Die Altersbeschränkung ist nach dem deutschen Jugendschutzgesetz die Freigabe von Medien nach Altersstufe.
Einrichtungen der Kontrolle Bearbeiten
- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für Filme
- Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) für private Fernsehanbieter
- Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten für Rundfunk und Internet
- Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für Computerspiele
- Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (fsm) für Online-Medien
- Automaten-Selbstkontrolle (ASK) für Automatenspiele
- Interessengemeinschaft Selbstkontrolle elektronischer Datenträger im Pressevertrieb (DT-Control) für „Trägermedien, die mit einer periodischen Druckschrift verbunden sind“ (§ 12 Abs. 5 JuSchG) vulgo Heft-CDs
- Deutscher Werberat für Werbung
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien. Die Selbstkontrolle der Illustrierten konnte sich nicht durchsetzen. Printmedien werden nicht freigegeben.
Siehe auch Bearbeiten
Weblinks Bearbeiten
- Who is who des Jugendmedienschutzes
- (Memento vom 3. Juni 2008 im Internet Archive)
- (Memento vom 28. September 2007 im Internet Archive)
- (Memento vom 20. Juni 2008 im Internet Archive)
Einzelnachweise Bearbeiten
- Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
- Automaten-Selbstkontrolle
- (Memento vom 8. Juli 2007 im Internet Archive)