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Besitzstorung liegt im deutschen Sachenrecht vor wenn jemand den Besitzer einer Sache ohne dessen Willen und ohne gesetzliche Erlaubnis verbotene Eigenmacht in seinen Besitzrechten beeintrachtigt Besitzstorung ist ein Verhalten das den Besitzer daran hindert mit der Sache nach Belieben zu verfahren Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Beispiele fur Besitzstorungen 3 Besitzentziehung 4 Beseitigung 5 International 6 Literatur 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenSo wie der Eigentumer einer Sache gemass 1004 Abs 1 BGB jede Storung seines Eigentums unterbinden kann gewahrt 862 Abs 1 BGB dem unmittelbaren Besitzer und 869 BGB dem mittelbaren Besitzer einen Anspruch auf Beseitigung einer Besitzstorung Das Gesetz schutzt also die durch Eigentumer und Besitzer ausgeubte Sachherrschaft Dieser Besitzschutz gilt insbesondere in Fallen bei denen der Besitzer nicht zugleich Eigentumer der Sache ist wie bei Miete Leihe Pacht oder Verwahrung Besitzstorung muss auf verbotener Eigenmacht beruhen es darf mithin keine Duldungspflicht des Besitzers vorliegen Ein Abwehranspruch in Form eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs kann aber bereits dann geltend gemacht werden wenn eine Einwirkung auf die Sache mit Sicherheit zu erwarten ist Das gilt nicht nur bei Wiederholungsgefahr wie der Gesetzeswortlaut vermuten lasst Sind weitere Storungen zu besorgen sondern auch dann wenn eine erstmalige Storung konkret droht Die drohende Einwirkung kann sich auch durch glaubhafte wortliche oder schriftliche Erklarung ergeben 1 Beispiele fur Besitzstorungen BearbeitenEine Besitzstorung liegt vor wenn ein Falschparker die einzige Zufahrt zu einem Grundstuck blockiert Wer den Pkw auf einem fremden Grundstuck parkt stort den Besitz am ganzen Grundstuck und entzieht den Besitz auf dem Grundstucksteil auf dem er steht Um Besitzstorung handelt es sich auch wenn jemand dem Pachter eines Grundstucks alle Zugange zu diesem sperrt ohne selbst Besitz am Pachtgrundstuck zu ergreifen Weitere Falle sind das Betreten eines Ladens trotz Hausverbots der Einwurf von Werbemitteln in Briefkasten trotz Verbots die Betriebsbesetzung im Arbeitskampf Larm oder Immissionen 2 Der Vermieter darf die Versorgung einer Mietwohnung mit Wasser Energie usw nicht sperren oder einstellen Besitzstorungsanspruche konnen ausgeschlossen sein im Fall des Notstands gemass 904 BGB Dann ist die Einwirkung auf die Sache auf Grund einer Guterabwagung rechtmassig und kann vom Eigentumer oder Besitzer nicht verboten werden kann aber einen Schadenersatzanspruch zur Folge haben ahnlich 962 BGB Besitzentziehung BearbeitenDie Besitzentziehung ist im Vergleich zur Besitzstorung die starkere Beeintrachtigung des Besitzes denn sie beendet den Besitz Dem bisherigen Besitzer wird die Sachherrschaft dauerhaft entzogen Hierzu gehoren das Ausraumen der Mietwohnung durch den Vermieter kalte Raumung oder das Auswechseln von Turschlossern siehe Vermieterpfandrecht Die Grenze zur Besitzentziehung ist fliessend da die in 859 Abs 2 und 3 BGB vorgesehenen zeitlichen Schranken fur die Selbsthilferechte des von verbotener Eigenmacht betroffenen Besitzers nur fur die Besitzentziehung nicht jedoch fur die Besitzstorung gelten 3 Beseitigung BearbeitenNach 862 Abs 1 Satz 1 BGB kann der unmittelbare Besitzer einer Sache wenn er im Besitz durch verbotene Eigenmacht gestort wird von dem Storer die Beseitigung der Beeintrachtigung verlangen Kraft Verweis gilt das auch fur den mittelbaren Besitzer Unter Umstanden darf sich der Besitzer gegen verbotene Eigenmacht auch gewaltsam wehren Besitzwehr 859 BGB Die Gewaltanwendung darf dabei nicht weiter gehen als dies zur Abwehr gegenwartiger verbotener Eigenmacht notig ist 4 Keine Voraussetzung fur das Selbsthilferecht ist dass eine staatliche Hilfe Polizei erreichbar sein muss 5 Dieses Selbsthilferecht gilt nur fur den unmittelbaren Besitzer und geht damit weiter als das Selbsthilferecht des 229 BGB Bei weiteren Storungen ist eine Unterlassungsklage moglich Die Besitzstorung ist erst beseitigt wenn der vor der verbotenen Eigenmacht vorhandene Besitzstand wiederhergestellt wird International BearbeitenAuch die osterreichische Rechtsordnung schutzt nach den 339 ff ABGB den Besitz Besitzstorung ist wie in Deutschland ein unbefugter und eigenmachtiger Eingriff in den Besitz 6 Wird er unrechtmassig gestort oder eingeschrankt kann sich der Berechtigte dagegen gerichtlich zur Wehr setzen Die Besitzstorungsklage richtet sich auf Feststellung der Storung des Besitzes Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzstandes und Untersagung weiterer Storungen 339 ABGB 454 ZPO In der Schweiz ist der possessorische Besitzschutz in den Art 926 ff ZGB geregelt Er baut auf dem in den Art 919 und 920 ZGB definierten Besitzbegriff auf und gewahrt dem Besitzer nach Art 928 ZGB eine Klagemoglichkeit auf Beseitigung und Unterlassung wenn er durch verbotene Eigenmacht in seinem Besitz gestort wird 7 Literatur BearbeitenHans J Wieling Sachenrecht 4 Auflage Springer Verlag Berlin Heidelberg 2001 ISBN 3 540 41272 7 Einzelnachweise Bearbeiten Gottlieb Planck E Brodmann BGB Kommentar 1999 862 Nr 2a Hanns Prutting Friedrich Lent Karl H Schwab Sachenrecht C H Beck 2008 Rn 125 ISBN 3406489117 Harm Peter Westermann Dieter Eickmann Karl Heinz Gursky Sachenrecht 2011 21 Rn 2 S 152 BGH WM 1968 1356 RG HRR 1934 1282 Therese Muller Besitzschutz in Europa 2009 S 98 Therese Muller Besitzschutz in Europa 2009 S 78 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4827210 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besitzstorung amp oldid 228706255