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Das Arbeitsrecht der Schweiz umfasst alle Normen welche in irgendeiner Form die Beschaftigung regeln Die Regelung der Beschaftigung durch private Arbeitgeber ist dabei weitgehend auf Bundesebene vereinheitlicht wahrend bei offentlich rechtlichen Beschaftigungsverhaltnissen nach wie vor eine Vielzahl von kantonalen Gesetzen vorherrscht Insbesondere die zivilrechtliche Normierung ist auf eine Vielzahl von Gesetzen verteilt Von grosserer Bedeutung sind insbesondere die neue Bundesverfassung von 1999 das Obligationenrecht das Arbeitsgesetz sowie im offentlich rechtlichen Bereich das Bundespersonalgesetz Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsquellen 2 Bundesverfassung 3 Obligationenrecht 3 1 Einzelarbeitsvertrag 3 1 1 Vertragsanbahnung 3 1 2 Verpflichtungen des Arbeitnehmers 3 1 3 Uberstunden 3 1 4 Weisungsbefugnis des Arbeitgebers 3 1 5 Haftung des Arbeitnehmers 3 1 6 Lohnzahlungspflicht 3 1 7 Annahmeverzug des Arbeitgebers 3 1 8 Fernbleiben des Arbeitnehmers 3 1 9 Bereitstellung von Arbeitsmaterial und Werkzeug 3 1 10 Freitage und Urlaub 3 1 11 Fursorge 3 1 12 Erfindungen des Arbeitnehmers 3 1 13 Auflosung des Arbeitsverhaltnisses 3 2 Besondere Arbeitsverhaltnisse 3 2 1 Der Lehrvertrag 3 2 2 Der Handelsreisendenvertrag 3 2 3 Der Heimarbeitsvertrag 4 Gesamtarbeitsvertrag 5 Normalarbeitsvertrage 6 Arbeitsschutz 7 Offentlich rechtliche Beschaftigungsverhaltnisse 7 1 Allgemeines 7 2 Anstellung 7 3 Haftung 8 Siehe auch 9 Anmerkungen 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseRechtsquellen BearbeitenDie folgenden Gesetze definieren die Rahmenbedingungen unter denen in der Schweiz Personen beschaftigt werden durfen 1 Die neue Bundesverfassung regelt einige normative Grundsatze sowie die Kompetenzen der einzelnen Gebietskorperschaften namentlich die Kompetenzen von Bund und Kantonen Grundlegend ist das Einzelarbeitsvertrags Recht das im Obligationenrecht OR niedergeschrieben ist Grundsatzlich vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag dispositiv d h in freier gegenseitiger Willensausserung Allerdings mussen dabei einige grundlegende gesetzliche Normen eingehalten werden die im Streitfall Vorrang besitzen Nebst dem Einzelarbeitsvertrags Recht des OR mussen auch die offentlich rechtlichen Vorschriften und ein allfallig geltender Gesamtarbeitsvertrag GAV eingehalten werden Der Gesamtarbeitsvertrag seinerseits ist in seinen Rahmenbedingungen ebenfalls im OR festgelegt Das Bundesgesetz uber die Allgemeinverbindlicherklarung von Gesamtarbeitsvertragen regelt die behordlichen Moglichkeiten Gesamtarbeitsvertrage auch fur Branchen und Unternehmen verbindlich zu erklaren die sich dem Gesamtarbeitsvertrag nicht freiwillig angeschlossen haben Ebenfalls zwingendes offentliches Recht stellt das Arbeitsgesetz dar das der Arbeitnehmer Seite minimale Schutznormen bezuglich Arbeitszeit gewahrleistet Es wird heute meist durch gesamtarbeitsvertragliche Regelungen unterboten Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gilt in der Schweiz terminologisch teilweise nicht als Arbeitsrecht sondern wird im Rahmen des Unfallversicherungsrechtes SUVA behandelt Die Arbeitsbedingungen auslandischer Arbeitnehmer i S v a minimaler arbeitsvertraglicher Standards die nur fur einzelne Projekte Arbeitseinsatze in die Schweiz entsandt werden werden im Entsendegesetz geregelt Es soll v a Lohn und Sozial Dumping verhindern Das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit soll diesbezugliche Missbrauche von Arbeitgeber wie von Arbeitnehmer Seite verhindern Tritt der Staat als Arbeitgeber auf so sind vorrangig die Bestimmungen des offentlichen Rechts zu beachten Die privatrechtlichen Bestimmungen kommen nur subsidiar oder als analog angewendetes Recht zum Zug Da die Kantone in der Ausgestaltung ihres Verwaltungsrechts weitgehend autonom sind kennen alle Kantone eigene Regelungen fur offentlich rechtliche Beschaftigungsverhaltnisse Auf Bundesebene sind insbesondere das Bundespersonalgesetz BPG und soweit Haftungsfragen betroffen sind das Verantwortlichkeitsgesetz VG zu beachten Bundesverfassung BearbeitenMit der neuen Bundesverfassung haben neben den wenigen bestehenden Bestimmungen bezuglich des Arbeitsverhaltnisses einige neue teilweise recht bedeutende Bestimmungen Eingang in das formelle Verfassungsrecht der Schweiz gefunden Die in der Verfassung verankerten Bestimmungen sind grosstenteils nicht self executing das heisst sie konnen nicht individuell konkret eingeklagt werden Ausgenommen hiervon sind die Grundrechte welche teilweise auch fur das Arbeitsrecht von Bedeutung sind Ferner konnen die vom Bund erlassenen Gesetze und Verordnungen auch nicht in generell abstrakter Weise auf ihre Verfassungsmassigkeit uberpruft werden was die Wirkung der Verfassungsnormen weiter einschrankt Die ersten das Arbeitsrecht betreffenden Bestimmungen der Verfassung finden sich im individuell einklagbaren Grundrechtsteil Art 27 garantiert in Abs 1 die Wirtschaftsfreiheit und prazisiert diese insofern in Abs 2 als die freie Wahl des Berufs und der freie Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Tatigkeit ausdrucklich garantiert werden In diesem Artikel kommt also die marktwirtschaftliche Ausrichtung der schweizerischen Wirtschaftspolitik zum Ausdruck In Art 28 wird die Koalitionsfreiheit gewahrleistet es ist den Arbeitnehmern und Arbeitgebern also ausdrucklich gestattet Interessenverbande zu grunden Die herausragendste Bestimmung findet sich allerdings in Abs 3 des besagten Artikels wo das Streikrecht ausdrucklich garantiert wird Dies ist insofern von grosser Bedeutung als dieser Bestimmung ein jahrzehntelanger Streit vorausging ob Streiks zulassig seien Im Gegensatz zu den umliegenden Landern war der Streik in der Schweiz vor Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung nie gesetzlich geregelt worden Weitere das Arbeitsrecht betreffende Bestimmungen finden sich im 7 Abschnitt Wirtschaft des 2 Kapitels Zustandigkeiten In Art 94 Abs 1 wird die bereits im Grundrechtsteil garantierte Wirtschaftsfreiheit wiederholt und Bund und Kantonen als Grundsatz ihrer Wirtschaftspolitik auferlegt Bedeutender ist Art 110 Abs 1 der bestimmt dass der Bund Vorschriften uber die Arbeit erlassen kann In lit a bis d wird prazisiert was genau durch den Bund geregelt werden darf Namentlich ist dies der Schutz der Arbeitnehmer das Verhaltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitsvermittlung und die Allgemeinverbindlichkeitserklarung von Gesamtarbeitsvertragen Der Wortlaut des Artikels wonach der Bund Vorschriften erlassen kann deutet auf eine Kompetenznorm mit nachtraglich derogatorischer Wirkung hin Das heisst dass der Bund befugt ist den bestimmten Bereich zu regeln er ist aber nicht dazu verpflichtet Ferner bedeutet dies dass die Kantone befugt sind selbst Regelungen zu diesem Bereich zu erlassen diese aber ihre Gultigkeit verlieren sobald der Bund entsprechende Regeln erlasst In der Praxis gibt dieser Artikel dem Bund eine sehr umfassende Kompetenz wovon er mit dem Erlass des OR des Arbeitsgesetzes sowie einiger weiterer Gesetze umfassend Gebrauch gemacht hat Fur kantonale Regelungen besteht somit fast kein Raum mehr Abs 2 von Art 110 setzt schliesslich Schranken fur die Allgemeinverbindlichkeitserklarung von Gesamtarbeitsvertragen Obligationenrecht BearbeitenDie grundlegenden und wichtigsten Regeln zum Abschluss eines Arbeitsvertrages stehen im Obligationenrecht ab Artikel 319 Im Kern regeln sie eine soziale Marktwirtschaft Grundsatzlich gilt fur den Arbeitsmarkt Wirtschaftsfreiheit gleichzeitig wird aber der schwachere Vertragspartner der Arbeitnehmer vor Ausbeutung geschutzt Der Abschnitt ist einer der Umfangreichsten des Obligationenrechts Er behandelt die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsvertrages also des Verhaltnisses eines Arbeitgebers mit einem Arbeitnehmer Zunachst wird der Einzelarbeitsvertrag also der Arbeitsvertrag mit einer einzelnen Naturlichen Person behandelt weiter folgen aber auch Abschnitte die den erlaubten Inhalt von Gesamtarbeitsvertragen oder Normalarbeitsvertragen einschranken Bei den Artikeln im Arbeitsrecht wird an vielen Stellen unterschieden ob sie fur beide Seiten oder nur fur jeweils den Arbeitgeber zwingend sind Es wird angegeben ob von einer Regel in einem Arbeitsvertrag abgewichen werden kann und falls ja zu wessen Vorteil Es ist beispielsweise erlaubt den gesetzlichen Mindestanspruch auf Urlaub in einem Einzelarbeitsvertrag zu Gunsten des Arbeitnehmers zu erhohen nicht jedoch zu Gunsten des Arbeitgebers zu erniedrigen Grundsatzlich gilt dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung jemandem zur Verfugung stellt und der Arbeitgeber dafur Lohn entrichten muss Der Lohn wird entweder als Zeitlohn oder als Akkordlohn verrechnet Im Gegensatz zu vielen anderen Vertragsverhaltnissen wird beim Arbeitsvertrag in aller Regel erwartet dass der Arbeitnehmer die Arbeit personlich ausfuhrt Der Arbeitnehmer ist auch fast immer eine naturliche Person anders beim Auftrag oder beim Werkvertrag Der Arbeitsvertrag ist entgegen landlaufiger Meinung nicht an die schriftliche Form gebunden Wer also fur einen anderen Arbeit verrichtet fur die ublicherweise Lohn zu erwarten ware und ist nichts entsprechendes abgemacht hat auch ohne expliziten Arbeitsvertrag Anrecht auf Bezahlung Art 320 2 Einzelarbeitsvertrag Bearbeiten Vertragsanbahnung Bearbeiten Den ersten Schritt der Vertragsanbahnung unternimmt in der Regel der Arbeitgeber indem er eine Stelle ausschreibt Ein Stelleninserat darf nicht diskriminieren Sollte eine Stelle beispielsweise nur Manner ansprechen dann kann sich eine Frau dennoch bewerben Wenn ihr eine Absage erteilt wird kann sie das Inserat als Beweismittel nehmen und gestutzt auf Art 3 Abs 2 GlG klagen Die Fragen die der Arbeitgeber stellt mussen einen direkten Bezug zur Arbeitsstelle aufweisen Art 328b OR Das Fragerecht des Arbeitgebers findet seine Schranken am Personlichkeitsrecht des Arbeitnehmers Art 28 ZGB Eine Frage des Arbeitgebers nach bestehenden Krankheiten ist zulassig wenn durch die Krankheit die Arbeitstauglichkeit herabgesetzt ist Fruhere Krankheiten mussen nur angegeben werden wenn sie nochmal auftreten konnten Eine voraussehbare Einschrankung der Einsatzbereitschaft muss angegeben werden Zum Beispiel bevorstehende Operationen Die Frage ob der Arbeitnehmer Raucher ist ist nicht zulassig Die Frage ob Alkohol oder Drogen konsumiert werden ist nicht zulassig 3 In gewissen Fallen ist der Arbeitnehmer verpflichtet die Arbeitgeberin von sich aus uber gewisse Umstande zu informieren Wenn eine Tatsache vom Arbeitgeber offensichtlich vorausgesetzt wird dann hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber uber eine gegenteilige Faktenlage zu informieren Insbesondere muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber informieren wenn die Tauglichkeit fur eine Stelle aufgrund eines Umstands erheblich eingeschrankt ist Zum Beispiel muss ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber uber eine fehlende Berufsbildung informieren oder uber eine Gesundheitsschadigung die die Arbeitstauglichkeit erheblich beeintrachtigt Uber Vorstrafen eines Arbeitnehmers besteht keine Mitteilungspflicht 4 Der Arbeitnehmer hat eine Wahrheitspflicht Seine Angaben durfen weder gelogen noch irrefuhrend sein Verstosst der Arbeitnehmer gegen diese Pflicht kann ihm fristlos gekundigt werden Eine Berufung auf den Umstand dass der Arbeitgeber gar nicht hatte informiert werden mussen oder dass die Frage illegal gewesen sei ist irrelevant 5 Auskunfte Dritter uber den Bewerber durfen in den meisten Fallen eingeholt werden Wenn der Bewerber noch in einem Arbeitsverhaltnis steht dann darf der zukunftige Arbeitgeber nur mit Einverstandnis des Bewerbers beim aktuellen Arbeitgeber Auskunfte einholen Fragt der zukunftige Arbeitgeber beim aktuellen Arbeitgeber nach ohne Erlaubnis und entstehen dem Bewerber dadurch Nachteile dann haftet der zukunftige Arbeitgeber dem Bewerber fur nachteilige Folgen aufgrund unerlaubter Handlung oder aus culpa in contrahendo 6 Hat der Bewerber keine Arbeitsstelle mehr und mochte der zukunftige Arbeitgeber bei den alten Arbeitsgebern des Bewerbers Auskunfte einholen so darf der zukunftige Arbeitgeber dies nur mit der Zustimmung des Bewerbers Die Auskunfte der alten Arbeitgeber sind rechtlich als mundliche Arbeitszeugnisse zu werten Die alten Arbeitgeber durfen nur das wiederholen was ohnehin im Arbeitzeugnis steht Lediglich Klarstellungen sind zulassig Wenn es kein Arbeitszeugnis gibt durfen alte Arbeitgeber nicht einmal bestatigen dass einmal ein Arbeitsverhaltnis bestand 7 Wenn ehemalige Arbeitskollegen gebeten werden Auskunfte uber den Bewerber zu erteilen dann mussen sie dabei die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten 8 Es besteht kein rechtlicher Anspruch eines Bewerbers die Grunde einer Absage zu erfahren 9 Verpflichtungen des Arbeitnehmers Bearbeiten Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer neben der personlichen Arbeitsleistung fur den Arbeitgeber auch zur Sorgfaltspflicht im Umgang mit den ihm zur Verfugung gestellten Werkzeugen und Geratschaften und zur Vertretung der Interessen des Arbeitgebers Er darf insbesondere auch keine weiteren Auftrage von Dritten annehmen die dem Interesse des Arbeitgebers widersprechen wurden A 1 Der Arbeitnehmer ist zu Verschwiegenheit verpflichtet wenn ihm in seiner Funktion Geschafts oder Fabrikationsgeheimnisse bekannt werden Diese Verschwiegenheitspflicht endet nicht mit der Auflosung des Arbeitsvertrages und der Arbeitgeber kann auch verlangen dass ihn der Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhaltnisses nicht konkurrenziert sogenanntes Konkurrenzverbot Er muss den Arbeitgeber jederzeit uber seine Arbeit informieren und darf ihm die Erzeugnisse seiner Arbeit nicht vorenthalten A 2 Art 321 321b 340 Konkurrenzverbot Uberstunden Bearbeiten Uberstundenarbeit ist jene Arbeit die die vertraglich festgelegte Arbeitszeit uberschreitet 10 Der Arbeitnehmer muss Uberstundenarbeit leisten wenn sie notwendig und zumutbar ist Art 321c Abs 3 OR Uberstundenarbeit muss entweder durch Freizeit in gleichem Umfang oder durch Lohn vergolten werden Der Lohn fur Uberzeitarbeit ist ohne anderslautende Abmachung mindestens 25 hoher als der verabredete Lohn Art 321c Weisungsbefugnis des Arbeitgebers Bearbeiten Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer Weisungen zur Ausfuhrung seiner Arbeit erteilen die nach Treu und Glauben zu befolgen sind Diese durfen allerdings nicht diskriminierend oder anderswie die Personlichkeitsrechte des Arbeitnehmers beeintrachtigen Die Grenzen was noch eine erlaubte und was eine diskriminierende Weisung sei sind allerdings fliessend A 3 11 Art 321d Haftung des Arbeitnehmers Bearbeiten Der Arbeitnehmer haftet gegenuber dem Arbeitgeber fur vorsatzlichen oder fahrlassigen Schaden an dessen Eigentum Der Grad der Sorgfaltspflicht hangt allerdings von der Ausbildung des Arbeitnehmers ab Macht er einen vermeidbaren Fehler bei einer Arbeit fur die er eine entsprechende Ausbildung genossen hat und den er nach seinem Wissen hatte verhindern konnen so wiegt das schwerer als wenn er beispielsweise vom Arbeitgeber mit einer Arbeit beauftragt wurde die fur ihn neu oder unbekannt war Art 321e Er haftet nicht fur zufalligen Schaden an Werkzeugen und Arbeitsgeraten Lohnzahlungspflicht Bearbeiten Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Bezahlung des Lohnes Falls Provisionen Gratifikationen oder andere Zusatzleistungen wie unternehmenserfolgsabhangige Anteile vereinbart oder ublich sind sind auch diese zu bezahlen Art 322 322d Die Bezahlung hat ublicherweise Ende jeden Monats zu erfolgen Art 323 Annahmeverzug des Arbeitgebers Bearbeiten Kann der Arbeitnehmer die Arbeit aus Grunden die der Arbeitgeber zu verantworten hat beispielsweise wenn die notigen Arbeitsgerate nicht vorhanden sind oder der Arbeitgeber aufgrund der Auftragslage keine Arbeit bereitstellen kann nicht antreten so ist der Lohn dennoch geschuldet Der Arbeitnehmer kann dadurch nicht zu Nacharbeit verpflichtet werden Der Arbeitnehmer kann und muss teilweise in so einem Fall andere als die normalerweise ubliche Arbeit annehmen und ausfuhren Allerdings gilt grundsatzlich auch die Regel dass ein Arbeitnehmer eine alternative Arbeit nicht ausfuhren muss falls ihm dadurch schwerwiegende Nachteile entstehen 12 A 4 Leistet der Arbeitnehmer normalerweise Arbeit im Akkordlohn so kann ihm vorubergehend auch Arbeit fur Zeitlohn aufgetragen werden Der Lohn richtet sich dann nach dem durchschnittlichen Akkordlohn des Arbeitnehmers oder nach Gesamt oder Normalarbeitsvertrag Art 326 Fernbleiben des Arbeitnehmers Bearbeiten Kann der Arbeitnehmer die Arbeit nicht antreten weil er krank wurde ein offentliches Amt ausfuhrt oder gesetzliche Pflichten wie Militar oder Zivildienst zu erfullen hat ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung fur eine gewisse Dauer verpflichtet Ebenso verhalt es sich bei Mutterschaftsurlaub Die Erwerbsersatzordnung oder ahnliche Versicherungen konnen einen Teil des Lohnes decken Art 324a 324b Bereitstellung von Arbeitsmaterial und Werkzeug Bearbeiten Fur die Bereitstellung von Werkzeugen und Arbeitsmaterial ist ohne anderslautende Abmachung der Arbeitgeber verantwortlich Bringt der Arbeitnehmer seine eigenen Werkzeuge mit so muss ihn der Arbeitgeber dafur entschadigen falls keine Ausnahmeregelung vereinbart wurde Art 327 Schaden an oder der Unterhalt von Werkzeugen hat ebenfalls der Arbeitgeber zu bezahlen sofern den Arbeitnehmer keine Schuld am Schaden trifft Auslagen des Arbeitnehmers die mit der Arbeit im Zusammenhang stehen etwa Reisespesen oder Verpflegung bei Beschaftigung abseits vom normalen Arbeitsort sind ebenfalls durch den Arbeitgeber zu erstatten Die Entschadigung kann eine Pauschale sein Art 327a Benutzt der Arbeitnehmer fur die Arbeit sein eigenes Fahrzeug muss der Arbeitgeber angemessene Entschadigung bezahlen Art 327b Freitage und Urlaub Bearbeiten Der Arbeitnehmer hat Anrecht auf mindestens einen freien Tag pro Woche Dies soll im Normalfall der Sonntag sein Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf wenigstens vier Wochen Ferien pro Jahr funf falls er junger als 20 Jahre ist wovon mindestens zwei Wochen zusammenhangend sein mussen Art 329a und 329c A 5 Der Arbeitgeber hat zwar grundsatzlich das Recht den Zeitpunkt der Ferien festzulegen er muss aber die Wunsche des Arbeitnehmers berucksichtigen soweit das betrieblich moglich ist Wahrend der Ferien ist Lohn geschuldet bezahlter Urlaub Die Ferien durfen aber nicht ausbezahlt werden Umgekehrt darf der Arbeitnehmer wahrend seines Urlaubs nicht fur einen dritten arbeiten sofern dadurch die Interessen des Arbeitgebers beeintrachtigt werden Art 329d Fursorge Bearbeiten Die Artikel 331 bis 331c regeln die Personalfursorge darunter fallen Versicherungsbeitrage sowie Beitrage zu Arbeitslosenkassen Pensionskassen und ahnlichen Vorsorgeinstitutionen zu denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber anteilsmassig Beitrage leisten Erfindungen des Arbeitnehmers Bearbeiten In den Artikel 332 und 332a stehen die ohne anderslautende Abmachung ublichen Regeln bezuglich der Nutzung urheberrechtlich schutzwurdiger Erzeugnisse des Arbeitnehmers wahrend der Arbeit Generell gehoren diese dem Arbeitgeber sofern sie in einer Weise entstanden sind wie sie der Arbeit entspricht Zufallserfindungen gehoren dagegen dem Arbeitnehmer A 6 Auflosung des Arbeitsverhaltnisses Bearbeiten Beim Arbeitsverhaltnis wird unterschieden ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhaltnis handelt Das befristete Arbeitsverhaltnis endigt ohne Kundigung nach Ablauf der eingegangenen Dauer oder beim Tod des Arbeitnehmers Ist das Arbeitsverhaltnis auf eine Dauer von langer als 10 Jahren abgeschlossen worden so stehen sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber eine 6 monatiges Kundigungsfrist zu Wird das Arbeitsverhaltnis stillschweigend fortgesetzt so gilt es als unbefristetes Arbeitsverhaltnis Im unbefristeten Arbeitsverhaltnis gibt es Kundigungsfristen Diese betragt in der Probezeit maximal 3 Monate 1 Woche durch Gesamtarbeitsvertrag verkurzbar danach im ersten Jahr ein Monat im zweiten bis neunten Dienstjahr 2 danach 3 Monate Die Fristen gelten fur beide Parteien gleichermassen Keine Seite darf ein Arbeitsverhaltnis missbrauchlich kundigen Darunter fallt etwa eine Kundigung weil der Arbeitnehmer sich einer Gewerkschaft angeschlossen hat Militardienst leistet oder eine andere politische Ansicht vertritt die aber keinen Einfluss auf das Arbeitsverhaltnis hat Verboten ist auch die Kundigung zur sogenannten Unzeit etwa wahrend der Arbeitnehmer Militardienst leistet oder krank ist Art 334 336d 338 Fur eine fristlose Kundigung mussen wesentliche Grunde vorliegen die das Vertrauensverhaltnis zwischen den Vertragsparteien nachhaltig storen und ein Fortsetzen des Arbeitsverhaltnisses als unzumutbar erscheinen lassen Art 337 Erfolgt die fristlose Kundigung ungerechtfertigt so ist eine Entschadigung geschuldet Als interessante Variante gibt es zudem die sog Anderungskundigung bei der im Zusammenhang mit einer ordentlichen Kundigung dem Mitarbeiter ein neuer Arbeitsvertrag angeboten wird welcher in der Regel schlechter ist als der vorhergehende Arbeitsvertrag Bei der Massenentlassung handelt es sich um eine Kundigung von einer grosseren Anzahl von Mitarbeitern eines Betriebs innert 30 Tagen bei der der Kundigungsgrund nicht in der Person des gekundigten Arbeitnehmers liegt 13 Lehnt ein Arbeitnehmer einen Betriebsubergang ab gilt sein Arbeitsverhaltnis nach Ablauf der gesetzlichen Kundigungsfrist fruhestens jedoch im Zeitpunkt des Betriebsubergangs als aufgelost Art 333 Abs 2 OR Besondere Arbeitsverhaltnisse Bearbeiten Der Lehrvertrag Bearbeiten Der Lehrvertrag ist eine besondere Form des Arbeitsvertrages 14 Er ist eine Vereinbarung zwischen Lehrling und Lehrmeister wonach ersterer einen bestimmten Beruf fachgemass bei seinem Meister erlernen will und darf Er muss schriftlich abgefasst werden Der Lehrling verpflichtet sich darin seine Aufgabe nach Kraften zu erfullen Sofern er noch nicht volljahrig ist muss er dabei von seinen gesetzlichen Vertretern in der Regel die Eltern die den Vertrag mitunterschreiben unterstutzt werden Der Lehrmeister verpflichtet sich seinen Lehrling nach bestem Wissen und Gewissen auszubilden Er darf ihm den Besuch von Berufsschulen und ahnlichen Institutionen nicht verweigern und auch den Lehrling nicht als billige Arbeitskraft missbrauchen 15 Art 344 346a Der Handelsreisendenvertrag Bearbeiten Der Handelsreisendenvertrag ist ein Arbeitsvertrag fur einen Mitarbeiter der vorwiegend oder ausschliesslich als Vertreter fur einen Arbeitgeber ausserhalb dessen Geschaftsraumen Geschafte tatigt Der Vertrag muss schriftlich abgefasst sein und uber Dauer des Arbeitsverhaltnisses Vollmachten des Handelsreisenden Entgelt und Auslagenersatz sowie Gerichtsstand bei auslandischem Arbeitgeber beinhalten Art 347 347a Die folgenden Artikel regeln einige besondere Pflichten der Vertragsparteien bei diesem speziellen Arbeitsverhaltnis darunter Details zur Vollmacht des Handelsreisenden Der Heimarbeitsvertrag Bearbeiten Der Heimarbeitsvertrag ist eine weitere Sonderform des Arbeitsvertrages Er wird abgeschlossen falls der Arbeitnehmer Heimarbeit leisten soll Besonders ist hier etwa dass der Arbeitnehmer fur Punktlichkeit der Lieferung und fur die Qualitat seiner Arbeit haftet Mangel an der gelieferten Sache muss er also selber ausbessern Art 350ff Gesamtarbeitsvertrag BearbeitenDer Gesamtarbeitsvertrag GAV regelt erweiterte Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern als Grundlage fur Einzelarbeitsvertrage Gesamtarbeitsvertrage werden in der Regel zwischen Arbeitgeberorganisationen und Arbeitnehmerorganisationen z B Gewerkschaften abgeschlossen und definieren die Rahmenbedingungen fur Anstellungsverhaltnisse in einer bestimmten Branche Arbeitnehmer die in einer durch einen Gesamtarbeitsvertrag geregelten Branche oder in einem solchen Vertrag unterstellten Betrieb arbeiten durfen nicht zur Mitgliedschaft in der Gewerkschaft gezwungen werden Umgekehrt sind auch Abreden nichtig wonach Nichtmitglieder oder anderswie bezeichnete Arbeitnehmer von einem Beruf ausgeschlossen werden ausgenommen dies ist aus Sicherheitsgrunden o a notwendig A 7 Art 356 356a Der Artikel 356a Freiheit der Organisation und der Berufsausubung steht damit diametral den bis zum Ende des 18 Jahrhunderts in der Schweiz verbreiteten Zunftordnungen entgegen Die Zunfte des Mittelalters bei denen Zunftzwang die Regel war hatten seit der Helvetik 1798 und den nachfolgenden liberalen Revolutionen in den Kantonen ihre Bedeutung verloren und ihre Gesetze waren durch wesentlich liberalere ersetzt worden Diese schutzten allerdings die Arbeitnehmenden in der Phase der Industrialisierung schlecht sie verfielen verbreitet der Armut und Schutzlosigkeit des Marktes Erst die Grundung von Gewerkschaften und spater die Anerkennung des GAV als Rechtsquelle im Jahr 1911 leiteten Verbesserungen ein Diese GAV Anerkennung war die erste uberhaupt in Europa 16 Normalarbeitsvertrage BearbeitenNormalarbeitsvertrage sind Vorschriften die vom Gesetzgeber Bund Kantone Gemeinden fur bestimmte Berufskategorien oder Berufe gemacht werden Darin kann der Gesetzgeber beispielsweise Mindestlohne fur einzelne Berufe festlegen Art 359 359a 360 17 Arbeitsschutz BearbeitenNeben den Bestimmungen des Obligationenrechts finden sich weitere Regelungen im Arbeitsgesetz ArG und den zugehorigen Verordnungen Verordnungen zum Arbeitsgesetz 1 5 ArGV 1 5 In diesen Erlassen finden sich hauptsachlich detaillierte Bestimmungen uber den Arbeitsschutz die dem zwingenden Recht zuzurechnen sind Namentlich finden sich Regelungen uber die maximale Arbeits und Ruhezeit den Schichtbetrieb sowie den Schutz besonderer Gruppen wie Jugendlicher und Schwangerer Aber auch Bestimmungen uber den Gesundheitsschutz die Uberwachung von Arbeitnehmenden sowie Ladenoffnungszeiten soweit nicht kantonal und kommunal geregelt finden sich darin Diese zwingenden Minimalbestimmungen werden durch die kantonalen Arbeitsinspektorate uberpruft Dies stellt den Unterschied zu den zwingenden Normen des Obligationenrechts dar welche nur gerichtlich durch den Arbeitnehmenden durchgesetzt werden konnen Weitere Regeln zum Schutz von Arbeitnehmern konnen schliesslich dem Unfallversicherungsrecht entnommen werden Viele der zwingenden Normen v a im Bereich Arbeitszeit werden heute durch privatrechtliche Vereinbarungen wie GAV unterboten Im Gleichstellungsgesetz der Schweiz 18 gibt es zudem einen Artikel in der Bundesverfassung der den Gesetzgeber zur umfassenden Sicherstellung der Gleichstellung der Geschlechter verpflichtet Offentlich rechtliche Beschaftigungsverhaltnisse BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Bei der Anstellung nach offentlichem Recht sind gesonderte Bestimmungen notig um einerseits der Gefahr einer ubermachtigen Politik gegenuber den Beschaftigten einzuschranken und andererseits die besondere Verantwortung die sich aus der ubergeordneten Stellung gegenuber Privaten ergibt Rechnung zu tragen Die Bestimmungen des Privatrechts namentlich insbesondere des OR konnen folglich nicht zur Anwendung kommen Auf Ebene des Bundes ist insbesondere das Bundespersonalgesetz BPG sowie fur Haftungsfragen das Verantwortlichkeitsgesetz VG massgeblich Im offentlich rechtlichen Arbeitsrecht findet sich allerdings eine Vielzahl von Verweisen und Analogien zum privatrechtlichen Arbeitsrecht Ferner werden Lucken im offentlich rechtlichen Arbeitsrecht durch die Rechtsprechung oft durch analoge Anwendung des Privatrechts geschlossen Die Kantone sind im offentlich rechtlichen Arbeitsrecht nicht an die in Art 110 Abs 1 BV statuierte Kompetenzenverteilung gebunden Viel mehr handelt es sich beim offentlich rechtlichen Arbeitsrecht um einen Teil des Verwaltungsrechts welches die Kantone im Rahmen ihrer Kompetenz selbst ausgestalten durfen Ableiten lasst sich dies insbesondere aus der Souveranitat der Kantone Art 3 BV Deshalb haben alle Kantone ein eigenes Personalrecht erlassen Teilweise wird dabei allerdings auf privatrechtliche oder offentlich rechtliche Regeln des Bundes verwiesen Im Allgemeinen kann gesagt werden dass sich das offentlich rechtliche Arbeitsrecht in den letzten Jahrzehnten zunehmend an das Privatrecht angepasst hat Konkret wurde insbesondere der Beamtenstatus im eigentlichen Sinne abgeschafft Weitgehend abgeschafft ist ferner die Wahl der Beamten auf Amtsdauer Ublich ist diese nur noch fur Kommissionen mit eigener Entscheidungsbefugnis wie beispielsweise die Eidgenossischen Schatzungskommissionen welche den zu entrichtenden Wert bei Enteignungen bestimmen Schliesslich fordern auch die vermehrt angewandten Ansatze des New Public Management eine Hinwendung zum Privatrecht Anstellung Bearbeiten Gemass dem dualistischen System kann ein offentlich rechtlicher Arbeitgeber ein Arbeitsverhaltnis nur in zwei Schritten begrunden Zuerst muss der Arbeitgeber intern den Beschluss eine bestimmte Person einzustellen mit einer Verfugung fassen Diese Verfugung kann auf dem Rechtsweg angefochten werden Das Bundesrecht gewahrt einem unterlegenen Bewerber hier jedoch nur den Rechtsweg wenn eine Diskriminierung beispielsweise Verstoss gegen das Gleichstellungsgesetz geltend gemacht wird nicht jedoch wegen der Qualifikation des Bewerbers Einzelne Kantone haben jedoch auch Beschwerden wegen der Qualifikation der Bewerber gutgeheissen Der zweite Schritt zur Anstellung besteht im klassischen Verwaltungsrecht in einer zweiten Verfugung welche das Arbeitsverhaltnis begrundet Diese Verfugung ist mitwirkungsbedurftig kann also nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers erlassen werden In jungerer Vergangenheit sind jedoch viele Kantone von diesem System abgekommen und sind aus Grunden der Flexibilisierung im Rahmen des New Public Management zu einem System mit verwaltungsrechtlichen Arbeitsvertragen ubergegangen Der Rechtsschutz wird dabei eingeschrankt da Vertrage schwerer anzufechten und einfacher aufzulosen sind Die Rechtsprechung hat jedoch klargestellt dass auch bei verwaltungsrechtlichen Vertragen die Beschlussfassung des offentlich rechtlichen Arbeitgebers in der Form einer Verfugung ergeht die zumindest aufgrund Diskriminierung angefochten werden kann Der Kundigungsschutz ist bei verwaltungsrechtlichen Arbeitsvertragen hoher als bei privatrechtlichen Im Gegensatz zum Privatrecht muss jede Kundigung begrundet werden und jede Kundigung kann auf dem Rechtsweg angefochten werden Haftung Bearbeiten Die meisten Kantone und der Bund kennen heute das System der ausschliesslichen Staatshaftung Dies hat zur Folge dass ein allfallig geschadigter Dritter immer direkt auf den Staat greifen kann und nicht gegen dessen Bedienstete vorgehen muss Welche Regeln anzuwenden sind ist jedoch vom Vertragsverhaltnis abhangig Erbringt der Staat namlich in Konkurrenz zu Privaten kommerzielle Dienstleistungen so haftet der Staat nach den Regeln des Zivilrechts insbesondere Art 41ff OR Die Rechtsprechung hat beispielsweise die Behandlung am Tierspital Zurich als kommerziell qualifiziert da lediglich die an diesem Institut vorgenommene Ausbildung von Tierarzten eine offentliche Aufgabe sei nicht jedoch die Behandlung Bei der Erbringung staatlicher Dienstleistungen haftet der Staat hingegen nach dem gultigen Verantwortlichkeitsgesetz welches vom Bund nur fur seine Angestellten geregelt ist wahrend die Kantone eigene Gesetze erlassen haben Gemass Rechtsprechung zahlt beispielsweise die Behandlung in staatlichen Spitalern immer unter die verwaltungsrechtliche Staatshaftung unabhangig davon ob der Patient gesetzlich oder privat versichert ist Praktisch liegt die Relevanz der Unterscheidung zwischen privatrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Staatshaftung vor allem in teilweise stark unterschiedlichen Verjahrungsfristen Der Staat wiederum kann im Falle des Vorliegens eines Haftungstatbestandes unter Umstanden auf den Arbeitnehmer zuruckgreifen der sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht hat Auch dies bestimmt sich fur Angestellte des Bundes respektive der Kantone nach den jeweiligen Verantwortlichkeitsgesetzen Siehe auch BearbeitenEqual SalaryAnmerkungen Bearbeiten Es wird nicht grundsatzlich verboten dass der Arbeitnehmer weitere Arbeit Nebenverdienst von einem weiteren Arbeitgeber annimmt Allerdings darf er dadurch weder seinen ersten Arbeitnehmer konkurrenzieren auf eigene Rechnung arbeiten noch sonstwie seine Arbeitsleistung gefahrden Die Annahme von zusatzlicher Nachtarbeit bei einem Dritten kann daher bereits als Vertragsbruch gelten wenn er morgens ubernachtigt zur Arbeit erscheint In den meisten Arbeitsvertragen finden sich explizit Klauseln die samtliche Rechte insbesondere auch Verwertungsrechte aus urheberrechtsgeschutzten Erzeugnissen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber abtreten im Austausch fur den Lohn Als typisches Beispiel wird etwa eine Kleideranweisung im Gastgewerbe genannt Ob die Weisung Servierpersonal habe stets sehr kurze Minirocke zu tragen diskriminierend sei kommt sehr auf die Umstande an Unzumutbar ware etwa einen Violinisten auf den Bau zu schicken da die schwere manuelle Arbeit sein Fingerspitzengefuhl fur seine erlernte Tatigkeit beeinflussen konnte und ein Wiedereinstieg als Konzertgeiger erschwert wurde Damit soll zum einen garantiert werden dass sich der Arbeitnehmer im Urlaub wirklich erholen kann und zum anderen verhindert werden dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer immer gerade dann tageweise und kurzfristig Urlaub verordnet wenn er keine Arbeit bereitstellen kann Von einem Ingenieur wird generell erwartet dass er im Auftrag des Arbeitgebers neue Produkte und Konzepte entwickelt daher ist in diesem Fall die Grenze fur eine Erfindung die ihm gehort sehr hoch Bei einem Mitarbeiter in einer Fertigungsstrasse ist es umgekehrt In einem gewissen Rahmen wird das durch den ublicherweise hoheren Grundlohn des Ingenieurs ausgeglichen Artikel in Gesamtarbeitsvertragen wonach in einem kaufmannischen Betrieb keine ehemaligen Metzger eingestellt werden sind also nichtig Abreden wonach in einer Grossmetzgerei nur gelerntes Personal eingestellt werden soll durften hingegen gultig sein Literatur BearbeitenThomas Geiser und Roland Muller Arbeitsrecht in der Schweiz Stampfli 2009 ISBN 978 3 7272 8650 6 Louis Carlen Zur Geschichte des Arbeitsrechts in der Schweiz Vom Mittelalter bis zum 19 Jahrhundert in Zeitschrift fur Schweizerisches Recht Band 91 1972Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Arbeitsrecht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Obligationenrecht OR in der Systematischen Sammlung des Bundes Arbeitsgesetz ArG in der Systematischen Sammlung des Bundes Arbeitsgesetz ArG in der Systematischen Sammlung des Bundes Verordnung zum Arbeitsgesetz ArGV in der Systematischen Sammlung des Bundes Bundespersonalgesetz BPG in der Systematischen Sammlung des Bundes Verantwortlichkeitsgesetz VG in der Systematischen Sammlung des BundesEinzelnachweise Bearbeiten J Bruhwiler Arbeitsrecht in der Schweiz Staatssekretariat fur Wirtschaft SECO Vertragsabschluss Abgerufen am 28 September 2023 Thomas Geiser Roland Muller Arbeitsrecht in der Schweiz 3 Auflage Stampfli Bern 2015 S 86 ff Thomas Geiser Roland Muller Arbeitsrecht in der Schweiz S 89 f Thomas Geiser Roland Muller Arbeitsrecht in der Schweiz S 90 Thomas Geiser Roland Muller Arbeitsrecht in der Schweiz S 91 Thomas Geiser Roland Muller Arbeitsrecht in der Schweiz S 92 Thomas Geiser Roland Muller Arbeitsrecht in der Schweiz S 92 Thomas Geiser Roland Muller Arbeitsrecht in der Schweiz S 96 Thomas Geiser Roland Muller Arbeitsrecht in der Schweiz S 124 Wolfgang Seger Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 13 November 2009 abgerufen am 23 Oktober 2010 Vgl Art 16 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und Art 328 OR David Schneeberger Kundigung im Arbeitsrecht Abgerufen am 16 November 2015 Lehrvertrag Ein etwas anderes Arbeitsverhaltnis Abgerufen am 28 September 2023 Pascale Hofmeier Frust in der Lehre Was tun Beobachter 2010 abgerufen am 1 November 2011 K Humbel Das Friedensabkommen in der schweizerischen Maschinen und Metallindustrie 1987 vgl SR 221 215 32 Eidgenossisches Buro fur die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Das Gleichstellungsgesetz Abgerufen am 30 September 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitsrecht Schweiz amp oldid 239137005