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Das Unternehmerpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht das dem Unternehmer als Sicherheit fur seine falligen Forderungen gegen den Besteller oder Auftraggeber zusteht und sich auf die vom Besteller in das Unternehmen eingebrachten Sachen erstreckt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Voraussetzungen 3 Strenge Akzessorietat 4 Durchsetzung 5 International 6 Siehe auch 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas deutsche Zivilrecht raumt einigen Unternehmern zu Gunsten ihrer unbezahlten falligen Leistungen ein gesetzliches Pfandrecht ein Es handelt sich dabei meist um Unternehmer im Sinne des 14 Abs 1 BGB in deren Herrschaftsbereich bewegliche Sachen gelangen die durch den Besteller Auftraggeber eingebracht werden Dazu gehoren neben dem Werkunternehmer auch der Gastwirt und der Hotelier Diese Pfandrechte sollen das Vorleistungsrisiko der Unternehmer ausgleichen siehe z B 641 BGB Die Vorschrift des 647 BGB sieht als Werkunternehmerpfandrecht vor dass Unternehmern ein Pfandrecht fur ihre falligen Forderungen aus dem zwischen ihnen und dem Besteller gem 631 BGB geschlossenen Werkvertrag an den vom Unternehmer hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Bestellers zusteht Es handelt sich um ein gesetzliches Pfandrecht das automatisch von Gesetzes wegen entsteht also nicht erst im Werkvertrag ausdrucklich vereinbart werden muss Dem Kunden ist meist nicht bewusst dass auf eingebrachten Sachen latent ein Pfandrecht lastet Das Unternehmerpfandrecht war in Deutschland bereits seit Mai 1861 gesetzlich verankert Einem Kaufmann stand gemass Art 241 Abs 1 ADHGB gegen einen anderen Kaufmann wegen falliger Forderungen ein Retentionsrecht an allen beweglichen Sachen des Schuldners zu Zum Retentionsrecht gehorten spater alle gesetzlichen Pfandrechte und kaufmannischen Zuruckbehaltungsrechte Voraussetzungen BearbeitenWie bei allen gesetzlichen Pfandrechten so mussen auch beim Unternehmerpfandrecht die gesetzlichen Voraussetzungen erfullt sein damit der Unternehmer sein Pfandrecht auch durchsetzen kann Unternehmer Unternehmer ist derjenige der mit dem Besteller einen Werkvertrag iSd 631 BGB Der Kreis der Unternehmer ist weit gefasst hierzu gehoren insbesondere Reparaturwerkstatten wie Kfz Werkstatten Bauunternehmen oder Handwerksbetriebe wie Schreinereien Schneidereien Bewegliche Sachen Vom Pfandrecht werden nur bewegliche Sachen und Inhaberpapiere erfasst nicht dagegen Orderpapiere oder Rektapapiere Im Regelfall kommen nur die vom Unternehmer ausgebesserten Sachen fur das Pfandrecht in Frage Sie mussen in den Herrschaftsbereich des Unternehmers gelangen also in das Unternehmen oder dessen Lagerraume Garagen Eigentum Die Sachen mussen Alleineigentum des Bestellers sein blosser Besitz etwa Leasing Miete reicht hingegen nicht aus Der Unternehmer erwirbt an von ihm reparierten Sachen die dem Besteller nicht gehoren regelmassig kein gesetzliches Unternehmerpfandrecht 1 Gesetzliche Pfandrechte sind als reine Sicherung der schuldrechtlichen Forderung gedacht so dass sie nur gegen den Schuldner der Forderung wirken konnen 2 Unter Eigentumsvorbehalt dem Besteller gelieferte Sachen unterliegen hinsichtlich des Anwartschaftsrechts dem gesetzlichen Pfandrecht sofern sie eingebracht wurden 3 Mit vollstandiger Bezahlung der Vorbehaltsware setzt sich das Pfandrecht am Eigentum fort Ein Pfandrecht entsteht jedoch nicht wenn Vorbehaltswaren vor ihrer Einbringung auf das Unternehmergrundstuck sicherungsubereignet wurden betrifft insbesondere kreditfinanzierte Kfz die in der Werkstatt repariert werden Einbringen ist der rein tatsachliche Vorgang des gewollten Hineinschaffens beweglicher Sachen in die Herrschaftsraume des Unternehmers Das Pfandrecht entsteht nur an solchen Sachen die mit Willen des Bestellers wahrend seines Aufenthaltes in den Herrschaftsbereich der Unternehmerraume hineingeschafft werden Dabei kommt es nicht auf den Willen des Entstehens eines Pfandrechts beim Besteller an Wegnahme Werden eingebrachte Sachen aus dem Herrschaftsbereich entfernt erlischt das Unternehmerpfandrecht analog zu 704 Satz 2 BGB i V m 562a Satz 1 BGB Strenge Akzessorietat BearbeitenDas Unternehmerpfandrecht sichert Forderungen aus dem Werkvertrag und zwar den Vergutungsanspruch aus 631 632 BGB den Entschadigungsanspruch aus 642 BGB den Anspruch aus 645 BGB sowie Schadensersatzanspruche wegen Vertragsverletzung aus 280 BGB 4 und ist damit streng akzessorisch Andere Forderungen werden hiermit indes nicht gesichert Durchsetzung BearbeitenWerden die falligen Forderungen des Unternehmers nicht oder nicht vollstandig bezahlt so kann er der Mitnahme der vom Besteller eingebrachten Sachen unter obigen Voraussetzungen widersprechen und von seinem Pfandrecht Gebrauch machen Pfandreife tritt ein sobald die gesicherte Forderung fallig geworden ist Dann darf die Verwertung des Pfandrechts durch Pfandverkauf erfolgen 1228 BGB Der Regelfall ist die offentliche Versteigerung nach 1235 BGB wobei die erzielten Versteigerungserlose zum Ausgleich der Forderungen dienen Der Unternehmer darf auch durch anderes Personal als seinem Vertreter der Entfernung der eingebrachten Sachen widersprechen sofern es sich um der Pfandung unterworfene Sachen handelte 5 Nimmt der Besteller die gepfandeten Sachen mit hat er moglicherweise das gesetzliche Pfandrecht des Unternehmers beeintrachtigt und ihm damit einen Vermogensnachteil zugefugt denn das Pfandrecht gehort als ein Vermogensrecht zum Vermogen des Unternehmers 6 Der Unternehmer hat das Recht im Rahmen der Notwehr auch mit Gewalt die Mitnahme der gepfandeten Sachen durch den Besteller zu verhindern 32 StGB International BearbeitenEin Unternehmer hat in Osterreich nach 369 Abs 1 UGB fur die falligen Forderungen die ihm gegen einen anderen Unternehmer aus den zwischen ihnen geschlossenen unternehmensbezogenen Geschaften zustehen ein gesetzliches Zuruckbehaltungsrecht an den beweglichen Sachen und Wertpapieren des Schuldners die mit dessen Willen auf Grund von unternehmensbezogenen Geschaften in seinen Besitz gelangt sind Der Kommissionar hat ein Pfandrecht gemass 397 UGB am Kommissionsgut der Spediteur gemass 410 UGB wegen der Fracht der Provision der Auslagen und Verwendungen sowie wegen der auf das Frachtgut gegebenen Vorschusse ein Pfandrecht an dem Gut sofern er es noch im Besitz hat insbesondere mittels Konnossements Ladescheins oder Lagerscheins daruber verfugen kann Der Lagerhalter besitzt gemass 421 UGB an den gelagerten Sachen ein Pfandrecht wegen der Lagerkosten der Frachtfuhrer gemass 440 UGB wegen der Fracht In der Schweiz konnen bewegliche Sachen und Wertpapiere die sich mit Willen des Schuldners im Besitz des Glaubigers befinden von diesem gemass Art 895 ZGB bis zur Befriedigung fur seine Forderung zuruckbehalten werden wenn die Forderung fallig ist und ihrer Natur nach mit dem Gegenstand der Retention in Zusammenhang steht Der Glaubiger hat das Retentionsrecht soweit nicht Dritten Rechte aus fruherem Besitz zustehen auch dann wenn die Sache die er in gutem Glauben empfangen hat nicht dem Schuldner gehort Bei Zahlungsunfahigkeit des Schuldners hat der Glaubiger das Retentionsrecht auch dann wenn seine Forderung nicht fallig ist Art 897 Abs 1 ZGB Im schweizerischen Schuldbetreibungs und Konkursrecht berechtigt das Retentionsrecht zu einer Betreibung auf Pfandverwertung Art 37 Abs 2 in Verbindung mit Art 151 ff SchKG 7 Ferner gibt es das Bauhandwerkerpfandrecht nach Art 837 Abs 1 Ziff 3 und Abs 2 ZGB sowie Art 839 ff ZGB Siehe auch BearbeitenVermieterpfandrechtEinzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 21 Dezember 1960 Az VIII ZR 89 59 Benno Mugdan Motive II 1899 S 404 405 BGH NJW 1965 1475 Kurt Schellhammer Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen 2011 S 358 BGH Urteil vom 22 September 1983 BGHSt 32 88 Eduard Dreher Herbert Trondle Kommentar StGB 41 Auflage 253 StGB Rn 14 mit 263 StGB Rn 27 Lackner in LK 10 Auflage 253 StGB Rn 14 mit 263 StGB Rn 180 Marc Hunziker Michel Pellascio Repetitorium Schuldbetreibungs und Konkursrecht 2008 S 163 f 168Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unternehmerpfandrecht amp oldid 210245211