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Vermogenssorge bezeichnet die Verwaltung des Vermogens einer Person durch eine hierzu vertraute Person Die Vermogenssorge ist Bestandteil der elterlichen Sorge aber auch Vormunder und rechtliche Betreuer tragen sofern ihnen dieser Aufgabenkreis ubertragen wurde die Sorge uber das Vermogen des Mundels bzw des Betreuten Beteilige dich an der Diskussion Dieser Artikel wurde wegen formaler oder sachlicher Mangel in der Qualitatssicherung Recht der Redaktion Recht zur Verbesserung eingetragen Dies geschieht um die Qualitat von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen Hilf mit die inhaltlichen Mangel dieses Artikels zu beseitigen und beteilige dich an der Diskussion Begrundung Quellenloser deutschlandlastiger Text der scheinbar direkt aus den jeweiligen Gesetzestexten abgeleitet ist Karsten11 Diskussion 17 40 17 Jan 2019 CET Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz 2 Vermogen des Mundels bzw des Betreuten 3 Genehmigungspflichten 4 Vermogenssorge als Bestandteil der elterlichen Sorge 5 Literatur 6 EinzelnachweiseGrundsatz BearbeitenDa der Gesetzgeber bei Vormundern und Betreuern von einem hohen Missbrauchspotential der Vermogenssorge ausgeht steht die Vermogenssorge unter Kontrolle des Familiengerichts bzw des Betreuungsgerichts Vormunder und Betreuer haben grundsatzlich zu Anfang der Vormundschaft bzw Betreuung ein Vermogensverzeichnis zu erstellen 1802 BGB und anschliessend jahrlich dem Gericht Rechenschaft uber das Vermogen zu erteilen 1840 BGB Die Rechnung soll alle Einnahmen und Ausgaben des Mundels bzw des Betreuten erfassen und mit Belegen versehen sein 1841 BGB Das Familiengericht ist zur ordnungsgemassen Prufung der Rechnung verpflichtet 1843 BGB Nach Ende der Vormundschaft bzw Betreuung hat der Vormund bzw Betreuer eine Schlussrechnung an das Gericht zu ubersenden 1890 BGB Die Sicherstellung der gerichtlichen Kontrolle setzt voraus dass Vermogen des Mundels bzw des Betreuten grundsatzlich getrennt vom eigenen Vermogen des Vormundes bzw Betreuers verwaltet werden muss Dies dient daruber hinaus auch dem Zweck das Vermogen vor Zugriffen durch evtl Glaubiger des Betreuers zu schutzen Hieraus folgt dass die Verwaltung des Vermogens auf einem Anderkonto grundsatzlich untersagt ist 1 Lediglich das Jugendamt als Amtsvormund darf aufgrund einer Sonderregelung in 56 Abs 3 SGB VIII Vermogen seiner Mundel mit vorheriger Genehmigung des Familiengerichts auf einem Sammelanderkonto verwalten Ein befreiter Vormund bzw ein befreiter Betreuer ist grundsatzlich von den Pflichten zur Rechnungslegung befreit Vermogen des Mundels bzw des Betreuten BearbeitenDer Vormund bzw der Betreuer hat die Pflicht das Vermogen des Mundels bzw des Betreuten das sogenannte Mundelgeld zu erhalten und zu vermehren soweit es nicht fur den laufenden Lebensunterhalt benotigt wird Dabei ist er grundsatzlich nur den Interessen des Mundels bzw des Betreuten und nicht den Interessen Dritter verpflichtet Ausnahmen gelten allerdings fur testamentarische Anordnungen eines Erblassers sowie fur Auflagen im Rahmen einer Schenkung die grundsatzlich befolgt werden mussen soweit das Gericht keine Befreiung erteilt 1803 BGB Der Vormund bzw der Betreuer darf das Vermogen des Mundels bzw des Betreuten grundsatzlich nicht fur seinen eigenen Lebensunterhalt verwenden 1805 BGB Es gilt ein ausdruckliches Schenkungsverbot Der Vormund bzw der Betreuer darf Vermogen des Mundels bzw des Betreuten grundsatzlich nicht verschenken Ausgenommen hiervon sind lediglich Schenkungen die einer sittlichen Pflicht entsprechen so durfen etwa bei der Raumung einer Wohnung im Zusammenhang mit einem Umzug ins Pflegeheim nicht mehr benotigte Mobel an wohltatige Organisationen gespendet werden 1804 BGB Genehmigungspflichten BearbeitenNeben der Verwaltung des Vermogens gehort auch das Eingehen von Rechtsgeschaften mit denen eine Vermogensubertragung erwirkt wird oder der Mundel bzw der Betreute mit Forderungen belastet wird zur Vermogenssorge In der Praxis erfordern jedoch die allermeisten dieser Rechtsgeschafte die Genehmigung des Familiengerichts Nach 1821 BGB bedurfen samtliche Rechtsgeschafte im Zusammenhang mit Grundstucken und Schiffen der vorherigen Genehmigung durch das Familiengericht hierzu zahlt nicht nur der Erwerb sondern auch die Verausserung die Belastung und die Eintragung von Dienstbarkeiten Nach Abs 2 sind Rechtsgeschafte hinsichtlich Hypotheken Grundschulden und Rentenschulden ausdrucklich von der Genehmigungspflicht ausgenommen Verschiedene andere Rechtsgeschafte sind nach 1822 BGB ebenfalls genehmigungspflichtig Rechtsgeschafte durch die der Mundel zu einer Verfugung uber sein Vermogen im Ganzen verpflichtet wird z B Eroffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ferner Geschafte im Rahmen von Erbschaften oder Pflichtteilsanspruche die Erbausschlagung der Pflichtteilsverzicht sowie der Erbteilungsvertrag den Erwerb oder den Verkauf einer Firma sowie die Begrundung eines Gesellschaftsvertrags die blosse Begrundung und die Schliessung einer Firma an sich ist demgegenuber nicht genehmigungspflichtig soll aber ebenfalls dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt werden 1823 BGB Pachtvertrage uber Landgut oder Firmen Miet und Pachtvertrage die auf eine Dauer von mehr als einem Jahr ab Eintritt der Volljahrigkeit ausgelegt sind bei Betreuten abweichend vier Jahre 1907 Abs 3 BGB hierunter fallen nach der Rechtsprechung allerdings nur Zeitmietvertrage da ubliche Mietvertrage jederzeit gekundigt werden konnen Ausbildungs und Arbeitsvertrage die nicht von vornherein auf weniger als ein Jahr befristet sind Kreditvertrage die Aufnahme von Anleihen oder das Eingehen von Verbindlichkeiten aus einem Wechsel oder vergleichbaren Wertpapier die Eingehung einer Burgschaft die Erteilung einer Prokura aussergerichtliche Vergleiche wenn der Wert des Streitgegenstands 3000 Euro ubersteigt ferner das Eingehen von Schiedsvereinbarungen Geschafte durch die eine fur eine Forderung des Mundels bzw des Betreuten bestehende Sicherheit aufgehoben oder gemindert werden sollHandelt es sich bei dem genehmigungsbedurftigen Rechtsgeschaft um ein einseitiges Rechtsgeschaft bewirkt die fehlende Genehmigung des Gerichts die Unwirksamkeit des Rechtsgeschafts 1831 BGB Andere Rechtsgeschafte sind nicht unwirksam berechtigen aber den Geschaftspartner bis zur nachtraglichen Genehmigung durch das Gericht zum Widerruf des Geschafts es sei denn ihm war bei Abschluss des Geschafts die fehlende Genehmigung des Gerichts bekannt 1830 BGB Die nachtragliche Genehmigung ist grundsatzlich unbefristet moglich es sei denn der Geschaftspartner fordert den Vormund bzw den Betreuer ausdrucklich dazu auf die Genehmigung vorzulegen Dann gilt eine Frist von vier Wochen nach der die Genehmigung als versagt gilt sofern der Vormund bzw der Betreuer nicht vorher die Genehmigung des Gerichts dem Geschaftspartner vorliegt Wird ein Mundel volljahrig kann es genehmigungspflichtige Rechtsgeschafte fur die bis zu diesem Zeitpunkt keine Genehmigung vorlag selbst genehmigen 1829 BGB Vermogenssorge als Bestandteil der elterlichen Sorge BearbeitenDie Eltern eines Kindes sind bei der Vermogenssorge uber ihr Kind freier So haben zwar auch die Eltern das Vermogen des Kindes nach wirtschaftlichen Grundsatzen zu verwalten 1642 BGB nahere Regelungen wie im Vormundschaftsrecht existieren aber nicht Ein Erblasser des Kindes kann durch letztwillige Verfugung die Vermogenssorge der Eltern uber das Erbe ausschliessen eine solche Erklarung erstreckt sich auch uber verwandte Rechte wie Schadensersatzanspruche aus dem Erbe 1638 BGB Ansonsten kann der Erblasser wie einem Vormund den Eltern Weisungen uber die Vermogensverwaltung erteilen 1639 BGB Erbt das Kind mehr als 15000 Euro oder erhalt es eine Unterhaltsabfindung oder eine Schenkung in dieser Hohe sind die Eltern zur Rechnungslegung gegenuber dem Familiengericht verpflichtet soweit der Erblasser bzw der Schenkende nicht eine ausdruckliche Befreiung von dieser Vorschrift erteilt hat 1640 BGB Auch fur die Eltern eines Kindes gilt ein Schenkungsverbot hinsichtlich Vermogen des Kindes 1641 BGB Fur bestimmte Rechtsgeschafte bedurfen auch die Eltern die Genehmigung des Familiengerichts Bei einer Erbschaft bedarf die Erbausschlagung dann nicht der Genehmigung durch das Familiengericht wenn das Kind nur deshalb zum Erben berufen ist weil zuvor die Eltern bzw der Elternteil das Erbe selbst ausgeschlagen hat 1643 BGB Kaufen die Eltern bewegliche Gegenstande fur das Kind aus dem Vermogen des Kindes wird gesetzlich unterstellt dass diese Gegenstande in das Eigentum des Kindes ubergehen es sei denn es wurde ausdrucklich abweichendes vereinbart 1646 BGB Anders als der Vormund durfen die Eltern Vermogen des Kindes auch fur ihren eigenen Lebensunterhalt sowie fur den Lebensunterhalt der minderjahrigen Geschwister verwenden sofern das Kind das Vermogen nicht fur seinen laufenden Lebensunterhalt benotigt 1649 BGB Literatur BearbeitenUrban Bacher Andrea Bacher Geldanlage fur Kinder Zu den Grundsatzen einer wirtschaftlichen Vermogensverwaltung in Zeitschrift fur Wirtschafts und Bankrecht WM 38 2021 S 1821 1829 Einzelnachweise Bearbeiten BGH Beschluss vom 31 Oktober 2018 AZ XII ZB 300 18 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vermogenssorge amp oldid 231505218