www.wikidata.de-de.nina.az
Gesetzliche Ausschlussfristen sind im Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland vielfach geregelt Hier kann nur ein Uberblick ohne Anspruch auf Vollstandigkeit gegeben werden Ausschlussfristen sind Fristen nach deren Ablauf ein nicht ausgeubtes Recht erlischt Diese konnen gesetzlich gesetzliche Ausschlussfristen oder in einem Tarifvertrag in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag geregelt sein privatautonome Ausschlussfristen dazu siehe Privatautonome Ausschlussfristen im Arbeitsrecht Deutschland Hier geht es nur um gesetzliche Ausschlussfristen Zu unterscheiden sind materiellrechtliche und prozessuale Ausschlussfristen Prozessuale Ausschlussfristen konnen nur den Verlust prozessualer Rechte bewirken Damit tritt zwar kein materieller Rechtsverlust ein die Anspruche sind jedoch gerichtlich nicht mehr durchsetzbar Materielle Ausschlussfristen konnen einen materiellrechtlichen Rechtsverlust bewirken Dieser Unterschied wirkt sich zum Beispiel bei Gestaltungsrechten wie der Aufrechnung aus Ist innerhalb einer Ausschlussfrist Klage zu erheben ist zu beachten dass Klageerhebung erst zum Zeitpunkt der Zustellung eintritt Die Frist wird jedoch trotzdem gewahrt wenn innerhalb der gebotenen Frist die Klage beim Gericht eingeht und die Zustellung im Sinne des 167 ZPO demnachst erfolgt Uberblick BearbeitenAGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 15 Abs 4 S 1 AGG Anspruche nach 15 Abs 1 oder Abs 2 AGG auf Entschadigung oder Schadensersatz mussen innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden wenn in einem Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist Siehe auch 61b ArbGG ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz 59 S 1 ArbGG Im Arbeitsgerichtsprozess ist anders als im allgemeinen Zivilprozess gegen ein Versaumnisurteil innerhalb einer Notfrist von einer Woche Einspruch einzulegen 61b Abs 1 ArbGG Eine Klage auf Entschadigung nach 15 Abs 1 AGG muss innerhalb von drei Monaten nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist erhoben werden 111 Abs 2 S 3 ArbGG Besteht fur Ausbildungsverhaltnisse eine Schiedsstelle nach 111 Abs 2 ArbGG fallt der dortige Ausschuss einen Spruch und wird dieser nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt so muss das kann ist als muss zu lesen binnen zwei Wochen nach ergangenem Spruch Klage beim zustandigen Arbeitsgericht erhoben werden BetrVG Betriebsverfassungsgesetz 19 Abs 2 S 2 BetrVG Eine Wahlanfechtung ist nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet zulassig Danach kann man nur eine Nichtigkeit geltend machen 76 Abs 5 S 4 BetrVG Die Uberschreitung der Grenzen des Ermessens kann durch den Arbeitgeber oder den Betriebsrat nur binnen einer Frist von zwei Wochen vom Tage der Zuleitung des Beschlusses an gerechnet beim Arbeitsgericht klageweise geltend gemacht werden 99 Abs 3 S 1 BetrVG Der Betriebsrat kann nur innerhalb einer Frist von einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber einer beantragten personellen Massnahme widersprechen 99 Abs 4 i V m 100 Abs 2 S 3 BetrVG Fuhrt der Arbeitgeber eine personelle Massnahme nach 100 BetrVG vorlaufig durch muss er davon den Betriebsrat unterrichten Er darf die personelle Massnahme bei einem unverzuglichen Bestreiten der dringenden Erforderlichkeit durch den Betriebsrat nur dann aufrechterhalten wenn er innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats und die Feststellung beantragt dass die Massnahme aus sachlichen Grunden dringend erforderlich war 102 Abs 2 BetrVG Der Arbeitgeber hat vor Ausspruch einer Kundigung den Betriebsrat zu horen Der Betriebsrat hat im Fall einer ordentlichen Kundigung eine Frist von einer Woche 102 Abs 2 S 1 BetrVG und im Fall einer ausserordentlichen Kundigung eine Frist von drei Tagen 102 Abs 2 S 1 BetrVG zu beachten um dem Arbeitgeber schriftlich Bedenken mitzuteilen BGB Burgerliches Gesetzbuch 119 121 123 124 BGB Auch im Arbeitsrecht muss eine Inhaltsanfechtung unverzuglich und eine Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Tauschung innerhalb eines Jahres erfolgen 626 Abs 2 BGB Eine ausserordentliche Kundigung ist nur wirksam wenn sie innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Kenntniserlangung vom wichtigen Grund dem zu Kundigenden erklart wird d h diesem zugeht KSchG Kundigungsschutzgesetz 4 7 13 KSchG Die Unwirksamkeit einer Kundigung muss innerhalb einer Frist von drei Wochen durch eine Kundigungsschutzklage beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden ansonsten wird ihre Wirksamkeit fingiert Ausgenommen ist kraft Gesetz der Unwirksamkeitsgrund der Nichteinhaltung des gesetzlichen Schriftformgebotes 623 BGB Die Dreiwochenfrist gilt nunmehr fur jede Kundigung auch fur eine Kundigung innerhalb der Probezeit fur Kundigungen in Kleinbetrieben und auch fur die Kundigung von Ausbildungserhaltnissen wenn kein Schiedsausschuss nach 111 Abs 2 ArbGG besteht In Verbindung mit 13 KSchG gilt die Frist auch fur ausserordentliche Kundigungen TzBfG Teilzeit und Befristungsgesetz 17 TzBfG Die Unwirksamkeit einer Befristung muss innerhalb einer Frist von drei Wochen klageweise beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden ansonsten gilt eine Befristung als wirksam Im Unterschied zur Kundigung ist im Fall der Befristung auch die Nichteinhaltung der Schriftform innerhalb der Frist geltend zu machen Siehe auch BearbeitenArbeitsrecht Privatautonome Ausschlussfristen im Arbeitsrecht Deutschland Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetzliche Ausschlussfristen im Arbeitsrecht Deutschland amp oldid 203204738