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Konzil lateinisch beziehungsweise Synode griechisch bezeichnet in der Katholischen Kirche eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten zur Beratung uber anstehende Entscheidungen Als Versammlungen im Heiligen Geist verstanden werden Konzilien als liturgische Feiern begangen Je nach Art der Einberufung und Zusammensetzung der Teilnehmer lassen sich verschiedene Hierarchieebenen unterscheiden Inhaltsverzeichnis 1 Liturgische Feier 2 Gesamtkirchliche Konzile 3 Partikularkonzile 4 Synoden 5 Literatur 6 Einzelnachweise 7 WeblinksLiturgische Feier BearbeitenEin Ordo fur die Feier eines Konzils ist seit dem 4 Jahrhundert nachweisbar Im Mittelalter war er im Pontifikale niedergelegt seit dem Konzil von Trient im Rituale Romanum Wichtige Elemente sind die Inthronisation des Evangeliums die Votivmesse zum Heiligen Geist mit dem Proprium von Pfingsten unverzichtbar das Credo mit folgender Vereidigung der Teilnehmer und zu Beginn der Beratungen das Gebet Adsumus Das Konzil wird mit einem feierlichen Te Deum abgeschlossen 1 Gesamtkirchliche Konzile BearbeitenDas okumenische Konzil ist der Ort wo das Bischofskollegium das neben dem Papst aber nur in Ubereinstimmung mit ihm die hochste Autoritat uber die gesamte Kirche hat diese feierlich ausubt can 336 337 1 CIC Siehe auch Liste der okumenischen Konzilien Diejenigen Konzile die nach dem Zweiten Konzil von Nicaa 787 stattgefunden haben und die seit dem spaten 16 Jahrhundert von der romischen katholischen Kirche als okumenisch bezeichnet werden werden von keiner anderen Kirche als solche anerkannt Die drei letzten dieser insgesamt vierzehn Konzilien waren das Tridentinum 1545 1563 das Vaticanum I 1869 70 und das Vaticanum II 1962 1965 Im Katholizismus sind die okumenischen Konzile dem romischen Papst untergeordnet Ihre Beschlusse erhalten nur insoweit Gultigkeit wie sie vom Papst bestatigt werden Den Vorsitz im Konzil fuhren der Papst oder seine Legaten ihre Einberufung Verlegung oder Auflosung steht nur dem Papst zu Diese Auffassung hat sich historisch gegenuber dem Konziliarismus durchgesetzt Partikularkonzile BearbeitenEin Partikularkonzil can 439 446 CIC wird fur das Gebiet eines Landes einberufen Je nachdem ob es dort eine einzige Kirchenprovinz heute z B in Belgien oder eine Bischofskonferenz wie in Deutschland gibt heisst es Provinzial respektive Plenarkonzil Es besteht aus den Diozesanbischofen den Koadjutoren den Weihbischofen den Titularbischofen mit besonderen Aufgaben z B dem Militarbischof und gegebenenfalls weiteren Bischofen Dazu kommen mit nur beratendem Stimmrecht weitere Teilnehmer aus den Bistumsleitungen Orden Priesterseminaren katholischen Universitaten und Fakultaten sowie eventuell weitere Priester und Laien Auch Gaste konnen geladen werden was beispielsweise auf Orthodoxe und Evangelische angewendet werden kann Aufgabe des Partikularkonzils ist es fur die pastoralen Erfordernisse des Gottesvolkes Vorsorge zu treffen can 445 CIC Hierzu hat es die partikulare kirchliche Gesetzgebungsgewalt Synoden BearbeitenDie Bischofssynode kommt zur Beratung des Papstes regelmassig zusammen can 342 CIC um so auch die Verbundenheit von Papst und Bischofen zu fordern ihr kommt keine Entscheidungsgewalt zu Sie besteht zum Teil aus von dazu berechtigten Gremien gewahlten zum Teil vom Papst berufenen vor allem Bischofen Die Diozesansynode hat gleichfalls als Gremium keine Gesetzgebungsgewalt sondern nur der ihr vorsitzende Diozesanbischof dennoch kann ihr da sie nur sozusagen bei Bedarf einberufen wird ihr schon im Kirchenrecht die Diskussion der Probleme ausdrucklich zur freien Erorterung uberlassen wird can 465 CIC und der Bischof als Gesetzgeber gleich anwesend ist wenn er die Sitzungsleitung nicht einem Stellvertreter uberlasst eine grossere Bedeutung fur das Bistum eingeraumt werden als es die Bischofssynode fur die Weltkirche hat Sie besteht aus dem Diozesanbischof dem Koadjutor und den Weihbischofen der weiteren Bistumsleitung Generalvikar Offizial Bischofsvikar e dem Domkapitel dem Seminarrektor den Dechanten einigen Ordensoberen dem Priesterrat einem gewahlten Priester pro Dekanat vom Pastoralrat gewahlten Laien einschliesslich Ordensleuten und eventuell weiteren vom Bischof berufenen Mitgliedern Hinzu konnen noch Beobachter der nichtkatholischen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften kommen Ferner wurden einige weitere Bischofs Synoden fur begrenzte Gebiete einberufen Eine Liste findet sich hier Literatur BearbeitenHubert Jedin Kleine Konziliengeschichte Herder Freiburg et al 1978 ISBN 3 451 18537 7 Martin Klockener Die Liturgie der Diozesansynode Studien zur Geschichte und Theologie des Ordo ad synodum des Pontificale Romanum Liturgiewissenschaftliche Quellen und Forschungen 68 Munster Westfalen 1986 Einzelnachweise Bearbeiten Artikel Konzilsliturgie in Rupert Berger Pastoralliturgisches Handlexikon Freiburg 2008 277 278 Weblinks BearbeitenVorschriften des kanonischen Rechts uber die Bischofssynode Vorschriften des kanonischen Rechts uber die Diozesansynode Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konzil romisch katholische Kirche amp oldid 225982217