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Das Gunstigkeitsprinzip ist eine rechtswissenschaftliche Kollisionsregel die besagt dass von mehreren im Einzelfall anwendbaren Rechtsnormen die fur den Betroffenen gunstigere anzuwenden und die ungunstigere verdrangt ist Im Gegensatz zur Rosinentheorie ist das Gunstigkeitsprinzip dogmatisch anerkannt Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitsrecht 1 1 Verbreitung 1 2 Anwendung 2 Familienrecht 3 Steuerrecht 4 Europarecht 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseArbeitsrecht BearbeitenVerbreitung Bearbeiten Das Gunstigkeitsprinzip ist im deutschen Arbeitsrecht Ausdruck des arbeitsrechtlichen Schutzprinzips Es soll gewahrleisten dass in Einzelarbeitsvertragen von den Bestimmungen in einem Tarifvertrag nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden kann Fur den Arbeitnehmer ist die jeweils gunstigere Regelung anzuwenden und die ungunstigere wird verdrangt es sei denn die hoherrangige Norm lasst eine ungunstigere Regelung ausdrucklich zu Von einem Tarifvertrag abweichende Abmachungen sind in Deutschland nur zulassig soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind sog Offnungsklausel oder eine Anderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten 4 Abs 3 TVG Dasselbe gilt fur eine Kollision von Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag 1 In Osterreich gelten fur Regelungen durch Kollektivvertrag vergleichbare Grundsatze 2 Das Gunstigkeitsprinzip findet auch im internationalen Arbeitsrecht Anwendung um den Arbeitnehmer im Fall einer Rechtswahl zu schutzen Art 8 Abs 1 der Rom I Verordnung 3 bestimmt dass dem Arbeitnehmer durch eine Rechtswahl nicht der Schutz entzogen werden darf der ihm nach der ohne diese Rechtswahl anwendbaren Rechtsordnung zukommt Anwendung Bearbeiten Beim Gunstigkeitsvergleich ist grundsatzlich auf das individuelle Interesse des einzelnen Arbeitnehmers nach objektiven Kriterien abzustellen Die Gesamtinteressen der Belegschaft sind in der Regel nicht massgeblich ebenso wenig das subjektive Urteil des Betroffenen Ist z B eine einzelvertraglich vereinbarte Kundigungsfrist fur den Arbeitnehmer gunstiger weil sie im Fall der arbeitgeberseitigen Kundigung langere Fristen als ein Tarifvertrag oder 622 BGB vorsieht kann sich ein Arbeitnehmer wenn er selbst kundigen will nicht darauf berufen in diesem Fall sei der Arbeitsvertrag fur ihn ungunstiger Ausnahmsweise ist aber auch ein umverteilender kollektiver Gunstigkeitsvergleich 4 moglich So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden dass v ertraglich begrundete Anspruche der Arbeitnehmer auf Sozialleistungen die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zuruckgehen durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit beschrankt werden konnen wenn die Neuregelung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungunstiger ist 5 Der Gunstigkeitsvergleich hat daruber hinaus in Form eines so genannten Sachgruppenvergleiches stattzufinden wobei alle Vertragsbestimmungen die in einem inneren Zusammenhang stehen miteinander zu vergleichen sind beispielsweise die gesamte Regelung zu den Kundigungsfristen und nicht nur eine einzelne Frist Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wendet das Gunstigkeitsprinzip nach dem Sachgruppenvergleich nur dann an wenn die verglichenen Regelungskomplexe zweifelsfrei fur den Arbeitnehmer gunstiger sind Mit Urteil vom 15 April 2015 hat der 4 Senat des Bundesarbeitsgerichts daher eine Klage abgewiesen 6 mit der ein Telekom Mitarbeiter sich auf eine nach seiner Behauptung gunstigere Regelung in seinem Arbeitsvertrag berief die ihm eine 34 Stunden Arbeitswoche zubilligte wahrend der nachfolgend abgeschlossene Tarifvertrag eine 38 Stunden Woche vorsah Da die erhohte Arbeitszeit vergutet wurde stand jedoch aus Sicht des BAG nicht fest dass die kurzere Arbeitszeit mit weniger Entgelt gunstiger war als eine etwas langere Arbeitszeit mit hoherem Entgeltanspruch 7 In Fallen eines Betriebsubergang wird das Gunstigkeitsprinzip zum Teil durch die Regeln des 613a Abs 1 Satz 2 BGB verdrangt Tarifvertrage und Betriebsvereinbarungen durfen grundsatzlich nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Ubergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geandert werden Familienrecht BearbeitenBei Kindern mit Elternteilen unterschiedlicher Staatsangehorigkeit bestimmt sich das anwendbare Abstammungsrecht nach dem Gunstigkeitsprinzip Es soll dasjenige Recht die Abstammung eines Kindes von seinen Eltern bestimmen das am gunstigsten fur das Kind ist 8 Welche Kriterien dafur entscheidend sein sollen ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten 9 Steuerrecht BearbeitenSiehe GunstigerprufungEuroparecht BearbeitenArtikel 53 der Charta der Grundrechte der Europaischen Union legt ausdrucklich fest dass die Grundrechtecharta gemass dem Gunstigkeitsprinzip in keinem Fall eine Verschlechterung der Grundrechtslage fur den Einzelnen bedeuten darf Sofern sich also die Grundrechtecharta und andere rechtsgultige Grundrechtskataloge darunter insbesondere die Europaische Menschenrechtskonvention sowie die Verfassungen der Mitgliedstaaten widersprechen gilt grundsatzlich die fur den Einzelnen bessere Regelung Siehe auch BearbeitenNormenpyramide im Arbeitsrecht Kundigungsfristen im Arbeitsrecht UnabdingbarkeitWeblinks BearbeitenVolker Friedrich Schmid Tarifvertrag Gunstigkeitsprinzip 15 Januar 2011 Frank Bsirske Gunstigkeitsprinzip im Tarifvertragsgesetz bedroht 11 Juni 2002 zur Bewertung des Gunstigkeitsprinzips aus gewerkschaftlicher Sicht Einzelnachweise Bearbeiten Heike Schneppendahl Das Verhaltnis zwischen Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag Memento des Originals vom 4 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www judix de ohne Jahr Was bedeutet das Gunstigkeitsprinzip Webseite der Gewerkschaft der Privatangestellten Druck Journalismus Papier Verordnung EG Nr 593 2008 PDF Rom I Verordnung Lowisch Manfred und Rieble Volker Tarifvertragsgesetz 4 Auflage Munchen 2017 4 Rn 593 Dort jedoch als freirechtlich erfunden kritisiert Bundesarbeitsgericht Grosser Senat Beschluss vom 16 September 1986 GS 1 82 5 Senat 8 Dezember 1982 5 AZR 316 81 1 Leitsatz BAGE 53 42 NZA 1987 168 Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr 21 15 Memento des Originals vom 16 Mai 2021 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot juris bundesarbeitsgericht de vom 15 April 2015 BAG zum Gunstigkeitsprinzip Kein Rosinenpicken bei Vergleich von Arbeits und Tarifvertrag Pressemitteilung der Haufe Online Redaktion 16 April 2015 Konkurrierende Abstammungsstatute Vaterschaftsanerkenntnis und das Gunstigkeitsprinzip 6 Mai 2015 Philipp M Reuss Das auf die Abstammung anwendbare Recht und das Gunstigkeitsprinzip eine unendliche Geschichte zu OLG Karlsruhe Beschluss vom 2 Februar 2015 Az 11 Wx 65 14 und Art 19 EGBGBBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gunstigkeitsprinzip amp oldid 232518500