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Das Erfullungsinteresse auch positives Interesse bezeichnet das Interesse des Glaubigers an der ordnungsgemassen Erfullung des Schuldverhaltnisses auch um eine Vertragsverletzung zu verhindern Muss der Schuldner das Erfullunginteresse ersetzen so muss er den Glaubiger so stellen wie dieser stunde wenn der Schuldner das Schuldverhaltnis ordnungsgemass erfullt hatte So muss beispielsweise der zum Ersatz verpflichtete Verkaufer den Gewinn ersetzen den der Kaufer durch den Weiterverkauf des Kaufgegenstandes hatte erzielen konnen wenn ihm dieser vom Verkaufer ordnungsgemass geliefert worden ware Der Schaden der dadurch entsteht dass das Schuldverhaltnis nicht oder nicht ordnungsgemass erfullt wird wird als Erfullungsschaden bezeichnet Das Erfullungsinteresse ist vom Vertrauensinteresse negatives Interesse abzugrenzen Literatur BearbeitenChristina Maslow Der Schutz des immateriellen Erfullungsinteresses bei Vertragsverletzung durch Schadensersatz eine rechtsvergleichende Untersuchung auf der Grundlage des deutschen und englischen Rechts Dissertation Albert Ludwigs Universitat Freiburg 2014 Mohr Siebeck Tubingen 2015 ISBN 978 3 16 153366 2 Georg Zander Die Versicherung des Erfullungsinteresses des privaten Bauherrn eine Untersuchung zur Realisierbarkeit eines objektbezogenen Versicherungsschutzes Dissertation Universitat Konstanz Konstanz 2017 Baden Baden Nomos 2018 ISBN 978 3 8487 4696 5 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erfullungsinteresse amp oldid 178890452