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Die Renunziation Verb renunzieren ist ein volkerrechtlicher Akt mit dem ein volkerrechtliches Subjekt einen Verzicht erklart Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und wird auch bei Gericht angewandt wenn in einem Renunziationsschreiben auf die Eingabe fur eine weitere Verhandlung verzichtet wird Ebenso wird die Verzichtleistung eines Monarchen Thronfolgers oder Kronpratendenten auf die Krone bezeichnet siehe Abdikation Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Renunziation amp oldid 131462332