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In der Schweiz ist die Krankenversicherung seit 1996 verpflichtend fur jeden Es gibt definierte Leistungen die in dieser sogenannten Grundversicherung abgedeckt sind Versicherungen welche die Grundversicherung anbieten mussen jede sich in der Schweiz aufhaltende Person versichern es besteht Kontrahierungszwang Fruher bestand auch ein Kontrahierungszwang gegenuber den Leistungserbringern Geregelt ist das im Krankenversicherungsgesetz KVG Zusatzliche private Versicherungen sind ebenfalls moglich Inhaltsverzeichnis 1 Versicherungsarten 1 1 Krankenversicherung nach KVG 1 2 Unfallversicherung 1 3 Zusatzversicherungen nach VVG 1 4 Lohnfortzahlung bzw Krankenttaggeldversicherungen 2 Geschichte 3 Versicherte Personen 4 Beitragshohe 5 Selbstbeteiligung 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseVersicherungsarten BearbeitenKrankenversicherung nach KVG Bearbeiten Die Krankenversicherung ubernimmt Abklarungen Behandlungen und Arzneimittelkosten im Falle von Krankheit Unfall Entbindungen und Abtreibungen Dagegen ist sie nur in speziellen Ausnahmefallen fur zahnarztliche Behandlungen zustandig die Korrektur von Zahnfehlstellungen etwa und durch mangelnde Zahnhygiene verursachte Krankheitszustande werden in aller Regel nicht ubernommen Im Allgemeinen bezahlen Versicherte die in Anspruch genommenen Leistungen zunachst selber und wenden sich dann an die Krankenkasse zur Erstattung franzosischer Begriff tiers garant die direkte Abrechnung mit dem Versicherer heisst tiers payant Spitaler vereinbaren oft eine direkte Abwicklung mit der Krankenkasse Seit 2017 werden verschiedene komplementarmedizinische Therapien erstattet 1 Unfallversicherung Bearbeiten Unfallversicherungsgesetz UVG Wahrend die Krankenversicherung fur alle obligatorisch ist ist die Unfallversicherung teils freiwillig Berufsunfalle und Unfalle auf dem Arbeitsweg sind stets durch den Arbeitgeber versichert nach dem rechtlichen Rahmen des Unfallversicherungsgesetzes UVG Bei gewissen Branchen ist die Versicherung bei der Suva zwingend Nicht Berufsunfalle sind uber den Arbeitgeber versichert falls der Arbeitnehmer pro Woche mindestens acht Stunden fur denselben Arbeitgeber tatig ist die Pramie wird uber einen Lohnabzug bezahlt Wenn Arbeitslose Taggelder beziehen sind sie automatisch uber die Suva gegen Unfall versichert Die Unfalldeckung nach UVG ist deutlich besser als jene unter dem KVG Nach dem UVG greift im Schadenfall keine Kostenbeteiligung und es werden auch Taggelder wie auch Invaliden und Hinterbliebenenrenten ausgezahlt Unfalldeckung nach KVGAndere Personen z B Selbststandige Studenten Sozialhilfeempfanger Fluchtlinge konnen bzw mussen uber ihre Krankenkasse eine Unfalldeckung abschliessen Bei Unfallen greift ein Selbstbehalt Bei Kindern ist die Unfalldeckung bei der Krankenkasse obligatorisch Zusatzversicherungen nach VVG Bearbeiten Nach Versicherungsvertragsgesetz konnen zusatzliche und vielfaltige Bedurfnisse bzw Risiken versichert werden wie zum Beispiel verlangerte oder hohere Krankentaggelder Benutzung von Privatabteilungen in Krankenhausern die Behandlung durch den Chefarzt unbegrenzte Such und Rettungskosten Behandlungskosten bei Auslandsaufenthalten oder die Deckung von alternativmedizinischen Behandlungen Mit Zusatzversicherungen konnen zum Beispiel auch Selbststandige eine Unfallversicherung abschliessen die in den Leistungen dem UVG entspricht Unter dem VVG konnen die Versicherungen die Pramien frei festlegen und den Vertragsabschluss ablehnen Lohnfortzahlung bzw Krankenttaggeldversicherungen Bearbeiten Nach Art 324a OR muss der Arbeitgeber den durch Krankheit oder Unfall erwerbsunfahigen Mitarbeiter im ersten Dienstjahr fur drei Wochen bezahlen falls das Arbeitsverhaltnis fur mindestens drei Monate eingegangen wurde Die Lohnfortzahlung ist fur weitere Dienstjahre angemessen langer nach Gerichtspraxis sind es etwa 4 Monate im 11 Dienstjahr Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht pro Dienstjahr nicht pro Erkrankung beziehungsweise Unfall Nach juristischer Praxis ist eine Krankentaggeldversicherung der Lohnfortzahlung gleichwertig wenn sie wahrend 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen dem Arbeitnehmer mindestens 80 des Lohnes auszahlt und die KTG Pramie mindestens zur Halfte vom Arbeitgeber entrichtet wird 2 Geschichte BearbeitenVor der Existenz von Krankenkassen gab es Hilfsgesellschaften und ahnliche Konstrukte die zum Teil von Kirchen organisiert wurden Diese deckten primar den krankheits oder unfallbedingten Erwerbsausfall ab und nur sekundar die Heilungskosten Erste Bestrebungen in der Schweiz Krankenversicherungen zu schaffen wurden durch das deutsche Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter 1883 motiviert 1890 entstand durch den Einsatz von Wilhelm Klein der Artikel 34bis der Bundesverfassung welcher den Bund zur Bildung einer Kranken und Unfallversicherung verpflichtete 3 Jedoch scheiterte das von Bundesrat Ludwig Forrer in die Wege geleitete Kranken und Unfallversicherungsgesetz von 1899 in einem Referendum trotz der Unterstutzung aller wichtigen Parteien 3 In der Volksabstimmung vom 4 Februar 1912 wurde das bis 1995 gultige KUVG angenommen Die Kranken und Unfallversicherung war freiwillig und Krankenkassen die sich vom Bund uberwachen liessen und den Versicherten einen Katalog an Minimalleistungen boten erhielten im Gegenzug Beitrage aus dem Bundesbudget Das KUVG von 1912 erlaubte den Kantonen den Abschluss einer Kranken und Unfallversicherung fur ganz oder teilweise obligatorisch zu erklaren 3 Unter dem KUVG waren die Krankenkassen Pramien nach dem Eintrittsalter abgestuft Junge Versicherte erhielten zwar gunstigere Pramien die aber dennoch hoher waren als ihr tatsachliches Krankheits und Unfallrisiko Auf diese Weise konnten die Krankenversicherungen Rucklagen fur im Alter ansteigenden Gesundheitskosten bilden Bei einem Versicherungswechsel konnten diese Rucklagen aber nicht mitgenommen werden und dieselbe Person wurde nun nach dem jetzt hoheren Eintrittsalter neu versichert Diese goldene Fesseln fur die Versicherten fuhrte zu einem reduzierten Wettbewerb zwischen den Versicherungen 1964 wurde das KUVG in geringem Ausmass revidiert Motiviert durch die deutlichen Kostensteigerungen seit den 1980er Jahren ergab sich mit dem KVG das 1996 in Kraft gesetzt wurde eine grundliche Neuordnung mit folgenden Neuerungen Krankenversicherung mit einem gesetzlichen Leistungskatalog wird fur jeden Einwohner der Schweiz obligatorisch Geringverdiener werden mit Pramienverbilligungen vom Kanton unterstutzt die Krankenkassenpramien sind fur beide Geschlechter dieselben Pramien sind nach Art 61 KVG altersabhangig nach drei breiten Altersgruppen 0 18 19 25 und uber 25 Jahre der Krankenkassenwechsel wird erleichtert da die Pramien bei einem Wechsel nicht zwingend steigen 3 Versicherte Personen BearbeitenAlle Personen die sich in der Schweiz aufhalten mussen eine Krankenversicherung haben In speziellen Fallen wird eine auslandische Versicherung akzeptiert was voraussetzt dass sie einen im Vergleich zum KVG System gleichwertigen Versicherungsschutz Art 2 Abs 4 KVV beinhaltet und keine oder nur geringe Einschrankungen bei der Versicherungsdeckung aufweist 4 alle anderen Personen sind in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Grundversicherung versicherungspflichtig Eine Mitversicherung von Familienangehorigen besteht nicht jede Person muss einzeln versichert werden Die Krankenversicherungen bieten je nach Alter und Situation der Versicherten verschiedene Leistungsmodelle an 5 Versicherungsnehmer konnen unter den uber 90 Stand 2016 zugelassenen Krankenkassen frei wahlen insofern die gewunschte Versicherung in ihrem Kanton aktiv ist In der Grundversicherung kann die Kasse jedes Jahr auf den 31 Dezember gewechselt werden Die Kundigung muss bis am 30 November erfolgt sein In der freiwilligen Zusatzversicherung richtet sich die Kundigungsfrist nach den vertraglichen Bestimmungen Fur Personen mit einer ordentlichen Franchise besteht zusatzlich die Moglichkeit die Grundversicherung auf den 30 Juni zu wechseln Bei abhangig Beschaftigten tragt der Arbeitgeber im Gegensatz zu Deutschland nicht zur Krankenversicherung bei Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhaltnissen erhalten von ihrem Wohnortskanton eine Pramienverbilligung Die Verfahren welche die Bezugsberechtigung und Berechnung der Pramienverbilligung regeln variieren von Kanton zu Kanton Ab Juni 2019 nimmt die Krankenversicherung CSS schweizweit samtliche asylsuchenden und ausreisepflichtigen Personen die sich in den Bundesasylzentren BAZ aufhalten in die obligatorische Krankenpflegeversicherung auf 6 Beitragshohe BearbeitenDie Pramien der Grundversicherung konnen von der Krankenkasse unter Beachtung mehrerer gesetzlicher Restriktionen frei festgelegt werden Im Grundsatz gilt eine einkommensunabhangige Einheitspramie Kopfpramie innerhalb der vom Bundesamt fur Gesundheit definierten Pramienregionen und Altersgruppen Kleine Kantone bestehen aus einer Pramienregion grosse Kantone weisen bis zu drei Pramienregionen auf Zurzeit existieren 43 Pramienregionen Die Altersgruppen unterteilen sich in Kinder bis 18 Jahre junge Erwachsene 19 bis vollendetes 25 Lebensjahr und Erwachsene ab dem 25 Lebensjahr Die Pramien mussen vom zustandigen Bundesamt fur Gesundheit genehmigt werden Es werden verschiedene Versicherungsmodelle angeboten mit denen der Versicherte seine Beitrage reduzieren kann zum Beispiel HMO Hausarzt und Bonusmodelle Bei Zusatzversicherungen unter dem VVG kann die Versicherung die Pramien beliebig festlegen Ublich ist eine altersabhangige Pramie Visana zum Beispiel teilt unter dem VVG die Versicherten in funf Jahre breite Altersklassen ein 7 Selbstbeteiligung BearbeitenFur alle Krankenversicherten in der Schweiz gilt in der Grundversicherung eine Selbstbeteiligung die sich zusammensetzt aus einer Franchise sowie einem Selbstbehalt Die Franchise ist ein jahrlicher Festbetrag unterhalb dessen samtliche Kosten vom Versicherten selbst zu tragen sind Dabei ist fur Erwachsene ab 18 Jahren die Untergrenze durch die ordentliche Franchise in Hohe von 300 Franken im Jahr gesetzlich festgelegt fur Kinder und Jugendliche ist keine Franchise erforderlich In jedem Fall kann der Versicherungsnehmer eine hohere Franchise wahlen wodurch sich der monatlich zu zahlende Versicherungsbeitrag entsprechend reduziert Die moglichen hoheren Franchisewerte sind gesetzlich festgelegt auf 500 1000 1500 2000 und 2500 CHF fur Erwachsene bzw 100 200 300 400 500 und 600 CHF fur Kinder und Jugendliche 8 Der Selbstbehalt ist eine anteilige Beteiligung an den nach Abzug der Franchise verursachten Kosten in Hohe von 10 Prozent des Rechnungsbetrages jedoch bis zu einem Maximum von 700 Franken pro Jahr Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 350 Franken Seit 2006 gilt fur pharmazeutische Originalpraparate fur die auch Generika verfugbar waren ein erhohter Selbstbehalt von 20 Prozent Erwachsene Kinder und JugendlicheGewahlte Franchise jeweils minimaler maximaler Wert CHF 300 2500 0 600Selbstbehalt 10 aber maximal CHF 700 350somit Selbstbeteiligung maximal CHF 1000 3200 350 950maximale Selbstbeteiligung wird erreicht bei Krankheitskosten ab CHF 7300 9500 3850 4100Bei stationarer Behandlung haben zudem Alleinstehende die nicht zusammen mit einer oder mehreren Personen zu denen sie in einer familienrechtlichen Beziehung stehen in einem Haushalt leben zeitlich unlimitiert einen taglichen Kostenbeitrag in Hohe von 15 Franken zu leisten Von jeglicher Selbstbeteiligung ausgenommen sind die Leistungen bei Mutterschaft ab der 13 Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt sowie speziell bezeichnete praventive Massnahmen Siehe auch BearbeitenTarmed Liste der zugelassenen Krankenversicherer in der SchweizLiteratur BearbeitenDaniel Biedermann Hrsg Krankenversicherung und Gesundheitswesen wie weiter Huber Bern 1999 ISBN 3 456 83203 6 Verena Nold Krankenversicherer In Willy Oggier Hrsg Gesundheitswesen Schweiz 2015 2017 Eine aktuelle Ubersicht 5 Auflage Hogrefe Verlag Bern 2015 ISBN 978 3 456 85441 0 E Book ISBN 978 3 456 95441 7 PDF S 205 216 Peter Indra Reto Januth Stephan Cueni Krankenversicherung In Willy Oggier Hrsg Gesundheitswesen Schweiz 2015 2017 Eine aktuelle Ubersicht 5 Auflage Hogrefe Verlag Bern 2015 ISBN 978 3 456 85441 0 E Book ISBN 978 3 456 95441 7 PDF S 217 241 Weblinks BearbeitenKrankenversicherungsgesetz KVG in der Schweiz Bundesgesetz vom 18 Marz 1994 uber die Krankenversicherung KVG vom 18 Marz 1994 Inkrafttreten 1 Januar 1996 Fundstelle AS 1995 1328 Chronologie Anderungen Aufhebungen Zitate Krankheit und Krankenkassen in Geschichte der Sozialen Sicherheit in der SchweizEinzelnachweise Bearbeiten Alternativmedizin Komplementarmedizin Abgerufen am 16 Juli 2023 Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung Staatssekretariat fur Wirtschaft SECO abgerufen am 7 September 2023 a b c d Bernard Degen Krankenversicherung In Historisches Lexikon der Schweiz 30 Oktober 2008 abgerufen am 7 September 2023 Handbuch betreffend die Versicherungspflicht Amt fur Gesundheitsversorgung Kanton St Gallen 26 Februar 2014 abgerufen am 28 September 2020 Modelle schweizerischer Krankenkassen In neotralo ch Abgerufen am 29 Juli 2020 Krankenpflegeversicherer fur Asylsuchende in Bundesasylzentren bestimmt In sem admin ch Staatssekretariat fur Migration SEM 20 Mai 2019 abgerufen am 25 September 2020 Was ist ein Altersgruppenwechsel Visana abgerufen am 8 September 2023 Versicherungspramie Selbstbehalt und FranchiseBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Krankenversicherung in der Schweiz amp oldid 239193151