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Als Oberbegriff umfasst kollektivrechtliche Vereinbarung alle zwischen Tarifvertragsparteien oder Betriebsparteien abgeschlossenen schriftlichen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen Im Einzelnen sind diese zwischen Arbeitgeberverband bzw Arbeitgeber und Gewerkschaft im Rahmen des Tarifvertragsgesetzes vereinbarten Tarifvertrage zwischen der Unternehmensfuhrung Arbeitgeber und dem Betriebsrat im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zwischen Dienststellenleitung und dem Personalrat im Rahmen des Personalvertretungsrechts Bundespersonalvertretungsgesetz Personalvertretungsgesetze der Lander abgeschlossenen Dienstvereinbarungen Kollektivrechtliche Vereinbarungen unterliegen den Massgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG Literatur BearbeitenThomas Lobinger Eduard Picker Felix Hartmann Reinhard Richardi System des kollektiven Arbeitsrechts Mohr Siebeck Tubingen 2021 ISBN 978 3 1616 0020 3 Friedrich Schade Eva Feldmann Arbeitsrecht Grundlagen des Individualarbeitsrechts des kollektiven Arbeitsrechts sowie der Arbeitsgerichtsbarkeit 2 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart 2022 ISBN 978 3 1703 1451 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kollektivrechtliche Vereinbarung amp oldid 221646413