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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Das Gastwirt und Hotelierpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht das dem Gastwirt als Sicherheit fur seine falligen Forderungen gegen Gaste zusteht und sich auf die von den Gasten eingebrachten Sachen erstreckt Der Gastwirt oder Hotelier darf den bei Nichtbezahlung drohenden Vermogensnachteil durch Pfandung der vom Gast eingebrachten Sachen ausgleichen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Voraussetzungen 3 Strenge Akzessorietat 4 Durchsetzung 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas deutsche Zivilrecht raumt einigen Unternehmern zu Gunsten ihrer unbezahlten falligen Leistungen ein gesetzliches Pfandrecht ein Es handelt sich dabei um Unternehmer in deren Herrschaftsbereich bewegliche Sachen gelangen die durch den Schuldner eingebracht werden Dazu gehort neben dem Werkunternehmer auch der Gastwirt und Hotelier Die zentrale Vorschrift des 704 BGB sieht vor dass Gastwirten und Hoteliers ein Pfandrecht fur ihre falligen Forderungen aus Gastwirt oder Beherbergungsvertrag an den eingebrachten Sachen des Gastes zusteht Es handelt sich um ein gesetzliches Pfandrecht das automatisch gilt also nicht erst im Hoteliervertrag ausdrucklich vereinbart werden muss Dem Gast ist meist nicht bewusst dass auf vielen von ihm ins Hotel oder in die Gastwirtschaft mitgebrachten Sachen latent ein Pfandrecht lastet Voraussetzungen BearbeitenWie bei allen gesetzlichen Pfandrechten so mussen auch beim Gastwirtpfandrecht die gesetzlichen Voraussetzungen erfullt sein damit der Gastwirt sein Pfandrecht auch durchsetzen kann Bewegliche Sachen Vom Pfandrecht werden nur bewegliche Sachen und Inhaberpapiere erfasst nicht dagegen Orderpapiere oder Rektapapiere z B Sparbucher Sie mussen in den Herrschaftsbereich des Gastwirts gelangen also in das Hotel und Hoteleinrichtungen wie Hotelgaragen Eigentum Die Sachen mussen Alleineigentum des Gastes sein blosser Besitz etwa Leasing Miete reicht hingegen nicht aus Unter Eigentumsvorbehalt dem Gast gelieferte Sachen unterliegen hinsichtlich des Anwartschaftsrechts dem gesetzlichen Pfandrecht sofern sie eingebracht wurden 1 Mit vollstandiger Bezahlung der Vorbehaltsware setzt sich das Pfandrecht am Eigentum fort Ein Pfandrecht entsteht jedoch nicht wenn Vorbehaltswaren vor ihrer Einbringung auf das Hotelgrundstuck sicherungsubereignet wurden betrifft insbesondere kreditfinanzierte Kfz Pfandungsschutz Nicht dem Gastwirtpfandrecht unterliegen alle dem Gast gehorenden Sachen die unpfandbar sind 562 Abs 1 Satz 2 BGB Hierzu zahlen u a die dem personlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen insbesondere Kleidungsstucke soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstatigkeit und seiner Verschuldung angemessenen bescheidenen Lebens und Haushaltsfuhrung bedarf 811 Abs 1 ZPO Einbringen Das Pfandrecht entsteht an solchen Sachen die mit Willen des Gastes wahrend seines Aufenthaltes in den Herrschaftsbereich der Hotel oder Gastwirtraume hineingeschafft werden Wegnahme Werden eingebrachte Sachen aus dem Herrschaftsbereich entfernt erlischt das Gastwirtpfandrecht 704 Satz 2 BGB i V m 562a Satz 1 BGB es sei denn dies erfolgt ohne Wissen oder unter berechtigtem Widerstand des Gastwirts Fur Ausgleich sorgt 562b Abs 2 Satz 1 BGB i V m 704 Satz 2 BGB der dem Gastwirt einen Anspruch auf Zuruckschaffung der Sachen zuspricht Das Pfandrecht bleibt hier zunachst wirksam erlischt jedoch nach Ablauf eines Monats seit Kenntnis uber die Entfernung sofern der Gastwirt seinen Anspruch auf Zuruckschaffung nicht gerichtlich geltend macht 562b Abs 2 Satz 2 BGB Wird die Sache nur zeitweise entfernt z B Kfz in Hotelgarage wird zu Ausflugen benutzt so entsteht das Pfandrecht nach Ruckkehr der Sache neu Strenge Akzessorietat BearbeitenDas zunachst besitzlose Pfandrecht des Gastwirts erstreckt sich ausschliesslich auf die Forderungen aus dem Gastwirt oder Hoteliervertrag Hotelmiete Nebenleistungen Speisen und Getranke Beschadigungen im Hotel Diese Forderungen mussen entstanden und fallig sein Andere Forderungen werden indes hiermit nicht gesichert Durchsetzung BearbeitenWerden die falligen Forderungen des Gastwirts oder Hoteliers nicht oder nicht vollstandig bezahlt so kann der Gastwirt der Mitnahme der vom Gast eingebrachten Sachen unter obigen Voraussetzungen widersprechen und von seinem Pfandrecht durch Inbesitznahme Gebrauch machen Pfandreife tritt ein sobald die gesicherte Forderung fallig geworden ist Durch die so genannte Pfandverstrickung erlangt der Hotelier als Pfandglaubiger die Verfugungsmacht uber die gepfandeten Gegenstande die den Gast gegen Strafandrohung von einer weiteren Verwendung oder Mitnahme ausschliesst ansonsten Verstrickungsbruch 136 StGB Dann darf die Verwertung des Pfandrechts durch Pfandverkauf erfolgen 1228 BGB Der Regelfall ist die offentliche Versteigerung nach 1235 BGB wobei die erzielten Versteigerungserlose zum Ausgleich der Forderungen dienen Der Hotelier darf auch durch einen Hotelportier oder anderes Hotelpersonal als seinem Vertreter gemass 704 BGB i V m 562b Abs 1 BGB der Entfernung des mitgebrachten Gepacks des Gastes widersprechen 2 sofern es sich um der Pfandung unterworfene Sachen handelte 3 Bringt der Gast sein Gepack aus dem Hotel heraus hat er moglicherweise das gesetzliche Pfandrecht des Hotelinhabers beeintrachtigt und damit dem Hotelinhaber einen Vermogensnachteil zugefugt denn das Pfandrecht gehort als ein Vermogensrecht zum Vermogen des Hotelinhabers 4 Allerdings steht dem Gastwirt kein Selbsthilferecht zur Befriedigung der Hotelforderung 230 Abs 1 BGB und auch nicht zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten zu 5 Der Gastwirt hat jedoch das Recht im Rahmen der Notwehr auch mit Gewalt die Mitnahme der gepfandeten Sachen durch den Gast zu verhindern 32 StGB Siehe auch BearbeitenUnternehmerpfandrecht ZechprellereiEinzelnachweise Bearbeiten BGH NJW 1965 1475 Palandt Thomas BGB Kommentar 42 Auflage 704 BGB Rn 2 BGH Urteil vom 22 September 1983 BGHSt 32 88 Eduard Dreher Herbert Trondle Kommentar StGB 41 Auflage 253 StGB Rn 14 mit 263 StGB Rn 27 Lackner in LK 10 Auflage 253 StGB Rn 14 mit 263 StGB Rn 180 BGH Urteil vom 11 Mai 1962 BGHSt 17 328 330 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gastwirtpfandrecht amp oldid 218061992