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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Hausmeister Begriffsklarung aufgefuhrt Ein Hausmeister oder Hauswart in der Schweiz Abwart oder Hauswart in Osterreich Hausbesorger oder Hausbetreuer beziehungsweise Schulwart an Schulen wird in der Regel vom Hauseigentumer oder einer Hausverwaltung eingesetzt und ubernimmt als Gehilfe des Auftraggebers Aufgaben der Hausverwaltung betreuung und uberwachung Oftmals wird er auch mit Reinigungsaufgaben und Instandhaltungsaufgaben betraut wobei grossere oder spezielle Auftrage an Fachfirmen erteilt werden die er wiederum uberwacht Seine Aufgaben sind hausspezifisch und werden meist in Vertragen bzw Leistungsverzeichnissen geregelt Er achtet auf die Einhaltung der Hausordnung bzw der Mieterpflichten Besondere Vorkommnisse meldet er ist aber auch meist Ansprechpartner fur Mieter bei Problemen 1 Alte Hausmeisterloge in einer historischen Ladenpassage in ParisHausbesorger Plakette uber einem Turrahmen in WienHaufig wohnt ein Hausmeister auch in dem Gebaude das er betreut Bei einer solchen Hausmeisterwohnung handelt es sich insbesondere bei grosseren oder offentlichen Anlagen rechtlich in der Regel um eine Werkdienstwohnung Eine Sonderform stellt die Zwischennutzung etwa nach dem Grundsatz Bewachung durch Bewohnung in welcher auch Hausmeisteraufgaben fixiert werden konnen dar Inhaltsverzeichnis 1 Hausmeister in Deutschland 1 1 Spezialisierte Dienstleister 2 Hausbesorger Hausbetreuer in Osterreich 3 Hausmeister in der Schweiz 4 Hausmeister in Frankreich 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseHausmeister in DeutschlandIn Deutschland gibt es fur den Hausmeister keinen direkten Ausbildungsgang 1 und die Bezeichnung ist rechtlich nicht geschutzt Es gibt inzwischen aber eine Vielzahl von Lehrgangen Seminaren und Vortragen von privaten und offentlichen Tragern die insbesondere der Aus Fort und Weiterbildung dienen und z T sogar mit staatlich anerkannten Abschlussen enden 2 Es ist ublich dass die Bewerber einen oder mehrere Handwerksberufe erlernt haben da zu ihren Aufgaben auch kleinere Reparaturen gehoren In vielen Fallen ubertragen ihnen die Wohnungs und Hauseigentumer sowie Hausverwaltungen weitere Aufgaben wie das Anfertigen von Ubergabeprotokollen bei Mieterwechsel Zahlerablesungen das Uberwachen von Handwerkern oder die Kontrolle von Aufmassen Weitere typische Aufgaben eines Hausmeisters sind Objektbetreuungen Grunanlagenpflege Entrumpelungen Winterdienst und Ahnliches Oft werden Hausmeister bei Nachbarschaftsstreitigkeiten Ruhestorungen oder anderen Belastigungen z B Rauchentwicklung beim Grillen und Verstossen gegen die Hausordnung aufgefordert einzugreifen obwohl sie nur in wenigen Fallen eine rechtliche Befugnis dazu haben Oft handelt es sich um ausschliesslich die Streitenden betreffende zivilrechtliche Auseinandersetzungen dann kann der Hausmeister lediglich den Hauseigentumer oder die Wohnungseigentumerversammlung uber den Sachverhalt informieren Spezialisierte Dienstleister Heute gibt es haufig Dienstleister die nicht an ein Objekt gebunden sind und als Unternehmen oder auf selbstandiger Basis fur Pflege und technische Betreuung von Immobilien tatig und spezialisiert sind Branchenubliche Bezeichnungen sind Hausmeisterservice HMS oder Facility Services Gebaudedienstleistungen da diese nur im Auftrag handeln und die Entscheidungen uber ihr Tun und Lassen von anderen getroffen werden wie zum Beispiel vom Hausverwalter Vielmehr erwartet man von solchen Dienstleistern eine grosse Bandbreite angebotener Leistungen in hoher Qualitat z B Instandhaltung der Haustechnik sowie von Grun und Freiflachen handwerkliche Tatigkeiten Reparaturen bis hin zu komplexen Aufgaben wie der Betreuung von Umbaumassnahmen in grossen Mehrfamilienhausern 3 Grosskunden beziehungsweise Eigentumer grosser Objekte werden in aller Regel die Vorlage von Referenzen sowie eine jederzeitige Verfugbarkeit oder eine entsprechende personelle Ausstattung verlangen Zum Umfang der Tatigkeiten gehort in solchen aber bedingt durch Modernisierung und Technisierung mehr und mehr auch in kleineren Objekten bzw fur kleinere oder selbstandige Dienstleister neben der Haus und Gartenpflege vor allem die Uberwachung und Bedienung aller technischen Anlagen wie Heizungs Klima Aufzugs Garagenanlage etc Daraus kann ein Problem fur kleine Dienstleister erwachsen wenn Kunden bei Beauftragung oder im Laufe der Auftragserfullung die Erbringung von Leistungen erwarten die seine fachlichen und oder juristischen Fahigkeiten uberschreiten Beruhrt werden dabei u a Haftungsfragen das Handwerks und Gewerberecht Hilfestellung gibt den Dienstleistern ggf die zustandige IHK Industrie und Handelskammer deren Mitglied sie zwangsweise sind Insbesondere gilt dies fur die Abgrenzung zulassungsfreier erlaubter handwerklicher Tatigkeiten von den zulassungspflichtigen Tatigkeiten die eine Meisterqualifikation verlangen Manchmal beobachten Handwerkskammern ob Hausmeister Tatigkeiten ausfuhren fur die ein Meisterbrief vorgeschrieben ist 2003 wurde die Vorschriften fur einige Handwerksbereiche gelockert d h Hausmeister durfen seitdem mehr Tatigkeiten ausfuhren als zuvor Die Diskussion um die Ausbildung bis hin zur Meisterpflicht in Deutschland halt an Die wissenschaftliche Disziplin nennt sich Facilitymanagement Hausbesorger Hausbetreuer in OsterreichDas Hausbesorgergesetz 1969 vom osterreichischen Parlament beschlossen ist ein Teil des Arbeitsrechts Es geht zuruck auf Gesindeordnungen Um 1900 stellte die Judikatur klar dass das Hausbesorgerdienstverhaltnis keine Variante einer Gesindeordnung sein konne Der rechtliche Eigencharakter verlangte eine sondergesetzliche Regelung Ein niederosterreichisches Landesgesetz vom 15 Juni 1910 4 stellte deshalb die ersten Richtlinien fur Hausbesorger und Hauseigentumer uber den Hausbesorgerdienstvertrag auf 1913 erfolgte eine Revision 5 1921 schuf das Bundesland Wien durch Landesgesetz die Wiener Hausbesorgerordnung 6 Sie war nach der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof im Mai 1922 7 Vorbild fur die am 13 Dezember 1922 als Bundesgesetz beschlossene Hausbesorgerordnung 8 Die HBO 1922 wurde einige Male abgeandert vor allem 1957 durch eine Gesetzesnovelle Als deren wesentliche Verbesserung des Hausbesorgerrechtes gilt die Aufhebung der Anwesenheitspflicht fur den Hausbesorger und die Verankerung seines unmittelbaren Entgeltanspruches gegenuber dem Hauseigentumer Die erste grossere Novelle zur HBO 1922 erfolgte somit nach rund 35 Jahren Der wohl sehr lange Zeitraum ist sicherlich zu einem erheblichen Teil in der damaligen innenpolitischen und wirtschaftlichen Struktur Osterreichs begrundet In der Zweiten Republik war daher die Gewerkschaft Personlicher Dienst insbesondere auch nach 1957 standig bemuht die soziale und arbeitsrechtlich unbefriedigende Stellung des Hausbesorgers aufzuzeigen und zu verbessern Im Sommer 1967 uberreichte der OGB dem Bundesministerium fur soziale Verwaltung einen Entwurf zur Neufassung der Hausbesorgergesetz HBO Darauf gestutzt beauftragte der damalige Sozialminister Grete Rehor mit der Ausarbeitung eines Ministerialentwurfs Das Gesetz wurde am 11 Dezember 1969 einstimmig vom Nationalrat verabschiedet und ist seit dem 1 Juli 1970 wirksam Seit Juli 2000 ist das Hausbesorgergesetz nur mehr auf zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Dienstverhaltnisse anzuwenden 9 Seitdem ist der Hausbetreuer wie er zur Unterscheidung vom auslaufenden Hausbesorger nunmehr genannt wird arbeitsrechtlich ein normaler Beruf ohne spezielle Vorrechte In Wien wurde im Februar 2010 eine Volksbefragung durchgefuhrt ob sich die Stadt Wien auf bundesgesetzlicher Ebene wieder fur die Moglichkeit der Einfuhrung von Hausbesorgern einsetzen soll 10 Eine Mehrheit der Wahler befurwortete dies 11 Hausmeister in der SchweizIn der Schweiz gibt es die Ausbildung zum eidgenossisch diplomierten Hausmeister Jedoch heisst es in der Schweiz Fachmann Betriebsunterhalt Das Bundesamt fur Berufsbildung und Technologie BBT genehmigte die Prufungsordnung dieser hoheren Fachprufung HFP am 7 Marz 2005 12 Hausmeister sind die Vorgesetzten der im Hausdienst tatigen Personen wie Hauswart mit eidg Fachausweis Fachmann Betriebsunterhalt ehemals Betriebspraktiker und Hilfspersonen Sie sind verantwortlich fur Gebaudekomplexe Uberbauungen oder mehrere zusammenhangende Liegenschaften 12 Hausmeister in Frankreich Hauptartikel Concierge Franzosische concierges d immeuble Gebaude Concierge sind wie deutsche Hausmeister in privaten gewerblichen oder offentlichen Objekten fur die Ordnung Sicherheit Sauberkeit und Instandhaltung zustandig Dafur sind handwerkliche Fahigkeiten wie auch soziale Eigenschaften notig Betreute Objekte konnen Buro oder Wohnhauser Schulen Studentenwohnheime Betriebe usw sein LiteraturPeter Payer Hausmeister in Wien Aufstieg und Niedergang einer Respektsperson Wiener Geschichtsblatter Beiheft 4 1996 stadt forschung at PDF 147 kB Andrea Holzmann Jenkins Tom Schmid und Ingrid Machold Beschaftigungsinitiativen im Bereich sozialer Dienste Das Hausbesorgerwesen in Wien Wien 1999 online Weblinks nbsp Commons Hausmeister Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Hausmeister Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wiktionary Hausbesorger Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wiktionary Schulwart Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Hausmeister im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise a b Ausbildung Hausmeister in In BERUFEnet ein Angebot der Bundesagentur fur Arbeit Abgerufen am 26 April 2016 Kurzbeschreibung Hauswart in Haustechniker in In Bundesagentur fur Arbeit Abgerufen am 26 April 2016 Matthias Bohme Fachwissen Gebaudereinigung 8 Auflage Haan Gruiten 2020 ISBN 978 3 8085 4493 8 Gesetz vom 5 Juni 1910 wirksam fur das Erzherzogtum Osterreich unter der Enns betreffend Erlassung einer Hausbesorgerordnung fur das Gebiet der k k Reichshaupt und Residenzstadt Wien und der Stadte Baden Krems Modling St Polten Wiener Neustadt LGBl NO 176 1910 25 Stuck vom 12 August 1910 S 231 Gesetz vom 1 Februar 1913 wirksam fur das Erzherzogtum Osterreich unter der Enns betreffend einer Hausbesorgerordnung fur das Gebiet der k k Reichahupt und Residenzstadt Wien und der Stadte Baden Krems Modling St Polten Wiener Neustadt LGBl NO 33 1913 8 Stuck vom 26 Februar 1913 S 53 Gesetz vom 19 mai 1921 betreffend die Erlassung einer Hausbesorgerordnung fur das Gebiet der Stadt Wien LGBl Wien 78 1921 45 Stuck vom 29 August 1921 S 143 Kundmachung des Burgermeisters als Landeshauptmannes vom 29 Marz 1922 betreffend die Aufhebung des vom Verfassunggerichtshofe als verfassungswidrig erkannten Gesetzes vom 19 Mai 1921 L G Bl fur Wien Nr 78 LGBl Wien 55 1922 23 Stuck vom 31 Marz 1922 S 72 Bundesgesetz vom 13 Dezember 1922 uber den Dienstvertrag der Hausbesorger Hausbesorgerordnung BGBl 878 1922 181 Stuck vom 18 Dezember 1922 S 1864 https www ris bka gv at Dokumente BgblPdf 2000 36 1 2000 36 1 pdf Wien will s wissen Volksbefragung 2010 In Stadt Wien Abgerufen am 26 April 2016 Klaus Stoger und Duygu Ozkan Befragung Wie es weitergeht In Die Presse 15 Februar 2010 abgerufen am 26 April 2016 a b Beruf Hausmeister in HFP In Schweizerischen Dienstleistungszentrums Berufsbildung Berufs Studien und Laufbahnberatung SDBB Abgerufen am 26 April 2016 Normdaten Sachbegriff GND 4159266 9 lobid OGND AKS LCCN sh85069345 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hausmeister amp oldid 238805054