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Die Bezugsfrist englisch limit for subscription ist im Borsenhandel derjenige vom Emittenten festgelegte Zeitraum in welchem junge Aktien den Altaktionaren oder der Allgemeinheit auf dem Primarmarkt zum Kauf angeboten werden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Wirtschaftliche Aspekte 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenBezugsfrist ist der Zeitraum im Rahmen einer Kapitalerhohung bei Kapitalgesellschaften in dem die Aktionare ihr Bezugsrecht ausuben mussen oder an der Borse verkaufen konnen 1 Wahrend der Bezugsfrist findet der Bezugsrechtshandel statt 2 Rechtsfragen BearbeitenGemass 186 Abs 1 AktG muss die Bezugsfrist mindestens zwei Wochen betragen Sie ist nach 186 Abs 2 AktG als Bezugsangebot zusammen mit dem Emissionskurs im Wertpapierprospekt und in den Gesellschaftsblattern bekanntzugeben Dieses Bezugsangebot muss mindestens vier Handelstage vor Beginn der Bezugsfrist erfolgen 3 Eine Bezugsfrist gilt analog gemass 221 Abs 4 AktG auch fur Wandelanleihen Genussrechte und Gewinnschuldverschreibungen Bei der Bezugsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist nach deren Ablauf ein Erwerb zu den Bedingungen des Wertpapierprospektes nicht mehr moglich ist Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDie Bezugsfrist wird in der Regel abhangig von der Marktliquiditat also dem taglichen durchschnittlichen Handelsvolumen der Aktien sowie der erwarteten Nachfrage nach dem Platzierungsvolumen bestimmt Der Borsenkurs des Bezugsrechts wird wahrend der Bezugsfrist bis auf die letzten beiden Handelstage zum Einheitskurs notiert 4 Der Altaktionar muss sich innerhalb der Bezugsfrist zum Bezug oder zum Verzicht auf junge Aktien entscheiden 5 Der Verkauf durch einen Ersterwerber der jungen Aktien findet auf dem Sekundarmarkt statt Siehe auch BearbeitenAusstehendes Kapital Bookbuilding Platzierungszeitraum ZeichnungsfristEinzelnachweise Bearbeiten Wolfgang Gerke Gerke Borsen Lexikon 2002 S 114 Hans E Buschgen Das kleine Borsen Lexikon 2012 S 138 140 Karlheinz Mussig Josef Loffelholz Bank Lexikon Handworterbuch fur das Bank und Sparkassenwesen 1998 Sp 385 f Wolfgang Gerke Gerke Borsen Lexikon 2002 S 117 Karlheinz Mussig Josef Loffelholz Bank Lexikon Handworterbuch fur das Bank und Sparkassenwesen 1998 Sp 415Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bezugsfrist amp oldid 231479304