www.wikidata.de-de.nina.az
In der Schweiz bildet die Unfallversicherung einen Sozialversicherungszweig Gesetzliche Grundlage bildet hierfur das Bundesgesetz vom 20 Marz 1981 uber die Unfallversicherung SR 832 20 Inhaltsverzeichnis 1 Versicherte Risiken 2 Versicherte Personen 3 Versicherer 4 Leistungen 4 1 Vor dem Fallabschluss 4 2 Nach dem Fallabschluss 4 3 Bei Tod 4 4 Stossende Praktiken bei Wiedererwagungen 5 Literatur 6 Weblinks 7 FussnotenVersicherte Risiken BearbeitenEin Unfall ist eine plotzliche nicht beabsichtigte schadigende Einwirkung eines ungewohnlichen ausseren Faktors auf den menschlichen Korper die eine Beeintrachtigung der korperlichen geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit von der nachgewiesen ist dass sie ausschliesslich oder stark uberwiegend durch berufliche Tatigkeit verursacht worden ist Gesundheitliche Beeintrachtigungen welche nicht die Folge von Unfallen sind gelten als Krankheiten die Heilungskosten fur Krankheiten werden von den Krankenkassen ubernommen Da jedoch die Leistungen der Unfallversicherung fur die versicherte Person besser sind die Krankenkassen zahlen keine Renten aus haben die Versicherten ein grosses Interesse daran das Vorliegen eines Unfalles nachweisen zu konnen Versicherte Personen BearbeitenAlle erwerbstatigen Personen in der Schweiz sind gegen die Folgen von Berufsunfall und Berufskrankheit versichert Die Pramien fur die Berufsunfallversicherung gehen zu Lasten des Arbeitgebers Arbeitnehmer welche mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber einer Erwerbstatigkeit nachgehen sind uber diesen auch gegen die Folgen von Nichtberufsunfallen NBU versichert Die Pramien fur die Nichtberufsunfallversicherung gehen grundsatzlich zu Lasten des Arbeitnehmenden sie werden jedoch teilweise von Arbeitgebern ubernommen Der Versicherungsschutz besteht einen vollen Monat maximal 31 Tage uber das Ende des Arbeitsverhaltnisses hinaus Der Arbeitnehmer kann diese Nachdeckungsfrist durch eine sog Abredeversicherung auf 6 Monate verlangern Bei Personen welche nicht uber die Unfallversicherung gegen die Folgen von Unfallen versichert sind tragt die Krankenkasse die Kosten der Heilbehandlung nach Unfallen Solche Personen haben bei ihrer Krankenversicherung einen Pramienzuschlag zu bezahlen Versicherer BearbeitenDie Arbeitnehmer einiger Branchen sind bei der SUVA versichert vgl Art 66 UVG In allen anderen Branchen wahlt der Arbeitgeber einen zugelassenen Privatversicherer Leistungen BearbeitenVoraussetzung fur einen Leistungsanspruch ist dass der gesundheitliche Schaden adaquat kausal durch den Unfall verursacht ist Je mehr Zeit seit dem Unfall verflossen ist desto eher kann es zum Streit kommen ob ein gesundheitlicher Schaden tatsachlich noch als durch den Unfall verursacht zu gelten hat Vor dem Fallabschluss Bearbeiten So lange von der arztlichen Behandlung noch eine namhafte Verbesserung des gesundheitlichen Zustands der versicherten Person erwartet werden kann ubernimmt die Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung Besteht zudem eine Arbeitsunfahigkeit wird auch ein Unfalltaggeld ausgerichtet Sobald keine namhafte Verbesserung des Gesundheitszustands mehr zu erwarten ist erfolgt ein sog Fallabschluss die Leistungen fur Taggeld und Heilbehandlung werden eingestellt Nach dem Fallabschluss Bearbeiten Besteht auch nach dem Fallabschluss noch eine Erwerbsunfahigkeit von mind 10 so wird eine Invalidenrente ausgerichtet Erleidet die versicherte Person durch den Unfall eine dauernde erhebliche Schadigung der korperlichen geistigen oder psychischen Integritat so wird zudem eine einmalige Integritatsentschadigung ausgerichtet Hilflose Personen haben gegebenenfalls Anspruch auf eine Hilflosenentschadigung Bei Tod Bearbeiten Stirbt die versicherte Person aufgrund des Unfalles so ubernimmt die Unfallversicherung einen Teil der Kosten fur Leichentransport und Bestattung Den Hinterbliebenen werden zudem teilweise Hinterbliebenenrenten ausbezahlt Stossende Praktiken bei Wiedererwagungen Bearbeiten Die Allianz Versicherung wird dafur kritisiert viele Jahre nach dem Unfallereignis bestehende Renten aus Kostengrunden aufzuheben 1 Literatur BearbeitenMarc Hurzeler Patricia Usinger Egger Einfuhrung in das Schweizerische Unfallversicherungsrecht Stampfli Bern 2021 ISBN 978 3 7272 1977 1 Weblinks BearbeitenUVG www suva ch Schweizerische Unfallversicherungsanstalt www suva ch Berufsunfallversicherung BUV www suva ch Nichtberufsunfallversicherung NBUV 1 2 Vorlage Toter Link www kmu admin ch kmu admin ch Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Ubersicht der Sozialversicherungen AHV IV BVG ALV UVG und Co Fussnoten Bearbeiten Andres Eberhard Perfide Tricks Allianz geht gegen Versicherte vor 28 Marz 2023 Normdaten Werk GND 4288869 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unfallversicherung Schweiz amp oldid 234380392