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Die Aussenpolitik der Schweiz richtet sich in erster Linie nach der Neutralitat des Landes und ist darum traditionell zuruckhaltend ausgestaltet Nach Art 2 der Bundesverfassung schutzt der Bund die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhangigkeit und die Sicherheit des Landes Palais des Nations in GenfInhaltsverzeichnis 1 Ziele Strategien Aktivitaten 2 Zustandigkeiten und Institutionen 3 Instrumente der Aussenpolitik 3 1 Internationale Organisationen in der Schweiz 4 Geschichte der Schweizer Aussenpolitik 4 1 Die Erringung der Unabhangigkeit 4 2 Der Ubergang zur Neutralitat 4 3 Die humanitare Maxime 4 4 Die Wende zum Multilateralismus 5 Mitbestimmung von Volk und Standen 6 Wichtige aussenpolitische Entscheide und innenpolitische Beschlusse mit grosser Auswirkung auf die Aussenpolitik 7 Personlichkeiten der schweizerischen Aussenpolitik 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseZiele Strategien Aktivitaten BearbeitenIn der Bundesverfassung BV sind die Maximen der Aussenpolitik festgelegt Der Bund setzt sich ein fur die Wahrung der Unabhangigkeit der Schweiz und fur ihre Wohlfahrt er tragt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt zur Achtung der Menschenrechte und zur Forderung der Demokratie zu einem friedlichen Zusammenleben der Volker sowie zur Erhaltung der naturlichen Lebensgrundlagen Art 54 Abs 2 BV Neben dem klassischen Ziel der Wahrung der Unabhangigkeit finden sich fur die Aussenpolitik also auch multilaterale Maximen Jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode legt der Bundesrat eine Aussenpolitische Strategie vor Diese legt die Schwerpunkte und Prioritaten fur die nachsten vier Jahre fest 1 Mit dem Aussenpolitischen Bericht legt der Bundesrat jahrlich gegenuber der Bundesversammlung Rechenschaft uber die aussenpolitischen Aktivitaten ab 2 Zustandigkeiten und Institutionen BearbeitenDie Bundesverfassung weist die Zustandigkeit fur die Fuhrung der Aussenpolitik dem Bundesrat zu er vertritt die Schweiz nach aussen Volkerrechtliche Vertrage werden durch ihn unterzeichnet und ratifiziert Art 184 BV Er hat aber die Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung zu wahren Diese beteiligt sich an der Gestaltung der Aussenpolitik Nach der Unterzeichnung eines volkerrechtlichen Vertrags durch den Bundesrat muss dieser durch die Bundesversammlung genehmigt werden bevor der Bundesrat ihm durch seine Ratifikation Rechtskraft verleihen kann ausgenommen sind Vertrage fur deren Abschluss auf Grund eines durch die Bundesversammlung beschlossenen Gesetzes oder eines durch sie genehmigten Vertrags der Bundesrat allein zustandig ist Art 166 BV Ist die Bundesversammlung fur die Genehmigung eines Vertrages zustandig so ist sie dies auch fur dessen Anderung oder Kundigung Art 24 Abs 2 und 3 ParlG Zudem ist der Bundesrat verpflichtet die fur die Aussenpolitik zustandigen Kommissionen der Bundesversammlung zu wesentlichen Vorhaben zu konsultieren insbesondere zu den Richt und Leitlinien zum Mandat fur bedeutende internationale Verhandlungen Art 152 ParlG Die Bundesversammlung kann den Bundesrat mit einer Motion Art 120 ParlG oder einem Grundsatz und Planungsbeschluss Art 28 Abs 2 und 3 ParlG beauftragen im Bereich der Aussenpolitik bestimmte Ziele anzustreben Grundsatze und Kriterien zu beachten oder Massnahmen zu treffen 3 In der Bundesverwaltung ist in erster Linie das Eidgenossische Departement fur auswartige Angelegenheiten EDA fur die Aussenpolitik zustandig die anderen sechs Departemente sind in ihren Sachbereichen z B Justiz Wirtschaft Energie usw ebenfalls zustandig Das EDA gestaltet und koordiniert im Auftrag des Bundesrates die schweizerische Aussenpolitik zur wirksamen Wahrung der schweizerischen Interessen gegenuber dem Ausland Die Tatigkeit des EDA basiert auf den funf aussenpolitischen Zielen wie sie im Artikel 54 der Bundesverfassung definiert sind Die Zentrale in Bern umfasst sechs Direktionen die Politische Direktion die Direktion fur europaische Angelegenheiten DEA die Direktion fur Volkerrecht die Direktion fur Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA die Direktion fur Ressourcen und die Konsularische Direktion Der politischen Direktion unterstehen uber 300 Aussenvertretungen Botschaften Missionen Konsulate Verbindungs und Koordinationsburos Die Direktion fur Entwicklung und Zusammenarbeit Deza befasst sich mit der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitaren Hilfe Ihr sind das Schweizerische Korps fur humanitare Hilfe SKH und die Rettungskette Schweiz unterstellt Instrumente der Aussenpolitik BearbeitenDie Neutralitat ist ein Instrument der Schweizer Aussen und Sicherheitspolitik Der Status des Neutralen wird durch internationales Recht definiert Die Instrumente der humanitaren Aussenpolitik bestehen aus der humanitaren Hilfe Schweizerische Korps fur humanitare Hilfe Rettungskette Schweiz Unterstutzung des IKRK und den Bemuhungen um eine weltweite Verankerung Forderung und Weiterentwicklung des humanitaren Volkerrechts Dazu kommen die Friedensforderung so genannte Gute Dienste Organisation von Friedensinitiativen und Konferenzen die Entwicklungszusammenarbeit die Sicherheitspolitik Schweizer Beitrage zur Starkung internationaler Abrustungs und Rustungskontrollregime die Menschenrechtspolitik Menschenrechtsrat in Genf Organisation von internationalen Kongressen die Fluchtlingspolitik und die Aussenwirtschaftspolitik Internationale Organisationen in der Schweiz Bearbeiten Die Schweiz hat eine uber 100 jahrige Tradition in der Beherbergung internationaler Organisationen Sie hat mit 25 internationalen Organisationen ein Sitzabkommen beschlossen 250 Nichtregierungsorganisationen mit beratendem Status bei den Vereinten Nationen haben ihren Sitz in der Schweiz Genf gehort neben New York zu den grossten Zentren der internationalen Zusammenarbeit Der Bund hat mit seinem Internationalen Konferenzzentrum Genf CICG ein bewahrtes Instrument zur Umsetzung seiner Gaststaatpolitik 4 Die Gaststaatpolitik umfasst funf Kerngebiete Frieden Sicherheit und Abrustung Humanitare Angelegenheiten und Menschenrechte Gesundheit Arbeit Wirtschaft und Wissenschaft Nachhaltige Entwicklung und Erhaltung der naturlichen RessourcenSiehe auch Liste der in der Schweiz ausgehandelten oder unterzeichneten internationalen Vertrage und VereinbarungenGeschichte der Schweizer Aussenpolitik BearbeitenDie Erringung der Unabhangigkeit Bearbeiten Vom Wiener Kongress bis zum Ende des Kalten Krieges waren die Souveranitat und die bewaffnete Neutralitat des Landes flankiert durch das humanitare Engagement die klassischen Maximen und die Richtschnur fur die Aussenbeziehungen der Schweiz Ihre Ursprunge liegen in der Geschichte der Alten Eidgenossenschaft begrundet die aus der Abwehr und der Befreiung vom Einfluss fremder Machte sowie der eigenen Nutzung der wirtschaftlichen Moglichkeiten Einnahmen aus den neu erschlossenen Handelswegen uber die Alpenpasse usw entstand Die durch den erfolgreichen Abwehrkampf erstarkten Eidgenossen nutzten ihren militarischen Ruf zu wirtschaftlich motivierten Expansionsbestrebungen Kornkammer Veltlin Tessin usw und fur zusatzliche Einnahmen aus Soldnerdiensten fur fremde Machte Der Ubergang zur Neutralitat Bearbeiten Die Niederlage von 1515 in der Schlacht bei Marignano bedeutete das Ende der militarischen Grossmachtpolitik Die Eidgenossenschaft versuchte sich fortan aus Konflikten herauszuhalten und verhielt sich de facto neutral Angesichts der Verwustungen und den Leiden der Zivilbevolkerung die der Dreissigjahrige Krieg in Mitteleuropa verursachte beschlossen die Eidgenossen 1647 in der Defensionale von Wil die immerwahrende bewaffnete Neutralitat Diese wurde ein Jahr spater im Westfalischen Frieden von den europaischen Machten bestatigt Die Schweiz ist seit dem Wiener Kongress von 1815 volkerrechtlich verpflichtet die Neutralitat zu wahren Das Neutralitatsrecht ist volkerrechtlich anerkannt und seit 1907 im Haager Neutralitatsabkommen kodifiziert Die zuruckhaltende Aussenpolitik das heisst die Nichteinmischung in sogenannte fremde Handel das sind kriegerische Auseinandersetzungen unter auslandischen Staaten gilt als Grundlage fur den geschichtlichen Erfolg des Kleinstaates Schweiz seit dem Stanser Verkommnis Die humanitare Maxime Bearbeiten Von 1798 bis 1848 verlagerten sich die aussenpolitischen Kompetenzen von den Kantonen auf die ubergeordnete Tagsatzung und mit der Grundung des Bundesstaates 1848 in den Zustandigkeitsbereich der Bundesversammlung und des Bundesrates Mit der Grundung des Roten Kreuzes von 1863 und der Internierung der Bourbakiarmee wahrend des Deutsch Franzosischen Krieges 1871 wurde die Idee der humanitaren Schweiz als Friedensinsel und rettender Hafen fur Fluchtlinge geboren Wie beim Roten Kreuz machte die Neutralitat die Uneigennutzigkeit und Unparteilichkeit der Hilfeleistungen und der Guten Dienste fur alle am Konflikt Beteiligten erst glaubwurdig Nach 1945 wurden zur Behauptung der staatlichen Unabhangigkeit funf handlungsleitende Maximen formuliert Neutralitat ubergeordnet Solidaritat internationale Zusammenarbeit Friedenssicherung Universalitat flachendeckende ideologiefreie diplomatische Beziehungen Disponibilitat internationale Vermittlung Gute Dienste und Wohlstand Die Wende zum Multilateralismus Bearbeiten Auf die nach dem Ende des Kalten Krieges einsetzenden verstarkten weltweiten politischen und wirtschaftlichen Verflechtungen Globalisierung reagierte der Bundesrat 1993 mit dem Bericht uber die Aussenpolitik der Schweiz BAS Bericht 93 in dem er funf Ziele formulierte und eine starkere Anbindung an supranationale Organisationen empfahl Multilateralismus Die funf Ziele fanden 1999 Eingang in die revidierte Bundesverfassung Art 54 Das Volk lehnte Beitritte zu internationalen Organisationen in der Volksabstimmung ab weil es eine Einschrankung der Souveranitat und Neutralitat befurchtete und bevorzugte unter anderem bei der EU den bilateralen Weg Die Neutralitat geniesst nach wie vor grossen Ruckhalt im Volk und es war stets darauf bedacht diese nicht aufs Spiel zu setzen Trotzdem stimmte das Volk 1920 fur den Beitritt der Schweiz zum Volkerbund und 2002 fur den Vollbeitritt zur UNO nachdem dieser 1986 noch deutlich verworfen wurde Die Mehrheit der Stimmburger war der Ansicht dass der UNO Beitritt die Neutralitat nicht in Frage stelle Mitbestimmung von Volk und Standen BearbeitenDie Bundesverfassung regelt die Mitbestimmung von Volk und Kantonen in der Aussenpolitik Der Beitritt zu Organisationen fur kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften untersteht dem obligatorischen Referendum und bedarf des Volks und Standemehrs Art 140 Abs 1 Bst b BV Fur volkerrechtliche Vertrage die unbefristet und unkundbar sind den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten ist das fakultative Referendum vorgesehen kommt dieses zustande so bedarf der Abschluss des Vertrages sowie der Beitritt zur Organisation des Volksmehrs nicht aber des Standemehrs Art 141 Abs 1 Bst d BV Die Zustandigkeiten von Volk und Standen bzw des Volkes fur den Abschluss eines volkerrechtlichen Vertrages und fur den Beitritt zu einer internationalen Organisation gelten auch fur die Anderung oder Kundigung eines Vertrages und fur den Austritt aus einer Organisation Art 24 Abs 3 ParlG Der Bund nimmt beim Abschluss volkerrechtlicher Vertrage nach Art 54 Abs 3 BV Rucksicht auf die Zustandigkeiten der Kantone und wahrt ihre Interessen Die Kantone wirken an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit die ihre Zustandigkeiten betreffen oder ihre wesentlichen Interessen beruhren Art 55 BV Wichtige aussenpolitische Entscheide und innenpolitische Beschlusse mit grosser Auswirkung auf die Aussenpolitik BearbeitenDie nachfolgende Liste enthalt alle Vorlagen seit dem Zweiten Weltkrieg uber die eine Volksabstimmung durchgefuhrt wurde und eine Auswahl von Vorlagen uber welche die Bundesversammlung ohne anschliessende Volksabstimmung definitiv beschloss Im Falle von volkerrechtlichen Vertragen handelt es sich um Genehmigungsbeschlusse welche den Bundesrat zur Ratifikation ermachtigen Bis zur Neuordnung des Staatsvertragsreferendums in der Volksabstimmung vom 13 Marz 1977 unterstand ein Genehmigungsbeschluss nur dann dem fakultativen Referendum wenn ein volkerrechtlicher Vertrag die Schweiz unbefristet oder fur eine Geltungsdauer von mehr als 15 Jahren abgeschlossen wurde In 19 von 24 Volksabstimmungen 79 wurde die Vorlage der Bundesversammlung angenommen bzw Volk und Stande folgten der Abstimmungsempfehlung der Bundesversammlung zu einer Volksinitiative Es gibt auch wichtige aussenpolitische Entscheide die keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen enthalten Dafur ist der Bundesrat allein zustandig Beispiele sind die Teilnahme der Schweiz an der KSZE ab 1975 ab 1995 OSZE oder die Beteiligung an der Partnerschaft fur den Frieden Partnership for Peace PfP der NATO seit 1996 Der Bologna Prozess zur europaischen Harmonisierung der Hochschulen wurde seit 1995 durchgefuhrt obwohl es sich bei den dafur grundlegenden Deklarationen um rechtlich unverbindliche Absichtserklarungen auf Ministerebene handelt Ein wichtiger aussenpolitischer Entscheid war auch der Abbruch der Verhandlungen mit der EU uber ein Rahmenabkommen EU Schweiz Der Bundesrat beschloss diesen Abbruch am 26 Mai 2021 die Bundesversammlung und das Volk falls die Bundesversammlung das Abkommen genehmigt hatte und ein fakultatives Referendum zustande gekommen ware hatten somit keine Gelegenheit uber das Abkommen zu entscheiden Datum des definitiven Entscheides Beschluss der Bundesversammlung Volksabstimmung 5 19 Dezember 1946 Bundesbeschluss uber die Genehmigung der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation und des Protokolls betreffend das internationale Sanitatsamt in Paris WHO 6 nicht referendumspflichtig10 Juni 1959 Bundesbeschluss uber die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zum Allgemeinen Zoll und Handelsabkommen GATT 7 nicht referendumspflichtig23 Marz 1960 Bundesbeschluss uber die Genehmigung der Beteiligung der Schweiz am Ubereinkommen zur Errichtung der Europaischen Freihandels Assoziation EFTA 8 nicht referendumspflichtig14 Juni 1961 Bundesbeschluss betreffend das Ubereinkommen uber die Organisation fur Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD 9 nicht referendumspflichtig19 Marz 1963 Bundesbeschluss betreffend den Beitritt der Schweiz zur Satzung des Europarats 10 nicht referendumspflichtig3 Dezember 1972 Bundesbeschluss vom 3 Oktober 1972 uber die Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl Obligatorisches Referendum 72 5 Ja alle Stande Ja Stimmbeteiligung 53 3 Oktober 1974 Bundesbeschluss uber die Genehmigung der Konvention vom 4 November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK 11 nicht referendumspflichtig13 Marz 1977 Bundesbeschluss vom 17 Dezember 1976 uber die Neuordnung des Staatsvertragsreferendums Volksinitiative gegen die Beschrankung des Stimmrechts bei Staatsvertragen mit dem Ausland inkl Gegenentwurf der Bundesversammlung Partialrevision der Bundesverfassung Volksinitiative 78 1 Nein alle Stande Nein Gegenentwurf 61 JA 20 1 2 Stande JA Stimmbeteiligung 51 16 Marz 1986 Bundesbeschluss vom 14 Dezember 1984 uber den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen UNO Obligatorisches Referendum 75 7 Nein alle Stande Nein Stimmbeteiligung 51 17 Mai 1992 Bundesbeschluss und Bundesgesetz vom 4 Oktober 1991 uber den Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods IWF und Weltbank Fakultative Referenden Bundesbeschluss 55 8 Ja Bundesgesetz 56 4 Ja Stimmbeteiligung 38 8 6 Dezember 1992 Bundesbeschluss vom 9 Oktober 1992 uber den Europaischen Wirtschaftsraum EWR Obligatorisches Referendum 50 3 Nein 14 4 2 Stande Nein Stimmbeteiligung 79 12 Juni 1994 Bundesgesetz vom 18 Juni 1993 uber schweizerische Truppen fur friedenserhaltende Operationen UNO Blauhelme Fakultatives Referendum 57 2 Nein Stimmbeteiligung 47 16 Dezember 1994 Bundesbeschluss uber die Genehmigung der in den Multilateralen Handelsverhandlungen unter der Agide des GATT Uruguay Runde abgeschlossenen Abkommen inkl Abkommen zu Errichtung der Welthandelsorganisation Welthandelsorganisation WTO Allgemeines Abkommen uber den Handel mit Dienstleistungen GATS Abkommen uber handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum TRIPS 12 Fakultatives Referendum wurde ergriffen kam aber nicht zustande18 April 1999 Bundesbeschluss vom 18 Dezember 1998 uber eine neue Bundesverfassung aussenpolitische Verfassung Art 54 56 Art 140 Abs 1 Bst b Art 141 Abs 1 Bst d Art 141a Art 166 Art 184 Obligatorisches Referendum 59 2 Ja 12 2 2 Stande Ja Stimmbeteiligung 36 21 Mai 2000 Bundesbeschluss vom 8 Oktober 1999 uber die Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europaischen Gemeinschaft sowie gegebenenfalls ihren Mitgliedstaaten oder der Europaischen Atomgemeinschaft andererseits Bilaterale Vertrage I Fakultatives Referendum 67 2 Ja Stimmbeteiligung 48 4 Marz 2001 Bundesbeschluss vom 23 Juni 2000 uber die Volksinitiative Ja zu Europa Partialrevision der Bundesverfassung Abstimmungsempfehlung Nein Volksinitiative 76 8 Nein alle Stande Nein Stimmbeteiligung 56 10 Juni 2001 Anderung vom 6 Oktober 2000 des Bundesgesetzes uber die Armee und die Militarverwaltung Militargesetz Bewaffnung von Armeeangehorigen im Auslandseinsatz Fakultatives Referendum 51 Ja Stimmbeteiligung 43 10 Juni 2001 Anderung vom 6 Oktober 2000 des Bundesgesetzes uber die Armee und die Militarverwaltung Militargesetz Ausbildungszusammenarbeit mit auslandischen Truppen Fakultatives Referendum 51 1 Ja Stimmbeteiligung 43 22 Juni 2001 Bundesgesetz uber die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof ZISG 13 Fakultatives Referendum wurde nicht ergriffen3 Marz 2002 Bundesbeschluss vom 5 Oktober 2001 uber die Volksinitiative fur den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen UNO Partialrevision der Bundesverfassung Abstimmungsempfehlung Ja Volksinitiative 54 6 Ja 11 2 2 Stande Ja Stimmbeteiligung 58 5 Juni 2005 Bundesbeschluss vom 17 Dezember 2004 uber die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU uber die Assoziierung an Schengen und an Dublin Bilaterale Vertrage II Fakultatives Referendum 54 0 Ja Stimmbeteiligung 57 26 November 2006 Bundesgesetz vom 24 Marz 2006 uber die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas Erster Schweizer Beitrag an ausgewahlte EU Mitgliedstaaten Fakultatives Referendum 53 4 Ja Stimmbeteiligung 45 8 Februar 2009 Bundesbeschluss vom 13 Juni 2008 uber die Genehmigung der Weiterfuhrung des Freizugigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europaischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie uber die Genehmigung und die Umsetzung des Protokolls uber die Ausdehnung des Freizugigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumanien Fakultatives Referendum 59 6 Ja Stimmbeteiligung 52 17 Mai 2009 Bundesbeschluss vom 13 Juni 2008 uber die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europaischen Gemeinschaft betreffend die Ubernahme der Verordnung EG Nr 2252 2004 uber biometrische Passe und Reisedokumente Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands Fakultatives Referendum 50 1 JA Stimmbeteiligung 39 28 November 2010 Bundesbeschluss vom 18 Juni 2010 uber die Eidgenossische Volksinitiative Fur die Ausschaffung krimineller Auslander Ausschaffungsinitiative Partialrevision der Bundesverfassung Abstimmungsempfehlung Nein Bundesbeschluss vom 10 Juni 2010 uber die Aus und Wegweisung krimineller Auslanderinnen und Auslander im Rahmen der Bundesverfassung Gegenentwurf zur Volksinitiative Fur die Ausschaffung krimineller Auslander Partialrevision der Bundesverfassung Volksinitiative 52 3 Ja 15 5 2 Stande Ja Gegenentwurf 55 5 Nein alle Stande Nein Stimmbeteiligung 53 17 Juni 2012 Bundesbeschluss vom 23 Dezember 2011 uber die Volksinitiative Fur die Starkung der Volksrechte in der Aussenpolitik Staatsvertrage vors Volk Partialrevision der Bundesverfassung Abstimmungsempfehlung Nein Volksinitiative 75 3 Nein alle Stande Nein Stimmbeteiligung 39 9 Februar 2014 Bundesbeschluss vom 27 September 2013 uber die Volksinitiative Gegen Masseneinwanderung Partialrevision der Bundesverfassung Abstimmungsempfehlung Nein Volksinitiative 50 3 Ja 12 5 2 Stande Ja Stimmbeteiligung 56 30 September 2016 Bundesgesetz vom 30 September 2016 uber die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas Zweiter Schweizer Beitrag an ausgewahlte EU Mitgliedstaaten Fakultatives Referendum wurde nicht ergriffen16 Juni 2017 Bundesbeschluss vom 16 Juni 2017 uber die Genehmigung des Klimaubereinkommens von Paris Fakultatives Referendum wurde nicht ergriffen25 November 2018 Bundesbeschluss vom 15 Juni 2018 uber die Volksinitiative Schweizer Recht statt fremde Richter Selbstbestimmungsinitiative Partialrevision der Bundesverfassung Abstimmungsempfehlung Nein Volksinitiative 66 2 Nein alle Stande Nein Stimmbeteiligung 48 19 Mai 2019 Bundesbeschluss vom 28 September 2018 uber die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Ubernahme der Richtlinie EU 2017 853 zur Anderung der EU Waffenrichtlinie Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands Fakultatives Referendum 63 7 Ja Stimmbeteiligung 43 27 September 2020 Bundesbeschluss vom 20 Dezember 2019 uber die Volksinitiative Fur eine massvolle Zuwanderung Begrenzungsinitiative Partialrevision der Bundesverfassung Abstimmungsempfehlung Nein Volksinitiative 61 7 Nein 17 5 2 Stande Nein Stimmbeteiligung 59 7 Marz 2021 Bundesbeschluss vom 20 Dezember 2019 uber die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten der Europaischen Freihandelsassoziation und Indonesien Fakultatives Referendum 51 6 Ja Stimmbeteiligung 51 15 Mai 2022 Bundesbeschluss vom 1 Oktober 2021 uber die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Ubernahme der Verordnung EU 2019 1896 uber die Europaische Grenz und Kustenwache und zur Aufhebung der Verordnungen EU Nr 1052 2013 und EU 2016 1624 Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands Beteiligung an der europaischen Grenz und Kustenwache Frontex Fakultatives Referendum 71 5 Ja Stimmbeteiligung 40 Personlichkeiten der schweizerischen Aussenpolitik BearbeitenCharles Pictet de Rochemont 1755 1824 Diplomat Anerkennung der immerwahrenden Neutralitat durch den Wiener Kongress Guillaume Henri Dufour 1787 1875 Militar und Politiker Befurworter einer bewaffneten Neutralitat Johann Konrad Kern 1808 1888 Diplomat Gesandter in Paris Numa Droz 1844 1899 Aussenminister 1887 1892 Handelspolitik Adrien Lachenal 1849 1918 Aussenminister 1893 1896 Handelspolitik Arthur Hoffmann 1857 1927 Aussenminister 1914 1917 umstrittene Friedensinitiative im Ersten Weltkrieg Gustave Ador 1845 1928 Aussenminister 1917 Entente freundliche Neutralitatspolitik Felix Calonder 1863 1952 Aussenminister 1918 1919 Konzept der differentiellen Neutralitat Giuseppe Motta 1871 1940 Aussenminister 1920 1940 Beitritt zum Volkerbund Prasident der Volkerbundversammlung Max Huber 1874 1960 Jurist und Diplomat Volkerbundaufgaben Ernst Wetter 1877 1963 gilt als Vater der finanziellen Landesverteidigung im Zweiten Weltkrieg Er wurde 1944 vom Bundesrat zum Prasidenten des Nationalen Komitees der Schweizer Spende ernannt Marcel Pilet Golaz 1889 1958 Aussenminister 1940 1944 umstrittene Neutralitatspolitik gegenuber den Achsenmachten Rodolfo Olgiati 1905 1986 koordinierte als Leiter des Zentralburos der Schweizer Spende die Schweizer Nachkriegshilfe in achtzehn europaischen Landern 1947 erkannte er in der Unterstutzung der wirtschaftlich unterentwickelten Lander ausserhalb Europas die neue Aufgabe der schweizerischen Hilfstatigkeit und stellte diese erstmals in einen globalen Rahmen zum Wohlergehen aller Volker Max Petitpierre 1899 1994 Aussenminister 1945 1961 Konzept der Neutralitat und der Solidaritat Friedrich Traugott Wahlen 1899 1985 Aussenminister 1961 1965 Beitritt zum Europarat Hans Schaffner 1908 2004 Wirtschaftsminister 1961 1969 EFTA OEEC und GATT Beitritt Willy Spuhler 1902 1990 Aussenminister 1966 1970 Unterzeichnung des Atomsperrvertrages Ernst Brugger 1914 1998 Wirtschaftsminister 1970 1978 Freihandelsabkommen mit der EWG Pierre Graber 1908 2003 Aussenminister 1970 1978 Unterzeichnung der KSZE Schlussakte Arthur Bill 1916 2011 Aufbau des Katastrophenhilfekorps und der Rettungskette Schweiz Pierre Aubert 1927 2016 Aussenminister 1978 1987 Auslandsreisen nach Afrika Sudamerika Nah und Fernost Edouard Brunner 1932 2007 Diplomat Botschafter in Washington und Paris UNO Sonderbeauftragter Rene Felber 1933 Aussenminister 1988 1993 EG Beitrittsgesuch Flavio Cotti 1939 2020 Aussenminister 1993 1999 OSZE Vorsitzender Joseph Deiss 1946 Aussenminister 1999 2002 UNO Beitritt Prasident der UNO Generalversammlung Didier Burkhalter 1960 Aussenminister 2012 2017 und OSZE Vorsitzender 2014 14 Siehe auch BearbeitenListe der Auslandsvertretungen der Schweiz Liste der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Schweiz Liste der eidgenossischen Volksabstimmungen Liste von Schweizer GemeindepartnerschaftenLiteratur BearbeitenPaul Widmer Schweizer Aussenpolitik und Diplomatie Von Charles Pictet de Rochemont bis Edouard Brunner Verlag Ammann Zurich 2003 ISBN 3 250 10432 9 Wolfgang Gieler amp Moritz Botts Hrsg Aussenpolitik europaischer Staaten von Albanien bis Zypern Lehr und Studienbucher der Politikwissenschaft Scientia Bonnensis Bonn 2007 ISBN 978 3 940766 01 4 Ernst Wetter und Rodolfo Olgiati Die Schweizer Spende 1944 1948 Tatigkeitsbericht Zentralstelle der Schweizer Spende Bern 1949 Markus Schmitz und Bernd Haunfelder Humanitat und Diplomatie Die Schweiz in Koln 1940 1949 Verlag Aschendorff Munster 2001 ISBN 3 402 05385 3 Markus Schmitz Westdeutschland und die Schweiz nach dem Krieg Die Neuformierung der bilateralen Beziehungen 1945 1952 Verlag Neue Zurcher Zeitung Zurich 2003 ISBN 3 03823 037 5 Weblinks BearbeitenGeorg Kreis Aussenpolitik In Historisches Lexikon der Schweiz Diverse Autoren Diplomatie In Historisches Lexikon der Schweiz Diplomatische Dokumente der Schweiz Forschungsstelle und Datenbank zur Geschichte der schweizerischen Aussenpolitik foraus Forum Aussenpolitik Think Tank zur Schweizer Aussenpolitik Offizielle Website des Internationalen Konferenzzentrums in Genf CICG Einzelnachweise Bearbeiten Aussenpolitische Strategie 2020 2023 Abgerufen am 2 April 2022 Aussenpolitische Berichte Abgerufen am 2 April 2022 Giovanni Biaggini BV Kommentar 2 Auflage Orell Fussli Zurich 2017 ISBN 978 3 280 07320 9 S 1257 1267 1384 1396 EDA Admin Internationale Organisationen in der Schweiz Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei abgerufen am 30 Januar 2023 Bundesbeschluss uber die Genehmigung der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation und des Protokolls betreffend das internationale Sanitatsamt in Paris PDF In Amtliche Sammlung des Bundesrechts Bundeskanzlei 14 Oktober 1948 abgerufen am 2 Februar 2023 Bundesbeschluss uber die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zum Allgemeinen Zoll und Handelsabkommen PDF In Amtliche Sammlung des Bundesrechts Bundeskanzlei 15 Dezember 1959 abgerufen am 2 Februar 2023 Bundesbeschluss uber die Genehmigung der Beteiligung der Schweiz am Ubereinkommen zur Errichtung der Europaischen Freihandels Assoziation PDF In Amtliche Sammlung des Bundesrechts Bundeskanzlei 30 Juni 1960 abgerufen am 2 Februar 2023 Bundesbeschluss betreffend das Ubereinkommen uber die Organisation fur Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung PDF In Amtliche Sammlung des Bundesrechts Bundeskanzlei 12 Oktober 1961 abgerufen am 2 Februar 2023 Bundesbeschluss betreffend den Beitritt der Schweiz zur Satzung des Europarats PDF In Amtliche Sammlung des Bundesrechts Bundeskanzlei 12 September 1963 abgerufen am 2 Februar 2023 Bundesbeschluss uber die Genehmigung der Konvention vom 4 November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten PDF In Amtliche Sammlung des Bundesrechts Bundeskanzlei 23 Dezember 1974 abgerufen am 2 Februar 2023 Bundesbeschluss uber die Genehmigung der in den Multilateralen Handelsverhandlungen unter der Agide des GATT Uruguay Runde abgeschlossenen Abkommen PDF In Amtliche Sammlung des Bundesrechts Bundeskanzlei 27 Juni 1995 abgerufen am 2 Februar 2023 Bundesgesetz uber die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof ZISG In Amtliche Sammlung des Bundesrechts Bundeskanzlei 2 Juli 2002 abgerufen am 2 Februar 2023 Referenz fur gesamtes Kapitel Personlichkeiten der schweizerischen Aussenpolitik Schweizer Aussenminister Didier Burkhalter und seine Vorganger im Profil Auf SRF online vom 22 Juni 2017Bilaterale Beziehungen der Schweiz in Afrika nbsp SchweizAgypten Algerien Angola Aquatorialguinea Athiopien 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