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Privatautonome Ausschlussfristen im Arbeitsrecht sind arbeitsrechtliche Ausschlussfristen die nicht in einem Gesetz sondern in einem Tarifvertrag in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag geregelt sind Haufig meint man wenn man von Ausschlussfristen im Arbeitsrecht spricht vor allem die tarifvertraglichen und arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen Zu gesetzlichen Ausschlussfristen siehe Gesetzliche Ausschlussfristen im Arbeitsrecht Deutschland Ausschlussfristen sind Fristen nach deren Ablauf ein Anspruch erlischt wenn er nicht innerhalb der Frist geltend gemacht wird Statt von einer Ausschlussfrist spricht man auch von Verfallfrist Verwirkungsfrist Praklusionsfrist Praklusivfrist Die Klausel die eine Ausschlussfrist enthalt nennt man Ausschlussklausel Verfallklausel oder Verwirkungsklausel Die Bedeutung von Ausschlussfristen wird von Arbeitnehmern haufig unterschatzt Sie wissen oft nicht dass uberhaupt eine Ausschlussfrist zu beachten ist und vielen ist unbekannt dass Ausschlussfristen sehr viel kurzer als die dreijahrige Verjahrungsfrist sind Man unterscheidet einstufige Ausschlussfristen und zweistufige Ausschlussfristen Im Fall einer zweistufigen Ausschlussfrist kommt zu der ersten Stufe einer einfachen zumeist schriftlichen Geltendmachung noch die Obliegenheit einer Klage nach Ablehnung und oder Ablauf einer bestimmten Frist nach der Geltendmachung hinzu Inhaltsverzeichnis 1 Vereinbarung einer Ausschlussfrist 1 1 Tarifvertragliche Ausschlussfristen 1 2 Ausschlussfristen in einer Betriebsvereinbarung 1 3 Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen 2 Wirksamkeit einer Ausschlussfrist 2 1 Tarifvertragliche Ausschlussfrist 2 2 Einzelvertragliche Ausschlussfristen 2 2 1 Unwirksamkeit nach den 305 ff BGB AGB Kontrolle 2 2 1 1 Anwendbarkeit 2 2 1 1 1 AGB oder Verbrauchervertrag ohne Einflussnahme 2 2 1 1 2 Vorrang der Individualabrede 305b BGB 2 2 1 1 3 Kontrolle in Bezug genommener tarifvertraglicher Ausschlussfrist 310 Abs 4 S 1 BGB 2 2 1 2 Formale Kontrolle 2 2 1 3 Inhaltliche Kontrolle 2 2 1 3 1 Dauer einzelvertraglicher Ausschlussfrist mindestens 3 Monate 2 2 1 3 2 Einseitige Ausschlussfrist unwirksam 2 2 1 3 3 Regelungen des Fristbeginns 2 2 1 3 4 Zweistufige Ausschlussfristen 2 2 2 Sonstige Unwirksamkeitsgrunde 2 2 2 1 Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot 2 2 2 2 Kein Verfall von Schadensersatzanspruchen durch Ausschlussfristen bei vorsatzlicher Schadigung 134 202 BGB 2 2 2 3 2 3 NachwG 3 Wahrung der Ausschlussfrist 3 1 Entfall der Notwendigkeit einer Einhaltung der Ausschlussfrist 3 2 Ausschlussfrist erster Stufe 3 2 1 Falligkeit 3 2 2 Geltendmachung 3 2 3 Schriftform 3 2 4 Zugang 3 3 Ausschlussfrist zweiter Stufe 4 Keine treuwidrige Berufung auf eine Ausschlussfrist 242 BGB 5 Prozessuales 6 Einzelfragen 6 1 Mindestlohn 6 2 Urlaubsabgeltungsanspruch 7 Siehe auch 8 Literatur 9 EinzelnachweiseVereinbarung einer Ausschlussfrist BearbeitenAusschlussfristen konnen durch einen Tarifvertrag durch eine Betriebsvereinbarung oder durch einen Arbeitsvertrag begrundet werden Tarifvertragliche Ausschlussfristen Bearbeiten Eine tarifvertragliche Ausschlussfrist kommt kollektivrechtlich im Fall einer Tarifbindung 3 5 Abs 4 TVG oder der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags oder individualrechtlich im Fall der wirksamen Bezugnahme eines Tarifvertrages zur Anwendung In fast jedem Mantel oder Rahmentarifvertrag sind Ausschlussfristen enthalten In der ersten Stufe sehen diese Fristen von zwei bis sechs Monaten vor Moglicherweise noch kurzere Fristen als zwei Monate Beispiel 1 37 TVoD typische einstufige Ausschlussfrist im offentlichen Dienst 37 Ausschlussfrist 1 1Anspruche aus dem Arbeitsverhaltnis verfallen wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Falligkeit von der dem Beschaftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden 2Fur denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch fur spater fallige Leistungen aus 2 Absatz 1 gilt nicht fur Anspruche aus einem Sozialplan Beispiel 2 22 RTV Gebaudereinigung ab 1 Januar 2012 23 1 kurze zweistufige Ausschlussfrist eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages Alle beiderseitigen Anspruche aus dem Arbeitsverhaltnis und solche die mit dem Arbeitsverhaltnis in Verbindung stehen verfallen wenn sie nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Falligkeit schriftlich geltend gemacht werden Lehnt eine Gegenpartei den Anspruch ab oder erklart sie sich nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Geltendmachung des Anspruchs so verfallt dieser wenn er nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird Beispiel 3 15 BRTV Baugewerbe 2 zweistufige Ausschlussfrist im Baugewerbe 15 Ausschlussfristen 1 Alle beiderseitigen Anspruche aus dem Arbeitsverhaltnis und solche die mit dem Arbeitsverhaltnis in Verbindung stehen verfallen wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Falligkeit gegenuber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden besteht bei Ausscheiden des Arbeitnehmers ein Arbeitszeitguthaben betragt die Frist fur dieses Arbeitszeitguthaben jedoch 6 Monate 2 Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklart sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs so verfallt dieser wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird Dies gilt nicht fur Zahlungsanspruche des Arbeitnehmers die wahrend eines Kundigungsschutzprozesses fallig werden und von seinem Ausgang abhangen Fur diese Anspruche beginnt die Verfallfrist von zwei Monaten nach rechtskraftiger Beendigung des Kundigungsschutzverfahrens Eine seltene etwaige gunstigere einzelvertragliche Regelung von Ausschlussfristen geht nach 4 Abs 3 TVG einem Tarifvertrag vor Tarifvertragliche Ausschlussfristen sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG auch dann zu beachten wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht nach 8 TVG einen Tarifvertrag bekannt zu machen nicht entsprochen hat Nach 2 Abs 1 S 1 Nachweisgesetz NachwG hat ein Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen Dazu gehort nach 2 Abs 1 S 2 Nr 10 NachwG auch ein Hinweis auf die geltenden Tarifvertrage Nach dem BAG sind auch tarifvertragliche Ausschlussfristen nachzuweisen jedoch wird ein Hinweis auf den geltenden Tarifvertrag fur ausreichend erachtet Wurde eine Ausschlussfrist nicht nachgewiesen so kann der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber haben dass er so gestellt wird wie wenn er uber die Ausschlussfrist informiert worden und der Anspruch dann nicht entfallen ware Dazu muss aber das Unterlassen des Nachweises kausal fur die Nicht Einhaltung der Ausschlussfrist sein Ausschlussfristen in einer Betriebsvereinbarung Bearbeiten Ausschlussfristen sind grundsatzlich auch in Betriebsvereinbarungen zulassig jedoch selten Eine Betriebsvereinbarung muss den Tarifvorrang nach 77 Abs 3 BetrVG beachten so dass sich Ausschlussfristen in einer Betriebsvereinbarung nicht auf tarifliche Anspruche erstrecken durfen Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen Bearbeiten Die Vereinbarung von Ausschlussfristen in einem Arbeitsvertrag ist weit verbreitet Haufig wird ein Tarifvertrag und werden damit auch seine Ausschlussfristen in Bezug genommen Auf Grund ihre Verkehrsublichkeit im Arbeitsleben werden Ausschlussfristen nicht als von vornherein uberraschend i S d 305c BGB erachtet Dies ist jedoch eine Einzelfallfrage Inhaltlich unterliegen einzelvertragliche Ausschlussfristen in der Regel einer AGB Kontrolle nach den 305 ff BGB siehe unten Wirksam vereinbarte Ausschlussfristen gelten auch fur den Rechtsnachfolger Dies hat praktische Bedeutung bei einem Anspruchsubergang auf die Bundesagentur fur Arbeit im Fall von Leistungsgewahrung 3 Wirksamkeit einer Ausschlussfrist BearbeitenTarifvertragliche Ausschlussfrist Bearbeiten Auch wenn es in Ausnahmefallen unwirksame tarifvertragliche Ausschlussfristen geben kann sind diese rechtstatsachlich gesprochen in der Regel wirksam Gemass 310 Abs 4 S 1 BGB findet bei Tarifvertragen keine AGB Kontrolle nach den 305 ff BGB statt Eine tarifvertragliche Ausschlussfrist von 2 Monaten nach Falligkeit ist wirksam 4 Tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten nach dem BAG auch dann wenn die Publikationspflicht gemass 8 TVG verletzt worden ist In einzelnen seltenen Tarifvertragen wird die Geltung von Ausschlussfristen ausdrucklich von einem Aushang des Tarifvertrages abhangig gemacht Dies ist dann eine Tatsachenfrage Eine tarifvertragliche Ausschlussfrist kann wegen eines Verstosses gegen den Gleichheitssatz nach Art 3 Abs 1 GG unwirksam sein 5 Dabei ist jedoch der weite Regelungsspielraum der Tarifvertragsparteien zu beachten Einseitige Ausschlussfristen d h Ausschlussfristen die allein fur die Arbeitnehmer gelten sind so schon dann wirksam wenn dafur ein sachlich vertretbarer Grund besteht 6 In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht eine zweistufige tarifvertragliche Ausschlussfrist wegen eines Verstosses gegen Art 2 Abs 1 GG i V m mit dem Rechtsstaatsprinzip hier Gebot effektiven Rechtsschutzes fur unwirksam erklart insofern sie den Arbeitnehmer auferlegte vor dem Ausgang seines Kundigungsschutzprozesses seine Annahmeverzugslohnanspruche mit entsprechender Kostenlast einzuklagen 7 Einzelvertragliche Ausschlussfristen Bearbeiten Einzelvertragliche Ausschlussfristen sind nicht grundsatzlich aber im Einzelfall moglicherweise unwirksam Im Vordergrund steht dabei die AGB Kontrolle Unwirksamkeit nach den 305 ff BGB AGB Kontrolle Bearbeiten Anwendbarkeit Bearbeiten AGB oder Verbrauchervertrag ohne Einflussnahme Bearbeiten Eine AGB Kontrolle nach den 305 ff BGB findet nur dann statt wenn die Ausschlussfrist in einer Allgemeinen Geschaftsbedingung vereinbart wurde und keine vorrangige Individualabrede vorliegt Jenes ist der Regelfall Allgemeine Geschaftsbedingungen sind jede fur eine Vielzahl von Vertragen vorformulierten Vertragsbedingungen die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsabschluss stellt 305 Abs 1 BGB Vertragsbedingungen sind fur eine Vielzahl von Vertragen bereits dann vorformuliert wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist 8 Auch wenn ausnahmsweise keine Allgemeine Geschaftsbedingung vorliegt ist der Arbeitsvertrag ein Verbrauchervertrag 9 so dass nach 310 Abs 3 Nr 2 BGB die Vorschriften uber die Auslegung 305c Abs 2 BGB uber die Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit 306 BGB sowie uber die vorzunehmende Inhaltskontrolle 307 bis 309 BGB anzuwenden sind wenn der Arbeitnehmer der Verbraucher auf Grund ihrer Vorformulierung auf den Inhalt der Vertragsklausel wie im Regelfall keinen Einfluss nehmen konnte Vorrang der Individualabrede 305b BGB Bearbeiten Die Vereinbarung einer Ausschlussfrist auf Grund einer seltensten Individualabrede schliesst nach 305b BGB eine AGB Kontrolle aus Kontrolle in Bezug genommener tarifvertraglicher Ausschlussfrist 310 Abs 4 S 1 BGB Bearbeiten Nach 310 Abs 4 S 1 BGB unterliegen Kollektivvertrage d h insbesondere Tarifvertrage nicht der AGB Kontrolle Nach Ansicht des BAG ist 310 Abs 4 S 1 BGB nicht auf Allgemeine Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen anzuwenden auch nicht analog Jedoch sind die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berucksichtigen 310 Abs 4 S 2 BGB Um eine mittelbare Tarifzensur zu verhindern unterliegen auch einzelvertragliche Ausschlussfristen keiner AGB Kontrolle wenn sie Tarifvertrage samt deren Ausschlussfristen in Bezug nehmen 10 Die Privilegierung im Hinblick auf die unterstellte Richtigkeitsgewahr tarifvertraglicher Regelungen gilt jedoch nur fur den Tarifvertrag als Gesamtpaket so dass jedenfalls bei einer nur partiellen Bezugnahme auf tarifvertragliche Ausschlussfristen eine AGB Kontrolle stattfindet Formale Kontrolle Bearbeiten Nach 305c Abs 1 BGB sind uberraschende AGB Klauseln unwirksam Ausschlussklauseln sind nicht schon deshalb uberraschend weil sie uberhaupt oder weil sie in einem Tarifvertrag auf den verwiesen wird enthalten sind Nach 305c Abs 2 BGB gehen Unklarheiten zu Lasten des Formularverwenders Nach 307 Abs 1 S 2 BGB sind intransparente Klauseln unwirksam Transparenzgebot Ausschlussfristen werden nicht Vertragsinhalt wenn sie in einem schriftlichen Arbeitsvertrag ohne besonderen Hinweis und ohne drucktechnische Hervorhebung unter falscher oder missverstandlicher Uberschrift eingeordnet sind 11 Inhaltliche Kontrolle Bearbeiten Fur die allgemeinen Obersatze wird auf die obigen Ausfuhrungen zur AGB Kontrolle verwiesen Hier werden nur die Ergebnisse der Rechtsprechung referiert Dauer einzelvertraglicher Ausschlussfrist mindestens 3 Monate Bearbeiten Einzelvertragliche Ausschlussfristen insoweit sie nicht auf einer globale Bezugnahme auf Tarifvertrage mit kurzeren Ausschlussfrist beruhen sind unwirksam wenn sie eine kurzere Frist als drei Monate vorsehen 12 Einseitige Ausschlussfrist unwirksam Bearbeiten Einseitige Ausschlussfristen zu Lasten des Arbeitnehmers sind eine unangemessene Benachteiligung i S d 307 Abs 1 S 1 BGB 13 Regelungen des Fristbeginns Bearbeiten Der Beginn einer Ausschlussfrist muss von der Falligkeit eines Anspruchs abhangig gemacht werden und nicht von der blossen Beendigung des Arbeitsverhaltnisses 14 Nach verbreiteter Auffassung darf eine Ausschlussfrist nicht unabhangig von der Kenntnis des Arbeitnehmers beginnen 15 Zweistufige Ausschlussfristen Bearbeiten In Anlehnung an haufige tarifvertragliche Regelungen kann in Arbeitsvertragen auch eine sogenannte zweistufige Ausschlussfrist vereinbart sein Unter einer zweistufigen Ausschlussfrist versteht man eine Ausschlussfrist die an den fruchtlosen Ablauf der ersten Stufe der schriftlichen Geltendmachung anknupft und innerhalb einer bestimmten Frist eine Klageerhebung verlangt ansonsten ein Anspruch verfallen ist Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfristen werden grundsatzlich fur zulassig erachtet 16 Die Mindestfrist fur die gerichtliche Geltendmachung von Anspruchen betragt 3 Monate 17 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wonach eine zweistufige tarifvertragliche Ausschlussfrist wegen eines Verstosses gegen Art 2 Abs 1 GG i V m mit dem Rechtsstaatsprinzip hier Gebot effektiven Rechtsschutzes unwirksam ist insofern sie den Arbeitnehmer auferlegte vor dem Ausgang seines Kundigungsschutzprozesses seine Annahmeverzugslohnanspruche mit entsprechender Kostenlast einzuklagen 18 gilt erst Recht fur einzelvertragliche Ausschlussfristen Sonstige Unwirksamkeitsgrunde Bearbeiten Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot Bearbeiten Inwieweit einzelvertragliche Ausschlussfristen gesetzliche unabdingbare Anspruche erfassen bzw ob dies gegen ein gesetzliches Verbot verstosst 134 BGB ist umstritten Teilweise wird vertreten dies sei nicht zulassig sei auch dann nicht wenn die einzelvertragliche Ausschlussfrist in der Bezugnahme einer tarifvertraglichen Frist besteht 19 Kein Verfall von Schadensersatzanspruchen durch Ausschlussfristen bei vorsatzlicher Schadigung 134 202 BGB Bearbeiten Nach 202 Abs 1 BGB kann die Verjahrung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschaft erleichtert werden Die Vorschrift erganzt den allgemeinen Grundsatz des 276 Abs 3 BGB wonach die Haftung wegen Vorsatzes dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden kann 276 Abs 3 BGB entfaltet erst durch 202 Abs 1 BGB volle Wirksamkeit Das Gesetz bezweckt einen umfassenden Schutz gegen im Voraus vereinbarte Einschrankungen von Haftungsanspruchen aus vorsatzlichen Schadigungen Deshalb verbietet 202 Abs 1 BGB nicht nur Vereinbarungen uber die Verjahrung sondern auch uber Ausschlussfristen 20 Eine Ausschlussklausel ist auszulegen ob sie uberhaupt Schadensersatzanspruche aus vorsatzlichen Vertragsverstossen und vorsatzlichen unerlaubten Handlungen uberhaupt erfassen soll Ist dies der Fall ist eine Ausschlussklausel insoweit nichtig Nach Auffassung des BAG ist die Klausel jedoch nur teilnichtig was keine Umgehung des Verbotes geltungserhaltende r Reduktion sein soll 21 2 3 NachwG Bearbeiten Eine Verletzung der Nachweispflicht nach dem Nachweisgesetz NachwG fuhrt nicht zur Unwirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist Moglicherweise jedoch zu einem Schadensersatzanspruch Wahrung der Ausschlussfrist BearbeitenEntfall der Notwendigkeit einer Einhaltung der Ausschlussfrist Bearbeiten Eine Ausschlussfrist muss nicht mehr eingehalten werden wenn der Vertragspartner den Anspruch streitlos gestellt hat Dies ist der Fall wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in einer Lohnabrechnung Anspruche des Arbeitnehmers vorbehaltlos und ohne Abzuge ausweist Eine Verdienstbescheinigung gegenuber einer Behorde reicht hingegen dafur nicht aus 22 Ausschlussfrist erster Stufe Bearbeiten Falligkeit Bearbeiten Beginnt die Ausschlussfrist mit der Falligkeit ist darunter vorbehaltlich einer wirksamen anderweitigen Regelung eine Falligkeit im Sinne des 271 Satz 1 BGB gemeint Diese Falligkeit unterliegt allerdings im Fall der Ausschlussfrist einer spezifischen Interpretation des BAG Der Begriff der Falligkeit wird dabei von den Gerichten fur Arbeitssachen unter Einbeziehung des Kenntnisstandes des Glaubigers und subjektiver Zurechnungsgesichtspunkte interessengerecht ausgelegt Ein Anspruch ist regelmassig erst dann i S der Ausschlussfrist fallig wenn der Glaubiger ihn annahernd beziffern kann 23 Geltendmachung Bearbeiten Ausschlussfristen verlangen fur gewohnlich eine Geltendmachung Das ist mehr als ein hofliches Nachfragen Zur Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlussfristen gehort die andere Seite zur Erfullung eines bestimmten Anspruchs aufzufordern Der Anspruchsinhaber muss unmissverstandlich zum Ausdruck bringen dass er Inhaber einer naher bestimmten Forderung ist und auf deren Erfullung besteht Dies setzt voraus dass der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet und die Hohe des Anspruchs sowie der Zeitraum fur den er verfolgt wird mit der fur den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich gemacht wird Die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen auf die dieser gestutzt wird mussen erkennbar sein 24 Schriftform Bearbeiten Ausschlussfristen sehen regelmassig eine schriftliche Geltendmachung voraus Die Einhaltung der Schriftform ist dann Wirksameitsvoraussetzung Selbst bei einer tarifvertraglich geforderten Schriftform lasst das BAG aber nach Sinn und Zweck eine Textform im Sinne des 126b BGB genugen So wahrt nicht nur ein Telefax sondern auch eine E Mail 25 die Schriftform Eine Ausschlussfrist kann auch durch eine Klage schriftlich geltend gemacht werden Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG ist die Frist abweichend von 167 ZPO jedoch nicht allein durch den Eingang der Klage bei Gericht sondern erst mit der Zustellung beim Beklagten gewahrt 26 d h der Klagende geht das Risiko ein dass die Klage oder ein sonstiger Schriftsatz erst nach Ablauf der Ausschlussfrist dem Beklagten zugestellt wird Dies gilt auch fur eine Kundigungsschutzklage Die Rechtsprechung des BAG dazu ist jedoch kompliziert und zumindest im Fall der zweistufigen Ausschlussfrist im Hinblick auf die oben zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts derzeit unsicher Will der Arbeitgeber innerhalb einer Ausschlussfrist Schadensersatzanspruche schriftlich geltend machen reichen dafur Entgeltabzuge auf einer nicht unterschrieben Lohnabrechnung nicht aus 27 Zugang Bearbeiten Ein Geltendmachungsschreiben zur Wahrung einer Ausschlussfrist ist zwar keine Willenserklarung sondern eine geschaftsahnliche Handlung es muss aber analog 130 BGB zugehen 28 Im Streitfall hat den Zugang derjenige zu beweisen der sich darauf beruft Ausschlussfrist zweiter Stufe Bearbeiten Die neuere Rechtsprechung des BAG hat die Tendenz eine Kundigungsschutzklage fur die Einhaltung der Ausschlussfrist zweiter Stufe fur Anspruche die von der Wirksamkeit der angegriffenen Kundigung abhangen ausreichen zu lassen So sah das BAG schon in einer Kundigungsschutzklage ein gefordertes Einklagen 29 und wohl auch eine gerichtliche Geltendmachung 30 auch der Annahmeverzugslohnanspruche Fruher liess das BAG eine Kundigungsschutzklage nur fur die erste Stufe ausreichen Dies fuhrt e zu komplizierten Fragen wann genau die Frist der zweiten Stufe beginnt Die Rechtsprechung des BAG durfte unter dem Eindruck der oben dargestellten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sich andern Bis dahin sollte aber die bisherige komplizierte fur den Arbeitnehmer gefahrliche und kostspielige Rechtsprechung des BAG beachtet werden Einzelheiten sind in der Spezialliteratur nachzulesen 31 Keine treuwidrige Berufung auf eine Ausschlussfrist 242 BGB BearbeitenEs kann nach 242 BGB treuwidrig sein sich auf die Nichteinhaltung einer Ausschlussfrist zu berufen Dies wird insbesondere dann angenommen wenn die zum Verfall des Anspruchs fuhrende Untatigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist 32 Das ist etwa dann gegeben wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von einer fristgerechten Klageerhebung abgehalten hat 33 Prozessuales BearbeitenIm Gegensatz zur Verjahrung begrundet eine Ausschlussfrist keine blosse Einrede sondern eine rechtsvernichtende Einwendung die von Amts wegen vom Gericht zu berucksichtigen ist Steht es fest dass eine Ausschlussfrist anzuwenden ist gehort es zur Schlussigkeit des klagerischen Vortrags die Einhaltung der Ausschlussfrist vorzutragen Einzelfragen BearbeitenMindestlohn Bearbeiten Ausschlussfristen fur die Geltendmachung von Mindestlohnen konnen nach 9 Satz 3 Arbeitnehmerentsendegesetz ausschliesslich in einem fur allgemeinverbindlich erklarten Tarifvertrag geregelt werden die Frist muss hier mindestens sechs Monate betragen Urlaubsabgeltungsanspruch Bearbeiten Nach standiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts waren tarifliche Ausschlussfristen auf den gesetzlichen und tariflichen Urlaub wegen des eigenstandigen Zeitregimes der er unterliegt nicht anzuwenden 34 Mehrere Landesarbeitsgerichte haben nach der durch den EuGH mit der Schultz Hoff Entscheidung verursachten teilweisen Aufgabe der Surrogatstheorie im Urlaubsrecht entgegen der alten Rechtsprechung des BAG die Anwendbarkeit von Ausschlussfristen nunmehr bejaht und die Revision zum BAG zugelassen Das BAG hat daraufhin in einem Urteil vom 9 August 2011 festgestellt dass der Anspruch auf Abgeltung des nach lang andauernder Arbeitsunfahigkeit bestehenden gesetzlichen Mindesturlaubs aufgrund tariflicher Ausschlussfristen verfallen konne da der Abgeltungsanspruch nicht Surrogat des Urlaubsanspruchs sei sondern ein reiner Geldanspruch der sich nicht mehr von sonstigen Entgeltanspruchen aus dem Arbeitsverhaltnis unterscheide 35 Ob Ausschlussfristen auch auf den Urlaubsanspruch selbst anzuwenden sind konnte das BAG in einer Entscheidung vom 23 Marz 2011 offenlassen da der Tarifvertrag in der Entscheidung ein eigenstandiges Zeitregime fur Urlaubsanspruche vorsah 36 Siehe auch BearbeitenAusschlussfristLiteratur BearbeitenEisemann in Wolfdieter Kuttner Personalbuch 2011 Stichwort Ausschlussfrist 18 Auflage Beck Munchen 2011 Thomas Dieterich u a Hrsg Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht 11 Auflage Munchen 2010 Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 60876 6 Martin Henssler Heinz Josef Willemsen Heinz Jurgen Kalb Arbeitsrecht Kommentar 2 Auflage O Schmidt Koln 2006 ISBN 3 504 42658 6 Einzelnachweise Bearbeiten Der derzeitige gilt nur bis zum 31 Dezember 2011 Der Nachfolgetarifvertrag der in dieser Hinsicht sicherlich keine Anderung enthalten wird ist aber schon angekundigt vgl Archivierte Kopie Memento des Originals vom 24 September 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www gebaeudereiniger berlin de allgemeinverbindlicher Bundesrahmentarifvertrag fur das Baugewerbe vom 4 Juli 2002 Vgl BAG Urteil vom 8 August 1979 5 AZR 660 77 AP Nr 67 zu 4 TVG Ausschlussfristen BAG Urteil vom 22 September 1999 10 AZR 839 98 NZA 2000 551 554 BAG Urteil vom 6 Mai 2009 10 AZR 390 08 Rn 41f NZA RR 2009 593 BAG Urteil vom 6 Mai 2009 10 AZR 390 08 Rn 40 NZA RR 2009 593 Vgl BVerfG Beschluss vom 1 Dezember 2010 1 BvR 1682 07 NZA 2011 354 BAG Urteil vom 23 September 2010 8 AZR 897 08 Rn 14 BAG Urteil vom 23 September 2010 8 AZR 897 08 Rn 15 Z B BAG Urteil vom 11 Januar 1995 10 AZR 5 94 Kuttner Eisemann Personalbuch 2008 15 Aufl 2008 Ausschlussfrist Rn 2 m w N BAG Urteil vom 28 September 2005 5 AZR 52 05 NZA 2006 149 153 mit ausfuhrlicher Begrundung und weiteren Nachweisen BAG Urteil vom 31 August 2005 5 AZR 545 04 NZA 2006 324 326 29 m w N BAG Urteil vom 1 Marz 2006 5 AZR 511 05 NZA 2006 783 784 So Lakies NZA 2004 569 574 s a BGH Urteil vom 3 April 1996 VIII ZR 3 95 NJW 1996 2097 2099 BAG Urteil vom 12 Marz 2008 10 AZR 152 07 NZA 2008 699 Rn 24 BAG Urteil vom 25 Mai 2005 5 AZR 572 04 NZA 2005 1111 NJW 2005 3305 Ls BAG Urteil vom 12 Marz 2008 10 AZR 152 07 NZA 2008 699 Rn 24 Vgl BVerfG Beschluss vom 1 Dezember 2010 1 BvR 1682 07 NZA 2011 354 So Kuttner Eisemann Personalbuch 2008 15 Aufl 2008 Ausschlussfrist Rn 6 BAG Urteil vom 25 Mai 2005 5 AZR 572 04 NZA 2005 1111 1112 entsprechend BAG Urteil vom 28 September 2005 5 AZR 52 05 NZA 2006 149 151 Vgl BAG 25 Mai 2005 5 AZR 572 04 NZA 2005 1111 1112 BAG Urteil vom 5 November 2003 5 AZR 676 02 NZA 2005 64 Rn 19 BAG Urteil vom 28 September 2005 5 AZR 52 05 NZA 2006 149 153 ebenso BAG 27 Oktober 2005 8 AZR 3 05 NZA 2006 257 258 Rn 19 BAG Urteil vom 3 August 2005 10 AZR 559 04 juris Rn 20 BAG Urteil vom 27 Januar 2010 4 AZR 549 08 A NZA 2010 645 Os Vgl Groeger NZA 2000 793 795 LAG Dusseldorf Urteil vom 9 August 1999 18 Sa 575 99 juris Rn 60 ff BAG Urteil vom 14 August 2002 5 AZR 169 01 NZA 2003 158 159 BAG Urteil vom 9 April 2008 4 AZR 104 07 NZA RR 2009 79 Rn 55 BAG Urteil vom 19 Marz 2008 5 AZR 429 07 NZA 2008 757 759 f Vgl jetzt BAG Urteil vom 18 Mai 2010 3 AZR 373 08 NZA 2010 935 Rn 31 Gute Darstellung bei Kuttner Eisemann Personalbuch 2011 18 Auflage Beck Munchen 2011 Ausschlussfrist Rn 25 ff BAG Urteil vom 13 Dezember 2007 6 AZR 222 07 NZA 2008 478 Rn 32 BAG Urteil vom 13 Dezember 2007 6 AZR 222 07 NZA 2008 478 Rn 32 BAG Urteil vom 24 November 1992 9 AZR 549 91 Urteil vom 23 Marz 2011 10 AZR 661 09 Rn 22 m w N Bundesarbeitsgericht Urteil vom 9 August 2011 9 AZR 352 10 BAG Urteil vom 23 Marz 2011 10 AZR 661 09 Rn 22 m w N Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Privatautonome Ausschlussfristen im Arbeitsrecht Deutschland amp oldid 232525134