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Die Warendorfer Praxis im Kreis Warendorf ist ein Verfahren zur Begleitung vor wahrend und am Ende familienrechtlicher Verfahren die das Kindeswohl betreffen besonders bei Trennung und Scheidung Sorgerecht Umgangsregelung Kindesherausgabe Gewaltschutzverfahren Inhaltsverzeichnis 1 Ziele 2 Entstehung der Warendorfer Praxis 3 Beteiligte 4 Arbeitsweise 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseZiele BearbeitenDie Ziele sind ahnlich wie beim Cochemer Modell wobei bei der Warendorfer Praxis das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt der Vermittlungsbemuhungen gestellt wird Wie beim Cochemer Modell sollen streitende Eltern befahigt werden ihre alleinige und untrennbare elterliche Verantwortung weiter selbst wahrzunehmen anstatt diese Verantwortung Fachleuten zu uberlassen die die Familien nur begleiten Eltern sollen in die Lage versetzt werden grundlegende Anliegen ihres Kindes miteinander zu besprechen Das Ziel ist eine einvernehmliche aussergerichtliche Einigung der Eltern 1 Dies geschieht durch Entwicklung eines Kooperationskonzeptes aller professionellen Akteure aus den Feldern Jugendhilfe Familiengerichtsbarkeit Rechtsanwaltinnen und Rechtsanwalte Fruhzeitige Intervention im Trennungs und Scheidungskonflikt verbunden mit dem Anspruch zusammen mit den Betroffenen Losungen zu erarbeiten Vereinbarung verbindlicher Verfahrensregeln im Prozess basierend auf den Prinzipien der Beratungsarbeit und den gerichtsprozessualen Vorgaben FamFG Schaffung von Strukturen zur dauerhaften Kooperation der oben angegebenen Akteure insbesondere auch verbunden mit dem Anspruch das gemeinsame Konzept der Kooperation weiterzuentwickeln vierteljahrlicher Arbeitskreis Berucksichtigung pathologischer und gewaltmotivierter Verhaltensweisen im Kontext Familie bei der Losungs und Schutzentwicklung 2 Eine wichtige Eigenschaft der Warendorfer Praxis ist der fortwahrende Entwicklungsprozess Die Arbeitsgruppe trifft sich daher regelmassig zur Weiterentwicklung Entstehung der Warendorfer Praxis BearbeitenInitiatoren der Warendorfer Praxis waren Wolfgang Ruting Leiter des Kreisjugendamtes Warendorf und Andreas Hornung damals Familienrichter am Amtsgericht Warendorf heute Richter am OLG Hamm 3 Familiensenat 3 Im Jahr 2006 trafen sich zum ersten Mal die Mitarbeiter der offentlichen und freien Jugendhilfe der Familienrichterschaft sowie Fachanwalte fur Familienrecht und Verfahrensbeistande im Kreis Warendorf zu einem gemeinsamen Treffen und setzten sich mit der Problematik des Trennungs und Scheidungskonfliktes auseinander Grundsatzliche Einigkeit bestand in dem Ziel Betroffene Kinder und Jugendliche gilt es zu schutzen und in ihren Rechten und Interessen zu starken sowie sie bei der Konfliktbewaltigung zu begleiten 4 Datum Entwicklungsschritteab 2006 Entwicklung des Konzeptes2009 Prasentation des Flyers2010 Entwicklung des Leitfadens zur Verfahrensweise in Fallen hauslicher Gewalt in Erganzung zur Warendorfer Praxis 2011 Entwicklung eines standardisierten Ruckmeldungsformulars uber die Beratung Mediation2011 Tagung Das Kind im Mittelpunkt 2012 Bildung der Arbeitsgruppe Kind im Blick 2012 Bildung der Arbeitsgruppe Begleiteter Umgang bei hauslicher Gewalt 2013 Beginn des EvaluationsprozessesBeteiligte BearbeitenRechtsanwalte Familienrichter Gutachter psychologisch und forensisch Sozialarbeiter Sozialpadagogen des Jugendamts Psychologen Sozialpadagogen der Lebensberatungsstelle Verfahrensbeistande vgl dazu im Gegensatz das Cochemer Modell Umgangspfleger Vormunder weitere nach Bedarf im EinzelfallGrundsatzlich werden alle Professionen je nach Art und Umgang des Verfahrens beteiligt Hervorzuheben ist die Beteiligung des Verfahrensbeistandes bereits zu einem fruhen Zeitpunkt Arbeitsweise BearbeitenVon Anfang an waren sich alle an der Entwicklung beteiligten Fachleute einig dass eine unterschiedliche Bewertung der Falle und Verfahrensweise erforderlich ist Wahrend das Cochemer Modell alle Falle im Verfahrensablauf ahnlich behandelt wird in der Warendorfer Praxis eine Differenzierung vorgenommen Es wird klar zwischen sogenannten Regelverfahren und den eine erhebliche Kindeswohlgefahrdung betreffenden sogenannten Gefahrdungsverfahren unterschieden Bei den Regelverfahren handelt es sich in der Regel um Sorgerechts oder Umgangsverfahren ohne erkennbare erhebliche Gefahrdung des Kindeswohls In diesen Fallen gilt der Grundsatz Schlichten statt Richten 5 Hiervon abzugrenzen sind die Gefahrdungsverfahren Grundsatzlich liegen hier Antrage auf vollstandigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge oder einer Anzeige des Verdachts auf Kindeswohlgefahrdung vor zum Beispiel Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz Hier hat schneller und effektiver Kinderschutz Vorrang Kernelemente der Warendorfer Praxis Versuch der Herbeifuhrung einer aussergerichtlichen Einigung unter Beachtung des Kinderschutzes Bei Scheitern einer aussergerichtlichen Losung Knappe nicht Konflikt verscharfende Antragsschrift im Regelverfahren ausfuhrliche und detaillierte schriftliche Anzeige der gewichtigen Anhaltspunkte fur die Gefahrdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen im Sinne des 8a SGB VIII im Gefahrdungsverfahren Im Regelverfahren und im Gefahrdungsverfahren fruher erster Termin binnen zwei bis drei Wochen ab Antragseingang Mundlicher Bericht des Jugendamts im fruhen ersten Termin Fruhzeitige Anhorung und Inaugenscheinnahme des betroffenen Kindes Im Regelverfahren in der ersten mundlichen Verhandlung Hinwirken auf eine einvernehmliche Losung Bei Nichteinigung der Eltern Aussetzung des Verfahrens fur eine aussergerichtliche Inanspruchnahme von Beratungs oder Mediationsstellen Entwicklung eines standardisierten Ruckmeldungsformulars der freien Trager an Jugendamt und Gericht Im Gefahrdungsverfahren im ersten Termin Erorterung der Kindeswohlgefahrdung mit allen Beteiligten Das Familiengericht weist die Eltern auf Jugendhilfemassnahmen und die moglichen Folgen von deren Ablehnung hin Wenn es in der ersten Verhandlung zu keiner Losung kommt bestellt das Familiengericht dem Kind regelmassig einen Verfahrensbeistand Im Gefahrdungsverfahren kein Aussetzen des Verfahrens sondern weitere Beweiserhebung v a durch ein familienpsychologisches oder bei Krankheitsverdacht auch fachpsychiatrisches Gutachten zur Erziehungsfahigkeit der Eltern Wichtig Sofortige Fristsetzung zur Gutachtenerstattung Verfahrensende Im Regelverfahren Protokollierung einer Einigung der Verfahrensbeteiligten Gelingt eine Einigung im Regelverfahren trotz Beratung nicht oder ist ein Gefahrdungsverfahren gegeben entscheidet das Familiengericht am Ende des Verfahrens nach einer zweiten Verhandlung auf Grund einer erneuten Anhorung durch streitigen Beschluss Regelmassige Uberprufung des Ergebnisses 6 Literatur BearbeitenHans Christian Prestien Andreas Hornung Eingriffs und Handlungsmoglichkeiten der Justiz in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und Anderen Forum 4 Kinderschutz von Gericht In Dokumentation zur Fachtagung Kindesschutz gemeinsam gestalten 4 April 2008 Wissenschaftspark Gelsenkirchen 2009 82 97 Andreas Hornung Wolfgang Ruting Das Gesetz zur Erleichterung familienrechtlicher Massnahmen bei Gefahrdung des Kindeswohls KiWoMaG Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz Die Warendorfer Praxis In Das aktive Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe im Deutschen Institut fur Urbanistik Hrsg Aktuelle Beitrage zur Kinder und Jugendhilfe 2009 73 84 Andreas Hornung Wolfgang Ruting Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Familiengericht Die Warendorfer Praxis In Institut fur soziale Arbeit e V Hrsg ISA Jahrbuch zur Sozialen Arbeit Waxmann Verlag Munster 2009 86 104 Andres Hornung Wolfgang Ruting Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz Die Warendorfer Praxis In LWL Landesjugendamt Westfalen Jugendhilfe aktuell 2009 2 10 Landesverband Westfalen Lippe Hrsg Trennung und Scheidungsberatung auf der Grundlage des FamFG Eine Arbeitshilfe fur die Praxis Munster 2011 Wolfgang Ruting Andreas Hornung Birgit Kaufhold Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt Verfahrensablaufe nach der Warendorfer Praxis In fruhe Kindheit 2 11 S 26 34 Weblinks BearbeitenDie Warendorfer Praxis Die Warendorfer Praxis Eine Verantwortungsgemeinschaft von Jugendhilfe und Justiz Inobhutnahme und Unterbringung Was brauchen kleine Kinder Westfalische Nachrichten Kreis Warendorf Warendorfer Praxis gilt als Vorreiter 24 Februar 2009 Einzelnachweise Bearbeiten Seite des Kreises Warendorf Wolfgang Ruting Andreas Hornung Birgit Kaufhold Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt Verfahrensablaufe nach der Warendorfer Praxis In fruhe Kindheit 2 11 S 26 34 2011 kreis warendorf de Abgerufen am 28 Februar 2014 Birgit Kaufhold Die Warendorfer Praxis Interview mit Andreas Hornung Richter am OLG Hamm In Papa Ya 5 2013 Nr 24 S 12 16 kreis warendorf de Nicht mehr online verfugbar Ehemals im Original abgerufen am 28 Februar 2014 1 2 Vorlage Toter Link www kreis warendorf de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Wolfgang Ruting Andreas Hornung Birgit Kaufhold Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt Verfahrensablaufe nach der Warendorfer Praxis In fruhe Kindheit 2 11 S 26 34 2011 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Warendorfer Praxis amp oldid 200376061