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Medienrate sind Gremien der Rundfunkaufsicht die in den Landesmedienanstalten von Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Schleswig Holstein Saarland und Sachsen eingerichtet sind Die Zustandigkeit der Medienrate erstreckt sich auf den privat finanzierten Rundfunk sie entsprechen in ihrer Funktion den Rundfunkraten der offentlich rechtlichen Anstalten Typische Aufgaben sind die Zulassung von Rundfunkanbietern die Programmaufsicht und die Bearbeitung von Programmbeschwerden Durch die Landerhoheit im Rundfunkbereich sind Bezeichnung konkreter Aufgabenumfang und Zusammensetzung der Medienrate nicht bundeseinheitlich geregelt So tragt das entsprechende Gremium in Nordrhein Westfalen die Bezeichnung Medienkommission in Bremen und Mecklenburg Vorpommern Landesrundfunkausschuss und in Hessen Niedersachsen Rheinland Pfalz Sachsen Sachsen Anhalt sowie Thuringen Versammlung Als generischer Begriff wird deshalb haufig die Bezeichnung Beschlussgremien der Medienanstalten oder Medienkommissionen der Lander gebraucht Bundesweite Koordinierungsinstanz aller 14 Landesmedienkommissionen ist die Gremienkonferenz bei der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten ALM Liste der Bezeichnungen nach Landesrecht BearbeitenBezeichnung als Medienrat Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen 1 Hamburg Schleswig Holstein Saarland SachsenBezeichnung als Medienkommission Nordrhein WestfalenBezeichnung als Medienausschuss Mecklenburg Vorpommern 2 Bezeichnung als Versammlung Hessen Niedersachsen Rheinland Pfalz Sachsen Sachsen Anhalt ThuringenSiehe auch BearbeitenRundfunkratEinzelnachweise Bearbeiten Der Medienrat Unser Beschlussgremium Bremische Landesmedienanstalt Abgerufen am 3 Oktober 2022 Medienausschuss Medienanstalt Mecklenburg Vorpommern Abgerufen am 3 Oktober 2022 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Medienrat amp oldid 226743419