www.wikidata.de-de.nina.az
Das Vorlaufige Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem Reich vom 31 Marz 1933 RGBl I S 153 war das erste Reichsgesetz zur Gleichschaltung der Lander des Deutschen Reichs Erlassen wurde es von der deutschen Reichsregierung unter Adolf Hitler NSDAP Es ubertrug die Machtverhaltnisse im Reich auf die Lander und Kommunen Die Landesparlamente erhielten eine neue Zusammensetzung nach dem Ergebnis der Reichstagswahl vom 5 Marz in ihrem Landesgebiet so dass Nationalsozialisten und Deutschnationale gegenuber den rechtmassigen alteren Landtagswahlergebnissen erheblich gestarkt wurden Das Gleiche geschah in den kommunalen Selbstverwaltungskorperschaften Ausserdem erhielten die Landesregierungen wie die Reichsregierung durch ein entsprechendes Ermachtigungsgesetz das Recht Gesetze ohne Mitwirkung der Parlamente zu beschliessen Ein zweites Gesetz folgte bereits am 7 April 1933 Durch dieses Gesetz wurden die Reichsstatthalter eingefuhrt Ein solcher konnte in seinem Land die Landesregierung ernennen und entlassen und durfte das Landesparlament auflosen Im Freistaat Preussen ubernahm Reichskanzler Hitler selbst diese Befugnisse Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Gesetzliche Umsetzung 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenBis 1918 besassen die deutschen Kommunen eine weitgehende Autonomie vergleichbar wie in der Schweiz oder in franzosischen Gemeinden noch heute In Deutschland erfolgte ein erster folgenschwerer Eingriff in die Selbstbestimmung der Lander und Gemeinden im Zuge der Erzbergerschen Reform 1 Am 12 August 1919 informierte Reichsminister der Finanzen Matthias Erzberger die Delegierten der Nationalversammlung uber die neuen Strukturen folgendermassen Ich bin mir klar daruber und will auch Klarheit schaffen Die Durchfuhrung der reichseigenen Steuerorganisation wird den grossten Schritt zum Aufbau des deutschen nationalen Einheitsstaates darstellen 1 Mit dem Landessteuergesetz vom 30 Marz 1920 der erstmaligen Aufnahme einer besonderen Finanzausgleichsgesetzgebung verloren die Lander und Gemeinden ihre finanzielle Unabhangigkeit 2 Die meisten politischen Parteien strebten weiterhin einen Einheitsstaat an manche wie die Kommunisten und Nationalsozialisten in autoritarer Form In der Rechten bis weit in der Mitte war der Gedanke stark dem Reichsprasidenten mehr Macht zu geben Der Bund zur Erneuerung des Reiches stellte im Jahr 1928 in einer Denkschrift die Reichsland Losung vor Wahrend nur die suddeutschen Lander eigenstandig blieben sollte Norddeutschland ein vom Reich verwaltetes Reichsland werden Diese Organisation in welcher Mitglieder von Banken und Industrie der Landwirtschaft verschiedener Parteien der Wissenschaft und der Arbeiterbewegung vertreten waren wirkte auf eine autoritare Prasidialregierung hin 3 Der Auftakt zur Ausschaltung des Foderalismus erfolgte am 20 Juli 1932 durch den sogenannten Preussenschlag durch den der Reichskanzler Franz von Papen als Reichskommissar die Regierungsgewalt im Freistaat Preussen ubernahm und das Land de facto bereits mit dem Reich gleichgestellt wurde Anschliessend entliessen Mitglieder der Regierung Papen einen grossen Anteil der Beamten in Preussen die politisch links vom Zentrum standen 4 Der Staatsstreich der Reichsregierung gegen einen Gliedstaat ist deshalb umso gravierender gewesen weil Preussen das grosste Land der Weimarer Republik war und zwei Drittel des Reichsterritoriums sowie drei Funftel der Reichsbevolkerung umfasste Die Entwicklung blieb nicht ohne Wirkung auf kleinere Lander 5 Die Abstraktion Gleichschaltung wurde in diesem Zusammenhang bereits von verschiedenen Seiten sinnverwandt Verreichlichung Zentralisierung Unitarisierung usw genannt Der Begriff erfuhr im Folgenden eine Ausweitung und wurde in die nationalsozialistische Terminologie ubernommen Er fand in der Zeit des Nationalsozialismus Anwendung auf verschiedene Massnahmen und Schritte mit denen beispielsweise Institutionen oder Organisationen in das neue Herrschaftsprinzip eingepasst wurden oder sich im fruhen NS Staat teilweise auch gleich selbst gleichschalteten 6 Gesetzliche Umsetzung BearbeitenNachdem der Reichstag am 23 Marz mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit das Ermachtigungsgesetz vom 24 Marz 1933 beschlossen hatte konnte im Zuge der Machtergreifung der NSDAP die Regierung Hitler am 31 Marz 1933 das Vorlaufige Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem Reich beschliessen Damit wurden die Landtage aufgelost und auf Basis der Stimmenzahl der Reichstagswahl vom 5 Marz 1933 im jeweiligen Land neu gebildet Die Landesregierungen wurden ermachtigt zur Neuordnung der Verwaltung einschliesslich der gemeindlichen Verwaltung und zur Neuregelung der Zustandigkeiten Landesgesetze zu beschliessen die von den Landesverfassungen abweichen konnen Neben den Landtagen wurden auch Burgerschaften Kreistage und Gemeinderate aufgelost und alle Selbstverwaltungskorperschaften mussten ebenfalls nach den Stimmverhaltnissen der Reichstagswahl vom 5 Marz neu zusammengesetzt werden Dadurch konnten in den Kommunen Tausende NSDAP Mitglieder auf freigewordene Posten nachrucken 7 Mit dem am 7 April 1933 von der Reichsregierung beschlossenen Zweiten Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem Reich erfolgte die Etablierung der Reichsstatthalter Diese erhielten u a die Befugnis Vorsitzende der Landesregierung zu ernennen oder zu entlassen sowie fruhestens nach Ablauf der am 5 Marz begonnenen vierjahrigen Legislaturperiode die Landtage bzw Burgerschaften aufzulosen und Neuwahlen anzuordnen eine Bestimmung die im Januar 1934 mit der Abschaffung aller Landerparlamente durch das Gesetz uber den Neuaufbau des Reichs hinfallig werden sollte Durch das Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem Reich war die Stelle Papens als Reichskommissar in Preussen entfallen weil Hitler im Paragrafen 5 des Gesetzes die Rechte des Reichsstatthalters in Preussen sich selbst als Reichskanzler vorbehalten hatte Er ubertrug diese Rechte umgehend auf Hermann Goring den er am 10 April 1933 zum preussischen Ministerprasidenten und Innenminister ernannte 8 Im Dezember 1933 folgte in Preussen ein einheitliches Gemeindeverfassungsgesetz das alle bisher gultigen Stadteordnungen und Landgemeindeordnungen aufhob Am 30 Januar 1934 verabschiedete der nationalsozialistische Reichstag das Gesetz uber den Neuaufbau des Reichs Die Landesparlamente wurden aufgehoben aus den Landesverwaltungen wurden Verwaltungsstellen des Reiches Das Gesetz ubertrug alle Hoheitsrechte der Lander auf die Reichsregierung und machte sie zum Landesverfassungsgeber Der Reichsrat die verfassungsgemasse Vertretung der Gliedstaaten wurde mit Gesetz vom 14 Februar 1934 aufgehoben Mit diesen beiden weiteren Gesetzen war schliesslich der bundesstaatliche Aufbau des Reichs beseitigt Ende 1934 begann mit der Zusammenlegung der Ministerien Preussens und des Reichs die Verwandlung Deutschlands in einen zentralistischen Einheitsstaat Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Vorlaufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem Reich Quellen und Volltexte Kommentierter Gesetzestext bei verfassungen de Vorlaufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem Reich vom 31 Marz 1933 Faksimile Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem Reich vom 7 April 1933 Faksimile Einzelnachweise Bearbeiten a b Wolfgang Benz Suddeutschland in der Weimarer Republik Ein Beitrag zur deutschen Innenpolitik 1918 1923 Duncker amp Humblot 1970 S 185 ff Joe Weingarten Einkommensteuer und Einkommensteuerverwaltung in Deutschland Ein historischer und verwaltungswissenschaftlicher Uberblick Springer Verlag 2013 S 133 Kurt Gossweiler Bund zur Erneuerung des Reiches BER 1928 1933 In Dieter Fricke Hrsg Die burgerlichen Parteien in Deutschland Handbuch der Geschichte der burgerlichen Parteien und anderer burgerlicher Interessenorganisationen vom Vormarz bis zum Jahre 1945 Band 1 Leipzig 1968 S 195 200 Bernhard Grossfeld Juristische Studiengesellschaft Munster Westfalische Jurisprudenz Waxmann Verlag 2000 S 311 Horst Moller Regionalbanken im Dritten Reich Walter de Gruyter 2015 S 25 Kurt Patzold Enzyklopadie des Nationalsozialismus Klett Cotta 1997 S 490 Unterm Hakenkreuz Terror Verfolgung und Widerstand in Gera von 1933 bis 1945 PDF 2 4 MB Gedenkstatte Amthordurchgang e V Gera 2008 2009 S 20 Martin Broszat Der Staat Hitlers Grundlegung und Entwicklung seiner inneren Verfassung dtv Munchen 1976 ISBN 3 423 04009 2 S 145 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vorlaufiges Gesetz und Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Lander mit dem Reich amp oldid 238007698