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Der Wirtschaftsplan ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz WEG eine Aufstellung der fur das Kalenderjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Der beschlossene Wirtschaftsplan begrundet die rechtliche Verpflichtung der Wohnungseigentumer zu den zugleich damit beschlossenen Hausgeldzahlungen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlage 2 Inhalte des Wirtschaftsplans 2 1 Verteilungsschlussel 3 Verfahren und Rechtswirkung 4 Gultigkeitsdauer 5 Literatur 6 EinzelnachweiseRechtliche Grundlage BearbeitenDer Wirtschaftsplan gehort zur ordnungsgemassen Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen und ist in 28 WEG geregelt Der Wirtschaftsplan ist vom Verwalter jahrlich aufzustellen Inhalte des Wirtschaftsplans BearbeitenIm Wirtschaftsplan werden die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben fur das kommende Wirtschaftsjahr und separat die Zufuhrung zur Instandhaltungsrucklage veranschlagt Er enthalt ausschliesslich die Kosten zur Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und Kosten die ublicherweise uber die Gemeinschaft abgerechnet werden wie beispielsweise Wasser und Abwasserkosten Mullbeseitigung und gegebenenfalls Heizkosten wenn eine gemeinschaftliche Heizungsanlage vorhanden ist Zur Grundsteuer werden die einzelnen Wohnungseigentumer separat veranlagt sie ist somit nicht Bestandteil des Wirtschaftsplans Auch Kosten im Zusammenhang mit dem Sondereigentum sind nicht Bestandteil des Wirtschaftsplans Zur Einnahmenseite gehoren z B Zinsertrage der Bankkonten der Gemeinschaft Ertrage aus Vermietung des gemeinschaftlichen Eigentums etwaige Entnahmen aus der Instandhaltungsruckstellung vor allem aber die Beitrage der Wohnungseigentumer Hausgeld 1 Der Wirtschaftsplan muss Einnahmen und Ausgaben in gleicher Hohe verzeichnen 2 Der Wirtschaftsplan besteht aus einem Gesamtwirtschaftsplan und den Einzelwirtschaftsplanen Zu jeder Eigentumswohnung und jedem Teileigentum gehort ein Einzelwirtschaftsplan 3 Allen Wohnungseigentumern mussen bei der Beschlussfassung alle Einzelwirtschaftsplane der Gemeinschaft vorliegen Verteilungsschlussel Bearbeiten Zu jeder Position im Wirtschaftsplan muss auch der Verteilungsschlussel angegeben sein Nach 16 Absatz 2 WEG ist zunachst der Miteigentumsanteil MEA der Verteilungsschlussel jedoch konnen die Wohnungseigentumer andere Massstabe vereinbaren Fur die Kosten und Nutzungen bei baulichen Veranderungen gilt 21 WEG Verfahren und Rechtswirkung BearbeitenDer Wirtschaftsplan ist vom Verwalter aufzustellen 28 Absatz 1 WEG Ist ein Verwaltungsbeirat vorhanden soll dieser den Wirtschaftsplan vor der Beschlussfassung prufen 29 Absatz 2 WEG Der Wirtschaftsplan ist Grundlage fur die monatlichen Vorschusse Hausgeld der Miteigentumer Die Wohnungseigentumer sind verpflichtet nach Abruf durch den Verwalter die entsprechenden Vorschusse zu leisten 28 Absatz 2 WEG Seit der WEG Reform zum 1 Dezember 2020 wird von der Eigentumergemeinschaft nicht mehr uber den Wirtschaftsplan beschlossen Die Wohnungseigentumer beschliessen nur noch uber die Vorschusse zur Kostentragung und zu den vorgesehenen Rucklagen Gultigkeitsdauer BearbeitenDer Wirtschaftsplan wird fur das Kalenderjahr beschlossen Da allerdings nach Ablauf des Kalenderjahres in der Regel nicht sofort ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen werden kann werden Wirtschaftsplane haufig mit dem Zusatz dass dieser Wirtschaftsplan so lange gilt bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wird verabschiedet Literatur BearbeitenBarmann Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 11 Auflage Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60576 5Einzelnachweise Bearbeiten Werner Merle in Johannes Barmann Hrsg Wohnungseigentumsgesetz 2010 28 Rn 19 ff Werner Merle in Johannes Barmann Hrsg Wohnungseigentumsgesetz 2010 28 Rn 18 Werner Merle in Johannes Barmann Hrsg Wohnungseigentumsgesetz 2010 28 Rn 17Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wirtschaftsplan Wohnungseigentum amp oldid 216530672