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Der Begriff Beratungsgeheimnis bezieht sich auf die Pflicht von Richtern uber den Hergang bei der Beratung und Abstimmung zu schweigen Von dieser Pflicht werden sie auch nach Ende ihres Dienstverhaltnisses nicht befreit Das Beratungsgeheimnis ist in 43 DRiG normiert und gilt nach 45 auch fur Ehrenamtliche Richter 1 Verletzt ein Richter die Vorschrift liegt ein Dienstvergehen vor das disziplinarrechtliche Konsequenzen haben kann Hintergrund BearbeitenDie Vorschrift soll die Unabhangigkeit des Richters schutzen 2 Nur unter besonderen Umstanden wie etwa einem ubergesetzlichen Notstand werden Ausnahmen zugelassen Beim Bundesverfassungsgericht hingegen darf gem 30 BVerfGG und 56 der Geschaftsordnung des Bundesverfassungsgerichts ein Minderheitsvotum des uberstimmten Richters bekanntgegeben werden Einzelheiten im Strafprozess BearbeitenKernstuck des Strafprozesses ist die offentliche Hauptverhandlung in der nach den eher summarischen Zwischen und Vorverfahren der Sachverhalt abschliessend geklart werden soll Dies erfolgt in einer Art und Weise die nach der allgemeinen Prozesserfahrung die grosste Gewahr bietet die Wahrheit zu erforschen die Verteidigung des Angeklagten zu ermoglichen und ein gerechtes Urteil zu erreichen 3 Nach 260 StPO erfolgt die Beratung der Richter vor der Urteilsverkundung mit der die Hauptverhandlung abgeschlossen wird Diese Besprechung ist im Gegensatz zur Hauptverhandlung nicht Teil der Hauptverhandlung und erfolgt immer geheim 4 Es ist moglich dass gegenlaufige Ansichten der Richter wahrend der Beratung aufeinandertreffen Diese Vorgange bleiben der Staatsanwaltschaft wie der Verteidigung die ihre Meinungsverschiedenheiten vorher offen ausgetragen haben also unbekannt Um das Geheimnis zu wahren soll die Beratung in einem gesonderten Raum und nicht im Sitzungssaal stattfinden 5 Einzelnachweise Bearbeiten Regelungen in Bund und Landern uber das berufsethische Verhalten von Richtern und Staatsanwalten zusammengestellt vom Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz Marz 2016 Beratungsgeheimnis in Creifelds Rechtsworterbuch Beck Munchen 1987 S 164 Kleinknecht Meyer Gossner Strafprozessordnung Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug Hauptverhandlung Vorbemerkungen in Strafprozessordnung Beck Munchen 1995 S 695 vgl Gunter Spendel Das richterliche Beratungsgeheimnis und seine Grenzen im Strafprozess ZStW 2009 S 403 420 Hans Heiner Kuhne Beratungsgeheimnis in Strafprozessrecht Eine systematische Darstellung des deutschen und europaischen Strafverfahrensrechts C F Muller Heidelberg 2010 S 595Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beratungsgeheimnis amp oldid 232850525