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Das Personalitatsprinzip kann zwei Bedeutungen haben Inhaltsverzeichnis 1 Soziallehre 2 Strafrecht 2 1 Historisches generelles Personalitatsprinzip 3 Siehe auch 4 Literatur 5 EinzelnachweiseSoziallehre BearbeitenIn der Christlichen Sozialethik vor allem der katholisch begrundeten ist es neben dem Solidaritatsprinzip und dem Subsidiaritatsprinzip eines der drei Grundprinzipien der Sozialethik Siehe dazu Personalitat Strafrecht BearbeitenIm sogenannten internationalen Strafrecht Strafanwendungsrecht erweitert das Personalitatsprinzip die selbstverstandliche Strafhoheit eines Staates fur Taten in seinem Hoheitsgebiet Territorialitatsprinzip auf Taten ausserhalb des Hoheitsgebietes sofern sie von einem seiner Staatsangehorigen verubt wurden 1 In Deutschland sind die dafur geltenden Voraussetzungen in 5 und 7 StGB fur Soldaten in 1a WStG geregelt In Osterreich sind die Voraussetzungen in 64 und 65 2 StGB geregelt wobei insbesondere zu beachten ist dass fur Taten die ein Osterreicher gegen einen anderen Osterreicher begeht nach 64 Absatz 1 Nr 7 stets das osterreichische Strafrecht gilt wenn beide Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt in Osterreich haben Historisches generelles Personalitatsprinzip Bearbeiten Das osterreichische Strafgesetz 1852 3 legte in 36 fest dass auf Taten eines Osterreichers im Ausland stets das osterreichische Strafrecht angewandt wurde unabhangig davon ob die Tat am Tatort strafbar war Dagegen galt fur Inlandstaten von Auslandern ebenfalls das osterreichische Strafrecht Nach dem Anschluss Osterreichs wurde diese Regelung 1940 in das deutsche Reichsstrafgesetzbuch ubernommen 4 Nach dem Zweiten Weltkrieg fuhrte Osterreich die alten Paragraphen wieder ein Die Bundesrepublik Deutschland behielt die Paragraphen von 1940 bei Die DDR fuhrte zunachst das Territorialitatsprinzip wieder ein kehrte aber 1968 zum Personalitatsprinzip zuruck 80 Strafgesetzbuch DDR Zum 1 Januar 1975 wurde in Osterreich und in der Bundesrepublik Deutschland das Territorialitatsprinzip eingefuhrt vgl Ausnahmen oben Siehe auch BearbeitenKonsulargerichtsbarkeit Internationales Privatrecht Deutschland Internationales PrivatrechtBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Literatur BearbeitenHelmut Satzger Internationales und Europaisches Strafrecht 2 Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2008Einzelnachweise Bearbeiten Helmut Satzger Internationales und Europaisches Strafrecht 2 Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2008 Seite 40 RIS Strafgesetzbuch Bundesrecht konsolidiert Fassung vom 18 03 2023 Abgerufen am 18 Marz 2023 Strafgesetz 1852 Osterreich Wikisource Abgerufen am 18 Marz 2023 ONB ALEX Deutsches Reichsgesetzblatt Teil I 1867 1945 Abgerufen am 18 Marz 2023 Normdaten Sachbegriff GND 4238468 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Personalitatsprinzip amp oldid 231925413