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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Gemeindeorgane ist in der Bundesrepublik Deutschland der Oberbegriff fur die in einer Gemeindeordnung eines Bundeslandes festgelegten Organe einer Stadt einer Gemeinde oder eines Landkreises Die Bezeichnungen und Bedeutungen dieser kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Bundeslandern deutlich Zudem finden sich Unterschiede abhangig davon ob es sich nur um eine Gemeinde oder eine Stadt handelt Unter Vertretungsorgan versteht man das von der Burgerschaft gewahlte Parlament einer Gemeinde wobei es sich verfassungsrechtlich korrekt nicht um ein echtes Parlament sondern nur um einen Bestandteil der Selbst Verwaltung der Gemeinde handelt Es ist somit der Exekutive und nicht der Legislative zuzuordnen Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gemeindeorganen werden im Kommunalverfassungsstreit entschieden Inhaltsverzeichnis 1 Gremium 2 Mitglieder 3 Vorsitz 4 Verwaltungsorgan 4 1 Gremium 4 2 Mitglieder 4 3 Vorsitz bzw EinzelpersonGremium BearbeitenBezeichnung des Vertretungsorgans Parlament Bundesland Gemeinde Stadt LandkreisBaden Wurttemberg Gemeinderat Gemeinderat KreistagBayern Gemeinderat bzw Marktgemeinderat bei Marktgemeinden Stadtrat KreistagBerlin entfallt Abgeordnetenhaus entfalltBrandenburg Gemeindevertretung Stadtverordnetenversammlung KreistagBremen entfallt Stadtburgerschaft in Bremen bzw Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven entfalltHamburg entfallt Burgerschaft entfalltHessen Gemeindevertretung Stadtverordnetenversammlung KreistagMecklenburg Vorpommern Gemeindevertretung Stadtvertretung KreistagNiedersachsen Rat der Gemeinde Rat der Stadt KreistagNordrhein Westfalen Rat der Gemeinde Rat der Stadt KreistagRheinland Pfalz Gemeinderat Stadtrat KreistagSaarland Gemeinderat Stadtrat KreistagSachsen Gemeinderat Stadtrat KreistagSachsen Anhalt Gemeinderat Stadtrat KreistagSchleswig Holstein Gemeindevertretung Stadtverordnetenversammlung KreistagThuringen Gemeinderat Stadtrat KreistagMitglieder BearbeitenDie Mitglieder der Vertretungsorgane tragen in den einzelnen Bundeslandern unterschiedliche Bezeichnungen Bezeichnung der Mitglieder des Vertretungsorgans Bundesland Gemeinde Stadt LandkreisBaden Wurttemberg Gemeinderat Stadtrat KreisratBayern Gemeinderatsmitglied Stadtratsmitglied KreisratBerlin entfallt Abgeordneter entfalltBrandenburg Gemeindevertreter Stadtverordneter Mitglied des KreistagesBremen entfallt Abgeordneter in Bremen bzw Stadtverordneter in Bremerhaven entfalltHamburg entfallt Abgeordneter der Burgerschaft entfalltHessen Gemeindevertreter Stadtverordneter KreistagsabgeordneterMecklenburg Vorpommern Gemeindevertreter Stadtvertreter KreistagsmitgliedNiedersachsen Ratsherr Ratsfrau Ratsherr Ratsfrau Mitglied des KreistagesNordrhein Westfalen Ratsmitglied Ratsmitglied KreistagsmitgliedRheinland Pfalz Ratsmitglied Ratsmitglied KreistagsmitgliedSaarland Mitglied des Gemeinderats Mitglied des Stadtrats Mitglied des KreistagesSachsen Gemeinderat Stadtrat KreisratSachsen Anhalt Gemeinderat Stadtrat KreistagsmitgliedSchleswig Holstein Gemeindevertreter Stadtvertreter KreistagsabgeordneterThuringen Gemeinderatsmitglied Stadtratsmitglied KreistagsmitgliedVorsitz BearbeitenIn einigen Bundeslandern wahlt das Vertretungsorgan in der konstituierenden Sitzung einen oder mehrere Vorsitzende Der Vorsitzende des Organs tragt in den einzelnen Bundeslandern unterschiedliche Bezeichnungen In anderen Bundeslandern ist der von den Burgern gewahlte Burgermeister bzw Oberburgermeister als Leiter der Verwaltung zugleich geborener Vorsitzender des Vertretungsorgans Hier gibt es also keinen besonderen Vorsitzenden doch wird meist ein Mitglied des Vertretungsorgans zum allgemeinen Stellvertreter des Burgermeisters bzw Oberburgermeisters gewahlt Bezeichnung des Vorsitzenden des Vertretungsorgans Bundesland Gemeinde Stadt LandkreisBaden Wurttemberg Burgermeister Burgermeister bzw Oberburgermeister nur in Stadtkreisen und Grossen Kreisstadten LandratBayern Erster Burgermeister Erster Burgermeister bzw Oberburgermeister nur in kreisfreien Stadten und Grossen Kreisstadten LandratBerlin entfallt Prasident des Abgeordnetenhauses entfalltBrandenburg Vorsitzender der Gemeindevertretung Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Vorsitzender des KreistagesBremen entfallt Prasident der Stadtburgerschaft in Bremen bzw Stadtverordnetenvorsteher in Bremerhaven entfalltHamburg entfallt Prasident der Burgerschaft entfalltHessen Vorsitzender der Gemeindevertretung Stadtverordnetenvorsteher KreistagsvorsitzenderMecklenburg Vorpommern Vorsitzender der Gemeindevertretung in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden ist dies der Burgermeister Stadtvertretervorsteher KreistagsprasidentNiedersachsen Ratsvorsitzender Ratsvorsitzender Vorsitzender des KreistagesNordrhein Westfalen Burgermeister Burgermeister bzw Oberburgermeister nur in Kreisfreien Stadten LandratRheinland Pfalz Burgermeister Burgermeister bzw Oberburgermeister nur in Kreisfreien Stadten und Grossen kreisangehorigen Stadten LandratSaarland Burgermeister Burgermeister LandratSachsenSachsen AnhaltSchleswig HolsteinThuringenVerwaltungsorgan BearbeitenDie Verwaltung wird meist nicht direkt vom Parlament geleitet doch ist in manchen Bundeslandern der Burgermeister als Leiter der Verwaltung zugleich Vorsitzender des Vertretungsorgans Es existieren entsprechend den Gemeindeordnungen der Lander jedoch unterschiedliche Modelle der Leitung einer Verwaltung Entsprechend unterscheiden sich die Bezeichnungen Gremium Bearbeiten Den hauptamtlichen Wahlbeamten der Gemeinde sind in verschiedenen Bundeslandern Gremien zur Beratung und Beschlussfassung uber Angelegenheiten zur Seite gestellt Bei Bundeslandern in denen es jedoch kein solches Gremium gibt steht nur der hauptamtliche Wahlbeamte als Einzelperson an der Spitze der Verwaltung In diesen Fallen steht in der Tabelle das Wort entfallt Bezeichnung des Verwaltungsorgans Bundesland Gemeinde Stadt LandkreisBaden Wurttemberg entfallt entfallt entfalltBayern entfallt entfalltBerlin entfallt Senat entfalltBrandenburg BeigeordnetenkonferenzBremen entfallt Senat in Bremen bzw Magistrat in Bremerhaven entfalltHamburg entfallt Senat entfalltHessen Gemeindevorstand Magistrat KreisausschussMecklenburg Vorpommern entfallt entfallt entfalltNiedersachsen Verwaltungsausschuss Verwaltungsausschuss KreisausschussNordrhein Westfalen Verwaltungsvorstand nur bei hauptamtlichen Beigeordneten Verwaltungsvorstand nur bei hauptamtlichen Beigeordneten Rheinland Pfalz entfallt Stadtvorstand nur in Stadten mit zwei oder mehr hauptamtlichen Beigeordneten Saarland entfallt entfallt entfalltSachsenSachsen AnhaltSchleswig HolsteinThuringenMitglieder Bearbeiten Die Mitglieder der Verwaltungsorgane tragen in den einzelnen Bundeslandern unterschiedliche Bezeichnungen Bezeichnung der Mitglieder des Verwaltungsorgans Bundesland Gemeinde Stadt LandkreisBaden Wurttemberg Beigeordneter nur in Gemeinden ab 10 000 Einwohner moglich aber nicht zwingend Beigeordneter nur in Stadten ab 10 000 Einwohner moglich aber nicht zwingend In Stadtkreisen und Grossen Kreisstadten Beigeordneter mit dem Titel Burgermeister Erster Landesbeamter als allgemeiner Vertreter des Landrats Bayern entfallt entfalltBerlin entfallt Senator entfalltBrandenburg entfallt Beigeordnete r in kreisfreien Stadten auch Burgermeister als Vertreter des Oberburgermeisters Beigeordnete rBremen entfallt Senator in Bremen bzw Mitglied des Magistrats in Bremerhaven entfalltHamburg entfallt Senator entfalltHessen Beigeordneter Stadtrat in Stadten ab 50 000 Ew tragt der Erste Beigeordnete die Bezeichnung Burgermeister Beigeordneter der Erste Kreisbeigeordnete ist hauptamtlich tatig Mecklenburg Vorpommern Stellvertreter des Burgermeisters Stellvertreter des Burgermeisters bzw Beigeordneter ab 40 000 Einwohner moglich die Stellvertreter konnen ggf die Bezeichnung Stadtrat oder Senator erhalten Beigeordnete rNiedersachsen Mitglied des Verwaltungsausschusses bzw Beigeordneter bzw Stellvertreter des Burgermeisters Mitglied des Verwaltungsausschusses bzw Beigeordneter bzw Stellvertreter des Burgermeisters oder Oberburgermeisters Mitglieder des KreisausschussesNordrhein Westfalen Beigeordneter BeigeordneterRheinland Pfalz entfallt Burgermeister bzw Oberburgermeister nur in Kreisfreien Stadten und Grossen kreisangehorigen Stadten und BeigeordneteSaarland entfallt entfallt entfalltSachsenSachsen AnhaltSchleswig HolsteinThuringenVorsitz bzw Einzelperson Bearbeiten Das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsorgans tragt dementsprechend auch in den einzelnen Bundeslandern unterschiedliche Bezeichnungen Bei Bundeslandern in denen es kein Gremium als Verwaltungsorgan gibt steht eine Einzelperson an der Spitze der Verwaltung In diesen Fallen erubrigt sich die Funktion Vorsitz des Verwaltungsorgans Bezeichnung des Vorsitzenden des Verwaltungsorgans Bundesland Gemeinde Stadt LandkreisBaden Wurttemberg Burgermeister Burgermeister bzw Oberburgermeister nur in Stadtkreisen und Grossen Kreisstadten LandratBayernBerlinBrandenburg Burgermeister ehrenamtlich ab 5 000 Einwohner hauptamtlich Burgermeister Oberburgermeister in kreisfreien Stadten LandratBremenHamburgHessen Burgermeister Burgermeister in Stadten ab 50 000 Ew tragt der Burgermeister die Bezeichnung Oberburgermeister LandratMecklenburg Vorpommern LandratNiedersachsen Burgermeister Burgermeister bzw Oberburgermeister nur in kreisfreien Stadten Gottingen und Hannover LandratNordrhein Westfalen Burgermeister Burgermeister bzw Oberburgermeister nur in Kreisfreien Stadten Rheinland Pfalz Burgermeister Burgermeister bzw Oberburgermeister nur in Kreisfreien Stadten und Grossen kreisangehorigen Stadten Saarland Burgermeister Burgermeister in Stadten ab 50 000 Ew tragt der Burgermeister die Bezeichnung Oberburgermeister LandratSachsenSachsen AnhaltSchleswig HolsteinThuringen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gemeindeorgan amp oldid 233922635