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Stanser Verkommnis auch Stanser Vertrage bezeichnet ein im Dezember 1481 geschlossenes Ubereinkommen der Acht Orte des Bundes der Eidgenossen mit dem der innere Konflikt insbesondere zwischen Stadt und Landorten beigelegt wurde In der Folge expandierte der Bund der Eidgenossen bis 1513 auf Dreizehn Orte Die Bezeichnung Verkommnis hat dabei nichts mit der Bedeutung des Verbs verkommen zu tun sondern ist mit den Wortern Ubereinkommen und Abkommen verwandt 1 2 Stanser Verkommnis Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Tagsatzung in Stans 3 Inhalt 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenNach aussen hin hatte sich die Eidgenossenschaft in den Burgunderkriegen zwischen 1474 und 1477 behaupten konnen in der Schlacht bei Murten 1476 erlitt Burgunderherzog Karl der Kuhne die bis dahin vernichtendste Niederlage in der Schlacht bei Nancy verlor der Herzog schliesslich sein Leben Im Innern aber kam es unter anderem uber die Aufteilung von Kriegsbeute sowie die Vereinbarung des gegenseitigen Burgrechts zwischen den Stadtorten Zurich Bern und Luzern auf der einen und Freiburg und Solothurn auf der anderen Seite zu Konflikten Angespannt war das Verhaltnis der Acht Orte untereinander auch wegen Vorfallen wie dem Saubannerzug von rund 2000 Urnern Schwyzern Unterwaldnern Zugern und Luzernern anlasslich der Fasnacht im Februar 1477 Dieser Raubzug unter einem Feldzeichen das eine Sau auf blauem Grund zeigte sollte ins damals noch savoyische Genf fuhren um eine noch ausstehende Kriegskontribution einzutreiben Diese Freischarler konnten aber von den eidgenossischen Stadtorten und vor allem Bern noch vor Lausanne gestoppt werden indem die Stadt Genf gezwungen wurde sich mit der Zahlung von 8000 Gulden an die Orte Uri Schwyz Unterwalden Zug und Luzern von den Innerschweizern zu befreien Um den Abzug der raub und zerstorungslustigen Kampfer zu beschleunigen zahlte sie allen 1700 verbliebenen Teilnehmern des Saubannerzugs zudem noch zwei Gulden in die Hand und Alkohol auf den Weg Um sich vor solchen Ubergriffen aus den Landorten der Innerschweiz zu schutzen gingen die Stadtorte untereinander Sonderbundnisse ein Tagsatzung in Stans Bearbeiten nbsp Illustration der Ereignisse in der Luzerner Chronik von 1513 Diebold Schilling d J Im Dezember 1481 kamen Abgesandte der Acht Orte in Stans zu einer Tagsatzung zusammen bei der uber die verschiedenen Konfliktfelder Verhandlungen gefuhrt werden sollten Diese drohten allerdings zu scheitern was letztlich das Bundnis an sich bedrohte Nach Schilderung Diebold Schillings der bei der Tagsatzung anwesend gewesen war in der Luzerner Chronik 3 loste sich die verfahrene Situation am 22 Dezember durch eine durch den Stanser Pfarrer Heini Heimo Amgrund uberbrachte Botschaft des als Bruder Klaus im Ranft bekannten Einsiedlers Niklaus von Flue Amgrund sei in der Nacht zu diesem gegangen und am Mittag mit dessen Botschaft zuruckgekehrt die zu einer Einigung fuhrte der Inhalt dieser Botschaft ist allerdings nicht uberliefert Heute gibt es einen am Winkelrieddenkmal oberhalb des Dorfes Stans beginnenden Wander und Pilgerweg in die Ranftschlucht den Bruder Klausen Weg gleichzeitig eine Etappe des Jakobswegs 4 Inhalt BearbeitenDer Kompromiss bestand darin Freiburg und Solothurn in den Bund aufzunehmen und im Gegenzug das Burgrecht abzuschaffen Die Einigung umfasste das Verbot gewaltsamer Uberfalle auf Miteidgenossen oder deren Bundesgenossen den Schutz eines uberfallenen Ortes durch die anderen die Bestrafung der Ubeltater entweder durch die heimatlichen Gerichte oder durch diejenigen am Tatort ein Verbot von Gemeindeversammlungen oder Zusammenrottung ohne Erlaubnis der Obrigkeit ein Verbot die Untertanen eines anderen Ortes aufzuwiegeln die Verpflichtung der Orte bei Aufstanden von Untertanen anderer Orte zu vermitteln und die Bestatigung des Sempacher und Pfaffenbriefes Die Bunde sollten alle 5 Jahre beschworen und dabei die drei Verkommnisse verlesen werden Schliesslich sollte Kriegsbeute kunftig unter die Orte nach Marchzahl hier Grosse der beteiligten Truppen verteilt werden 5 Literatur BearbeitenNorbert Domeisen Schweizer Verfassungsgeschichte Geschichtsphilosophie und Ideologie Eine Untersuchung uber die Auslegung der Verfassungsgeschichte der schweizerischen Eidgenossenschaft vom ausgehenden 15 bis zum Ende des 18 Jahrhunderts durch die nationale Geschichtsschreibung Europaische Hochschulschriften Reihe 3 Geschichte und ihre Hilfswissenschaften 103 Lang Bern u a 1978 ISBN 3 261 03089 5 S 43 ff Volltext WebArchive Ferdinand Elsener et al 500 Jahre Stanser Verkommnis Beitrage zu einem Zeitbild Historischer Verein Nidwalden u a Stans 1981 Andreas Heusler Schweizerische Verfassungsgeschichte Frobenius Basel 1920 Josef Leisibach Norbert King Der Bund der VIII Orte mit Freiburg und Solothurn 1481 Paulusverlag Editions Saint Paul Freiburg 1981 ISBN 3 7228 0146 X Faksimile bei Google Books Pirmin Meier Ich Bruder Klaus von Flue Eine Geschichte aus der inneren Schweiz Ein biographischer Diskurs Ammann Zurich 1997 2 Auflage Zurich 2000 Hans Conrad Peyer Verfassungsgeschichte der alten Schweiz Schulthess u a Zurich 1978 ISBN 3 7255 1880 7 Ernst Walder Stanser Verkommnis In Historisches Lexikon der Schweiz Ernst Walder Zur Entstehungsgeschichte des Stanser Verkommnisses und des Bundes der VIII Orte mit Freiburg und Solothurn von 1481 In Schweizerische Zeitschrift fur Geschichte 32 1982 S 236 292 doi 10 5169 seals 80881 Ernst Walder Das Stanser Verkommnis Ein Kapitel eidgenossischer Geschichte neu untersucht die Entstehung des Verkommnisses von Stans in den Jahren 1477 bis 1481 Beitrage zur Geschichte Nidwaldens 44 Historischer Verein Nidwalden Stans 1994 ISBN 3 906377 02 4 Weblinks BearbeitenPublikationen von und uber Stanser Verkommnis im Katalog Helveticat der Schweizerischen Nationalbibliothek Tagsatzung in Stans Dezember 1481 Informationen und historische Quellen Einzelnachweise Bearbeiten Duden Verkommnis Wiktionary Verkommnis Relevanter Auszug aus der Luzerner Chronik von Diepold Schilling Sachseln Flueli Ranft Tourismus Memento vom 29 Oktober 2010 im Internet Archive Norbert Domeisen Schweizer Verfassungsgeschichte Geschichtsphilosophie und Ideologie S 47 Memento vom 31 Marz 2016 auf WebCite dortige Quellenangabe in Anmerkung 170 Nabholz Klaui Quellenbuch S 62 ff Normdaten Werk GND 4416815 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stanser Verkommnis amp oldid 219899311