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Das Grabnutzungsrecht ist ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Bayern 1 2 Berlin 2 Osterreich 2 1 Wien 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDas Grabnutzungsrecht ist ein offentlich rechtliches Rechtsverhaltnis soweit nicht ausnahmsweise eine privatrechtliche Ausgestaltung anzunehmen ist 1 In Deutschland handelt es sich um das Nutzungsrecht an der Grabstelle Hiernach sind Streitigkeiten uber den Bestand und den Inhalt von Grabnutzungsrechten und den mit solchen Regelungen verbundenen Pflichten einschliesslich der Streitigkeiten uber die zulassige Gestaltung der Grabstatte grundsatzlich offentlich rechtliche Streitigkeiten im Sinne von 40 Abs 1 VwGO Dies gilt auch bei kirchlichen Friedhofen In Deutschland besteht ein auf die massgebliche Ruhefrist zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an der Grabstatte Die entsprechenden Gesetze in Deutschland sind Recht des Bundeslandes Die Bestattung ist eine hoheitsrechtliche Pflichtaufgabe der Kommune die sich nach dem jeweiligen Bestattungsrecht regelt Die gesetzliche Basis fur die Zulassung und Nutzung der Friedhofe sind die Friedhofsgesetze Auf deren Grundlage erlassen die Kommunen und Religionsgemeinschaften ihre Statuten die Friedhofsordnung Hier ist geregelt wie und wie lange Grabstatten genutzt werden durfen in der Friedhofsordnung oder in gesonderten Gebuhrenordnungen sind die fur die Kommune oder die Gemeinschaft falligen Nutzungsgebuhren und Zusatzfestlegungen getroffen Fur die Durchfuhrung der Bestattung und insbesondere die Betreuung der Grabstatte tritt ein fursorgeberechtigter Nutzer in ein offentlich rechtliches Nutzungsverhaltnis mit dem jeweiligen Friedhofstrager Dieses Sondernutzungsrecht wird offentlich rechtlich durch einen mitwirkungspflichtigen Verwaltungsakt begrundet 2 Es kommt zwischen dem willigen Berechtigten und dem Friedhofstragers zustande Ein Erbberechtigter ist nicht zwangslaufig der Nachfolger auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird kann ein Nachkomme zur Kostentragungspflicht herangezogen werden Es kann keine Bestattung stattfinden wenn sich kein Nutzer findet Der Nutzer kann durch einen Vorsorgevertrag festgelegt sein Im Notfall falls keine Verwandten oder Bekannten das Nutzungsrecht ubernehmen insbesondere die Kosten zu tragen tritt die Behorde ein Je nach kommunaler Struktur kann dies das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt sein Das Nutzungsrecht kann mit Zustimmung des Friedhofstragers durch Absichtserklarung des Vorgangers und des Nachfolgers oder nach Massgabe der ortlichen Friedhofsordnung ubergehen Gesetzliche Basis fur das Nutzungsrecht sind die Bestattungsgesetze teilweise die Friedhofsgesetze des jeweiligen Bundeslandes Die Einzelheiten wie Dauer Nutzungskosten und das Recht auf Verlangerung werden im Friedhofsstatut festgelegt Das Statut enthalt die lokalen gemeinschaftlichen oder kommunalen Festlegungen im Rahmen der Landesgesetze Fur die Baumbestattungen ergeben sich Bedingungen die dennoch den Landesgesetzen unterliegen mussen Gleiches gilt fur die weiteren neuen Bestattungsformen Siehe auch Erbbegrabnis Bayern Bearbeiten In Bayern sind die Kommunen verpflichtet die notwendigen Bestattungseinrichtungen bereitzustellen Art 149 Abs 1 BV Art 7 BestG Trager von Friedhofen konnen nur juristische Personen des offentlichen Rechts sein Art 8 2 BestG Kirchen und Religionsgemeinschaften konnen eigene Friedhofe unterhalten sind dazu aber nicht verpflichtet Ein Benutzungszwang fur kommunale Einrichtungen darf nicht zu Lasten einer kirchlichen Einrichtung verfugt werden Art 24 Abs 3 GO Bei kirchlichen Monopolfriedhofen ist auch die Beisetzung Andersglaubiger unter den fur sie ublichen Formen zu gestatten Art 149 Abs 2 BV Art 8 Abs 4 BestG Berlin Bearbeiten Fur die Bestattungen in Berlin ist das Bestattungsgesetz die Grundlage In Berlin unterstehen die insgesamt 245 Friedhofe in der Nutzung dem jeweiligen Trager Fur die landeseigenen Friedhofe Berlins sind dies die Bezirksverwaltungen auf deren Territorium der Friedhof liegt Die lokalen Besonderheiten werden allerdings mit dem vom Senat zentral erlassenen Gesetz uber die landeseigenen und nichtlandeseigenen Friedhofe Berlins geregelt Die Ehrengraber und die Kriegsgraberstatten werden vom Senat auf Basis des Grabergesetzes verwaltet Allerdings sind die Bezirke vor Ort fur Pflege und Durchfuhrung zustandig Das Friedhofsgesetz ist Grundlage der Friedhofsordnung und der Gebuhrenordnung fur die landeseigenen Friedhofe Berlins Die Liegezeit fur die Graber in Berlin betragt einheitlich 20 Jahre Erd und Urnenwahlstellen konnen nach Ablauf der 20 Jahre verlangert werden Das Recht zur Verlangerung kann ein halbes Jahr vor Ablauf genutzt werden Wird keine Verlangerung beantragt so konnen die Grabstatten ab einem halben Jahr nach Ablauf beraumt werden Reihengraber und die Bestattung in Gemeinschaftsanlagen konnen nicht verlangert werden Falls der Nutzungsberechtigte keinen Anspruch geltend macht gehen Grabstein und die sonstige Grabausstattung nach Ablauf der Nutzungsfrist in das Eigentum des Landes Berlin uber Die Fristen und der Eigentumswechsel sind im Berliner Friedhofsgesetz geregelt Seit 2004 sind die Nutzungsgebuhren auf 20 Jahre im Voraus zu zahlen Dabei wird nicht das Nutzungsrecht an der Grabstelle sondern am Begrabnis erworben mit jeder neuen Bestattung wird auch in Mehrfachstellen diese Grundgebuhr fur 20 Jahre fallig Durch haufigen Ortswechsel der nutzungsberechtigten Nachkommen waren vorher oft die jahrlichen Zahlungen nicht mehr nachzuvollziehen Diese Nutzungsgrundgebuhr sollte den Aufwand der Verwaltung decken um die Flache in wurdigem Zustand zu halten die Sicherheit der Wege zu gewahren und die Kosten fur die Versorgung der Nutzungsberechtigten mit Wasser und Abfallentsorgung zu decken Auch die eventuelle Entsorgung des Grabsteins durch die Verwaltung ist eingeschlossen insofern der Nutzer keinen Anspruch erhob Mit dieser Vorausbezahlung auf 20 Jahre sind die Kosten abgedeckt andererseits ist damit die Frage der Pflege geklart falls die Nachkommen dazu nicht in der Lage oder nicht gewillt sind Mit dem Nutzungsrecht ist gesetzlich auch die Pflicht gebunden der Grabstatte ein wurdiges Aussehen zu geben und die Sicherheit des Grabsteins zu verantworten im Falle eines Sargbruchs die Folgen zu beseitigen Nach 4 des Friedhofsgesetzes ist die Verkehrssicherungspflicht als offentlich rechtliche Aufgabe der Friedhofstrager verantwortlich solange die Gefahr nicht von der nutzungsrechtlichen Grabstatte ausgeht 3 Die kirchlichen Trager haben das Recht innerhalb des Berliner Friedhofsgesetzes ihre eigenen Friedhofsordnungen zu erlassen Darin sind die Nutzungskosten Rechte und Pflichten und Bestimmungen zur Verlangerung des Nutzungsrechtes geregelt Die Festlegungen erfolgen hierbei durch die zustandige Gemeinde Um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten haben sich insbesondere Vereinigungen von evangelischen Kirchengemeinden gebildet Die katholischen Friedhofe werden vom Ordinariat berlinweit der judische Friedhof von der judischen Landesgemeinde bestimmt Religionsgemeinschaften sind in Berlin etwas freier in der Gestaltung von Nutzungsbedingungen fur neuere Bestattungsformen Die Friedhofsverwaltungen der Bezirke fur die landeseigenen Friedhofe sind hierbei immer an den Text der landesrechtlichen Gebuhren und der Friedhofsordnung gebunden Osterreich BearbeitenDie Zustandigkeit fur die Vergabe des Grabnutzungsrechts liegt bei der Friedhofsverwaltung des jeweiligen Gemeindeamtes oder der Friedhofsverwaltung der jeweiligen anerkannten Kirche Religionsgemeinschaft oder religiosen Bekenntnisgemeinschaft konfessionelle Friedhofe 4 Wien Bearbeiten Die Verwaltung der 46 stadtischen Friedhofe in Wien mit ihren mehr als 600 000 Grabstellen 5 liegt bei der Friedhofe Wien GmbH die 2008 aus der Magistratsabteilung 43 Stadtische Friedhofe hervorging Der Kauf eines Grabes ist nicht moglich erworben wird lediglich das Nutzungsrecht an einer Grabstatte Als Benutzungsberechtigter kann nur eine Einzelperson in Erscheinung treten die damit alle Rechte und Pflichten eines Nutzers in sich vereint Das Benutzungsrecht kann nur durch Vererbung oder Verzicht an seinen Ehepartner seinen Lebensgefahrten einen Elternteil oder ein Kind weitergegeben werden Je nach der Art der Grabstatte variiert die Laufzeit des Grabnutzungsrechts normale Erdgraber normalerweise 10 Jahre Grab mit Grabdeckelplatte erstmals 20 Jahre Gruft oder Urnenwandnische 60 JahreZu beachten ist dass fur jeden beigesetzten Toten beziehungsweise im Falle einer Feuerbestattung seiner Asche ein zehnjahriges Ruherecht die sogenannte Mindestliegefrist ab dem Bestattungstag zu gewahren ist Fur die Einhaltung dieser Frist hat der Veranlasser der Bestattung zu sorgen Die Grabnutzungsdauer kann beliebig oft verlangert werden ab einem Jahr vor bis ein Jahr nach dem Ablauftag fur eine Dauer von funf oder zehn Jahren Wird in diesem Zeitraum kein Antrag auf Verlangerung der Grabnutzungsdauer gestellt kann die Friedhofsverwaltung ab einem Jahr nach Ende der Grabnutzungsdauer frei uber die Grabstelle sowie die Grabausstattung insbesondere den Grabstein verfugen Vom Verfall bedrohte Graber auf den stadtischen Friedhofen werden durch eine Markierung auf dem Grabstein kenntlich gemacht beziehungsweise wird auf die Grabstellensuche im Internet verwiesen wo auch das Ende der Grabnutzungsdauer ersichtlich ist Zum haufigen Arger von Verwandten fuhrt der Umstand dass in Wien keine individuelle Verstandigung erfolgt und so oft der Grabstein beim nachsten Friedhofsbesuch von der Grabstelle verschwunden ist Fur die Friedhofsverwaltung ist es nicht moglich zwischen den Zahlungen die Daten der Inhaber des Benutzungsrechts aktuell zu halten Weblinks BearbeitenGrabnutzungsrecht auf den Seiten der Friedhofe Wien GmbH Grabstellensuche und Grabnutzungsrecht im Webservice der Stadt Wien Berliner Friedhofsgesetz und andere gesetzliche RegelungenEinzelnachweise Bearbeiten allgemein dazu BVerwG Urteil vom 8 Juli 1960 Az VII C 123 59 BVerwGE 11 68 69 vom 16 Dezember 1966 Az VII C 45 65 BVerwGE 25 364 365 vom 8 Marz 1974 DOV 1974 390 391 und BVerwG Beschluss vom 20 Dezember 1977 Az VII B 188 76 Buchholz 408 2 Nr 6 und BVerwG Beschluss vom 28 Oktober 1980 Az VII B 224 80 Buchholz 408 3 Nr 4 BayVGH Urteil vom 7 Juni 1989 Nr 4 B 86 02596 BayVBl 1990 152 f Friedhofsgesetz Berlin 4 PDF 61 kB Graberwerb Webseite des Bundeskanzleramts abgerufen am 20 Juli 2016 Friedhofe Wien GmbH FriedhofeBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grabnutzungsrecht amp oldid 223465172