Universalität (von lateinisch universus, „gesamt“ und spätlat. universalitas, „Gesamtheit“) bezeichnet räumliche und zeitliche Unveränderlichkeit, außerdem die Generalisierbarkeit und den umfassenden Charakter von Wissen, Bildung und wissenschaftlichen Aussagen.
In verschiedenen Wissenschaften und Bereichen ist der Begriff Universalität unterschiedlich belegt:
- In der Ethik beschreibt die Universalität (Ethik) die Allgemeingültigkeit wichtiger moralischer Begriffe oder kultureller Überzeugungen wie Werte oder der Menschenrechte.
- Die Medienwissenschaft verwendet Universalität (Medienwissenschaft) als ein Merkmal von Mediengattungen (bspw. der Zeitung), eine große Themenvielfalt und Inhalte von allgemeinem Interesse anzubieten.
- In der Musikwissenschaft bezeichnet Universalität die Universalien der Musikwahrnehmung, angeborene Elemente der Musikwahrnehmung und -verarbeitung.
- In der Pädagogik bezeichnet Universalität (Pädagogik) die Entwicklungsschritte, die von fast allen Menschen weltweit in einer bestimmten Reihenfolge durchlaufen werden (im Gegensatz zur Diversität).
- In der Physik bezeichnet die Universalität (Physik) die Unabhängigkeit mechanischer Systeme von dynamischen Vorgängen.
- In der Rechtswissenschaft bezeichnet Universalität (Rechtswissenschaft) die globale Gültigkeit von Rechtsverhältnissen.
Siehe auch Bearbeiten
Einzelnachweise Bearbeiten
- ↑ Wissens-Center: Universalität in der Bertelsmann Lexikothek Online (Großes Fremdwörterbuch), abgerufen am 25. April 2009.
- Peter Dudy: Menschenrechte zwischen Universalität und Partikularität. Eine interdisziplinäre Studie zur Idee der Weltinnenpolitik (= Serie Politica 1). LIT Verlag, Berlin u. a. 2002, ISBN 3-8258-5972-X.
- Jan Kropholler: Internationales Privatrecht. Einschliesslich der Grundbegriffe des internationalen Zivilverfahrensrechts. 6. neubearbeitete Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2006, ISBN 3-16-148923-3, S. 156.