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Das Vormunder und Betreuervergutungsgesetz ist in Deutschland Teil des am 1 Juli 2005 in Kraft getretenen 2 Betreuungsrechtsanderungsgesetzes und regelt alle Vergutungsanspruche beruflich tatiger Vormunder und Betreuer Berufsbetreuer Vereinsbetreuer und Behordenbetreuer Uber 1915 BGB gilt es auch fur beruflich gefuhrte Pflegschaften und uber 277 FamFG fur Verfahrenspflegschaften BasisdatenTitel Gesetz uber die Vergutung von Vormundern und BetreuernKurztitel Vormunder und BetreuervergutungsgesetzAbkurzung VBVGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Betreuungsrecht FamilienrechtFundstellennachweis alt 400 16 neu 404 34Ursprungliche Fassung vom 21 April 2005 BGBl I S 1073 1076 Inkrafttreten am 1 Juli 2005 Art 12 G vom 21 April 2005 Letzte Neufassung vom 4 Mai 2021 BGBl I S 882 925 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Januar 2023 Art 16 G vom 4 Mai 2021 Letzte Anderung durch alt Art 1 G vom 22 Juni 2019 BGBl I S 866 neu Art 8 G vom 24 Juni 2022 BGBl I S 959 964 Inkrafttreten derletzten Anderung alt 27 Juli 2019 Art 4 G vom 22 Juni 2019 1 Januar 2023 Art 23 G vom 24 Juni 2022 GESTA alt C065 neu C013Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz wurde mit Wirkung vom 1 Januar 2023 neu gefasst Inhaltsverzeichnis 1 Systematik des Gesetzes 2 Grundaussagen 2 1 Vergutungspauschale bei vermogenden Betreuten 5 Abs 1 VBVG bis 26 Juli 2019 2 2 Vergutungspauschale bei mittellosen Betreuten 5 Abs 2 VBVG bis 26 Juli 2019 3 Tabelle A bisherige Vergutungsstufe 1 ab 27 Juli 2019 4 Tabelle B bisherige Vergutungsstufe 2 ab 27 Juli 2019 5 Tabelle C bisherige Vergutungsstufe 3 ab 27 Juli 2019 6 Zuschlage bei besonderen Betreuungssituationen 5a Abs 1 VBVG ab 27 Juli 2019 7 Einmalzahlungen bei Betreuern 5a Abs 2 3 VBVG ab 27 Juli 2019 8 Rechtspolitische Kritik 9 Siehe auch 10 Literatur 10 1 Bucher 10 2 Zeitschriftenbeitrage 10 3 Zu den Anderungen 2019 11 WeblinksSystematik des Gesetzes Bearbeiten 1 Voraussetzungen fur die Vergutungsfahigkeit Mindestfallzahl Mindestzeitaufwand 2 Erloschen der Anspruche 15 Monatsfrist 3 Vergutungsanspruch der Vormunder Anspruch auf Vergutung fur nachgewiesenen Zeitaufwand Vergutungsstundensatze 4 Vergutungshohe fur Betreuer im Rahmen der Pauschalvergutung 5 Vergutungsfahiger pauschalierter Zeitraum bei Berufsbetreuern siehe Tabelle 5a gesonderte Pauschalen ab 27 Juli 2019 6 Vergutungsanspruch bei Sterilisationsbetreuern und Verhinderungsbetreuern 1899 BGB 7 Vergutungsanspruch von Vereinsbetreuern Verweis auf 5 8 Vergutungsanspruch von Behordenbetreuern 9 Abrechnungszeitraum fur Berufs und Vereinsbetreuer Quartal 10 Jahresgesamtmitteilungspflicht von Berufs und Vereinsbetreuern ggu der Betreuungsbehorde 11 Moglichkeit der Nachqualifizierung zum Erreichen einer hoheren Vergutungsstufe Landesermachtigungsklausel 12 Ubergangsvorschrift ab 27 Juli 2019 Grundaussagen BearbeitenBei der Bestellung eines Vormundes Pflegers oder Betreuers muss im Bestellungsbeschluss des Gerichtes aufgefuhrt sein dass die Tatigkeit beruflich gefuhrt wird 1 Das ist in der Regel der Fall wenn der Betroffene mehr als 10 gesetzliche Vertretungen fuhrt oder bei Vormundschaften oder Pflegschaften einen wochentlichen Zeitaufwand von mindestens 20 Stunden hat Wird die Feststellung versehentlich unterlassen kann sie nachtraglich korrigiert werden Diese Korrektur wirkt nicht auf das Bestellungsdatum zuruck BGH vom 8 Januar 2014 Nach 15 Monaten erloschen die Vergutungsanspruche Die Frist kann vom Gericht verkurzt oder verlangert werden 2 VBVG in Verbindung mit 1835 Abs 1a BGB Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolgt bei Fristversaumung nicht OLG Schleswig FamRZ 2002 1288 Vormunder Pfleger sowie die in 6 Satz 1 genannten Betreuer konnen eine Vergutung fur nachgewiesenen Zeitaufwand nach 3 VBVG geltend machen Der Stundensatz betragt 23 00 Euro bei nachgewiesenen Fachkenntnissen durch abgeschlossene Ausbildung 29 50 Euro und durch abgeschlossenes Studium 39 00 Euro jeweils zuzugl Umsatzsteuer sowie Aufwendungsersatz nach 1835 BGB Betreuungen Vormundschaften und Erganzungspflegschaften sind seit 1 Juli 2013 von der Umsatzsteuer befreit Die Stundensatze konnen im Ausnahmefall sowohl abgesenkt 3 Abs 2 VBVG als auch erhoht 3 Abs 3 VBVG fur Pfleger 1915 BGB werden Berufliche Betreuer erhalten nur pauschalierte Zeitaufwande ersetzt siehe Tabelle Diese Betrage sind Inklusivstundensatze und enthalten somit den Aufwendungsersatz Der volle Betrag wird bei nicht umsatzsteuerpflichtigen Kleinunternehmer Betreuern nach 19 UStG gezahlt OLG Munchen 33 Zivilsenat Beschluss vom 17 Mai 2006 33 Wx 015 06 Die Hohe der pauschalierten Stundenansatze 5 VBVG hangt von der Dauer der Betreuung ab erstmaliger Betreuerbestellung davon ob der Betreute vermogend oder mittellos 1836c 1836d BGB ab und davon ob er in einem Heim seinen gewohnlichen Aufenthalt ab wobei der Heimbegriff des 5 Abs 3 VBVG uber den des 1 Heimgesetz hinausgeht Sterilisationsbetreuer sowie Verhinderungsbetreuer bei rechtlicher Verhinderung z B Insichgeschaften vgl 1899 BGB 6 VBVG erhalten Vergutung fur nachgewiesenen Zeitaufwand wie Vormunder Verhinderungsbetreuer bei tatsachlicher Verhinderung des Betreuers Urlaub Krankheit erhalten Pauschalvergutung nach Tagen wobei dem verhinderten Betreuer diese Tage nicht als Vergutung gewahrt werden Nach 7 VBVG gelten die Regeln der 5 und 6 auch fur Vereinsbetreuer fur Behordenbetreuer jedoch gelten nach 8 VBVG die Regeln fur ausnahmsweise vergutete ehrenamtliche Betreuer 9 VBVG sieht einen Abrechnungsrhythmus von 3 Monaten vor und 10 die zuvor in 1908k BGB enthaltene Jahresgesamtmitteilung von Berufsbetreuern an die Betreuungsbehorde uber Zahl der Betreuungen und erhaltene Vergutungszahlungen 11 VBVG enthalt eine Landesermachtigungsklausel fur Nachqualifizierungsmassnahmen derzeit hat jedoch kein Bundesland davon Gebrauch gemacht fruher 2 Berufsvormundervergutungsgesetz Zur Mitte 2009 hat das Kolner Institut fur Sozialforschung und Gesellschaftspolitik eine Auswertung der Auswirkungen des neuen Gesetzes dem Bundestag und Bundesrat vorgelegt Vergutungspauschale bei vermogenden Betreuten 5 Abs 1 VBVG bis 26 Juli 2019 Bearbeiten Zeitraum Betreute im Heim Betreute ausserhalb eines Heimes1 bis 3 Monat 5 5 Stunden im Monat 8 5 Stunden im Monat4 bis 6 Monat 4 5 Stunden im Monat 7 Stunden im Monat7 bis 12 Monat 4 Stunden im Monat 6 Stunden im Monatab 2 Jahr 2 5 Stunden im Monat 4 5 Stunden im MonatVergutungspauschale bei mittellosen Betreuten 5 Abs 2 VBVG bis 26 Juli 2019 Bearbeiten Zeitraum Betreute im Heim Betreute ausserhalb eines Heimes1 bis 3 Monat 4 5 Stunden im Monat 7 Stunden im Monat4 bis 6 Monat 3 5 Stunden im Monat 5 5 Stunden im Monat7 bis 12 Monat 3 Stunden im Monat 5 Stunden im Monatab 2 Jahr 2 Stunden im Monat 3 5 Stunden im MonatDie neuen Vergutungstabellen A bis C fur Berufsbetreuer inkl Vereinsbetreuer in den 3 bisher bekannten Vergutungsgruppen findet man nachstehend Nicht amtlich sind die Spalten monatliche Pauschale alt Erhohung in und Erhohung in Diese verdeutlichen den Unterschied zur bisherigen seit dem 1 Juli 2005 geltenden Betreuervergutung Tabelle A bisherige Vergutungsstufe 1 ab 27 Juli 2019 BearbeitenNr Dauer der Betreuung Nr Gewohnlicher Aufenthaltsort Nr Vermogensstatus monatliche Pauschale monatliche Pauschale alt Erhohung in Erhohung in A1 In den ersten drei Monaten A1 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A1 1 1 mittellos 194 00 121 50 72 50 59 67 A1 1 2 nicht mittellos 200 00 148 50 51 50 34 68 A1 2 andere Wohnform A1 2 1 mittellos 208 00 189 00 19 00 10 05 A1 2 2 nicht mittellos 298 00 229 50 68 50 29 85 A2 Im vierten bis sechsten Monat A2 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A2 1 1 mittellos 129 00 94 50 34 50 36 51 A2 1 2 nicht mittellos 158 00 121 50 36 50 30 04 A2 2 andere Wohnform A2 2 1 mittellos 170 00 148 50 21 50 14 48 A2 2 2 nicht mittellos 208 00 189 00 19 00 10 05 A3 Im siebten bis zwolften Monat A3 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A3 1 1 mittellos 124 00 81 00 43 00 53 09 A3 1 2 nicht mittellos 140 00 108 00 32 00 29 63 A3 2 andere Wohnform A3 2 1 mittellos 151 00 135 00 16 00 11 85 A3 2 2 nicht mittellos 192 00 162 00 30 00 18 52 A4 Im 13 bis 24 Monat A4 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A4 1 1 mittellos 87 00 54 00 33 00 61 11 A4 1 2 nicht mittellos 91 00 67 50 23 50 34 81 A4 2 andere Wohnform A4 2 1 mittellos 122 00 94 50 27 50 29 10 A4 2 2 nicht mittellos 158 00 121 50 36 50 30 04 A5 Ab dem 25 Monat A5 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform A5 1 1 mittellos 62 00 54 00 8 00 14 81 A5 1 2 nicht mittellos 78 00 67 50 10 50 15 56 A5 2 andere Wohnform A5 2 1 mittellos 105 00 94 50 10 50 11 11 A5 2 2 nicht mittellos 130 00 121 50 8 50 7 00 Tabelle B bisherige Vergutungsstufe 2 ab 27 Juli 2019 BearbeitenNr Dauer der Betreuung Nr Gewohnlicher Aufenthaltsort Nr Vermogensstatus monatliche Pauschale monatliche Pauschale alt Erhohung in Erhohung in B1 In den ersten drei Monaten B1 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B1 1 1 mittellos 241 00 150 75 90 25 59 87 B1 1 2 nicht mittellos 249 00 184 25 64 75 35 14 B1 2 andere Wohnform B1 2 1 mittellos 258 00 234 50 23 50 10 02 B1 2 2 nicht mittellos 370 00 284 75 85 25 29 94 B2 Im vierten bis sechsten Monat B2 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B2 1 1 mittellos 158 00 117 25 40 75 34 75 B2 1 2 nicht mittellos 196 00 150 75 45 25 30 02 B2 2 andere Wohnform B2 2 1 mittellos 211 00 184 25 26 75 14 52 B2 2 2 nicht mittellos 258 00 234 50 23 50 10 02 B3 Im siebten bis zwolften Monat B3 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B3 1 1 mittellos 154 00 100 50 53 50 53 23 B3 1 2 nicht mittellos 174 00 134 00 40 00 29 85 B3 2 andere Wohnform B3 2 1 mittellos 188 00 167 50 20 50 12 24 B3 2 2 nicht mittellos 238 00 201 00 37 00 18 41 B4 Im 13 bis 24 Monat B4 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B4 1 1 mittellos 107 00 67 00 40 00 59 70 B4 1 2 nicht mittellos 113 00 83 75 29 25 34 93 B4 2 andere Wohnform B4 2 1 mittellos 151 00 117 25 33 75 28 78 B4 2 2 nicht mittellos 196 00 150 75 45 25 30 02 B5 Ab dem 25 Monat B5 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform B5 1 1 mittellos 78 00 67 00 11 00 16 42 B5 1 2 nicht mittellos 96 00 83 75 12 25 14 63 B5 2 andere Wohnform B5 2 1 mittellos 130 00 117 25 12 75 10 87 B5 2 2 nicht mittellos 161 00 150 75 10 25 6 80 Tabelle C bisherige Vergutungsstufe 3 ab 27 Juli 2019 BearbeitenNr Dauer der Betreuung Nr Gewohnlicher Aufenthaltsort Nr Vermogensstatus monatliche Pauschale monatliche Pauschale alt Erhohung in Erhohung in C1 In den ersten drei Monaten C1 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C1 1 1 mittellos 317 00 198 00 119 00 60 10 C1 1 2 nicht mittellos 327 00 242 00 85 00 35 12 C1 2 andere Wohnform C1 2 1 mittellos 339 00 308 00 31 00 10 06 C1 2 2 nicht mittellos 486 00 374 00 112 00 29 95 C2 Im vierten bis sechsten Monat C2 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C2 1 1 mittellos 208 00 154 00 54 00 35 06 C2 1 2 nicht mittellos 257 00 198 00 59 00 29 80 C2 2 andere Wohnform C2 2 1 mittellos 277 00 242 00 35 00 14 46 C2 2 2 nicht mittellos 339 00 308 00 31 00 10 06 C3 Im siebten bis zwolften Monat C3 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C3 1 1 mittellos 202 00 132 00 70 00 53 03 C3 1 2 nicht mittellos 229 00 176 00 53 00 30 11 C3 2 andere Wohnform C3 2 1 mittellos 246 00 220 00 26 00 11 82 C3 2 2 nicht mittellos 312 00 264 00 48 00 18 18 C4 Im 13 bis 24 Monat C4 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C4 1 1 mittellos 141 00 88 00 53 00 60 23 C4 1 2 nicht mittellos 149 00 110 00 39 00 35 45 C4 2 andere Wohnform C4 2 1 mittellos 198 00 154 00 44 00 28 57 C4 2 2 nicht mittellos 257 00 198 00 59 00 29 80 C5 Ab dem 25 Monat C5 1 stationare Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C5 1 1 mittellos 102 00 88 00 14 00 15 91 C5 1 2 nicht mittellos 127 00 110 00 17 00 15 45 C5 2 andere Wohnform C5 2 1 mittellos 171 00 154 00 17 00 11 04 C5 2 2 nicht mittellos 211 00 198 00 13 00 6 57 Zuschlage bei besonderen Betreuungssituationen 5a Abs 1 VBVG ab 27 Juli 2019 BearbeitenNeben der o g Pauschale wird bei vermogenden Betreuten eine gesonderte Pauschale von 30 monatlich gezahlt wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt es wird ein Geldvermogen von mind 150 000 verwaltet ohne Abzug von Schulden es ist ein weiterer nicht selbst oder vom Ehegatten bewohnter Wohnraum zu verwalten es ist ein Gewerbebetrieb des Betreuten zu fuhren Die Zusatzpauschale wird monatlich gezahlt wenn die beschriebene Situation mindestens an einem Tag des Betreuung Monats vorhanden war Nach der Gesetzesbegrundung ist nur eine Pauschalzahlung moglich auch wenn mehrere der Voraussetzungen kumulativ vorliegen Einmalzahlungen bei Betreuern 5a Abs 2 3 VBVG ab 27 Juli 2019 BearbeitenBei der Ubernahme einer ehrenamtlichen Betreuung durch einen Berufsbetreuer erhalt letzterer eine Einmalzahlung von 200 Bei Ubergabe einer beruflichen Betreuung an einen Ehrenamtler wird dem Abgebenden eine Pauschale von 1 5 Betreuungsmonaten weiter vergutet Rechtspolitische Kritik BearbeitenDem 2005er Gesetz vorausgegangen waren kontroverse Diskussionen uber Strukturreformen im Betreuungswesen die im Wesentlichen den gestiegenen Kosten Betreuervergutung Personalkosten bei den Gerichten entgegenwirken sollten Wahrend die in der Bundesrepublik tatigen rund 17 000 beruflichen Betreuer zuvor ihren Zeitaufwand fur die Fuhrung beruflich gefuhrter Betreuungen bei ca 450 000 von insgesamt 1 4 Mio Betreuten Ende 2010 z T bis in kleinste Detail nachweisen mussten was auch die Personalressourcen der Vormundschaftsgerichte schwer belastete war es Ziel des neuen Gesetzes einfache streitvermeidende und auskommliche Regelungen zur beruflichen Betreuertatigkeit zu schaffen so die Gesetzesbegrundung Freiwerdende Ressourcen sollen zweckentsprechend fur Betreuungsarbeit Verwendung finden Von den Berufsverbanden wurde das Gesetz als unrealistisch und ungerecht bezeichnet da den individuelle Betreuungsaufwand zugunsten einer Mischkalkulation in Form einer Vergutungspauschale aufgegeben wurde Siehe auch BearbeitenListe von Rechtsquellen fur das deutsche FamilienrechtLiteratur BearbeitenBucher Bearbeiten Deinert Lutgens Die Vergutung des Betreuers 7 Aufl Koln 2019 ISBN 978 3846208410 Meier Handbuch Betreuungsvergutung Heidelberg 2003 ISBN 3 8114 0846 1Zeitschriftenbeitrage Bearbeiten Bestelmeyer Die Neuregelung des Vergutungsrechts nach dem 2 BtAndG Rpfleger 2005 583 Deinert Gewohnlicher Heim Aufenthalt und pauschale Betreuervergutung FamRZ 2005 954 ders Zur Neuregelung der Berufsbetreuer Berufsvormunder und Berufspflegervergutung BtPrax spezial 2005 S 13 ders Neue Pauschalvergutung fur anwaltliche Berufsbetreuer JurBuro 2005 285 FuR 2005 308 ders Neue Betreuervergutung und Ubergangsrecht Rpfleger 2005 304 Maier Pauschalierung von Vergutung und Aufwendungsersatz BtPrax spezial 2005 S 17 Neumann Neumann Zur praktischen Umsetzung des ab dem 1 Juli 2005 geltenden Vergutungssystems BtMan 2005 90 Sonnenfeld Das 2 BtAndG Uberblick uber die wesentlichen zum 1 Juli 2005 in Kraft tretenden Anderungen FamRZ 2005 941 Zimmermann Die Betreuer und Verfahrenspflegervergutung ab 1 Juli 2005 FamRZ 2005 950Zu den Anderungen 2019 Bearbeiten Deinert Neue Rechtsprechung der Bundesgerichte zur Betreuervergutung und angrenzender Fragen sowie Ausblick auf die anstehende Rechtsanderung Rpfleger 2019 365 Froschle Anpassung der Vormunder und Betreuervergutung FamRZ 2019 678 Thielke Der erste Schritt ist gemacht die Betreuervergutung soll erhoht werden BtPrax 2019 47Weblinks BearbeitenAktuelles Vormunder und Betreuervergutungsgesetz VBVG seit 2023 geltende Fassung Altes Vormunder und Betreuervergutungsgesetz VBVG bis 2022 geltende Fassung Rechtsprechung zum Gesetz BGT Onlinelexikon Betreuungsrecht Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 1122563787 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vormunder und Betreuervergutungsgesetz amp oldid 231504019