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Dieser Artikel bietet eine Ubersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 1922 In der Schweiz fanden auf Bundesebene funf Volksabstimmungen statt im Rahmen dreier Urnengange am 11 Juni 24 September und 3 Dezember Dabei handelte es sich um vier Volksinitiativen und ein fakultatives Referendum Inhaltsverzeichnis 1 Abstimmungen am 11 Juni 1922 1 1 Ergebnisse 1 2 Erlangung des Schweizer Burgerrechts 1 3 Ausweisung von Auslandern 1 4 Wahlbarkeit der Bundesbeamten in den Nationalrat 2 Abstimmung am 24 September 1922 2 1 Ergebnis 2 2 Strafrechtsrevision Lex Haberlin 3 Abstimmung am 3 Dezember 1922 3 1 Ergebnis 3 2 Einmalige Vermogensabgabe 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAbstimmungen am 11 Juni 1922 BearbeitenErgebnisse Bearbeiten Nr Vorlage Art Stimm berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gultige Stimmen Ja Nein Ja Anteil Nein Anteil Stande Ergebnis89 1 Eidgenossische Volksinitiative betreffend die Erlangung des Schweizerburgerrechts Teil I VI 976 105 445 100 45 59 413 816 0 65 828 347 988 15 91 84 09 0 22 nein90 2 Eidgenossische Volksinitiative betreffend die Ausweisung von Auslandern Teil II VI 976 105 445 100 45 59 418 081 159 200 258 881 38 08 61 92 0 22 nein91 3 Eidgenossische Volksinitiative betreffend die Wahlbarkeit der Bundesbeamten in den Nationalrat VI 976 105 445 100 45 59 417 650 160 181 257 469 38 35 61 65 5 17 neinErlangung des Schweizer Burgerrechts Bearbeiten Die angespannte Versorgungs und Wirtschaftslage infolge des Ersten Weltkriegs das Fehlen sozialstaatlicher Einrichtungen die antibolschewistische Stimmung und die angeblich drohende Einreise sozialistischer Aufwiegler nach der Oktoberrevolution bewirkten eine Zunahme fremdenfeindlicher Reflexe Darauf reagierte der Bundesrat mit der Schaffung der Fremdenpolizei einer Verscharfung der Einwanderungsbestimmungen und strengeren Regeln bei der Einburgerung von Auslandern Als das Parlament 1919 eine weitere Erhohung der Wohnsitzfristen fur Einburgerungswillige debattierte reichte ein burgerlich konservatives Komitee aus dem Kanton Aargau eine Volksinitiative ein die eine Verscharfung der Einburgerungspraxis und eine Pflicht zur Ausweisung gefahrlicher Auslander verlangte Da die Initiative zwei verschiedene Forderungen stellte trennte das Parlament gemass Antrag des Bundesrats die Vorlage und unterbreitete sie Volk und Standen in zwei getrennten Abstimmungen Mit der ersten Vorlage sollte die Wohnsitzfrist der Einzuburgernden von sechs auf zwolf Jahre erhoht werden ausserdem sollten Neuburger nur dann das passive Wahlrecht erhalten wenn sie bis zur Volljahrigkeit zwolf Jahre ununterbrochen in der Schweiz gelebt hatten Keine der im Parlament vertretenen Parteien unterstutzte die Vorlage wobei die Burgerlichen darauf hinwiesen dass die vom Bundesrat bereits eingeleiteten oder eingefuhrten Massnahmen zur Bekampfung der Uberfremdung besser geeignet seien Mit uber 84 Prozent Nein erlitt die Vorlage eine massive Niederlage 4 Ausweisung von Auslandern Bearbeiten Der zweite Teil der Uberfremdungsinitiative wollte dem Bund die Pflicht auferlegen Auslander welche die innere und aussere Sicherheit der Eidgenossenschaft oder die Wohlfahrt des Schweizervolkes gefahrden aus dem Gebiete der Schweiz wegzuweisen Dafur setzten sich insbesondere der Bauernverband die Bauern Gewerbe und Burgerpartei sowie mehrere kantonale Sektionen der FDP ein Damit wollten sie in erster Linie erreichen dass der Bundesrat in Zukunft weniger nachsichtig gegenuber Spionen Hetzern und Schiebern verfahre und sie weniger lange in der Schweiz dulde Die Gegner der Vorlage verwiesen auch hier auf die bereits eingeleiteten und umgesetzten Massnahmen Mit 62 Prozent Nein war die Ablehnung geringer als bei der Einburgerungsvorlage fiel aber dennoch deutlich aus 4 Wahlbarkeit der Bundesbeamten in den Nationalrat Bearbeiten Im Juni 1921 reichte der Foderativverband eidgenossischer Beamter Angestellter und Arbeiter eine Volksinitiative ein um Bundesbeamten die Wahl in den Nationalrat zu erlauben was die Bundesverfassung in Artikel 77 aber untersagte Dies galt nicht nur fur die vom Bundesrat gewahlten Beamten sondern auch fur beamtenrechtlich Angestellte von Bundesbetrieben Nach den Nationalratswahlen 1919 waren funf Gewahlte wegen dieser Unvereinbarkeitsklausel in ein provisorisches Dienstverhaltnis versetzt worden was in der Offentlichkeit Kritik ausloste Der Text der Volksinitiative war identisch mit einem bundesratlichen Vorschlag von 1920 der aber vom Parlament abgelehnt worden war Aufgrund dieses Parlamentsbeschlusses verzichtete der Bundesrat auf einen Antrag zur Abstimmungsempfehlung 5 das Parlament empfahl die Ablehnung der Volksinitiative SP Grutliverein Gewerkschaften und Angestelltenverbande unterstutzten die Forderung der Initianten Sie wiesen auf die erhebliche Vergrosserung der eidgenossischen Beamtenschaft hin von denen der grosste Teil keine politische Funktion habe Der Ausschluss aller Beamten vom passiven Wahlrecht widerspreche daher dem Grundsatz der Gleichheit Als einzige grosse Partei stellte sich die BGB gegen die Vorlage Es sei dem Landeswohl nicht dienlich wenn das Bundespersonal in die Behorde eintritt zu deren hauptsachlichen Aufgaben die Kontrolle uber seine Pflichterfullung gehort Ausserdem wiesen die Gegner auf die Privilegien hin die den Bundesbeamten im Gegensatz zu allen anderen Angestellten zustunden Die Initiative scheiterte deutlich 6 Abstimmung am 24 September 1922 BearbeitenErgebnis Bearbeiten Nr Vorlage Art Stimm berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gultige Stimmen Ja Nein Ja Anteil Nein Anteil Stande Ergebnis92 7 Bundesgesetz betreffend Abanderung des Bundesstrafrechts vom 4 Februar 1853 in Bezug auf Verbrechen gegen die verfassungsmassige Ordnung und innere Sicherheit und in Bezug auf die Einfuhrung des bedingten Strafvollzugs FR 982 567 690 844 70 30 680 626 303 794 376 832 44 63 55 37 neinStrafrechtsrevision Lex Haberlin Bearbeiten Hauptartikel Lex Haberlin Nach dem Landesstreik im November 1918 war der Bundesrat der Meinung dass das aus dem Jahr 1853 stammende Bundesstrafrecht nicht mehr genuge um den Staat vor Angriffen im Innern zu schutzen Er erkannte eine ernstliche Bedrohung der Ordnung und Sicherheit wobei er insbesondere den von der Sowjetunion ausgeubten Einfluss auf linke Parteien meinte wodurch die Ideologie des Kommunismus verbreitet werde Mit der angestrebten Reform sollten revolutionare Massenaktionen wie Massenstreiks und demonstrationen die Vorbereitung von Aufruhr und Hochverrat sowie hetzerische revolutionare Propaganda unter Strafe gestellt werden Das burgerlich dominierte Parlament verscharfte den Gesetzesentwurf Auf erbitterten Widerstand der Linken stiess vor allem Artikel 47 der sich gegen offentliche Aufrufe und Vorbereitungshandlungen zur Storung der staatlichen Ordnung richtet Gegen das Gesetz das bald nur noch Lex Haberlin nach Bundesrat Heinrich Haberlin Umsturzgesetz oder Zuchthausgesetz genannt wurde brachten sie ein Referendum zustande Die Gegner argumentieren mit diesem reaktionaren Gesetz wandere jeder Teilnehmer eines gewohnlichen Streiks oder einer Demonstration hinter Gitter Auch die simple Widersetzung gegen eine amtliche Verfugung oder eine staatskritische offentliche Stellungnahme konnten strafbar sein Die Befurworter bezeichneten das Gesetz als notwendig zur Bekampfung kommunistischer Umsturzaktionen Allerdings waren ihre Reihen nicht geschlossen denn in der Ostschweiz bildete sich ein burgerliches Gegenkomitee und vereinzelte freisinnige Gruppen bekampften die Vorlage ebenfalls Bundesrat und Parlament mussten bei der Abstimmung eine empfindliche Niederlage hinnehmen 8 Abstimmung am 3 Dezember 1922 BearbeitenErgebnis Bearbeiten Nr Vorlage Art Stimm berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gultige Stimmen Ja Nein Ja Anteil Nein Anteil Stande Ergebnis93 9 Eidgenossische Volksinitiative fur die Einmalige Vermogensabgabe VI 992 523 856 148 86 29 846 654 109 702 736 952 12 96 87 04 0 22 neinEinmalige Vermogensabgabe Bearbeiten Hauptartikel Eidgenossische Volksinitiative fur die Einmalige Vermogensabgabe Angesichts der schlechten Wirtschaftslage der hohen Staatsverschuldung und der Diskussion um die mogliche Einfuhrung einer Alters und Hinterlassenenversicherung bestand zwar Einigkeit daruber dass neue Einnahmequellen unverzichtbar waren doch die finanzpolitischen Vorstellungen klafften weit auseinander Wahrend der Bundesrat Tabak Alkohol und Erbschaftssteuern bevorzugte forderte die SP eine dauerhafte Erhebung von sozial umverteilenden direkten Steuern Zu diesem Zweck reichte sie im Januar 1922 eine Volksinitiative ein Sie verlangte eine Abgabe auf allen Vermogen naturlicher oder juristischer Personen von mehr als 80 000 Franken wobei sich der Steuersatz progressiv von 8 bis 60 Prozent bewegen sollte Die Einnahmen sollten fur soziale Zwecke verwendet werden Der Bundesrat bezeichnete die Initiative als gefahrliche Raubmassnahme die zur Einfuhrung des kommunistischen Systems in der Schweiz fuhren werde das Parlament war derselben Meinung Im heftig gefuhrten Abstimmungskampf waren SP und Gewerkschaften auf sich alleine gestellt Sie argumentierten die Belastung der Reichsten sei notwendig gerecht und verkraftbar eine Ablehnung wurde hingegen zu Lohnabbau Arbeitszeitverlangerung indirekten Steuern und zur Zerruttung des Staatshaushalts fuhren Die burgerlichen Gegner bis hin zu den Christlichsozialen warnten die Vermogensabgabe bewirke nicht nur eine faktische Enteignung sondern sei auch sozialpolitisch kontraproduktiv da die Steuerpflichtigen den Steuerbetrag uber Preise und Lohne abwalzen wurden Der massenhafte Einsatz von Flugblattern und Plakaten bei dem sich beide Lager gegenseitig respektlos anschwarzten fuhrte zur hochsten Stimmbeteiligung in der Geschichte Schweizer Volksabstimmungen Volk und Stande lehnten die Initiative ausserst deutlich ab nur in den Kantonen Basel Stadt und Genf lag die Zustimmung uber 20 Prozent 10 nbsp Abstimmungsplakat von Hans Beat Wieland nbsp Abstimmungsplakat von Jules Courvoisier nbsp Abstimmungsplakat von Jozsef DivekyLiteratur BearbeitenWolf Linder Christian Bolliger und Yvan Rielle Hrsg Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 Haupt Verlag Bern 2010 ISBN 978 3 258 07564 8 Weblinks BearbeitenChronologie Volksabstimmungen mit allen Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848 admin ch Swissvotes Datenbank zu den Schweizer Volksabstimmungen Universitat Bern Karten im Politischen Atlas der Schweiz Bundesamt fur Statistik Einzelnachweise Bearbeiten Vorlage Nr 89 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 18 Oktober 2021 Vorlage Nr 90 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 18 Oktober 2021 Vorlage Nr 91 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 18 Oktober 2021 a b Roswitha Dubach Uberfremdungsbekampfung von oben Die erste Auslanderinitiative wird abgelehnt In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 138 140 swissvotes ch PDF 71 kB abgerufen am 18 Oktober 2021 Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung uber das Volksbegehren betreffend Abanderung des Art 77 der Bundesverfassung In Bundesblatt 13 Januar 1922 abgerufen am 19 Oktober 2021 Yvan Rielle Den Bundesbeamten bleibt der Zutritt zum Nationalratssaal verwehrt In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 140 141 swissvotes ch PDF 71 kB abgerufen am 18 Oktober 2021 Vorlage Nr 92 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 18 Oktober 2021 Christian Bolliger Staatsschutz Vereinte Linke verhindert das burgerliche Umsturzgesetz In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 141 143 swissvotes ch PDF 69 kB abgerufen am 18 Oktober 2021 Vorlage Nr 93 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 18 Oktober 2021 Christian Bolliger Demagogischer Abstimmungskampf mobilisiert eine Rekordzahl an Burgern In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 143 144 swissvotes ch PDF 66 kB abgerufen am 18 Oktober 2021 Volksabstimmungen in der Schweiz 1848 1866 1872 1874 1875 1876 1877 1879 1880 1882 1884 1885 1887 1889 1890 1891 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1900 1902 1903 1905 1906 1907 1908 1910 1912 1913 1914 1915 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1933 1934 1935 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1944 1945 1946 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volksabstimmungen in der Schweiz 1922 amp oldid 224558285