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Sanktionsschere ist im deutschen Strafprozess die schlagwortartige Bezeichnung fur ein unzulassiges Vorgehen des Gerichts bei Verhandlungen uber eine Verstandigung im Strafverfahren Dem Angeklagten wird um ihn zu einem Gestandnis zu veranlassen einerseits eine Strafe fur den Fall in Aussicht gestellt dass er ein Gestandnis ablegt und andererseits eine andere deutlich hohere Strafe fur den Fall dass er kein Gestandnis ablegt Wenn der Unterschied beider Strafen so hoch ist dass er nicht mehr durch die strafmildernde Wirkung eines Gestandnisses zu erklaren ist vom Bundesgerichtshof entschiedener Fall Bei Gestandnis zwei Jahre mit Bewahrung ohne Gestandnis sechs Jahre 1 verstosst dies gegen 257c StPO und 136a StPO und fuhrt zur Rechtswidrigkeit der so getroffenen Verstandigung Literatur BearbeitenMeyer Gossner StPO 55 Auflage ISBN 978 3 406 633225 257c Rn 19Einzelnachweise Bearbeiten BGH Beschluss vom 9 Juni 2004 Az 5 StR 579 03Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sanktionsschere amp oldid 219904937