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Das Transplantationsgesetz regelt gestutzt auf Art 119a der Bundesverfassung die Transplantation von Organen Geweben und Zellen in der Schweiz Es wurde am 8 Oktober 2004 vom Schweizer Parlament verabschiedet Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde die bisherige Rechtszersplitterung auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin in der Schweiz durch eine einheitliche und umfassende Gesetzgebung ersetzt BasisdatenTitel Bundesgesetz uber die Transplantation von Organen Geweben und ZellenKurztitel TransplantationsgesetzArt BundesgesetzGeltungsbereich SchweizRechtsmaterie Landesrecht Gesundheit Arbeit Soziale SicherheitSystematische Rechtssammlung SR 810 21Ursprungliche Fassung vom 8 Oktober 2004Inkrafttreten am 1 Juli 2007Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Grundaussagen des Gesetzes 2 Revision 3 Weblinks 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGrundaussagen des Gesetzes BearbeitenDie Grundzuge des Transplantationsgesetzes lassen sich wie folgt zusammenfassen Die Spende menschlicher Organe Gewebe und Zellen ist unentgeltlich der Organhandel ist verboten Fur die Entnahme von Organen Geweben oder Zellen bei verstorbenen Personen gilt die erweiterte Zustimmungslosung Demnach ist das Vorliegen der Zustimmung der spendenden Person Voraussetzung fur eine rechtsgultige Spende Wenn diese Person keinen Willen geaussert hat bedarf es der Zustimmung der nachsten Angehorigen Fruhestens im Jahre 2023 kann eine vom Parlament am 1 Oktober 2021 beschlossene Gesetzesanderung in Kraft treten welche eine erweiterte Widerspruchslosung einfuhrt alle Verstorbenen kommen als Spender in Frage wenn sie nicht zu Lebzeiten ausdrucklich einer Organspende widersprochen haben Angehorige konnen eine Organspende ablehnen 1 In der Frage des Todeskriteriums gilt das so genannte Hirntod Konzept wonach ein Mensch tot ist wenn die Funktionen seines gesamten Hirns irreversibel ausgefallen sind Die Lebendspende von Organen Geweben und Zellen ist zulassig wobei eine verwandtschaftliche Beziehung oder eine besonders enge emotionale Bindung zwischen spendender und empfangender Person nicht vorausgesetzt wird Oberstes Ziel bei der Zuteilung von Organen ist die Gerechtigkeit Niemand darf diskriminiert werden Als massgebende Kriterien kommen die medizinische Dringlichkeit und der medizinische Nutzen einer Transplantation die Chancengleichheit sowie die Wartezeit in Betracht Die Zuteilung erfolgt durch eine Nationale Zuteilungsstelle Swisstransplant Der Schweizer Bundesrat Regierung hat die Kompetenz die Zahl der Transplantationszentren zu beschranken Die Transplantation embryonaler oder fotaler menschlicher Gewebe oder Zellen sowie die Xenotransplantation sind nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes fur Gesundheit BAG moglich Das Transplantationsgesetz ist Grundlage fur funf Ausfuhrungsverordnungen Transplantationsverordnung Organzuteilungsverordnung Organzuteilungsverordnung EDI Xenotransplantationsverordnung TransplantationsgebuhrenverordnungRevision BearbeitenInfolge der Revision des Transplantationsgesetzes kam es zur eidgenossischen Volksabstimmung uber die Anderung des Transplantationsgesetzes und Volksinitiative Organspende fordern Leben retten Zentraler Bestandteil des revidierten Transplantationsgesetzes ist die erweiterte Widerspruchslosung Am 15 Mai 2022 wurde der indirekte Gegenentwurf mit 60 2 Ja Stimmen angenommen Mit der Umsetzung des neuen Gesetzes wird fruhestens ab 2025 gerechnet 2 Weblinks BearbeitenText des Transplantationsgesetzes Informationsportal des Bundesamtes fur Gesundheit zur Transplantationsmedizin Gesetzgebung TransplantationsmedizinLiteratur BearbeitenMarco Andrea Frei Die erweiterte Zustimmungslosung gemass Art 8 Transplantationsgesetz Zurich Schulthess Verlag 2012 ISBN 978 3 7255 6708 9Einzelnachweise Bearbeiten Bundesrat und Parlament wollen bei der Organspende die Widerspruchslosung einfuhren Bundesamt fur Gesundheit abgerufen am 10 Januar 2022 Organspende in der Schweiz Verband und Politik fordern mehr Tempo bei der Widerspruchslosung In srf ch 6 September 2023 abgerufen am 6 September 2023 Normdaten Werk GND 7550157 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Transplantationsgesetz Schweiz amp oldid 237094310