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Begleiteter Umgang ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und eine Leistung Massnahme der kommunalen Kinder u Jugendhilfe Dabei begleitet eine dritte Person den Umgang zwischen den Eltern bzw einem Elternteil mit dem Kind oder den Kindern Wahrend des Umganges unterstutzt sie die Kinder und Eltern in schwierigen Situationen und sorgt auch dafur dass der Umgangsverlauf nicht zur Gefahrdung des Kindeswohls fuhrt Die Umgangsbegleitung ist von der Umgangspflegschaft zu unterscheiden Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlage 1 1 Grundrecht 1 2 Sozialrecht SGB VIII 1 3 Familienrecht FamFG 1 4 Datenschutzrecht 2 Ablauf 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtliche Grundlage BearbeitenGrundrecht Bearbeiten Die Eltern und ihre Kinder haben ein Recht auf Umgang miteinander Umgangsrecht Dieses Grundrecht besteht auch bei getrennt voneinander lebenden Elternteilen etwa aufgrund von getrennten Haushalten und Partnerschaften Trennung Scheidung ausserhausliche Erziehung oder Fremdunterbringung nach Inobhutnahme zunachst uneingeschrankt Der Umgang dient der Teilhabe des Kindes am sozialen Leben des nicht betreuenden Elternteils und an dessen Familie Der Umgang mit den Eltern oder Elternteilen ist ein Naturrecht und findet sich im Volkerrecht UN KRK Artikel 7 Abs 1 wieder Der Umgang mit dem Kinde ist ein Naturrecht und findet sich in Art 8 EMRK Im nationalen Recht wird dies in Art 6 Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland abgebildet im BGB fur das Familiengericht und im Kinder und Jugendhilfegesetz SGB VIII fur die Jugendamter der kommunalen Jugendhilfe als Ausfuhrungsgesetz wird dies verbindlich gemacht Sozialrecht SGB VIII Bearbeiten Die Leistung des begleiteten Umgangs kann in Anspruch genommen werden wenn der umgangsberechtigte Elternteil sich selbst nicht der Lage sieht den Umgang alleine durchzufuhren der andere Elternteil Personensorgeberechtigte ihn nicht dabei unterstutzen kann oder der Personensorgeberechtigte betreuende Elternteil dies wunscht und der umgangsberechtigte Elternteil diesem Wunsch entsprechen mochte Der umgangsberechtigte Elternteil erhalt dann z B Unterstutzung beim Umgang mit Sauglingen und Kleinkindern der Kontaktanbahnung und des Kennenlernens dem Aufbau und Erhalten von Vertrauen um letztlich den Umgang in eigener Verantwortung zu gestalten Zur Sicherstellung des Rechtes des Kindes und der Eltern auf Umgang ist die kommunale Jugendhilfe verpflichtet Leistungen anzubieten die den Umgang fordern und unterstutzen Der unbedingte Anspruch ergibt sich aus 2 Abs 2 Nr 2 SGB VIII in Verbindung mit 6 SGB VIII der auf Mutter und Vater abstellt ohne ein Sorgerecht zur Bedingung zu machen Die Leistung auf begleiteten Umgang aus 18 Abs 3 SGB VIII ist auf Antrag Verwaltungsakt zu gewahren unabhangig ob ein Verfahren am Familiengericht anhangig ist und oder es sich um eine gerichtliche Massnahme handelt Die Leistung des begleiteten Umgangs muss erbracht werden wenn die Durchfuhrung Teil einer gerichtlichen Massnahme ist die den Eltern oder einem Elternteil auferlegt bzw zur Bedingung gemacht wurde Die Vorhaltung und Durchfuhrung der Leistung ist unbedingter Bestandteil der Mitwirkung aus 50 Abs 1 SGB VIII das Familiengericht zu unterstutzen Der Rechtsanspruch der Eltern Elternteile bleibt davon unberuhrt 1 Familienrecht FamFG Bearbeiten Das Familiengericht wird angerufen wenn sich der berechtigte Elternteil nicht mit dem betreuenden Elternteil oder die Eltern ein Elternteil nicht mit dem Personensorgeberechtigten einig werden konnen mit welcher Umgangsbegleitung der Umgang stattfinden soll der die Berechtigten keinen begleiteten Umgang wunschen oder wenn der Umgang durch den Personensorgeberechtigten Elternteil bedingungslos abgelehnt wird Auf Antrag Anregung der Eltern des berechtigten Elternteils pruft dann das Gericht ob der Eingriff in die Grundrechte des Kindes durch den Personensorgeberechtigten des betreuenden Elternteils einer rechtlichen Prufung standhalt Dabei vertreten die Eltern als Grundrechtstrager die Interessen und Grundrechte des Kindes in der jeweilig fur sie zutreffenden Sichtweise Das Verfahren wird als Kindschaftssache nach 151 Nr 2 FamFG gefuhrt und ist damit dem Wesen nach dem Zivilrecht zuzuordnen 2 Das Jugendamt ist nach 7 Abs 6 FamFG und 162 Abs 1 FamFG anzuhoren Den Mitteilungsgehalt regelt 50 Abs 2 Satz 2 SGB VIII Die Befugnis fur die gerichtliche Entscheidung in die Grundrechte der Eltern und Kinder einzugreifen um den Umgang durch begleiteten Umgang zu ermoglichen oder auf einen begleiteten Umgang zu reduzieren findet sich in 1684 Abs 4 Satze 3 und 4 BGB Das Familiengericht kann insbesondere anordnen dass der Umgang nur stattfinden darf wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist Dritter kann auch ein Trager der Jugendhilfe oder ein Verein sein dieser bestimmt dann jeweils welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt und stellt an die Verfahrensfuhrung die Tatsachenermittlung und Beschlussbegrundung hochste Anspruche Mit der staatlichen Entscheidung auf begleiteten Umgang muss der Personensorgeberechtigte der betreuende Elternteil die gerichtlich benannte Person als Begleitung dulden und auch den Umgang als solches Wird der Umgang von gewohnlichem Umgang auf begleiteten Umgang reduziert muss er es ebenfalls dulden Fur die Folgen des Umgangs bei dem betreuenden Elternteil insbesondere nach Reduzierung des Umgangs gegen den Willen des Kindes stehen diesem umfangreiche Unterstutzungsangebote der kommunalen Jugendhilfe zur Verfugung auf die er einen Rechtsanspruch hat Wird der gewohnliche Umgang auf begleiteten Umgang gegen den Willen des berechtigten Elternteils und oder des Kindes reduziert stellt dies einen erheblichen staatlichen Eingriff in die Grund und Menschenrechte des Kindes und des berechtigten Elternteils dar und bedarf deshalb des strengen Nachweises dass der Umgang als Teilhabe am sozialen Leben des nicht betreuenden Elternteils und an dessen Familie das Recht des Kindes auf Erziehung zu einem selbstandigen und gemeinschaftsfahigen jungen Erwachsenen einschrankt oder das Kind psychisch oder physisch schadigt Kindeswohlgefahrdung Dies kommt in Betracht wenn der berechtigte Elternteil tatsachlich relevant psychisch oder suchtkrank ist der strafrechtlich verfolgte Anfangsverdacht der sexuellen korperlichen Misshandlung besteht oder hinreichender Anfangsverdacht auf eine geplante Kindesentziehung besteht Sofern andere Grunde angefuhrt werden muss vornehmlich durch den Personensorgeberechtigten den betreuenden Elternteil zweifelsfrei nachgewiesen werden dass der Umgang kausal dafur verantwortlich ist dass z B der Personensorgeberechtigte der betreuende Elternteil an der Erziehung und Fursorge trotz Inanspruchnahme von erzieherischer Hilfe gehindert wird oder die Entwicklung des Kindes beeintrachtigt wird Diese Form des begleiteten Umgangs wird als Kontakt bezeichnet und geht mit Gesprachs und Verhaltensauflagen einher Das Gericht hat die Massnahme ortlich festzulegen und zeitlich zu beschranken Vor Ablauf hat das Gericht auf Antrag die Wirksamkeit 3 der Massnahme zu uberprufen wenn danach wieder normaler Umgang gepflegt werden soll dies aber vom Personensorgeberechtigten betreuenden Elternteil nicht gewunscht wird Es hat eine naturliche Person fur die Umgangsbegleitung zu bestimmen die aus der Familie oder des sozialen Umfeldes des Kindes des betreuenden oder berechtigten Elternteil kommen kann Scheidet dies aus kann auf die Leistung des Jugendamtes kommunale Jugendhilfe zuruckgegriffen werden Datenschutzrecht Bearbeiten Der begleitete Umgang ist eine Leistung der kommunalen Jugendhilfe in Form der Familien und Erziehungsberatung und bleibt dies auch wenn eine gerichtliche Massnahme umgesetzt wird Die Beobachtungen und das gesprochene Wort stammen aus dem besonders geschutzten Intimbereich der Familie und gilt per se als Geheimnis In Sinne der DS GVO gehoren sie zu den Daten der besonderen Kategorie Sie unterliegen ganz besonders dem Sozialdatenschutz des SGB VIII und SGB X Die Begrundung liegt in der Notwendigkeit des Vertrauens in den Umgangsbegleiter da er sich im Intimbereich der Familie bewegt und eben auch Schwachen durch Unterstutzung beseitigen soll Das Erheben von Daten Beobachtungen gesprochene Wort ist nur zu eigenen Zwecken z B Notizen zu besonderen Vorlieben oder Recherche von Unterstutzungsmoglichkeiten zur Produktverbesserung zulassig Das Gesetz formuliert keine Aufgabe der Datenerhebung abseits dieses Zweckes daher wurde keine Befugnis geschaffen Gleiches gilt fur die Weitergabe der Daten an Dritte hier kommt die Beachtung des 203 StGB hinzu Eine Schweigepflichtentbindung kommt nur in engen Grenzen in Betracht und kann dann nur die eigene Person betreffen niemals jedoch die Kinder deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch Dritte nicht disponierbar ist Denkbar ist die Schweigepflichtentbindung fur eine Zeugenaussage uber eine Tatsache die die eigene Person betrifft Eine pauschale oder unkonkrete Schweigepflichtentbindung ist ebenfalls unzulassig weil sie den Notlagenschutz unterlauft und nicht zu erwarten ist dass die betroffenen Eltern alle moglichen Folgen absehen konnen Im Zweifel wird eine Verpflichtungserklarung zur Verschwiegenheit vorgelegt Hat der Umgangsbegleiter den Verdacht dass der Umgangsverlauf eine Kindeswohlgefahrdung darstellt oder dass der Personensorgeberechtigte betreuende Elternteil selbst oder dessen Umfeld eine Kindeswohlgefahrdung scheint hat er dies mit der zustandigen Kinderschutzfachkraft zu erortern die weiteren Schritte wie Gesprache Aufklarung zu besprechen durchzufuhren und ggf die schriftliche Meldung zu erledigen In den Fallen in denen der das Kind betreuende Elternteil den alleinigen Umgang des Umgangsberechtigten mit dem Kind verweigert kommt es zu einer Entfremdung Hier bietet es sich fur die betroffenen Elternteile an Hilfen in Form besonders geschulter Fachkrafte in Absprache mit dem Jugendamt in Anspruch zu nehmen gemass 18 Abs 3 SGB VIII 4 Ablauf BearbeitenJeder Elternteil oder das Kind kann Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen und um Unterstutzung durch begleiteten Umgang ansuchen Je nach Kommunikationsfahigkeit der Personensorgeberechtigten Elternteile wird in gemeinsamen Gesprachen der Bedarf und Besonderheiten des Einzelfalles ermittelt die Kostenubernahme geklart und Umgangstermine vereinbart Im Idealfall stellt sich auch die Person vor die den Umgang begleitet und lernt das Kind kennen Die Eltern einigen sich uber Ort und Dauer des Umgangs oder einigen sich mit dem Personensorgeberechtigten unter Vermittlung des Jugendamtes Bei fehlender Kommunikationsfahigkeit versucht das Jugendamt den Wunschen und Bedenken der Elternteile Personensorgeberechtigten Rechnung zu tragen schlagt die Person der Umgangsbegleiters den Ort und die Dauer vor und bemuht sich um Einigung Wird der gewohnliche Umgang auf einen begleiteten Umgang reduziert oder wunscht der Personensorgeberichtigte der betreuende Elternteil keinerlei Kontakt des Kindes mit dem berechtigten Elternteil reduziert sich die Kommunikation mit Jugendamt auf die Mitteilung von Ort Zeit und Kontaktdaten der begleitenden Person weil die Leistung nicht als Hilfe und Unterstutzung wahrgenommen wird Der Umgang selbst kann in der Wohnung des Umgangsberechtigten in den Raumlichkeiten einer unterstutzenden Organisation oder auch auf einem Spielplatz oder an anderen Orten stattfinden Ziel ist dabei ein moglichst normaler Umgang mit dem Kind Der Begleiter kann helfen und uberwachen soll sich aber moglichst zuruckhalten weil der Umgang des Umgangsberechtigten mit dem Kind im Vordergrund steht Die Begleitung wird von den Jugendamtern auch selbst vorgenommen Sie wird aber auch von Institutionen wie dem deutschen Kinderschutzbund oder anderen anerkannten Tragern der Kinder und Jugendhilfe angeboten bzw durch Kooperationen mit den Jugendamtern organisiert Nicht bei Jugendamtern oder Vereinen Organisationen angesiedelte Umgangsbegleiter sind selten Im Rahmen eines Forschungsprojektes des Bundesfamilienministeriums wurden von einer Fachkommission Deutsche Standards zum Begleiteten Umgang entwickelt und im Sommer 2007 als Empfehlungen fur die Praxis verabschiedet Siehe auch BearbeitenEltern Kind Entfremdung Erziehungsrecht Umgangspflegschaft SGB VIII UmgangsrechtLiteratur BearbeitenDeutsche Standards zum begleiteten Umgang Empfehlungen fur die Praxis BMFSFJ Projekt Entwicklung von Interventionsansatzen im Scheidungsgeschehen Beaufsichtigter und begleiteter Umgang 1684 Abs 4 BGB Erarbeitet im Auftrag des Bundesministeriums fur Familie Senioren Frauen und Jugend durch das Staatsinstitut fur Fruhpadagogik Projektleitung und Gesamtverantwortung Wassilios E Fthenakis Schriftleitung Eva Reichert Garschhammer Munchen 2008 ISBN 978 3 406 56941 8 P S Dietrich J Fichtner W E Fthenakis M Godde W Griebel U Hermann und W Walbiner Handbuch Begleiteter Umgang von Kindern Herausgegeben von Wassilios E Fthenakis Staatsinstitut fur Fruhpadagogik Munchen Autoren Munchen 2008 ISBN 978 3 406 56668 4Weblinks BearbeitenBerliner Arbeitskreis begleiteter Umgang zum ThemaEinzelnachweise Bearbeiten VG Wurzburg Beschluss v 21 11 2018 W 3 E 18 1262 In Bayern Recht Bayerische Staatskanzlei 21 November 2018 abgerufen am 8 Januar 2021 Bundesverfassungsgericht vom 2 April 2009 in 1 BvR 683 09 zur Beweislastumkehr Wolfgang Buchholz Graf Claudius Vergho BU Eine katamnestische Befragung an Erziehungsberatungsstellen In Bundesanzeiger Hrsg Zeitschriftenaufsatz Kind Prax Jahrgang 8 Heft 2 2005 ISSN 1434 8330 famrecht at PDF abgerufen am 8 Januar 2021 Horizonte Hrsg Begleiteter Umgang gemass 18 Abs 3 SGB VIII KJHG Memento vom 22 Februar 2016 im Internet Archive PDF Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Begleiteter Umgang amp oldid 236074142