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Dieser Artikel bietet eine Ubersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 1956 In der Schweiz fanden 1956 auf Bundesebene funf Volksabstimmungen statt im Rahmen dreier Urnengange am 4 Marz 13 Mai und 30 September Dabei handelte es sich um zwei obligatorische Referenden eine Volksinitiative einen Gegenentwurf und ein fakultatives Referendum Inhaltsverzeichnis 1 Abstimmung am 4 Marz 1956 1 1 Ergebnis 1 2 Befristete Weiterfuhrung der Preiskontrolle 2 Abstimmungen am 13 Mai 1956 2 1 Ergebnis 2 2 Erteilung von Wasserrechtskonzessionen 2 3 Unterstutzung der Holzverzuckerungs AG 3 Abstimmungen am 30 September 1956 3 1 Ergebnis 3 2 Revision der Brotgetreideordnung 3 3 Ausgabenbeschlusse der Bundesversammlung 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAbstimmung am 4 Marz 1956 BearbeitenErgebnis Bearbeiten Nr Vorlage Art Stimm berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gultige Stimmen Ja Nein Ja Anteil Nein Anteil Stande Ergebnis175 1 Bundesbeschluss vom 22 Dezember 1955 uber die befristete Weiterfuhrung einer beschrankten Preiskontrolle Verlangerung der Gultigkeitsdauer des Verfassungszusatzes vom 26 September 1952 OR 1 454 506 718 548 49 40 699 531 542 425 157 106 77 54 22 46 22 0 jaBefristete Weiterfuhrung der Preiskontrolle Bearbeiten Sowohl eine Volksinitiative fur eine Verstarkung der Mietzins und Preiskontrolle als auch ein Gegenentwurf dazu waren 1955 in Volksabstimmungen gescheitert Die Behorden interpretierten das Ergebnis als Wunsch nach einer Fortsetzung der staatlichen Preiskontrolle weshalb der Bundesrat vom Parlament den Auftrag erhielt fur die Zeit nach 1957 einen weiteren befristeten Verfassungszusatz vorzubereiten Anfang November 1955 schlug er vor den bestehenden Verfassungszusatz bis Ende 1960 zu verlangern ohne daran Anderungen vorzunehmen Beide Parlamentskammern stimmten dem Vorschlag einstimmig zu Alle Parteien und die wichtigsten Verbande empfahlen die Annahme denn allen war klar dass die eigentliche Auseinandersetzung erst bei den Ausfuhrungsbestimmungen folgen wurde Wahrend die SP die Bekampfung der Teuerung in den Vordergrund ruckte betonten die burgerlichen Befurworter die Massnahmen seien massvoll Einzig der Hauseigentumerverband lehnte die Weiterfuhrung der Mietzinskontrolle ab und argumentierte die Wohnungssituation habe sich ausserhalb der Grossstadte entscharft Mehr als drei Viertel der Abstimmenden und alle Kantone nahmen die Vorlage an 2 Abstimmungen am 13 Mai 1956 BearbeitenErgebnis Bearbeiten Nr Vorlage Art Stimm berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gultige Stimmen Ja Nein Ja Anteil Nein Anteil Stande Ergebnis176 3 Volksbegehren zur Erweiterung der Volksrechte bei der Erteilung von Wasserrechts konzessionen durch den Bund VI 1 454 269 757 492 52 09 721 053 266 222 454 831 36 92 63 08 2 19 nein177 4 Bundesbeschluss vom 30 Septem ber 1955 uber Massnahmen zur Starkung der Wirtschaft des Kantons Grau bunden durch Gewahrung einer Hilfe an die Holzver zuckerungs AG FR 1 454 269 765 543 52 63 744 837 316 276 428 561 42 46 57 54 neinErteilung von Wasserrechtskonzessionen Bearbeiten Ein uberparteiliches Komitee zum Schutze der Stromlandschaft Rheinau reichte gleichzeitig mit der Volksinitiative zur Verhinderung des Kraftwerks Rheinau ein weiteres Begehren ein auch als Rheinau Initiative II bezeichnet Konzessionen fur Wasserkraftwerke sollten nicht mehr abschliessend vom Bundesrat vergeben sondern von der Zustimmung des Parlaments abhangig gemacht werden womit sie dem fakultativen Referendum unterstehen wurden Der Bundesrat wies die Initiative zuruck stellte aber die Ausarbeitung eines allgemeinen Naturschutzartikels in Aussicht Das Parlament teilte diese Meinung mit deutlicher Mehrheit In der Abstimmungskampagne nahmen die burgerlichen Gegner die Argumente des Bundesrats auf und vertraten die Ansicht im Falle des geplanten und umstrittenen Spol Kraftwerks fuhre die Annahme der Initiative sogar zu grosseren Eingriffen in den Nationalpark weil die Kraftwerksinteressenten auf eine rein kantonale Losung ausweichen konnten um einen nationalen Volksentscheid zu vermeiden Einzig die EVP unterstutzte die Vorlage Die Befurworter verwiesen auf die Eingriffe in die Landschaft und den Wasserhaushalt Einzelne Stimmen verwiesen auch auf die Atomenergie die das Potenzial habe in Zukunft die Wasserkraft zu ersetzen Etwas weniger als zwei Drittel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab Ja Mehrheiten gab es in den Kantonen Basel Stadt Schaffhausen und Zurich 5 Unterstutzung der Holzverzuckerungs AG Bearbeiten Zur Sicherstellung der Landesversorgung mit Treibstoff ubernahm der Bund seit dem Zweiten Weltkrieg mehr als 100 000 Tonnen Ethanol die von der Holzverzuckerungs AG in Domat Ems aus der Verzuckerung von Holz gewonnen wurden In der Nachkriegszeit war dieser Treibstoff preislich nicht mehr konkurrenzfahig weshalb das Unternehmen auf Subventionen des Bundes angewiesen war 1955 stellte der Bundesrat beim Parlament den Antrag die Finanzhilfe bis 1960 zu verlangern um dem Unternehmen den Ubergang zum selbstandigen Bestehen auf dem Markt zu erleichtern Nachdem das Parlament die Vorlage genehmigt hatte ergriffen der Schweizerische Handels und Industrieverein die Wirtschaftsforderung der Redressement national und die LPS das Referendum Sie bezeichneten die Finanzhilfe als ineffizienten Interventionismus und als zu teuer fur Steuerzahler und Konsumenten Von der Erhaltung der teuren Holzverzuckerung direkt betroffen seien lediglich einige Hundert Arbeitnehmer die angesichts der Hochkonjunktur problemlos wieder eine Beschaftigung finden wurden Wie der Bundesrat schrieben die Befurworter der Holzverzuckerung noch eine kriegswirtschaftliche Funktion zu Ausserdem wollten sie mit der Geldspritze einen der wenigen Industriebetriebe im strukturschwachen Kanton Graubunden unterstutzen Eine deutliche Mehrheit der Abstimmenden lehnte die Vorlage ab 6 Abstimmungen am 30 September 1956 BearbeitenErgebnis Bearbeiten Nr Vorlage Art Stimm berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gultige Stimmen Ja Nein Ja Anteil Nein Anteil Stande Ergebnis178 7 Bundesbeschluss vom 27 Juni 1956 uber die Revision der Brotgetreideordnung des Landes OR 1 459 824 641 604 43 95 619 135 239 890 379 245 38 75 61 25 5 16 nein179 8 Bundesbeschluss vom 27 Juni 1956 uber das Volks begehren betreffend Ausgabenbeschlusse der Bundes versammlung Gegenentwurf GE 1 459 824 639 896 43 83 607 777 276 660 331 117 45 52 54 48 9 13 neinRevision der Brotgetreideordnung Bearbeiten Zu Beginn des Jahres 1956 prasentierte der Bundesrat seine Verfassungsvorlage fur eine grundsatzliche Revision der seit 1929 bestehenden Getreideordnung wobei er sich auf die Vorarbeiten zweier Expertenkommissionen stutzte Zwar sollte der Bund auf das Einfuhrmonopol verzichten doch sollte er weiterhin verpflichtet werden mit verschiedenen Massnahmen die Versorgung der Schweiz mit Getreide sicherzustellen Insbesondere sollten die umstrittene Kontingentierung von Muhlen und die Verbilligung von Weissmehl bestehen bleiben Bereits im Juni genehmigte das Parlament die Vorlage mit kleineren Anderungen Zu den Unterstutzern gehorten die burgerlichen Parteien sowie die wichtigsten Wirtschaftsdachverbande Sie prasentierten die neue Getreideordnung als ausgewogene Losung die eine freiere Getreidewirtschaft ohne Staatsmonopol ermogliche und trotzdem samtlichen betroffenen Interessen diene insbesondere dem Mullereigewerbe und der Landwirtschaft Gegen die Getreideordnung kampften SP LdU Gewerkschaften und Angestelltenverbande Gemeinsamer Nenner war dass sie diese fur konsumentenunfreundlich hielten Doch wahrend die Linken auf die positiven Erfahrungen des Getreidemonopols hinwiesen kritisierte der LdU die Allmacht des Staates und der Verbande die weiterhin ein Kartell aufrechterhalten wollten Der Bund konne weiterhin bestimmen wer wie viel Getreide importiert und zu welchem Preis dieses an die Muller zu verkaufen sei Mehr als drei Funftel der Abstimmenden lehnten die Vorlage schliesslich ab 9 Ausgabenbeschlusse der Bundesversammlung Bearbeiten Ein burgerliches Komitee reichte im September 1953 eine Volksinitiative ein Einerseits verlangte sie Ausgabenerhohungen durch anderweitige Einsparungen oder Mehreinnahmen zu kompensieren Andererseits forderte sie dass fur Ausgabenbeschlusse ab einer bestimmten Hohe die absolute Mehrheit beider Rate notwendig ist diese Regel war bereits mit der befristeten Finanzordnung 1951 eingefuhrt worden Der Bundesrat und das Parlament lehnten zwar die erste Bestimmung der Initiative und das obligatorische Finanzreferendum ab unterstutzten aber die Ausgabenbremse und das fakultative Finanzreferendum weshalb sie einen direkten Gegenentwurf ausarbeiteten Daraufhin zogen die Initianten ihr Begehren zugunsten des Gegenentwurfs zuruck sodass nur uber diesen abgestimmt werden musste Zahlreiche Parteien und Verbande unterstutzten die Vorlage Sie priesen das Finanzreferendum als Instrument der Ausgabendisziplin und waren uberzeugt dass die Mitsprache des Volks bei Finanzbeschlussen das Risiko neuer Steuern senke Zu den Gegnern gehorten die SP und die wichtigsten Arbeitnehmerverbande Sie warnten vor einer Uberlastung der direkten Demokratie und vor dem Missbrauch des Finanzreferendums gegen notwendige Bundesausgaben fur die Sozial und Wirtschaftspolitik Die Vorlage verfehlte sowohl das Volks als auch das Standemehr knapp 10 Literatur BearbeitenWolf Linder Christian Bolliger Yvan Rielle Hrsg Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 Haupt Verlag Bern 2010 ISBN 978 3 258 07564 8 Weblinks BearbeitenChronologie Volksabstimmungen mit allen Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848 admin ch Swissvotes Datenbank zu den Schweizer Volksabstimmungen Universitat Bern Karten im Politischen Atlas der Schweiz Bundesamt fur Statistik Einzelnachweise Bearbeiten Vorlage Nr 175 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 1 November 2021 Christian Bolliger Kompetenz des Bundes zur Kontrolle von Preisen und Mieten wird verlangert In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 250 251 swissvotes ch PDF 65 kB abgerufen am 1 November 2021 Vorlage Nr 176 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 1 November 2021 Vorlage Nr 177 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 1 November 2021 Christian Bolliger Uber Wasserkraftwerke entscheidet der Bundesrat und nicht das Volk In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 251 252 swissvotes ch PDF 66 kB abgerufen am 1 November 2021 Christian Bolliger Kein Bundesgeld mehr fur ein einzelnes Unternehmen In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 252 253 swissvotes ch PDF 65 kB abgerufen am 1 November 2021 Vorlage Nr 178 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 1 November 2021 Vorlage Nr 179 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 1 November 2021 Christian Bolliger Nein zur Getreideordnung Noch zu viel oder schon zu wenig Staat In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 253 254 swissvotes ch PDF 67 kB abgerufen am 1 November 2021 Christian Bolliger Starkung oder Aushohlung der Demokratie Nein zum Finanzreferendum In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 255 256 swissvotes ch PDF 67 kB abgerufen am 1 November 2021 Volksabstimmungen in der Schweiz 1848 1866 1872 1874 1875 1876 1877 1879 1880 1882 1884 1885 1887 1889 1890 1891 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1900 1902 1903 1905 1906 1907 1908 1910 1912 1913 1914 1915 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1933 1934 1935 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1944 1945 1946 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 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