterung an Das Gericht trifft soweit erforderlich Entscheidungen zur Regelung der Streitigkeiten moglichst ohne eine Verhartung der Fronten zu provozieren und zeitlich befristet um immer wieder die Eltern selbst in die Verantwortung zu rufen Wenn in einer zeitnahen erneuten Anhorung bzw Erorterung wiederum keine Einigung moglich ist wird ein Sachverstandiger bestellt Gutachten werden losungsorientiert mit den Eltern erarbeitet Durch die Vernetzung der Professionen wird die Entwicklung des Verfahrens zum Wohl der Kinder eng begleitet um Gefahrdungen des Kindeswohls zu begegnen Anwendung BearbeitenMit der Resolution 2079 des Europarats vom 2 Oktober 2015 hat dieser einstimmig beschlossen dass die Rechtsprechung und Beratung der Mitgliedslander auf die Etablierung eines Wechselmodells zur Betreuung der Kinder nach einer Trennung ausgerichtet sein sollte Hier wird das Cochemer Modell explizit empfohlen 5 In the light of these considerations the Assembly calls on the member States to 5 9 encourage and where appropriate develop mediation within the framework of judicial proceedings in family cases involving children in particular by instituting a court ordered mandatory information session by ensuring that mediators receive appropriate training and by encouraging multidisciplinary co operation based on the Cochem model 5 Angesichts dieser Uberlegungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf 5 9 Mediation im Rahmen der juristischen Familienverfahren die Kinder involvieren zu fordern insbesondere durch die Einfuhrung einer gerichtlich angeordneten Pflicht der Informationsberatung um die Eltern aufzuklaren dass die Doppelresidenz Wechselmodell eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt und eine solche Losung zu erarbeiten die sicherstellt dass die Mediatoren eine angemessene Schulung erhalten und durch die Forderung der interdisziplinaren Zusammenarbeit auf der Grundlage des Cochemer Modells trainiert sind Europarat Resolution 2079 1 Kritik BearbeitenSiegfried Willutzki der fruhere Prasident des Deutschen Familiengerichtstages kritisierte den Anspruch des Cochemer Arbeitskreises sein Modell sei quasi ein Allheilmittel Weiter ausserte er die Subjektstellung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren die Beachtung von Wunsch und Wille des Kindes sei im Cochemer Modell weitgehend verloren gegangen wenn das Kind nicht mehr angehort oder ihm kein Verfahrensbeistand nach 158 FamFG zugebilligt werde wenn also ohne Beteiligung des Kindes nur auf die Eltern eingewirkt werde um eine einvernehmliche Losung zu finden Weiter sagte Willutzki nach der Vorschrift des 156 solle das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine einvernehmliche Losung hinwirken allerdings mit der Einschrankung wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht Willutzki interpretierte dies so dass hiermit den Bedenken der Kritiker des Cochemer Modells dem der Gesetzgeber in diesem Bereich ja ansonsten weitestgehend gefolgt ist Rechnung getragen wurde Auch die Schopfer des neuen FamFG hatten erkannt dass Konsensbestreben an Grenzen stossen konne was dann eine gerichtliche Regelung zwingend erforderlich macht 2 Auch laut Brigitte Lohse Busch Fachpsychologin fur Rechtspsychologie betrifft die Kritik aus Fachkreisen den Anspruch auf Allgemeingultigkeit und den einer Erfolgsgarantie Letztlich konne eine Kooperation der Eltern und ihre Mitwirkung bei einer einvernehmlichen Losung nicht erzwungen werden Besonders schwache wenig durchsetzungsfahige Personen seien moglicherweise in diesem Modell nicht gut aufgehoben weil es fur sie schwer sei abweichende Gedanken gegen einen hohen allgemeinen Erwartungsdruck zu formulieren Generell ergaben sich Zweifel ob das stark schematisierte Vorgehen jedem individuellen Fall tatsachlich gerecht werden konne 3 Der Kolner Fachkreis Familie sagt man durfe sich auch die Frage stellen ob ein Modell dass mit einem Regelberatungssystem uber lange Zeit jede streitige Entscheidung verweigert in jedem Fall dem Rechtsgewahrungsanspruch der Beteiligten gerecht werden konne Bei einfach gelagerten Fallen von grundsatzlich konsenswilligen Eltern moge das Cochemer Modell funktionieren In einer Vielzahl von Fallen bestunde bei den beteiligten Eltern aber keine Bereitschaft oder moglicherweise auch keine Fahigkeit zur Mitwirkung an einem konsensualen Verfahren Zur Mitwirkung der Anwaltschaft im Modell aussert der Arbeitskreis trotz der Rollendefinition des Anwalts als unabhangiges Organ der Rechtspflege durfe nicht ubersehen werden dass er auch im familiengerichtlichen Verfahren in erster Linie Interessenvertreter der eigenen Partei sei Es verstehe sich von selbst dass der in solchen Verfahren erfahrene Anwalt in der Regel auch die eigene Partei in Richtung auf eine Konsenslosung hin berate Es sei und bleibe allerdings das gute Recht jedes Elternteils sich gegen eine Konsenslosung zu entscheiden Selbstverstandlich sei es in diesen Fallen Aufgabe des Anwalts diesen Standpunkt der Partei auch im familiengerichtlichen Verfahren deutlich zu vertreten und die eigene Partei vor einer falschen Bevormundung und unerwunschten Padagogisierung zu schutzen Diese Rollendefinition des Anwalts auch im Sorge und Umgangsrechtsverfahren finde im Leitbild des Cochemer Modells nur unzureichend Niederschlag Interessant sei dass es die hochzerstrittenen Falle seien in denen es beim Vorgehen nach dem Cochemer Modell ebenso wenig gelinge wie anderswo kurzfristig oder uberhaupt eine einvernehmliche Losung zu finden 4 Kerima Kostka vermisste eine Evaluation des Modells oder das Bemuhen zu empirischen Erkenntnissen zu gelangen Die Erfolge insbesondere in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Einigung wurden allein von den beteiligten Professionen behauptet Zu der im Cochemer Modell und nun auch im FamFG favorisierten gemeinsamen Sorge merkt Kostka an die bisherige Forschung zeige nicht dass die Form des Sorgerechts verhaltenssteuernde Wirkung habe Studien hatten ergeben dass kein Zusammenhang zwischen der Form des Sorgerechts und dem Konfliktpotential bzw der elterliche Kooperation oder dem Ausmass der Feindseligkeit festgestellt werden konne Es gebe keine Hinweise auf eine erhohte Kommunikation bezuglich die Kinder betreffender Entscheidungen Wenn in Cochem nahezu 100 der Eltern das gemeinsame Sorgerecht hatten erlaube dies keine Ruckschlusse darauf wie es den Kindern dabei gehe Kostka bestreitet die Grundannahme des Cochemer Modells wonach das Kindeswohl automatisch gesichert sei wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben 5 Ein wesentliches Element des Cochemer Modells ist die Mediation Letztere sei jedoch aufgrund von empirischen Erkenntnisse aus den USA und Grossbritannien kritisch zu sehen So konne der Wunsch nach Einigung der Parteien dazu fuhren dass der Mediator unangemessenen Druck ausubt dies insbesondere in Richtung einer Akzeptanz des gemeinsamen Sorgerechts bzw bestimmter Umgangsregelungen Auch nehme die Zufriedenheit mit den Ergebnissen der Mediation im Lauf der Jahre erheblich ab zudem hatten etwa die Halfte aller Befragten die Sitzungen als spannungsgeladen und unerfreulich empfunden sie seien meist wutend gewesen und hatten sich in die Defensive gedrangt gefuhlt Weiter zeigten die meisten Studien nur geringe und vor allem lediglich kurzfristige Verbesserungen der Kooperation und Kommunikation zwischen den Eltern Schon zwei Jahre nach dem Scheidungsurteil seien alle Unterschiede der Paare mit Mediation gegenuber solchen die ein herkommliches Verfahren durchlaufen haben verschwunden gewesen und nach vier bis funf Jahren habe es auch wieder genauso viele Rechtsstreitigkeiten gegeben Eine Mediation reduziere nicht die generelle Wut auf den Partner Haufig wurden Eltern gedrangt auch gegen ihren Willen einer Einigung zuzustimmen allerdings hielten viele dieser Einigungen nicht lange und die Unzufriedenheit mit den getroffenen Regelungen sei gross Auch in puncto Nutzen fur die Kinder hatten die Studien generell keine konsistenten Unterschiede zwischen Mediation und traditionellen gerichtlichen Verfahren ergeben Zeichen dafur dass sich Mediation positiv auf die Anpassung von Kindern und Eltern und deren psychische Gesundheit auswirke seien nicht erkennbar Siehe auch BearbeitenWarendorfer PraxisLiteratur BearbeitenJurgen Rudolph Du bist mein Kind die Cochemer Praxis Wege zu einem menschlicheren Familienrecht Schwarzkopf amp Schwarzkopf Berlin 2007 ISBN 978 3 89602 784 9 Traudl Fuchsle Voigt Monika Gorges Einige Daten zum Cochemer Modell In Zeitschrift fur Kindschaftsrecht und Jugendhilfe ZKJ 2008 S 246 248 Traudl Fuchsle Voigt Verordnete Kooperation im Familienkonflikt als Prozess der Einstellungsanderung Theoretische Uberlegungen und praktische Umsetzung In Familie Partnerschaft Recht FPR 2004 Heft 11 S 600 ff online PDF 27 kB Weblinks BearbeitenISUV Berichte aus dem AKTS Cochem Umfangreiche VAK Rubrik zum Cochemer ModellEinzelnachweise Bearbeiten Resolution 2079 2015 Provisional version Equality and shared parental responsibility the role of fathers PDF 57 kB Nicht mehr online verfugbar In assembly coe int 2 Oktober 2015 archiviert vom Original am 7 Oktober 2015 abgerufen am 15 Marz 2023 englisch Siegfried Willutzki Das FamFG in der FGG Reform Vortrag online PDF 129 kB Memento vom 18 Oktober 2012 im Internet Archive Brigitte Lohse Busch Zusammenarbeit der Professionen nach dem Cochemer Modell Beitrag auf der Tagung Zusammenarbeit in Kinderbelangen vom 19 November 2008 in St Gallen in Mitteilungen zum Familienrecht Sonderheft online PDF 164 kB 1 2 Vorlage Toter Link www gerichte sg ch Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven Kolner Fachkreis Familie Das Cochemer Modell Die Losung aller streitigen Trennungs und Scheidungsfalle Artikel in Forum Familienrecht 6 7 2006 und Kind Prax 6 2005 online Memento vom 18 Oktober 2012 im Internet Archive PDF 96 kB Kerima Kostka Kritische Anmerkungen zum Cochemer Modell im Kontext empirischer 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