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Das Schweizerische Strafgesetzbuch definiert den mit Freiheitsstrafe bedrohten allgemeinen Amtsmissbrauch in Artikel 312 als Missbrauch der Amtsgewalt von Mitgliedern einer Behorde oder Beamten um sich oder einem andern einen unrechtmassigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufugen Wegen Artikel 11 StGB ist auch der Amtsmissbrauch durch Unterlassung strafbar Dies trifft etwa zu wenn ein Beamter die Durchsetzung einer Verwaltungs oder Strafmassname verschleppt Anklage gegen zwei Polizisten der Stadtpolizei Zurich wegen AmtsmissbrauchDaruber hinaus werden in den Artikeln 312 320 Achtzehnter Titel weitere Amtsdelikte als strafbare Handlungen gegen die Amts und Berufspflicht definiert Siehe auch BearbeitenAmtsmissbrauch Deutschland Missbrauch der Amtsgewalt Osterreich Literatur BearbeitenAndreas Donatsch Wolfgang Wohlers Delikte gegen die Allgemeinheit 4 Auflage Schulthess Zurich 2011 119 Amtsmissbrauch Art 312 S 525 ff Weblinks BearbeitenArt 312 Schweizerisches Strafgesetzbuch AmtsmissbrauchBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtsmissbrauch Schweiz amp oldid 225025966