www.wikidata.de-de.nina.az
Die Besitzstorungsklage ist neben der Actio Publiciana eine besitzschutzende Klage im osterreichischen Sachenrecht Sie richtet sich auf Feststellung der Storung des Besitzes Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzstandes und Untersagung weiterer Storungen 339 ABGB 454 ZPO Ziel ist nur die Wiederherstellung des Zustandes vor der Besitzstorung es wird nicht entschieden wem das Recht an der Sache zusteht Im Gegensatz zur Rechtsprechung unterscheidet die Lehre zwischen folgenden Arten der Besitzstorungsklage Besitzentziehungsklage Der Besitz an einer beweglichen Sache wird durch ihre Entziehung z B Diebstahl gestort Besitzstorungsklage im engeren Sinn Der Besitz einer meist unbeweglichen Sache wird z B durch Abstellen eines PKWs oder wegen ublen Geruchs gestort In diesen Fallen wird nicht eine Sache entzogen sondern umgekehrt durch Hineinbringen von anderen Sachen behindert Charakteristisch fur die Besitzstorungsklage ist die 30 tagige Frist und das schnelle possessorische Verfahren in dem es um keinerlei allgemeine Qualifikation des Besitzes wie rechtmassig redlich oder echt geht sondern ausschliesslich um die Echtheit des Besitzes inter partes Besitzentziehungsklage Beispiele Entwendet B die Sache des A durch z B Diebstahl oder Raub so kann A gegen ihn mit Besitzstorungsklage vorgehen da B im Verhaltnis zu A unecht besitzt Findet B bloss die Sache des A so kann A nicht mit Besitzstorungsklage gegen B vorgehen da B im Verhaltnis zu A echten Besitz hat nec vi nec clam nec precario Entwendet B die Sache des A und verkauft sie dem C so kann A gegen C ebenfalls nicht mit Besitzstorungsklage vorgehen da C im Verhaltnis zu A echten Besitz hat Dies erklart sich dadurch dass C selbst die Sache weder gestohlen noch geraubt hat und es bei der Besitzstorungsklage nicht um die Feststellung des Eigentums oder Ahnliches geht sondern ausschliesslich um die Wahrung des Rechtsfriedens A ist hier also auf die Eigentumsklage oder die Actio Publiciana angewiesen Da es nicht auf irgendein Recht sondern lediglich auf ruhigen Besitz ankommt steht z B auch B der die Sache A gestohlen hat gegenuber C der sie in der Folge B gestohlen hat die Besitzstorungsklage zu C ist namlich unechter Besitzer gegenuber B und ausschliesslich darauf kommt es an unechter Besitz inter partes Klagen im osterreichischen Sachenrecht Besitzstorungsklage Actio Publiciana Eigentumsklage rei vindicatio Eigentumsfreiheitsklage Actio negatoria Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besitzstorungsklage amp oldid 197333626