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Umgangsrecht ist ein Begriff des Familienrechts Er beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjahrigen Kindes mit seinen Eltern und jedes Elternteils mit dem Kind in besonders gelagerten Fallen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind beziehungsweise des Kindes mit Dritten Massgeblich sind hier Artikel Art 6 Grundgesetz und Art 8 EMRK Das Umgangsrecht ist in Deutschland im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge Sorgerecht im BGB geregelt ist aber begrifflich von ihr zu trennen Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang auch mit einem nicht sorgeberechtigten Elternteil Auch einem Elternteil ohne Sorgerecht steht das Recht auf Umgang zu Das Familiengericht kann uber den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausubung auch gegenuber Dritten naher regeln 1684 Abs 3 BGB Verfahren um Umgang werden unabhangig von der Inhaberschaft der elterlichen Sorge gefuhrt und werden als Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor dem Familiengericht gefuhrt Ein Anspruch auf Beratung und Unterstutzung durch das Jugendamt hinsichtlich der Ausubung des Umgangsrechts ist in 18 Abs 3 SGB VIII festgelegt Inhaltsverzeichnis 1 Umgang zwischen Kind und Elternteilen in Trennungsfamilien 1 1 Das Umgangsrecht des nicht mit dem Kind zusammen wohnenden Elternteils 1 2 Umgang mit Kindern bei Pflegepersonen und in Einrichtungen 1 3 Gerichtliches Verfahren 1 4 Kosten des Umgangs 1 5 Empfanger von Leistung gemass SGB II ALG 2 1 6 Das Umgangsrecht des Kindes 1 6 1 Recht auf Umgang mit jedem Elternteil 1 6 2 Wohlverhaltenspflicht der Eltern gegenuber dem Kind 1 6 2 1 Inhalt 1 6 2 2 Hintergrund 2 Umgang zwischen Dritten und dem Kind 2 1 Umgang mit den Grosseltern 3 Begleiteter Umgang 4 Schmerzensgeld und Schadensersatz 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseUmgang zwischen Kind und Elternteilen in Trennungsfamilien BearbeitenIm Verhaltnis zwischen Kindern und Eltern erlangt das Umgangsrecht dann praktische Bedeutung wenn die Eltern voneinander getrennt leben und oder das Kind weder bei der Mutter noch beim Vater lebt Ausgangspunkt der Regelung ist der in 1626 Abs 3 BGB ausdrucklich niedergelegte Grundgedanke dass das Kind zu seiner ungestorten Entwicklung des regelmassigen Umgangs mit beiden Elternteilen bedarf Diese allgemeine Regelung fuhrt zu der konkreten Normierung eines Umgangsrechts in 1684 Abs 1 BGB Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt Im Falle der Trennung der Eltern folgt aus dieser expliziten Regelung die Pflicht fur denjenigen Elternteil bei dem das Kind seinen gewohnlichen Aufenthalt hat den Umgang mit dem anderen Elternteil zu ermoglichen zu fordern und jede Storung zu unterlassen 1 Umgekehrt hat der andere Elternteil nicht nur das Recht auf Umgang sondern auch eine Pflicht hierzu Mit der Novelle des Kindschaftsrechts von 1998 wurde im BGB die Pflicht die zuvor an zweiter Stelle stand dem Recht vorangestellt Das Umgangsrecht des nicht mit dem Kind zusammen wohnenden Elternteils Bearbeiten Getrennt lebende Eltern sind grundsatzlich frei darin einvernehmlich einen Umgangsmodus festzulegen Dieser ist individuell an die jeweils gegebene Lebenssituation anzupassen unter Berucksichtigung von Arbeitszeiten und orten sowie Schulzeiten und orten Der Umgang muss nicht zwingend an Wochenenden erfolgen Auch besteht wie falschlicherweise oft angenommen seitens des betreuenden Elternteils kein Recht auf sogenannte kinderfreie Wochenenden Da bei der Ausubung des Umgangs in erster Linie das Recht des Kindes auf Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil sowie das Recht dieses Elternteils auf Umgang mit seinem Kind im Vordergrund stehen ist auch die Betreuung wahrend des Umgangs in der Regel vom Elternteil selbst zu ubernehmen Betreuung durch Dritte ist im Ausnahmefall zulassig bei regelmassigem Bedarf ist jedoch die Umgangsregelung dementsprechend anzupassen dass das Kind vom betreuenden Elternteil versorgt wird Dies kann beispielsweise bei regelmassig auftretenden spaten Arbeitszeiten der Fall sein die mit der Kindesubergabe zum Wochenende hin an Freitagabenden kollidieren In diesen Fallen kann eine Ubergabe am Samstagvormittag je nach Fallgestaltung einer Fremdbetreuung am Freitagabend vorzuziehen Falls es uber die Ausgestaltung des Umgangs zu keiner Einigung zwischen den Eltern kommt ggf trotz Beratung und Vermittlung durch das Jugendamt kann das Familiengericht angerufen werden das den Umgang verbindlich zu regeln hat Dies kann insbesondere im Fall der Umgangsverweigerung notwendig werden Die konkrete Ausgestaltung der Umgangsregelung ist nach den Umstanden des Einzelfalles unter Abwagung der konkreten Verhaltnisse vorzunehmen Massstab fur die Findung der konkreten Umgangsregelung ist wie bei allen Streitigkeiten in Fragen des elterlichen Sorgerechts das Kindeswohl Hieraus folgt auch dass es in Ausnahmefallen moglich ist den Umgang eines Elternteils mit dem Kinde ganzlich zu unterbinden wenn das Wohl des Kindes dies gebietet Falle der Kindesmisshandlung oder ahnliches Der betreuende Elternteil soll die Umgangskontakte mit dem anderen Elternteil nicht nur zulassen sondern den Kontakt positiv fordern OLG Saarbrucken 8 Oktober 2012 Az 6 WF 381 12 2 was seit 2014 als Bindungsfursorge bezeichnet wird 3 Ein Anspruch des Umgangselternteils der rechtlich selbstverstandlich weiterhin als Elternteil gilt auf Auskunft uber die personlichen Verhaltnisse des Kindes kann sich je nach Falllage aus 1686 BGB ergeben 4 Nach einem Urteil des Europaischen Gerichtshofes fur Menschenrechte Fall Anayo legte die deutsche Bundesregierung im Oktober 2012 einen Gesetzentwurf vor wonach auch der nur biologische Vater ein Umgangsrecht erhalt soweit dies dem Kindeswohl dient Dies ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofes wenigstens dann in der Regel anzunehmen wenn zwischen Kind und Vater eine gewachsene Bindung durch zeitweise gemeinsamen Wohnsitz bestanden habe Dem leiblichen Vater dessen Kind mit den rechtlichen Eltern in einer intakten sozialen Familie lebt und der zu seinem Kind bisher noch keine enge personliche Beziehung aufbauen konnte ist nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangs und Auskunftsrecht einzuraumen Umgang mit Kindern bei Pflegepersonen und in Einrichtungen Bearbeiten Wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet ist alles zu unterlassen was das Verhaltnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeintrachtigt oder die Erziehung erschwert 1684 Abs 2 BGB Gerichtliches Verfahren Bearbeiten Im gerichtlichen Verfahren sind zu horen das Kind 159 FamFG ggf ist ein Verfahrensbeistand fruher Verfahrenspfleger Anwalt des Kindes gem 158 FamFG zu bestellen die Eltern 160 FamFG die Pflegeperson wenn das Kind dort seit langerer Zeit lebt 161 FamFG der Erganzungspfleger bzw Vormund das Jugendamt 162 FamFG Haufige Gerichtspraxis ist die Regelung dass das Kind jedes zweite Wochenende bei demjenigen Elternteil verbringen sollte bei dem es nicht lebt und mit diesem in den Schulferien einen langeren Zeitraum gemeinsam zusammen sein soll Bei sehr jungen Kindern und auch dann wenn die Eltern in grosser raumlicher Entfernung voneinander leben kann aber ein Abweichen von dieser Regelung geboten sein Der umgangsberechtigte Elternteil muss das Kind grundsatzlich auf seine Kosten abholen zuruckbringen und verkostigen Im Einzelfall konnen abweichende Vereinbarungen im Rahmen eines gerichtlichen Umgangsverfahrens getroffen werden Die fehlende Bereitschaft eines Elternteils die Bindung des Kindes an den anderen Elternteil zu akzeptieren stellt ein Defizit dar welches die Erziehungsfahigkeit des Betroffenen in Frage stellen kann Sind beide Elternteile zur Ubernahme der elterlichen Sorge bereit und in der Lage und besteht lediglich bei einem Elternteil die Tendenz das Umgangsrecht zu beeintrachtigen kann dies zu einer ihm ungunstigen Sorgerechtsregelung Anlass geben Beim Cochemer Modell wird das gerichtliche Verfahren zunachst ausgesetzt und eine Losung per aussergerichtlicher Vereinbarung gesucht die durch intensive Vernetzung unterstutzt werden soll Damit soll unter anderem der haufig zu beobachtenden Tendenz entgegengewirkt werden dass der ohnehin vorhandene Elternkonflikt durch engagierten anwaltlichen Schriftwechsel noch zusatzlich angeheizt wird Das Umgangsbestimmungsrecht ist nicht mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht gleichzusetzen Kosten des Umgangs Bearbeiten Der Umgang hat in der Regel ausschliesslich auf Kosten des umgangsberechtigten Elternteils zu erfolgen Allerdings ist der jeweils andere Elternteil verpflichtet auf die Vermogenslage des umgangsberechtigten Elternteils Rucksicht zu nehmen Andernfalls droht ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch aus Pflichtverletzung nach 280 Abs 1 BGB Daruber hinaus ist es Aufgabe des Familiengerichtes insbesondere die sich aus Art 6 GG ergebenden Rechte beider Elternteile in Ubereinstimmung zu bringen Hieraus kann fur den Elternteil bei dem das Kind standig lebt die Pflicht abgeleitet werden sich an den Kosten fur den Umgang in angemessener Weise z B das Kind zum Bahnhof oder zum Flughafen zu bringen so das Bundesverfassungsgericht 2002 Beschluss vom 5 Februar 2002 Az 1 BvR 2029 00 5 Die durch den Umgang entstehenden Kosten Fahrtkosten Kosten der Verpflegung und der Unterbringung des Kindes konnen bei der Berechnung des Unterhalts nur dann vom Einkommen abgezogen werden wenn sie uberdurchschnittlich hoch sind etwa weil der andere Elternteil mit dem Kind weit weggezogen ist Abzugsfahig sind die reinen Mehrkosten also die Kosten der Fahrkarte oder die Benzinkosten aber nicht die Kilometerpauschale 6 Dagegen fuhren die Kosten der Versorgung des Kindes wahrend seines Aufenthaltes beim umgangsberechtigten Elternteil nicht zu einer Verringerung seiner Unterhaltspflicht Dass Umgangsaufenthalte stattfinden ist in den Satzen der Dusseldorfer Tabelle bereits eingerechnet Empfanger von Leistung gemass SGB II ALG 2 Bearbeiten Bezieht der umgangsberechtigte Elternteil Leistungen nach dem SGB II umgangssprachlich Arbeitslosengeld II ALG II oder Hartz IV konnte er vom Jobcenter einen Zuschuss zu den Kosten des Umgangs erhalten Verwaltungsgericht Schleswig Urteil vom 13 Juni 2002 Az 10 A 37 01 NJW 2003 79 7 Mit einer Neuregelung von 2011 fanden Anpassungen statt wirksam ruckwirkend zum Januar 2011 8 Fur das Umgangswochenende hat das Kind fur alle Tage mit mehr als 12 Stunden Zusammensein Anspruch auf anteiliges Sozialgeld Der Regelsatz fur ein 6 Jahre altes Kind liegt bei 251 EUR pro Monat somit betragt die Hohe des Anspruchs fur die Umgangszeit Regelsatz geteilt durch 30 Tage fur alle Monate 8 37 EUR pro Tag Bei der Berechnung der Angemessenheit der Wohnflache sind Kinder die sich nicht ausschliesslich aber regelmassig an den Wochenenden und wahrend der Ferien im elterlichen Haushalt aufhalten zu berucksichtigen 9 Das Umgangsrecht des Kindes Bearbeiten Recht auf Umgang mit jedem Elternteil Bearbeiten Erheblich seltener und noch nicht geklart ist die Frage nach der Durchsetzung des Rechts des Kindes auf Umgang mit dem anderen Elternteil wenn dieser sich seiner Elternrolle entziehen will also zu einem regelmassigen Umgang mit dem Kind nicht bereit ist Zwar ist der Anspruch des Kindes nach dem Wortlaut des 1684 Abs 1 BGB nicht zweifelhaft seine Durchsetzbarkeit wird indes mit gewichtigen Argumenten bestritten Auch hier ware die konkrete Ausgestaltung der Umgangsregelung nach den objektiven Bedurfnissen des Kindes zu finden Ob der Umgang mit einem unwilligen Elternteil tatsachlich im Interesse des Kindes liegt ist jedoch zweifelhaft Eine unregelmassige und vor allem unzuverlassige Ausubung des Umgangsrechts durch einen Elternteil kann fur das Kind mit erheblichen Enttauschungen verbunden sein die unter Umstanden grosseren Schaden anrichten als ihn eine Einstellung des Umgangs mit sich bringt Zweifelhaft ist weiterhin ob der Umgang gegen den umgangspflichtigen Elternteil durch Verhangung von Zwangsgeld erzwungen werden kann Das Oberlandesgericht Nurnberg hat die Moglichkeit einer gerichtlichen Erzwingung des Umgangsanspruchs verneint wahrend die Oberlandesgerichte Koln und Celle die Moglichkeit eines familiengerichtlichen Verfahrens zur Durchsetzung des Umgangsrechts des Kindes gegen die Eltern bejaht haben Das Bundesverfassungsgericht entschied 2008 dass ein Umgang nicht durch Zwangsgeld erzwungen werden konne Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1 April 2008 AZ 1 BvR 1620 04 10 Es ist einem Elternteil zumutbar zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden wenn dies dem Kindeswohl dient Der durch die Zwangsmittelandrohung bewirkte Eingriff in das Grundrecht des Elternteils auf Schutz der Personlichkeit ist insoweit nicht gerechtfertigt es sei denn es gibt im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte die darauf schliessen lassen dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird Wohlverhaltenspflicht der Eltern gegenuber dem Kind Bearbeiten 1684 Abs 2 BGB verpflichtet die Eltern zu einem wechselseitig loyalen Verhalten bei der Ausubung des Umgangsrechts Die Eltern sollen alles unterlassen was das Verhaltnis des Kindes zum anderen Elternteil beeintrachtigen oder die Kindeserziehung als solche erschweren konnte 11 Inhalt Bearbeiten Fur einen Verstoss gegen das Wohlverhaltensgebot im Familienbereich kann es ausreichen wenn die Mutter dem achtjahrigen Kind freistellt ob es den Umgang mit dem Vater wahrnehmen will 12 Probleme zwischen den Eltern durfen kein Grund sein den Kontakt des Kindes mit einem Elternteil zu verhindern sondern eher sich anzustrengen um die Schwierigkeiten zu meistern Das Wohlverhaltensgebot wird weiter dahingehend ausgelegt dass der Sorgeberechtigte auf das Kind einwirken soll um mogliche Widerstande gegen den anderen Elternteil zu uberwinden und eine positive Einstellung zu erzielen Die Verantwortung des sorgeberechtigten Elternteils fur die seelische Gesundheit des Kindes gibt ihm nicht die Befugnis allein zu entscheiden ob ein Umgang mit dem anderen Teil moglich ist Weder Vater noch Mutter haben das Recht das Kind gerade in dem Konflikt zu instrumentalisieren der zum Scheitern der Lebensgemeinschaft gefuhrt hat 13 Hintergrund Bearbeiten Haufig leben Kinder nicht bei ihren Eltern oder nur bei einem Elternteil worin das Gesetz bereits eine mogliche Storung im Eltern Kind Verhaltnis erblickt Der Gesetzgeber geht davon aus dass der mangelnde Kontakt das Kind von den Eltern entfremden kann Aus diesem Grund fordert 1626 Abs 3 Satz 1 BGB dass zum Wohle des Kindes der Umgang mit beiden Elternteilen gehore ein Grundsatz zu dem das Umgangsrecht des Kindes mit beiden Eltern gem 1684 Abs 1 BGB und deren Pflicht sowie Recht korrespondiert Umgang mit dem Kind zu pflegen 14 Das Umgangsrecht wird etwa relevant wenn einem Elternteil das alleinige Sorgerecht ubertragen wurde wenn zwar ein gemeinsames Sorgerecht besteht das Kind aber hauptsachlich bei einem Elternteil lebt oder wenn das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht ist Die Beziehung zwischen Kindern und getrennt lebenden Eltern ist dann kinderfreundlich wenn die Eltern sich auf ein sinnvolles Arrangement einigen das den Neigungen des Kindes und des umgangssuchenden Elternteils in moglichst harmonischer Weise entgegenkommt Ein Streit uber den Umgang kann sich auf das Kind ausserst negativ auswirken und ihm schaden Ein Grund fur die Differenzen liegt haufig in dem unterschwelligen Misstrauen des obhutfuhrenden Teils der andere konne ihm das Kind entfremden oder beabsichtigen das Sorgerecht zu andern Um das Kind zu schonen wird den Eltern die Wohlverhaltenspflicht auferlegt 15 Umgang zwischen Dritten und dem Kind Bearbeiten 1685 BGB sieht ein Recht auf Umgang mit dem Kind fur Grosseltern und Geschwister vor wenn dies dem Wohl des Kindes dient Ehegatten oder fruhere Ehegatten eines Elternteils sowie Lebenspartner oder fruhere Lebenspartner eines Elternteils haben ebenfalls ein Recht auf Umgang mit dem Kind wenn sie langere Zeit in hauslicher Gemeinschaft gelebt haben ferner gilt dies fur Personen bei denen das Kind in Familienpflege war Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Grosseltern und Geschwistern geben Ein eigenes Recht der Kinder auf Umgang mit ihren Grosseltern und Geschwistern ist nicht festgeschrieben ist jedoch im Koalitionsvertrag fur die 20 Legislaturperiode vorgesehen 16 Da eine 1626 Abs 3 BGB vergleichbare Vorschrift fur die in 1685 BGB genannten Personen fehlt geht der Gesetzgeber nicht davon aus dass der Umgang mit Grosseltern etc ohne weiteres in dem gleichen Masse im Interesse des Kindes liegt wie dies bei den Eltern eines Kindes der Fall ist sondern verlangt die Feststellung der positiven Wirkung des Umgangs im Einzelfall Eine Verpflichtung der in 1685 BGB genannten Personen zum Umgang mit dem Kind ist dem deutschen Recht fremd Andere Personen zu denen das Kind Bindungen besitzt geniessen gemass 1626 Abs 3 BGB in der Regel ein Umgangsrecht wenn die Aufrechterhaltung der Bindung fur die Entwicklung des Kindes forderlich ist Umgang mit den Grosseltern Bearbeiten Mit der Kindschaftsrechtsreform zum 1 Juli 1998 wurde gesetzlich ein Umgangsrecht von Grosseltern mit den Enkelkindern normiert in 1685 BGB Ein solches Umgangsrecht bestand bereits in fast allen europaischen Nachbarstaaten Bundestagsdrucksache 13 4899 S 44 17 Zum Thema gibt es einige Entscheidungen hoherer Gerichte Besteht eine feste Bindung zwischen den Grosseltern und den Enkelkindern so steht den Grosseltern nach 1685 BGB ein Umgangsrecht zu da dies dem Kindeswohl dient Spannungen zwischen den Grosseltern und den Eltern der Kinder sind dabei regelmassig unerheblich Oberlandesgericht Celle Beschluss vom 22 April 1999 Az 18 UF 4 99 18 Spannungen zwischen Grosseltern und Mutter des Kindes konnen eine Versagung des Umgangs bewirken Oberlandesgericht Brandenburg Beschluss vom 17 Mai 2010 Az 10 UF 10 10 19 Bestehende schwere Differenzen zwischen Grosseltern und Mutter des Kindes konnen eine Versagung des Umgangs bewirken Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 23 Juni 2000 Az 11 UF 26 00 20 Der Umgang der Grosseltern mit dem Kind dient regelmassig nicht seinem Wohl wenn die einen solchen Umgang ablehnenden Eltern und die Grosseltern so zerstritten sind dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitatskonflikt geriete 21 Beim Europaischen Gerichtshof in der Sache der tschechischen Grossmutter Neli Valcheva gegen ihren griechischen Schwiegersohn Georgios Babanarakis ging es um die Zustandigkeiten im internationalen Recht Europaischer Gerichtshof Beschluss vom 31 Mai 2018 Az C 335 17 22 23 Der Begriff Umgangsrecht nach Art 1 Abs 2 Buchst a sowie nach Art 2 Nrn 7 und 10 der Verordnung EG Nr 2201 2003 vom 27 November 2003 uber die Zustandigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung EG Nr 1347 2000 ist dahin auszulegen dass er das Umgangsrecht der Grosseltern mit ihren Enkelkindern umfasst Begleiteter Umgang BearbeitenBei gestorter Kommunikation zwischen den getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern kann das Familiengericht einen begleiteter Umgang anordnen Das betroffene Kind trifft dann den Elternteil bei dem es nicht lebt unter Aufsicht einer Begleitperson Hierfur hat eine Fachkommission im Auftrag des Bundesfamilienministeriums fachliche Standards entwickelt die als Empfehlungen fur die Praxis im Sommer 2007 verabschiedet und anschliessend veroffentlicht wurden 24 Schmerzensgeld und Schadensersatz BearbeitenIm Falle der Umgangsverweigerung kann ein Ordnungsgeld verhangt werden 25 Das einzelne Ordnungsgeld darf den Betrag von 25 000 Euro nicht ubersteigen Siehe auch BearbeitenErziehungsrecht Kindeswohl Cochemer Modell Wechselmodell Umgangsverweigerung Umgangspflegschaft Fall Gorgulu Parental Alienation Syndrome Liste von Rechtsquellen fur das deutsche FamilienrechtLiteratur BearbeitenDeutsche Standards zum begleiteten Umgang Empfehlungen fur die Praxis BMFSFJ Projekt Entwicklung von Interventionsansatzen im Scheidungsgeschehen Beaufsichtigter und begleiteter Umgang 1684 Abs 4 BGB Erarbeitet im Auftrag des Bundesministeriums fur Familie Senioren Frauen und Jugend durch das Staatsinstitut fur Fruhpadagogik Projektleitung und Gesamtverantwortung Wassilios E Fthenakis Schriftleitung Eva Reichert Garschhammer Munchen 2008 ISBN 978 3 406 56941 8 Begleiteter Umgang von Kindern Ein Praxishandbuch Herausgegeben von Wassilios E Fthenakis Staatsinstitut fur Fruhpadagogik Munchen Autoren P S Dietrich J Fichtner W E Fthenakis M Godde W Griebel U Hermann und W Walbiner Munchen 2008 ISBN 978 3 406 56668 4 Stefan Heilmann Die Gesetzeslage zum Sorge und Umgangsrecht Eine Bestandsaufnahme unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechungstendenzen NJW 2012 16Weblinks BearbeitenUmgangsrecht auf elternimnetz de Informationen zum Umgangsrecht Das neue Umgangsrecht fur Kinder und seine Folgen auf soziologie uni mainz de Studie zu den Auswirkungen des neuen Umgangsrechts von 1998 Umgangsregelungen finden die fur alle tragbar sind auf familienrecht de Praxisinformationen fur Rechtsanwalte Einzelnachweise Bearbeiten 1 Kemal Temizyurek Das Stufenmodell der Bindungsfursorge In Zeitschrift fur Kindschaftsrecht und Jugendhilfe Nr 6 2014 S 228 231 OLG Saarbrucken 8 Oktober 2012 Az 6 WF 381 12 Kemal Temizyurek Das Stufenmodell der Bindungsfursorge In ZKJ Nr 6 2014 S 228 231 naher Mayer Zur Auskunftspflicht uber die personlichen Verhaltnisse des Kindes aus 1686 BGB Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5 Februar 2002 Az 1 BvR 2029 00 online 2 Verwaltungsgericht Schleswig Urteil vom 13 Juni 2002 Az 10 A 37 01 NJW 2003 79 Urteil bezog sich auf Sozialhilfe vor der Einfuhrung des ALG II und ist nicht mehr aktuell Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland S 6 AS 326 12 ER Hartz IV Kostenerstattung fur Umgangsrecht VG Munchen Urteil vom 19 Januar 2017 Az M 12 K 16 1209 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1 April 2008 AZ 1 BvR 1620 04 online Mallory Volker Monika Clausius 2 Das Umgangsrecht III Wohlverhaltensklausel 1684 Abs 2 BGB Haufe de abgerufen am 14 Oktober 2022 Palandt Burgerliches Gesetzbuch 1684 BGB Rn 7 Palandt Burgerliches Gesetzbuch 1684 BGB Rn 7 8 Dieter Schwab Familienrecht Die elterliche Sorge C H Beck Munchen 2008 S 349 Dieter Schwab Familienrecht Die elterliche Sorge C H Beck Munchen 2008 S 351 Dokumentation Lesen Sie hier den Koalitionsvertrag im Wortlaut In spiegel de 24 November 2021 abgerufen am 27 November 2021 Bundestagsdrucksache 13 4899 S 44 Oberlandesgericht Celle Beschluss vom 22 April 1999 Az 18 UF 4 99 Oberlandesgericht Brandenburg Beschluss vom 17 Mai 2010 Az 10 UF 10 10 Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 23 Juni 2000 Az 11 UF 26 00 BGH Urteil vom 12 Juli 2017 XII ZB 350 16 Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH vom 12 April 2018 Europaischer Gerichtshof Beschluss vom 31 Mai 2018 Az C 335 17 Staatsinstitut fur Fruhpadagogik im Auftrag des Bundesministeriums fur Familie Senioren Frauen und Jugend Deutsche Standards zum begleiteten Umgang Munchen 2008 https openjur de u 896973 htmlBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4134698 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Umgangsrecht Deutschland amp oldid 227023583