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Das Gesetz uber die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR war die letzte Kommunalverfassung der Deutschen Demokratischen Republik Sie trat am 17 Mai 1990 in Kraft Inhaltsverzeichnis 1 Gemeindebegriff 2 Behorden der Kommunalaufsicht 3 Novellierung 4 Besonderheiten der Verwaltungspraxis 5 Weiterfuhrende Informationen 6 Quellen 7 WeblinksGemeindebegriff BearbeitenIn dessen ersten Abschnitt findet sich die folgende Legaldefinition fur eine Gemeinde nach diesem Gesetz 1 Begriff der Gemeinde 1 Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates 2 Die Gemeinde ist eine Burgergemeinschaft Sie fordert in burgerschaftlicher Selbstverwaltung das Wohl und das gesellschaftliche Zusammenleben ihrer Einwohner 3 Die Gemeinde ist Gebietskorperschaft Volkskammer der DDR Gesetz uber die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR Kommunalverfassung 1990 Mit dem Paragraphen 102 Abs 1 dieser Rechtsvorschrift wurde die bislang geltende Kommunalverfassung aus dem Jahre 1985 das Gesetz uber die ortlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 4 Juli 1985 aufgehoben Behorden der Kommunalaufsicht BearbeitenDie Kommunalaufsicht lag nach diesem Gesetz in der Verantwortung verschiedener Stellen bzw Amtstrager der Landrat als unterste staatliche Verwaltungsbehorde Rechtsaufsicht fur kreisangehorige Stadte und Gemeinden 64 Abs 1 der Regierungsbevollmachtigter des Bezirkes bis zur Landerbildung Rechtsaufsicht fur kreisfreie Stadt 64 Abs 2 der Regierungsbevollmachtigter des Bezirkes bis zur Bildung der Landerregierung fur die Landkreise 98 Abs 1 Die Oberste Rechtsaufsichtsbehorde war der Minister fur Regionale und Kommunale Angelegenheiten unter Mitwirkung des Ministers des Inneren 64 Abs 3 98 Abs 2 Novellierung BearbeitenNach Abschluss des Einigungsvertrages wurde es per 31 August 1990 erganzt und an Gegebenheiten der wieder gebildeten Lander Mecklenburg Vorpommern Brandenburg Sachsen Anhalt Sachsen sowie Thuringen angepasst und auch im Bundesgesetzblatt BGBl II S 889 veroffentlicht Am 3 Oktober 1990 dem Tag der Deutschen Einheit wurde es in Landesrecht der funf neuen Bundeslander uberfuhrt Besonderheiten der Verwaltungspraxis BearbeitenErstmals seit der Auflosung der Lander in der DDR 1952 und der Siegelordnung vom 28 Mai 1953 durften nach diesem Gesetz die Stadte und Gemeinden der DDR nach 10 Punkt 2 wieder eigene Siegel fuhren Weiterfuhrende Informationen BearbeitenKreisreformen in der DDR Bezirk DDR Quellen BearbeitenDieter Schlempp Hrsg Gesetz uber die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR GVK bibliographischer Nachweis Weblinks BearbeitenVolkskammer der DDR Gesetz uber die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR Kommunalverfassung auf www verfassungen deNormdaten Werk GND 4238198 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR amp oldid 225811685