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Synode griechisch Synodos synodos Versammlung Synodia synodia Reisegesellschaft Karawane z T auch als Synonym fur Familie bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Tagung der Synode des Kirchenkreises Kiel 1977 In den evangelischen Kirchen in Deutschland sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung Fur den Bereich einzelner Landeskirchen spricht man in der Regel von Landessynoden oder Kirchensynode so in Hessen Nassau auf der Mittelebene von Dekanats oder Kreissynoden Im Bereich der kirchlichen Zusammenschlusse wie zum Beispiel der Evangelischen Kirche in Deutschland oder der Vereinigte Evangelisch Lutherische Kirche Deutschlands ist eher von Gesamt oder Generalsynoden die Rede Diese Synoden sind zustandig fur die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes Ausserdem nehmen sie das kirchliche Mitspracherecht wahr das den Kirchen auf verschiedenen staatlichen Ebenen durch staatliche Gesetze oder Staatsvertrage eingeraumt wird so bei der Regelung des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen und dem Militarpfarrrecht Auch treffen Synoden gesamtkirchliche Entscheidungen und sind allein oder erganzend zu den jeweiligen Bischofen fur die Formulierung der theologischen Leitlinien ihrer Kirche zustandig In presbyterianischen reformierten und unierten Kirchen sind die Moglichkeiten der Einflussnahme der Synode im Vergleich zu den lutherischen evangelischen Kirchen besonders stark ausgepragt sie stellen gewissermassen einen elementaren Bestandteil des konfessionellen Selbstverstandnisses dar Synode wird veraltet auch gebraucht fur das Gebiet fur das das Kirchenparlament zustandig ist den Kirchenkreis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Zusammensetzung und Leitung 3 Bedeutende evangelische Synoden 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenIn der lutherischen Reformation hatte die mit Martin Luthers Lehre vom allgemeinen Priestertum aller Glaubigen gegebene Aufwertung der Laien zunachst keine direkten Konsequenzen fur die Kirchenverfassung Statt eines Aufbaus der Kirche von unten nach oben der anfanglich durchaus in Luthers Vorstellung lag vgl seine Schrift Dass eine christliche Versammlung oder Gemeine Recht und Macht habe alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen ein und abzusetzen von 1523 begrusste er spater das landesherrliche Kirchenregiment das die evangelisch gewordenen Territorialfursten und stadtischen Magistrate im Sinne einer Notordnung ausubten In der Regel setzten sie Konsistorien d h aus Theologen und Juristen zusammengesetzte Behorden zur Regelung der kirchlichen Angelegenheiten ein Wo es in lutherischen Territorien im 16 Jahrhundert Synoden gab standen diese im Allgemeinen in der Tradition der Klerikersynoden der Alten und mittelalterlichen Kirche Sie waren also nur aus Pfarrern zusammengesetzt wie die 1525 bei der Reformation des Herzogtums Preussen eingefuhrten jahrlichen Diozesansynoden oder gar nur aus Superintendenten wie die jahrlichen Synoden in der Landgrafschaft Hessen und im Herzogtum Pommern oder der bis ins 19 Jahrhundert bestehende Synodus im Herzogtum Wurttemberg Ihre Kompetenzen waren meist auf im engeren Sinn geistliche Angelegenheiten beschrankt Synoden als aus Pastoren und Laien zusammengesetzte Gremien gehen auf den reformierten Flugel der Reformation zuruck Auch Johannes Calvin vertrat die Auffassung dass die Kirche nicht allein vom geistlichen Stand geleitet werden konne sondern durch ein Zusammenspiel verschiedener Amter In der Genfer Kirchenordnung von 1541 sah er neben Pastoren docteurs Lehrern und Diakonen auch Alteste anciens Presbyter vor die vom Rat der Stadt gewahlt wurden und mit den Pastoren fur die Ausubung der Kirchenzucht zustandig waren s Vieramterlehre Nach der Kirchenordnung der Hugenotten bestatigt 1559 von der Nationalsynode in Paris die sich als verfolgte Minderheitskirche auf keine weltlichen Instanzen stutzen konnten wahlten die erwachsenen mannlichen Gemeindeglieder die Altesten aus ihrer Mitte Gemeinsam mit den anderen Amtstragern bildeten sie das Presbyterium Jedes Presbyterium entsandte den Pastor und einen gewahlten Altesten in die Synoden auf regionaler Ebene und die wahlten wiederum die Nationalsynode der die Leitung der gesamten Kirche oblag Diese Kirchenverfassung wurde seit 1560 in modifizierter Form in Schottland durchgesetzt und damit Grundlage fur den Presbyterianismus wo die leitende Korperschaft auf gesamtkirchlicher Ebene allerdings meist nicht Synode sondern Versammlung assembly heisst Durch den Weseler Konvent 1568 und die Synode von Emden 1571 wurden die wesentlichen Grundzuge der hugenottischen Kirchenordnung fur die verfolgte reformierte Kirche in den Niederlanden ubernommen Mit der Grundung britischer Kolonien wurde die Kombination von Synodal und Presbyterialstrukturen nach Nordamerika verpflanzt In den nach dem landesherrlichen Kirchenregiment regierten reformierten Kirchen in Deutschland wie z B in der Kurpfalz konnten keine Synoden gebildet werden Dagegen wurde im 17 Jahrhundert die Synodalordnung nach niederlandischem Vorbild auch fur die reformierten und sogar die lutherischen Gemeinden in Julich Kleve Berg ubernommen weil dort die Landesherren auf die Ausubung des Kirchenregiments verzichteten Auch die aus Deutschland und Skandinavien eingewanderten Lutheraner ubernahmen diese Kirchenordnung z B Lutheran Church Missouri Synod 1839 da es in der Neuen Welt kein landesherrliches Kirchenregiment gab Schon wahrend des 19 Jahrhunderts wurden nach und nach in vielen Territorien Presbyterien Gemeindekirchenrate und Synoden als zusatzliche Elemente in die Kirchenordnungen aufgenommen Pragend fur das Mischsystem aus konsistorialer und presbyterial synodaler Verfassung war die Rheinisch Westfalische Kirchenordnung von 1835 mit der der preussische Konig Friedrich Wilhelm III den Wunsch der Protestanten aus den westlichen Provinzen nach Wiederherstellung ihrer traditionellen Selbstregierung der Kirche zumindest teilweise erfullte Als 1918 die Monarchien und mit ihnen das landesherrliche Kirchenregiment untergingen konnten die Synoden vollstandig die Leitung der Kirchen ubernehmen Zusammensetzung und Leitung BearbeitenSynoden setzen sich zusammen aus den Delegierten der einzelnen Gemeinden oder der regionalen Synoden wobei Geistliche und Laien mitwirken Die Evangelische Landeskirche von Wurttemberg ist die einzige in Deutschland bei der die Synode alle sechs Jahre direkt von den wahlberechtigten Kirchenmitgliedern gewahlt wird Urwahl was eine Reihe wichtiger Besonderheiten dieser Landessynode zur Folge hat 2 In einigen Landessynoden sind Pfarrer sowie Laien in gleicher Anzahl vertreten in anderen muss eine Mehrheit von Laien gegeben sein in wieder anderen mussen fur jeden Pfarrer zwei nichtordinierte Personen vertreten sein Die Synoden werden von einem Prasidenten einem Prases oder einem Prasidium geleitet In einigen Landeskirchen im Rheinland ist das Prasidium der Synode gleichzeitig die Kirchenleitung der Synodalprases qua Amt Konsistorialprasident und Landesbischof In der Evangelischen Kirche von Westfalen wird das Amt des leitenden Geistlichen zwar auch als Prases bezeichnet anders als in der Evangelischen Kirche im Rheinland wird die Landessynode jedoch von ihm allein geleitet es gibt also kein Synodalprasidium 3 Die Angehorigen der Synode werden als Synodale bezeichnet Bedeutende evangelische Synoden BearbeitenHomberger Synode 1526 Bundner Synode Synode von Emden 1571 Synode von Uppsala 1593 Synode von Dordrecht 1618 1619 Westminstersynode 1643 1649 Preussische Generalsynode 1846 Die Bekenntnissynoden der Bekennenden Kirche insbesondere die von Barmen im Mai und von Dahlem im Oktober 1934 Rheinische Synode 1980 zum Verhaltnis von Christen und JudenSiehe auch BearbeitenKonzil Okumenisches Konzil Konzil romisch katholische Kirche Liste der okumenischen Konzilien Liste von Konzilien und Synoden KonziliarismusLiteratur BearbeitenAxel Freiherr von Campenhausen Synoden in der evangelischen Kirche In J E Christoph Hrsg Gesammelte Schriften Tubingen 1995 S 50 55 Jus Ecclesiasticum 50 Axel Freiherr von Campenhausen Synode Konzil aus evangelischer Sicht In Peter Eicher Hrsg Neues Handbuch theologischer Grundbegriffe Bd 4 1985 S 163 167 Albrecht Geck Schleiermacher als Kirchenpolitiker Die Auseinandersetzungen um die Reform der Kirchenverfassung in Preussen 1799 1823 Bielefeld 1997 Unio et Confessio XX Albrecht Geck Kirchliche Selbstandigkeitsbewegung in Preussen zu Beginn des 19 Jahrhunderts In Jahrbuch fur Westfalische Kirchengeschichte 90 1996 S 95 119 Albrecht Geck Christokratie und Demokratie Die Presbyterialsynodalverfassung im Kontext konstitutioneller Bestrebungen in Preussen zu Beginn des 19 Jahrhunderts In Helmut Geck Hrsg Der Kirchenkreis in der presbyterial synodalen Ordnung LIT Verlag Munster 2008 S 114 145 Recklinghauser Forum zur Geschichte von Kirchenkreisen 3 Helmut Geck Hrsg Kirchenkreise Kreissynoden Superintendenten LIT Verlag Munster 2004 Helmut Geck Hrsg Kirchenkreisgeschichte und grosse Politik Epochenjahre deutscher Geschichte im Spiegel rheinischer und westfalischer Kreissynodalprotokolle 1918 19 1932 33 1945 46 LIT Verlag Munster 2006 Helmut Geck Hg Der Kirchenkreis in der presbyterial synodalen Ordnung LIT Verlag Munster 2008 Wolf Dieter Hauschild Reinhard Brandt Michael Germann Synode I III In Religion in Geschichte und Gegenwart 7 2004 Sp 1970 1976 Joachim Mehlhausen Presbyterial synodale Kirchenverfassung In Theologische Realenzyklopadie Bd 27 1997 S 331 340 Nikolaus Narger Das Synodalwahlsystem in den deutschen evangelischen Landeskirchen im 19 und 20 Jahrhundert Tubingen 1988 ISBN 978 3 16 345111 7 Jus Ecclesiasticum 36 Heinrich de Wall Synode I Evangelisch In Axel Freiherr von Campenhausen Lexikon fur Kirchen und Staatskirchenrecht Bd 3 2004 S 644 647 Hans Peter Hubner Evangelisches Kirchenrecht in Bayern Claudius Munchen 2020 ISBN 978 3 532 62851 5 S 620 625 Einzelnachweise Bearbeiten Als Beispiel Reformationsjubilaum 1587 oder Synode Mulheim am Rhein Wurttembergische Landessynode Memento des Originals vom 6 Marz 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www elk wue de EKvW Landessynode Memento des Originals vom 17 Dezember 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www evangelisch in westfalen deNormdaten Sachbegriff GND 4058759 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Synode evangelische Kirchen amp oldid 214023585