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Das politische System Polens basiert auf der Verfassung der Republik Polen vom 2 April 1997 Wappen PolensPolitisches System PolensDie Republik Polen ist als semi prasidentielles Regierungssystem einzuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Staatliche Institutionen 1 1 Legislative 1 1 1 Sejm 1 1 2 Senat 1 2 Exekutive 1 2 1 Regierung 1 2 2 Staatsprasident 1 3 Judikative 2 Parteiensystem 3 Verwaltungsgliederung 4 Sonstige Zentralbehorden 5 Literatur 6 Weblinks 7 FussnotenStaatliche Institutionen BearbeitenLegislative Bearbeiten Hauptartikel Gesetzgebungsverfahren Polen Sejm Bearbeiten Hauptartikel Sejm Der Sejm bildet neben dem Senat eine der beiden Kammern des polnischen Parlaments Er umfasst 460 Abgeordnete welche nach einem Verhaltniswahlrecht gewahlt werden Der polnische Sejm gehort zu den altesten Parlamenten der Welt Er existiert in verschiedenen Formen und mit Unterbrechungen seit 1493 In seiner heutigen Form existiert der Sejm seit dem Ende der Volksrepublik im Jahr 1989 und dem damit einhergehenden Beginn der Dritten Polnischen Republik Die im Parlament vertretenen polnischen Parteien gruppieren sich als Fraktionen in eine Regierung und die Opposition Senat Bearbeiten Hauptartikel Polnischer Senat Der polnische Senat umfasst 100 Senatoren welche nach einem Mehrheitswahlrecht alle vier Jahre direkt vom Volk in den Parlamentswahlen gewahlt werden Der Senat verfugt uber eine beratende Funktion bei der Gesetzgebung Aus dem Sejm kommende Gesetzesvorlagen konnen vor ihrer Weiterleitung an den Staatsprasidenten durch den Senat zuruckgewiesen werden wobei entsprechende Korrekturen vorgeschlagen werden konnen Die Entscheidung liegt dann beim Sejm da das Vetorecht des Senats bei einem erneuten Durchgang des Entwurfs entfallt Traditionell ist der Senat auch fur die polnische Gemeinschaft im Ausland die Polonia zustandig Exekutive Bearbeiten Regierung Bearbeiten Hauptartikel Polnische Regierung Die Exekutive wird von einem Ministerprasidenten polnisch Prezes Rady Ministrow kurz Premier und einem Ministerrat ausgefuhrt die vom Staatsprasidenten ernannt werden und mit diesem gewisse Kompetenzen Landesverteidigung Aussenpolitik teilen aber dem Parlament verantwortlich sind Siehe auch Liste der Ministerprasidenten Polens Staatsprasident Bearbeiten Hauptartikel Staatsprasident Polen Der Staatsprasident steht an der Spitze der Exekutive Er reprasentiert das Land nach aussen ernennt den Ministerprasidenten und den Ministerrat Ausserdem ratifiziert er durch seine Unterschrift Gesetze und Vertrage mit anderen Staaten In der Aussenpolitik arbeitet er mit dem Ministerprasidenten und dem Aussenminister zusammen Der Staatsprasident ist Oberbefehlshaber der polnischen Streitkrafte Er wird alle funf Jahre vom Volk direkt gewahlt Einmalige Wiederwahl ist moglich Siehe auch Liste der Prasidenten Polens Judikative Bearbeiten Die Justiz ist in Polen weitgehend unabhangig Richter und Staatsanwalte sind dadurch in keiner Weise an die Weisung der Exekutive gebunden Die Gerichtsbarkeit ist in Kapitel VIII Artt 272 301 der Verfassung geregelt Als hochste Instanz der ordentlichen und der Militargerichtsbarkeit dient das Oberste Gericht fur die Verwaltungsgerichtsbarkeit das Oberste Verwaltungsgericht Huter der Verfassung mit der Entscheidung uber Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren ist der Verfassungsgerichtshof der Republik Polen uber die Rechtmassigkeit der Amtsfuhrung und mogliche Amtsenthebungen hoher Politiker entscheidet daneben der Staatsgerichtshof 1 Parteiensystem Bearbeiten Hauptartikel Parteien in Polen Das Parteisystem in Polen war seit 1989 durch starke Veranderungen gepragt Die Parteienlandschaft befindet sich in standiger Bewegung die Parteibindung der Wahler ist niedrig aber auch die Abgeordneten bewiesen bisher eine hohe Bereitschaft zum Parteiwechsel Siehe auch Liste der politischen Parteien in PolenVerwaltungsgliederung Bearbeiten Hauptartikel Verwaltungsgliederung Polens Seit dem 1 Januar 1999 ist Polen in 16 Woiwodschaften wojewodztwa eingeteilt Da Polen ein Zentralstaat ist weisen die Woiwodschaften im Gegensatz zu den deutschen Bundeslandern keine Staatsqualitat auf Jede Woiwodschaft besitzt als Selbstverwaltungsorgane eine eigene Volksvertretung Woiwodschaftssejmik sejmik wojewodztwa und einen von ihnen gewahlten Woiwodschaftsvorstand zarzad wojewodztwa unter dem Woiwodschaftsmarschall marszalek wojewodztwa als Vorsitzendem Der Woiwode wojewoda ist hingegen der Vertreter der Zentralregierung in Warschau und fur Kontrolle der Selbstverwaltung der Woiwodschaften Powiats Landkreise und Gminas Gemeinden zustandig Nachstkleinere Selbstverwaltungseinheit ist der Powiat mit 379 Einheiten welche sich wieder in insgesamt 2 497 Gminas unterteilen Stand 1 Januar 2010 Siehe auch Liste der Gemeinden in PolenSonstige Zentralbehorden BearbeitenNajwyzsza Izba Kontroli Narodowy Bank Polski Instytut Pamieci Narodowej Beauftragter fur BurgerrechteLiteratur BearbeitenBundeszentrale fur politische Bildung Polen Informationen zur politischen Bildung Heft Nr 273 2001 Bonn 2001 ISSN 0046 9408 Klaus Ziemer Das politische System Polens Eine Einfuhrung VS Verlag Wiesbaden 2008 ISBN 978 3 531 13595 3 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Politisches System Polens Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Polnisches Verfassungsgericht Oberstes Verwaltungsgericht Polens Polnisches Oberstes Gericht polnisches Recht Polen Politik Dossier der Bundeszentrale fur politische BildungFussnoten Bearbeiten Abschnitt VIII der Verfassung der Republik Polen von 1997 auf der Website des Sejm amtliche deutsche Ubersetzung Politische Systeme der Staaten Europas Albanien Armenien Aserbaidschan Belarus Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Danemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kasachstan Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Moldau Montenegro Niederlande Nordmazedonien Norwegen Osterreich Polen Portugal Rumanien Russland San Marino Schweden Schweiz 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