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Die Militarversicherung MV ist die Sozialversicherung fur Angehorige der Schweizer Armee und der humanitaren Dienstzweige der Eidgenossenschaft Geschichte BearbeitenAm 28 Juni 1901 wurde das erste Bundesgesetz uber die Militarversicherung MVG erlassen Es geht auf das im Jahre 1874 revidierte Gesetz von 1852 uber die Pensionen und Entschadigungen der im Militardienst Verungluckten zuruck Das MVG ist somit das erste Sozialversicherungsgesetz der Schweiz Damit kam der Bund der Forderung der Bundesverfassung nach wonach er bei Unfallen und Krankheiten von Angehorigen der Armee aktiv werden musste seit 1962 auch fur den Zivilschutz Seit dem 1 Januar 1994 sind auch Personen in friedensfordernden Einsatzen und Mitglieder des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps und seit 1996 auch die Zivildienstleistenden versichert Bisher ist das MVG zweimal revidiert worden dies in den Jahren 1949 und 1992 Das Bundesamt fur Militarversicherung fuhrte bis zu seiner Aufhebung am 1 Juli 2005 diese Versicherung Seither obliegt sie der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA Literatur BearbeitenW A Immer Die Entwicklung der schweizerischen Militarinvaliden und Militarhinterbliebenenfursorge 1921 J Bassegoda 75 Jahre Militarversicherung 1976 Weblinks BearbeitenMilitarversicherung auf der Website der SUVA Militarversicherung auf der Website Geschichte der Sozialen Sicherheit in der Schweiz 1 2 Vorlage Toter Link www bag admin ch Militarversicherung Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2017 Suche in Webarchiven auf der Website des Bundesamts fur Gesundheit Nicola Robertini Militarversicherung In Historisches Lexikon der Schweiz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Militarversicherung amp oldid 234367613