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Dieser Artikel behandelt die rechtliche Situation in der Schweiz Die Situation in Deutschland wird in Schadensersatz behandelt die in Osterreich im Artikel Schadenersatz Das Haftpflichtrecht ist ein Teilgebiet des Obligationenrechts und damit des Zivilrechts in der Schweiz Es regelt den Ersatz von Schaden die anderen Personen von Privaten zugefugt werden Ist der Staat der Schadiger gelten die Regeln uber Staatshaftung des betroffenen Gemeinwesens des Bundes und der Kantone Die Grundlagen des Haftpflichtrechts sind in den Art 41 61 OR Obligationenrecht SR 220 geregelt Zu erwahnen sind auch die Art 97 ff OR fur das vertragliche Haftpflichtrecht fur die Haftpflicht zwischen Vertragspartnern sowie die zahlreichen insbesondere Kausalhaftungen betreffende Bestimmungen in anderen Gesetzen wie dem SVG Strassenverkehrsgesetz SR 741 01 und dem KHG Kernenergiehaftpflichtgesetz SR 732 44 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Arten von Schadenersatzanspruchen 2 1 Deliktische ausservertragliche und vertragliche Anspruche 2 2 Verschuldens und Kausalhaftung 3 Tatbestandsmerkmale 4 Siehe auch 5 LiteraturGrundlagen BearbeitenDas schweizerische Haftpflichtrecht ist in einigen bedeutenden Punkten vom deutschen Recht beeinflusst Dies wird schon in der Rechtsprechung zum im Vergleich zum deutschen 823 BGB recht kurz gehaltenen Art 41 OR deutlich Obwohl der Wortlaut des Gesetzes auch andere Interpretationen zuliesse nimmt die Rechtsprechung eine ahnliche Konzeption der Widerrechtlichkeit an wie sie im deutschen Recht existiert Wie in europaischen Rechtsordnungen ublich kommt dem Haftpflichtrecht primar eine ausgleichende Bedeutung zu Wer einen anderen schadigt soll ihn zumindest vermogensmassig wieder so ausstatten wie er dastehen wurde wenn es nie zu der Schadigung gekommen ware Eine Vergeltungsfunktion gibt es nicht die wird wenn uberhaupt vom Strafrecht ubernommen Hingegen kann jemand der seelische Unbill erfahren hat unter Umstanden einen Anspruch auf Genugtuung geltend machen ohne dass er dazu einen Vermogensschaden nachzuweisen braucht Auch dies dient jedoch nur einem gewissen Ausgleich des Nachteils den der Geschadigte erlitten hat niemals der Bestrafung des Schadigers Arten von Schadenersatzanspruchen BearbeitenDeliktische ausservertragliche und vertragliche Anspruche Bearbeiten Das schweizerische Recht unterscheidet zwischen Anspruchen welche aus einer unerlaubten Handlung auch zivilrechtlichen Delikt entstehen und solchen welche aus einem Vertrag im Sinne der Art 1 ff OR entstehen Diese Unterscheidung ist insbesondere fur die Verjahrung die Beweislast fur das Verschulden die Haftung fur Drittpersonen sowie die Haftung fur reine Vermogensschaden von Bedeutung Verschuldens und Kausalhaftung Bearbeiten Wie andere Rechtsordnungen unterscheidet auch die schweizerische zwischen Verschuldens und Kausalhaftungen Verschuldenshaftungen in erster Linie geregelt durch Art 41 OR sind wie der Name es sagt an ein Verschulden des Schadigers geknupft wahrend Kausalhaftungen bereits durch das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts erfullt sind Dieser kann beispielsweise darin bestehen dass ein Schaden durch ein Fahrzeug das vom Schadiger gehalten wird entsteht oder durch eine Person verursacht wurde die als Hilfsperson des Schadigers zu gelten hat Kausalhaftungen werden weiter unterteilt in einfache Kausalhaftungen z B Haftung urteilsunfahiger Personen Art 54 OR Abs 2 Geschaftsherrenhaftung Art 55 OR Tierhalterhaftung Art 56 OR Werkeigentumerhaftung Art 58 OR Grundeigentumerhaftung Art 679 ZGB Haftung des Familienoberhaupts Art 333 ZGB Gefahrdungshaftungen z B Haftung des Motorfahrzeughalters Art 58 SVG Staats und Beamtenhaftung ProdukthaftungTatbestandsmerkmale BearbeitenDamit ein Schadenersatzanspruch gegeben ist mussen grundsatzlich vier Tatbestandsmerkmale vorliegen ein Schaden im Sinne einer Vermogensdifferenz eine Widerrechtlichkeit oder im Falle der Vertragshaftung eine Vertragsverletzung ein Verschulden des Schadigers oder ein Sachverhalt der dieses Erfordernis ersetzt bei Kausalhaftungen ein Kausalzusammenhang ein naturlicher sowie adaquater Siehe auch BearbeitenSchadensersatzLiteratur BearbeitenKarl Oftinger Emil W Stark Schweizerisches Haftpflichtrecht 4 Bande Zurich 1987 1995 Heinz Rey Ausservertragliches Haftpflichtrecht Zurich 2008 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Haftpflichtrecht amp oldid 219938974