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Der Begriff Koadjutor lat Beistand wird in folgenden Zusammenhangen verwendet Koadjutor als Bischof der katholischen Kirche der einem anderen Bischof zur Seite gestellt wird In vergleichbarer Weise auch der unterstutzende Abt Koadjutor eines regierenden Abtes Koadjutor als Beistand im Rahmen eines kirchlichen Benefiziums Koadjutor als Bezeichnung einer Klasse der Jesuiten Koadjutor als Amtsbezeichnung fur einen Pfarrgehilfen lat vicarius adiutor der die Aufgaben eines Pfarrers bei dessen Verhinderung wahrnimmt Inhaltsverzeichnis 1 Koadjutor als Bischof 1 1 Rechtslage nach dem CIC von 1917 1 2 Rechtslage nach dem CIC von 1983 2 Weblinks 3 QuellenKoadjutor als Bischof BearbeitenRechtslage nach dem CIC von 1917 Bearbeiten Nach fruherer Rechtslage gemass Codex Iuris Canonici CIC gab es zwei Arten von Koadjutoren den heute noch existierenden und einfach als Koadjutor bezeichneten Koadjutor mit Nachfolgerecht coadiutor cum iure successionis sowie den eher seltenen coadiutor sedi datus der nicht dem Ordinarius sondern quasi dem jeweiligen Erz Bistum beigegeben wurde kein Nachfolgerecht hatte jedoch dafur auch im Falle einer Anderung in der Person des Ordinarius sein Amt weiterbehielt Ein Beispiel hierfur ist u a die Patriarchaldiozese Lissabon deren Generalvikar nach dem Aufgehen der fruheren Erzdiozese Lissabon im gleichnamigen Patriarchat stets den Titel eines Titularerzbischofs trug und zwar traditionell meist den eines Titularerzbischofs von Mitylene was an sich der Praxis des Heiligen Stuhl widerspricht bei einem Bischofswechsel auch einen neuen Titularbischofssitz zu vergeben Daruber hinaus ist ebenfalls die Erzdiozese Wien zu nennen die durch die nach dem Zweiten Weltkrieg bestehende Sondersituation um Kardinal Theodor Innitzer in Person von Erzbischof Koadjutor Franz Jachym einen solchen Koadjutor sedi datus besass Erzbischof Koadjutor Franz Jachym verblieb bis kurz vor Inkrafttreten des neuen CIC in seiner besonderen Stellung Beispiele fur Koadjutoren mit Nachfolgerecht waren u a 1554 Gotthard Kettler der zunachst nur Komtur des Deutschen Ordens in Dunaburg war 1558 auch zum Koadjutor des Ordensmeisters Johann Wilhelm von Furstenberg gewahlt In der fruhen Neuzeit war die Praxis der Nachfolgeregelung zu Lebzeiten eines Bischofs durch die Wahl eines Koadjutors mit Nachfolgerecht ius spes successionis weit verbreitet z B die Kolner Kurfurst Erzbischofe aus dem Hause Wittelsbach 1 Am 6 Januar 1969 wurde Joseph Hoffner zum Koadjutor des Erzbistums Koln bestellt um den fast erblindeten Erzbischof Joseph Kardinal Frings zu unterstutzen Rechtslage nach dem CIC von 1983 Bearbeiten In der lateinischen Kirche wird der Koadjutor nach Codex Iuris Canonici can 403 3 des kanonischen Rechts durch den Heiligen Stuhl ernannt andere Kirchen sehen andere Regelungen vor z B Wahl durch Diozesansynode Der Koadjutor besitzt im Gegensatz zum Weihbischof besondere Befugnisse und hat das Recht der Nachfolge In der romischen Kirche hat der Diozesanbischof ihn gem can 406 1 zum Generalvikar zu ernennen Sollte es zu einer Sedisvakanz des Bischofsstuhls kommen so ubernimmt gem can 409 1 der Koadjutor die Bischofsgewalt uber die Diozese fur die er bestellt wurde Der bisher letzte Koadjutor in Deutschland war der spatere Erzbischof von Hamburg Ludwig Averkamp 1985 wurde er damals Weihbischof in Munster zur Unterstutzung von Bischof Helmut Hermann Wittler nach Osnabruck berufen 1987 folgte er ihm als Bischof von Osnabruck nach Weblinks BearbeitenVorschriften des kanonischen Rechts uber den KoadjutorQuellen Bearbeiten Siehe dazu u a Eduard Hegel Das Erzbistum Koln zwischen Barock und Aufklarung Vom Pfalzischen Krieg bis zum Ende der franzosischen Zeit 1688 1814 Koln 1979 Geschichte des Erzbistums Koln Bd IV hg Wilhelm Janssen u a und Hansgeorg Molior Das Erzbistum Koln im Zeitalter der Glaubenskampfe 1515 1688 Koln 2008 Geschichte des Erzbistums Koln Bd III hg Norbert Trippen u a Normdaten Sachbegriff GND 4164321 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Koadjutor amp oldid 176278303