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Das osterreichische Strafgesetzbuch definiert den mit Freiheitsstrafe bedrohten allgemeinen Amtsmissbrauch in 302 StGB Missbrauch der Amtsgewalt als Vorsatz eines Beamten seine Befugnis im Namen des Bundes eines Landes eines Gemeindeverbandes einer Gemeinde oder einer anderen Person des offentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschafte vorzunehmen wissentlich zu missbrauchen um dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schadigen Daruber hinaus werden in den 302 313 Abschnitt 2 StGB weitere Amtsdelikte definiert Siehe auch BearbeitenAmtsmissbrauch Deutschland historisch Amtsmissbrauch Schweiz Rechtsbeugung Deutschland Literatur BearbeitenMichael Brand Missbrauch der Amtsgewalt Wien Univ Diss 1995 Weblinks Bearbeiten 302 StGB Osterreich Missbrauch der AmtsgewaltBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Missbrauch der Amtsgewalt amp oldid 222931327