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Als Dahlemer Notrecht ist die Erklarung der Dahlemer Bekenntnissynode 19 20 Oktober 1934 bekannt die die Feststellung traf die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche sei zerschlagen Da die nationalsozialistisch beeinflussten Deutschen Christen die etwa in der Person Ludwig Mullers an der Spitze der nationalen Kirche sowie der verschiedenen Landeskirchen standen den Boden des kirchlichen Bekenntnisses verlassen hatten sei ihre Herrschaft unrechtmassig Jede Annahme von Weisungen von ihrer Seite und jede Zusammenarbeit sei abzulehnen Die neue Leitung der evangelischen Kirche in Deutschland liege nunmehr bei dem von der Synode gewahlten Reichsbruderrat Von staatlicher Seite wurde die Beanspruchung kirchenrechtlicher Kompetenz durch die Notorgane zunachst ignoriert und faktisch geduldet bis der neue Reichskirchenminister Hanns Kerrl 1936 jede Ausubung kirchenregimentlicher Befugnisse durch die Bekennende Kirche verbot Gedenktafel am Dahlemer GemeindehausDie Ausrufung des Notrechts war innerhalb der Bekennenden Kirche von Anfang an umstritten gewesen Besonders die Vertreter der sogenannten intakten Kirchen hofften auf einen Rucktritt des Reichsbischofs Muller und eine staatliche Anerkennung ihrer Position So wurden die Dahlemer Beschlusse nur unvollkommen umgesetzt Dem Reichsbruderrat wurde am 22 November 1934 eine Vorlaufige Kirchenleitung VKL der Deutschen Evangelischen Kirche an die Seite gestellt in der der hannoversche Bischof August Friedrich Karl Marahrens den Vorsitz erhielt Bis 1936 blieben die verschiedenen Flugel der Bekennenden Kirche beisammen obwohl den radikalen Verfechtern des Notrechts als Dahlemiten bezeichnet wie Dietrich Bonhoeffer Martin Niemoller und Karl Barth der Kurs der VKL zunehmend beschwerlich fiel Anders als die BK auf Reichsebene auf der vierten Bekenntnissynode der DEK in Bad Oeynhausen vom 17 bis 22 Februar 1936 kam es zur Spaltung als die VKL zurucktrat und eine nur noch aus Dahlemiten gebildete 2 VKL gebildet wurde Nach der Grundung der Evangelischen Kirche in Deutschland in Eisenach im Juli 1948 wurde diese als die rechtmassige Kirchenleitung vom Bruderrat der EKD anerkannt und der Bruderrat trat seinen Leitungsanspruch an den Rat der EKD ab und beendete somit das Kirchliche Notrecht Literatur BearbeitenWilhelm Niemoller Die Zweite Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zu Dahlem Gottingen Vandenhoeck amp Ruprecht 1958 Christian Luther Das kirchliche Notrecht seine Theorie und seine Anwendung im Kirchenkampf 1933 1937 Gottingen Vandenhoeck amp Ruprecht 1969 Andreas Kersting Kirchenordnung und Widerstand Der Kampf um den Aufbau der Bekennenden Kirche der altpreussischen Union aufgrund des Dahlemer Notrechts von 1934 bis 1937 Chr Kaiser Gutersloh 1988 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kirchliches Notrecht von Dahlem amp oldid 224504215