www.wikidata.de-de.nina.az
Umgangspflegschaft ist eine Form der Erganzungspflegschaft Sie kann beim Vorliegen bestimmter Bedingungen vom zustandigen Familiengericht angeordnet werden Der Umgangspfleger ist dann befugt zu bestimmen wie der vom Gericht geregelte Umgang des Kindes beziehungsweise der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil auch gegen den Willen des anderen Elternteils durchgesetzt wird Nachdem in der Praxis schon langer Umgangspfleger von den Gerichten eingesetzt wurden ist erst mit dem FamFG im September 2009 eine eigene gesetzliche Grundlage fur die Umgangspflegschaft geschaffen worden Der heutige Umgangspfleger ahnelt dem fruheren Erganzungspfleger mit dem Wirkungskreis Regelung des Umganges Nachdem in der Vergangenheit eine Umgangspflegschaft nur bei Vorliegen einer Kindeswohlgefahrdung nach 1666 BGB angeordnet werden konnte da sie einen Eingriff in das grundgesetzlich geschutzte Elternrecht Sorgerecht darstellte genugen nunmehr geringerschwellige Voraussetzungen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliches 1 1 Gesetzliche Grundlage 1 2 Voraussetzung fur die Bestellung des Umgangspflegers 1 3 Aufgaben des Umgangspflegers 1 4 Notwendigkeit der Umgangsregelung 1 5 Bestellung des Umgangspflegers 1 6 Vergutung des Umgangspflegers 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseRechtliches BearbeitenGesetzliche Grundlage Bearbeiten Gesetzliche Grundlage ist 1684 Abs 3 BGB Das Familiengericht kann uber den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausubung auch gegenuber Dritten naher regeln Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfullung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten Wird die Pflicht nach Absatz 2 dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt kann das Familiengericht auch eine Pflegschaft fur die Durchfuhrung des Umgangs anordnen Umgangspflegschaft Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht die Herausgabe des Kindes zur Durchfuhrung des Umgangs zu verlangen und fur die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen Die Anordnung ist zu befristen Fur den Ersatz von Aufwendungen und die Vergutung des Umgangspflegers gilt 277 des Gesetzes uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend Voraussetzung fur die Bestellung des Umgangspflegers Bearbeiten Voraussetzung fur die Anordnung der Umgangspflegschaft ist nach 1684 Abs 3 Satz 3 dass die Wohlverhaltenspflicht nach 1684 Abs 2 oft auch als Loyalitatsklausel bezeichnet dauerhaft oder wiederholt erheblich beeintrachtigt 1 wird Demzufolge ist eine Kindeswohlgefahrdung gemass 1666 BGB nicht mehr notwendig Zur Beseitigung einer Gefahrdung des Kindeswohls hier Umgangsvereitelung und massive Beeinflussung des Kindes durch den Betreuungselternteil gegen den Umgangselternteil darf nur das mildeste Mittel gewahlt werden Vor Entziehung des gesamten Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Umgangsvereitelung ist eine Umgangspflegschaft einzurichten Davon kann nur bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit abgesehen werden 2 3 Gemass 1684 BGB kann der Umgangspfleger die Herausgabe des Kindes zum Zweck des Umgangs vom betreuenden Elternteil verlangen Kommt der betreuende Elternteil dem aber nicht nach kann der Umgangspfleger das Gericht anrufen und einen entsprechenden Titel erwirken Aufgaben des Umgangspflegers Bearbeiten Zu den Aufgaben des Umgangspflegers gehoren gemass Regierungsentwurf BT Drs 16 6308 S 345 die Herausgabe des Kindes zur Durchfuhrung des Umgangs zu verlangen und fur die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen Je nach Bedarf insbesondere des Kindes kann der Umgangspfleger auch bei der Vorbereitung des Umgangs bei der Ubergabe des Kindes an den umgangsberechtigten Elternteil sowie bei der Ruckgabe vor Ort sein 4 Vergutungsfahig sind Gesprache mit den Eltern mit denen Storungen des Umgangs entgegengewirkt werden sollten sowie Gesprache mit den Kindern uber den Umgang und eventuell aufgetretene Probleme 4 Ute Kuleisa Binge stellte fest dass der Umgangspfleger nach jetziger Gesetzesauffassung nach 1684 BGB nur ein Organ ist das den Beschluss des Familiengerichts umsetzen soll 5 Es gibt keine eindeutigen Standards fur den Umgangspfleger Selbst im OLG Gebiet sind die Arbeits und Vorgehensansichten der Gerichte nicht eindeutig und oft liegen keine Entscheidungen des entsprechenden OLG vor zu den jeweiligen Aufgaben oder Aufwendungen des Umgangspflegers Die Praxis des Umgangspflegschaft gestaltet sich deshalb schwierig Notwendigkeit der Umgangsregelung Bearbeiten Die Dauer und Haufigkeit des Umgangs mussen vom Gericht angeordnet werden Das Gericht hat eine konkrete und vollstandige Regelung zu treffen 6 7 8 Ob ein Umgang begleitet wird oder nicht entscheidet immer das Gericht da dies in der Regel als behuteter oder beschutzter Umgang angeordnet wird 9 10 Umgangspflegschaft und Umgangsbegleitung sind zwei unterschiedliche Rechtsinstitute 11 Bestellung des Umgangspflegers Bearbeiten Der Umgangspfleger wird mit Beschluss des Familiengerichts bestellt Sicherheitshalber sollte das Gericht auch die Berufsmassigkeit des Umgangspflegers feststellen sonst riskiert dieser keine Vergutung von der Justizkasse zu erhalten Vergutung des Umgangspflegers Bearbeiten Die Vergutung des Umgangspflegers ergibt sich aus 1684 Abs 3 Satz 6 BGB und betragt gemass 3 Abs 1 Nr 2 VBVG bis zu 39 Euro fur jede Stunde Nach 277 Abs 3 FamFG kann zusatzlich eine Aufwandspauschale von 3 Euro pro Stunde vergutet werden Siehe auch BearbeitenBetreuter UmgangLiteratur BearbeitenWassilios Emmanuel Fthenakis Begleiteter Umgang von Kindern Munchen 2008 Regierungsentwurf BT Drs 16 6308 S 796 Walter Rochling Handbuch Anwalt des Kindes Baden Baden 143 165 2009 Staatsinstitut fur Fruhpadagogik im Auftrag des Bundesministeriums fur Familie Senioren Frauen und Jugend Deutsche Standards zum begleiteten Umgang Munchen 2008 Siegfried Willutzki Die Umgangspflegschaft In ZKJ 2009 281 Weblinks BearbeitenPeter Thiel Umgangspflegschaft Umgangspflegschaft neu bei www anwaltdeskindes muenchen de Deutsches Institut fur Jugendhilfe und Familienrecht DIJuF Hinweis des Deutschen Instituts fur Jugendhilfe und Familienrecht vom 11 November 2004 zu den gesetzgeberischen Uberlegungen zur Regelung von sog Umgangspflegschaften Einzelnachweise Bearbeiten BT Drs 16 6308 S 796 ZKJ 2010 306 BGH Beschluss vom 26 Oktober 2011 XII ZB 247 11 ZKJ 2012 107 ff vgl OLG Hamm Beschluss vom 13 Juli 2010 2 UF 277 09 BeckRS 2010 20165 a b KG Beschluss vom 24 August 2012 25 WF 29 12 ZKJ 2012 492 Ute Kuleisa Binge Verfahrensbeistandschaft Erganzungspflegschaft und Umgangspflegschaft In FPR 2012 8 9 S 363 ff OLG Munchen 26 Senat Beschluss vom 27 Marz 2007 Az 26 UF 819 07 BVerfG Beschluss vom 17 Juni 2009 1 BvR 467 09 Dies bedeutet dass die Entscheidung uber den Umgang und seine Ausgestaltung nicht durch das Gericht auf Dritte insbesondere das Jugendamt uberantwortet werden darf Das Gericht selbst hat eine konkrete und vollstandige Regelung zu treffen vgl Rauscher in Staudinger BGB Neubearbeitung 2006 1684 Rn 170 BGH Beschluss vom 1 Februar 2012 XII ZB 188 11 OLG Hamm Beschluss vom 16 Mai 2014 2 UF 51 14 KG Senat fur Familiensachen Beschluss vom 21 September 2012 17 UF 118 12 BGH XII Zivilsenat Beschluss vom 31 Oktober 2018 XII ZB 135 18Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Umgangspflegschaft amp oldid 239185437