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Dieser Artikel bietet eine Ubersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 1866 In der Schweiz fanden auf Bundesebene neun Volksabstimmungen statt alle im Rahmen eines Urnengangs am 14 Januar Es waren die ersten seit der Annahme der Bundesverfassung im Jahr 1848 Samtliche Vorlagen betrafen eine Teilrevision der Verfassung wobei nur eine das Volks und Standemehr schaffte Zur Durchfuhrung der Abstimmungen beriefen die Kantone Uri und Nidwalden eine spezielle Landsgemeinde ein wahrend in den Kantonen Basel Stadt Luzern Obwalden und Schaffhausen nur Personen mit entsprechendem Kantonsburgerrecht zugelassen waren In den Kantonen Freiburg und Tessin entschieden die Kantonsparlamente unabhangig vom Ergebnis uber das Standesvotum 1 Inhaltsverzeichnis 1 Abstimmungen am 14 Januar 1866 1 1 Ergebnisse 1 2 Festsetzung von Mass und Gewicht 1 3 Gleichstellung der Juden und Naturalisierten mit Bezug auf Niederlassung 1 4 Stimmrecht der Niedergelassenen in Gemeindeangelegenheiten 1 5 Besteuerung und zivilrechtliche Verhaltnisse der Niedergelassenen 1 6 Stimmrecht der Niedergelassenen in kantonalen Angelegenheiten 1 7 Glaubens und Kultusfreiheit 1 8 Ausschliessung einzelner Strafarten 1 9 Schutz des geistigen Eigentums 1 10 Verbot der Lotterie und Hasardspiele 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseAbstimmungen am 14 Januar 1866 BearbeitenErgebnisse Bearbeiten Nr Vorlage Art Stimm berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gultige Stimmen Ja Nein Ja Anteil Nein Anteil Stande Ergebnis0 2 2 Festsetzung von Mass und Gewicht OR k A k A k A 315 578 159 182 156 396 50 44 49 56 9 12 nein0 3 3 Gleichstellung der Juden und Naturalisierten mit Bezug auf Niederlassung OR k A k A k A 319 433 170 032 149 401 53 23 46 77 12 9 ja0 4 4 Stimmrecht der Niedergelassenen in Gemeindesachen OR k A k A k A 318 762 137 321 181 441 43 08 56 92 8 14 nein0 5 5 Besteuerung und zivilrechtliche Verhaltnisse der Niedergelassenen OR k A k A k A 315 754 125 924 189 830 39 88 60 12 9 13 nein0 6 6 Stimmrecht der Niedergelassenen in kantonalen Angelegenheiten OR k A k A k A 319 148 153 469 165 679 48 09 51 91 11 11 nein0 7 7 Glaubens und Kultusfreiheit OR k A k A k A 320 621 157 629 162 992 49 16 50 84 11 11 nein0 8 8 Ausschliessung einzelner Strafarten OR k A k A k A 316 983 108 364 208 619 34 19 65 81 6 15 nein0 9 9 Schutz des geistigen Eigentums OR k A k A k A 314 862 137 476 177 386 43 66 56 34 10 11 nein10 10 Verbot der Lotterie und Hasardspiele OR k A k A k A 315 850 139 062 176 788 44 03 55 97 9 12 neinFestsetzung von Mass und Gewicht Bearbeiten Mit dem revidierten Artikel 37 der Bundesverfassung sollte die Kompetenz zur Festlegung von Massen und Gewichten vollstandig dem Bund ubertragen werden In Artikel 37 der damaligen Bundesverfassung war erst festgeschrieben worden dass das Konkordat von 1835 uber eine gemeinsame schweizerische Mass und Gewichtsordnung gesamtschweizerisch eingefuhrt werden sollte was 1851 durch Bundesgesetz geschah Mit der Vorlage von 1866 wollten nun Bundesrat und Bundesversammlung ermoglichen dass das seit 1835 bestehende System welches herkommliche Einheiten wie Fuss und Pfund metrisch definiert und zumeist dezimal gegliedert hatte durch das reine metrische System mit seinen Grundeinheiten Meter und Kilogramm ersetzt werden konnte Die Gegnerschaft richtete sich nicht explizit gegen diese Vorlage sondern bekampfte aus unterschiedlichen Grunden pauschal samtliche geplanten Revisionen Zwar stimmte eine knappe Mehrheit des Volkes zu doch 12 zu 9 Stande lehnten die Vereinheitlichung ab 1 Diese kam schliesslich im Jahr 1877 zustande Gleichstellung der Juden und Naturalisierten mit Bezug auf Niederlassung Bearbeiten Die Artikel 41 und 48 der Bundesverfassung gewahrten allen Schweizerburgern christlicher Konfession die Niederlassungsfreiheit sowie die gesetzliche und gerichtliche Gleichbehandlung in allen Kantonen Davon ausgenommen waren insbesondere die rund 4000 Schweizer Juden Nach Ansicht von Bundesrat und Parlament war dies eine im europaischen Vergleich ruckstandige Regelung zumal ein 1864 mit Frankreich geschlossener Handelsvertrag franzosischen Staatsburgern ungeachtet ihrer Religionszugehorigkeit die Niederlassungsfreiheit zugestand und somit die nichtchristlichen Schweizer benachteiligte Ebenso sollte die Einschrankung abgeschafft werden wonach die sich niederlassende Person den Nachweis erbringen musste dass sie sich und seine Familie zu ernahren im Stande sei Eingeburgerte Schweizer mussten fur ihre Niederlassung nicht mehr belegen dass sie mindestens funf Jahre im Besitz eines Kantonsburgerrechts waren Wahrend die Freisinnigen die Vorlage uberwiegend unterstutzten bemangelten katholisch konservative Gegner dass durch die Ausdehnung der Niederlassungsfreiheit der Charakter des christlichen Staats verloren gehe Als einzige der neun Vorlagen erreichte die Niederlassungsfreiheit der nichtchristlichen Schweizer sowohl das Volks als auch das Standemehr 11 Stimmrecht der Niedergelassenen in Gemeindeangelegenheiten Bearbeiten Artikel 41 Ziffer 4 der Bundesverfassung sollte regeln dass kantonsfremde Schweizer Burger in der Gemeinde in der sie sich niedergelassen hatten gleiches Stimmrecht in kommunalen Angelegenheiten geniessen sollen wie die hier niedergelassenen Kantonsburger Ausserdem sollte es verboten sein die Erteilung des Gemeindestimmrechts an eine bestimmte vorherige Aufenthaltsdauer zu knupfen Allgemein wurde der Vorlage keine grosse Bedeutung eingeraumt und sie ging in der Gegnerschaft der Revision als Ganzes unter 12 Besteuerung und zivilrechtliche Verhaltnisse der Niedergelassenen Bearbeiten Mit der Anderung von Artikel 41 Ziffer 7 der Bundesverfassung sollte eine weitere Einschrankung der Niederlassungsfreiheit beseitigt werden Der Bund sollte auf dem Gesetzesweg regeln ob die Gesetze des Heimat oder jene des Niederlassungskantons fur die Besteuerung und die Regelung der zivilrechtlichen Verhaltnisse der Niedergelassenen massgebend sein sollen Auch diese Vorlage fand angesichts der allgemeinen Gegnerschaft der Revision als Ganzes keine Zustimmung 13 Stimmrecht der Niedergelassenen in kantonalen Angelegenheiten Bearbeiten Durch eine Anderung von Artikel 42 der Bundesverfassung sollten niedergelassene kantonsfremde Schweizerburger rechtlich den niedergelassenen Kantonsburgern gleichgestellt werden Ausserdem sollten die Kantone fur die Gewahrung der politischen Rechte in kantonalen Angelegenheiten nicht mehr eine bestimmte Aufenthaltsdauer voraussetzen konnen Politische Kommentatoren und Zeitungen betrachteten die Vorlage als wenig wichtig Beispielsweise schrieb die Neue Zurcher Zeitung dass viele Kantone ohnehin bereits auf eine Wartefrist verzichteten und dass sich mit der Reform nicht viel andern wurde 14 Glaubens und Kultusfreiheit Bearbeiten Die in Artikel 44 der Bundesverfassung verankerte Religionsfreiheit sollte auf nicht anerkannte und nichtchristliche Religionsgemeinschaften ausgedehnt werden die sich innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der offentlichen Ordnung bewegen Ebenso hatte niemand aufgrund seines personlichen Glaubens in seinen burgerlichen oder politischen Rechten beschrankt werden durfen Wie die angenommene Vorlage uber die Niederlassungsfreiheit von Nichtchristen betrafen die vorgeschlagenen Anderungen hauptsachlich Juden Verschiedene Kantone wie Bern Genf Neuenburg oder Waadt kannten diese Regelung bereits Wahrend der parlamentarischen Beratung war die Glaubens und Kultusfreiheit als Gebot der gegenwartigen Zeitanschauungen und als Erfordernis der Ehre der Schweiz bezeichnet worden Die Neue Zurcher Zeitung bezeichnete die Vorlage als den wichtigsten des ganzen Revisionsvorschlags Hingegen schrieb die katholisch konservative Luzerner Zeitung Der Artikel wird nicht ein Schutz der personlichen Uberzeugung sondern ein Angriffsmittel gegen den Glauben des Volkes und die christliche Sitte werden Das Volksmehr wurde knapp verpasst bei den Standen resultierte ein Patt 15 Ausschliessung einzelner Strafarten Bearbeiten Mitte der 1860er Jahre galt eine Vereinheitlichung des Strafrechts als politisch chancenlos Als jedoch im Kanton Uri zwei Wochen vor Beginn der Parlamentssession ein Buchdrucker wegen angeblicher Gottesleugnung und lasterung zu einer Prugelstrafe verurteilt wurde entstand eine politische Bewegung zu seinen Gunsten Der Nationalrat und der Standerat einigten sich auf einen neuen Verfassungsartikel 54a der dem Bund die Kompetenz erteilen sollte einzelne Strafarten per Gesetz als unzulassig zu erklaren Die Abstimmungsvorlage erhielt nicht besonders viel Aufmerksamkeit Selbst die revisionsfreundliche Neue Zurcher Zeitung bezeichnet sie als Kompromiss der weder das Gefuhl noch den Verstand befriedigt Die Luzerner Zeitung wiederum meinte dass die Prugelstrafe in vielen Kantonen nicht mehr angewandt werde und somit die Humanitat der Gesetzgebung vorausgeeilt sei und nicht umgekehrt Die Vorlage erhielt die niedrigste Zustimmung aller neun vorgeschlagenen Teilrevisionen 16 Schutz des geistigen Eigentums Bearbeiten Seit 1854 bestand ein interkantonales Konkordat zum Schutz des geistigen Eigentums Auf nationaler Ebene blieben entsprechende Bemuhungen erfolglos da die Bedenken gegen diesen Eingriff in die Gewerbefreiheit und in die foderalistische Grundordnung des Bundesstaates uberwogen Der 1864 abgeschlossene Handelsvertrag mit Frankreich fuhrte zu einem Umdenken Die Bundesverfassung sollte um einen neuen Artikel 59a erganzt werden Der Bund ist befugt gesetzliche Bestimmungen zum Schutze des schriftstellerischen kunstlerischen und industriellen Eigentums zu erlassen Wahrend die Befurworter die ungenugenden kantonalen Regelungen hervorhoben kritisierten die Gegner dass der Bundesrat bei der Vereinbarung des Vertrags mit Frankreich in ahnlicher Weise Tatsachen geschaffen habe wie bei der Niederlassungsfreiheit fur Juden und erst jetzt etwas als schutzenswert erachte was ihn zuvor nicht interessiert habe 17 Verbot der Lotterie und Hasardspiele Bearbeiten In den Kantonen Uri und Schwyz gab es Lotterien um Geld zur Unterstutzung der Armen zu beschaffen Ausserdem bestanden seit Mitte der 1850er Jahre in Genf und Saxon umstrittene Spielbanken Andererseits kam der Versuch das Glucksspielverbot durch ein Konkordat aller Kantone zu regeln nur harzig voran weshalb National und Standerat zusatzlich zu den vom Bundesrat beantragten Revisionspunkten einen neuen Verfassungsartikel uber Lotterie und Hasardspiele verabschiedete Der neue Artikel 59b sollte wie folgt lauten Dem Bunde steht das Recht zu gesetzliche Bestimmungen gegen den gewerbsmassigen Betrieb von Lotterie und Hasardspielen auf dem Gebiete der Eidgenossenschaft zu erlassen Die Vorlage fand kaum Beachtung in den Medien und die Gegner hielten eine Zentralisierung fur ubertrieben Die Luzerner Zeitung warnte gar vor moglichen Auswuchsen eines Verbots So konne der Bund auf Anregung neidischer Kramerseelen das unschuldige Lebkuchendrehen an der Kirchweihe verbieten 18 Literatur BearbeitenWolf Linder Christian Bolliger und Yvan Rielle Hrsg Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 Haupt Verlag Bern 2010 ISBN 978 3 258 07564 8 Weblinks BearbeitenChronologie Volksabstimmungen mit allen Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848 admin ch Swissvotes Datenbank zu den Schweizer Volksabstimmungen Universitat Bern Karten im Politischen Atlas der Schweiz Bundesamt fur Statistik Einzelnachweise Bearbeiten a b Christian Bolliger Wegen des Standemehrs Ein Schoppen bleibt ein Schoppen In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 20 21 swissvotes ch PDF 66 kB abgerufen am 6 Oktober 2021 Vorlage Nr 2 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2020 abgerufen am 6 Oktober 2021 Vorlage Nr 3 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2020 abgerufen am 6 Oktober 2021 Vorlage Nr 4 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2020 abgerufen am 6 Oktober 2021 Vorlage Nr 5 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2020 abgerufen am 6 Oktober 2021 Vorlage Nr 6 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2020 abgerufen am 6 Oktober 2021 Vorlage Nr 7 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2020 abgerufen am 6 Oktober 2021 Vorlage Nr 8 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2020 abgerufen am 6 Oktober 2021 Vorlage Nr 9 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2020 abgerufen am 6 Oktober 2021 Vorlage Nr 10 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2020 abgerufen am 6 Oktober 2021 Christian Bolliger Das einzige Ja von 1866 Freie Niederlassung von Juden In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 21 23 swissvotes ch PDF 75 kB abgerufen am 6 Oktober 2021 Christian Bolliger Kantonsfremde Niedergelassene bleiben benachteiligt In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 23 24 swissvotes ch PDF 65 kB abgerufen am 6 Oktober 2021 Christian Bolliger Rechtsunsicherheit fur Niedergelassene bleibt erhalten In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 24 25 swissvotes ch PDF 65 kB abgerufen am 6 Oktober 2021 Christian Bolliger Wartefrist fur Niedergelassene beim Kantonsstimmrecht bleibt In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 25 26 swissvotes ch PDF 64 kB abgerufen am 6 Oktober 2021 Christian Bolliger Die Glaubens und Kultusfreiheit bleibt den Christen vorbehalten In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 26 27 swissvotes ch PDF 65 kB abgerufen am 6 Oktober 2021 Christian Bolliger Die Prugelstrafe wird nicht abgeschafft In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 28 29 swissvotes ch PDF 65 kB abgerufen am 6 Oktober 2021 Christian Bolliger Der Schutz des geistigen Eigentums bleibt Sache der Kantone In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 29 30 swissvotes ch PDF 65 kB abgerufen am 6 Oktober 2021 Christian Bolliger Der Bund muss die Finger vom Glucksspiel lassen In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 30 31 swissvotes ch PDF 65 kB abgerufen am 6 Oktober 2021 Volksabstimmungen in der Schweiz 1848 1866 1872 1874 1875 1876 1877 1879 1880 1882 1884 1885 1887 1889 1890 1891 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1900 1902 1903 1905 1906 1907 1908 1910 1912 1913 1914 1915 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1933 1934 1935 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1944 1945 1946 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volksabstimmungen in der Schweiz 1866 amp oldid 236416986