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Dieser Artikel bietet eine Ubersicht der Volksabstimmungen in der Schweiz im Jahr 2004 In der Schweiz fanden 2004 auf Bundesebene 13 Volksabstimmungen statt im Rahmen von vier Urnengangen am 8 Februar 16 Mai 26 September und 28 November Dabei handelte es sich um funf fakultative Referenden zwei Volksinitiativen einen Gegenentwurf zu einer zuruckgezogenen Volksinitiative und funf obligatorische Referenden Inhaltsverzeichnis 1 Abstimmungen am 8 Februar 2004 1 1 Ergebnisse 1 2 Gegenentwurf zur Avanti Initiative 1 3 Anderung des Mietrechts 1 4 Verwahrungsinitiative 2 Abstimmungen am 16 Mai 2004 2 1 Ergebnisse 2 2 11 AHV Revision 2 3 Erhohung der Mehrwertsteuer 2 4 Steuerpaket 2001 3 Abstimmungen am 26 September 2004 3 1 Ergebnisse 3 2 Erleichterte Einburgerung 3 3 Burgerrechtserwerb fur die dritte Generation 3 4 Postdienste fur alle 3 5 Mutterschaftsversicherung 4 Abstimmungen am 28 November 2004 4 1 Ergebnisse 4 2 Neugestaltung des Finanzausgleichs 4 3 Neue Finanzordnung 4 4 Stammzellenforschungsgesetz 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAbstimmungen am 8 Februar 2004 BearbeitenErgebnisse Bearbeiten Nr Vorlage Art Stimm berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gultige Stimmen Ja Nein Ja Anteil Nein Anteil Stande Ergebnis504 1 Gegenentwurf der Bundesversammlung vom 3 Oktober 2003 zur Volksinitiative Avanti fur sichere und leistungsfahige Autobahnen GE 4 789 871 2 183 037 45 58 2 152 132 0 800 632 1 351 500 37 20 62 80 0 23 nein505 2 Anderung vom 13 Dezember 2002 des Obligationenrechts Miete FR 4 789 871 2 175 425 45 42 2 103 019 0 755 561 1 347 458 35 93 64 07 nein506 3 Eidgenossische Volksinitiative vom 3 Mai 2000 Lebenslange Verwahrung fur nicht therapierbare extrem gefahrliche Sexual und Gewaltstraftater VI 4 789 871 2 180 863 45 53 2 133 436 1 198 867 0 934 569 56 19 43 81 21 1 jaGegenentwurf zur Avanti Initiative Bearbeiten Im Jahr 2000 reichten die Automobilverbande TCS und ACS die Volksinitiative Avanti fur sichere und leistungsfahige Autobahnen ein Sie wollte die wichtigsten Autobahnen erweitern und insbesondere den Gotthard Strassentunnel um eine zweite Rohre erganzen Dem Bundesrat gingen diese Forderungen zu weit weshalb er 2001 einen Gegenentwurf in die Vernehmlassung schickte Gegen den Widerstand der Linken anderte das Parlament den Gegenentwurf so ab dass er sogar uber die Forderungen der Initiative hinausging worauf die Initianten ihr Begehren zuruckzogen Der Bund sollte dazu verpflichtet werden leistungsfahige Verkehrsinfrastrukturen bereitzustellen und Kapazitatsengpasse zu beseitigen Spatestens nach zehn Jahren sollten der Sechsspurausbau der Autobahnen Genf Lausanne und Bern Zurich sowie der Bau einer zweiten Gotthardrohre begonnen werden Weitere Abschnitte der A2 und Umfahrungsstrassen sollten vom 1994 angenommenen Alpenschutzartikel ausgenommen werden Ausserdem sollte der Agglomerationsverkehr gefordert werden Zu den Befurwortern gehorten FDP SVP LPS Lega dei Ticinesi und die Arbeitgeberverbande Ihnen zufolge wurde die Vorlage eine sinnvolle Partnerschaft von Strasse und Schiene ermoglichen und die Finanzierung der wichtigsten Projekte sichern Die Gegner allen voran die linken Parteien die CVP und die Umweltverbande warnten davor den in der Verfassung verankerten Alpenschutz auszuhohlen Auf diese Weise wurden die im Verlagerungsgesetz festgelegten Ziele gefahrdet Ebenso seien die Kosten viel zu hoch Uberraschend deutlich verwarfen uber drei Funftel der Abstimmenden und alle Kantone die Vorlage 4 Anderung des Mietrechts Bearbeiten Mit der im Jahr 1997 eingereichten Volksinitiative Ja zu fairen Mieten sollten unter anderem das Prinzip der Kostenmiete durchgesetzt und der Kundigungsschutz gestarkt werden Obwohl Bundesrat und Parlament das Begehren zuruckwiesen sahen sie dennoch dringenden Handlungsbedarf im Mietrecht Ein indirekter Gegenvorschlag sollte Neuerungen durchsetzen und die Chancen der Initiative schmalern Erst nach dreijahrigen Verhandlungen konnte ein Kompromiss erzielt werden So sollte ein Mietzins nicht mehr missbrauchlich sein wenn er zu einem ubersetzten Ertrag fuhrt sondern wenn die Miete eine statistische Vergleichsgrosse um mehr als 15 Prozent uberschreitet Mieterhohungen zur Anpassung an gestiegene Hypothekarzinsen oder an das ortsubliche Niveau sollten nicht mehr erlaubt sein sondern lediglich zur Uberwalzung der Teuerung Gegen die Gesetzesanderung brachte der Mieterverband erfolgreich ein Referendum zustande Unterstutzung erhielt er von den linken Parteien der EDU den Schweizer Demokraten und den Gewerkschaften Die Gegner befurchteten der Systemwechsel bei der Berechnung zulassiger Mietzinsveranderungen und die Einfuhrung von Vergleichsmieten wurden zu massiven und konstanten Preiserhohungen fuhren Burgerliche Parteien mit einzelnen abweichenden Kantonalparteien in der Romandie und Wirtschaftsverbande stellten sich auf den Standpunkt das neue Mietrecht sei transparenter und verstandlicher Es verhindere missbrauchliche Mietzinse effektiv und garantiere einen ruhigeren Verlauf der Mietzinsentwicklung als bei der bisherigen Koppelung an den Hypothekarzins Fast zwei Drittel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab in keinem Kanton gab es eine zustimmende Mehrheit 5 Verwahrungsinitiative Bearbeiten Hauptartikel Verwahrungsinitiative Nach dem Mord am Zollikerberg und einer weiteren Sexualstraftat im Jahr 1993 entbrannte eine Diskussion um die als zu lasch empfundene Praxis beim Strafvollzug Die von den Eltern und Verwandten der Opfer gegrundete Selbsthilfegruppe Licht der Hoffnung reichte 2000 eine Volksinitiative ein So sollten Sexual oder Gewaltstraftater die als extrem gefahrlich und nicht therapierbar eingestuft wurden bis ans Lebensende verwahrt werden Ebenso sollten fruhzeitige Entlassungen und Hafturlaube ausgeschlossen sein Nur wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse erwiesen wurde dass der Tater geheilt werden kann sollte die Erstellung eines neuen Gutachtens moglich sein Dieses musste von mindestens zwei voneinander unabhangigen Fachleuten erstellt werden Bundesrat und Parlament waren der Ansicht dass die meisten Forderungen bereits mit der laufenden Revision des Strafgesetzbuches erfullt seien weshalb sie das Begehren ablehnten Trotz der Emotionalitat der Vorlage verlief die Abstimmungskampagne weitgehend sachlich Die meisten Parteien nahmen eine ablehnende Haltung ein und verwiesen auf die Bedenken von Strafrechtlern die einen Teil der Initiative fur nicht EMRK konform hielten da eine periodische Strafbeurteilung praktisch ausgeschlossen sei Einzig die SVP und kleine Rechtsaussenparteien unterstutzten die Vorlage jedoch verzichteten die Initianten weitgehend auf eine Zusammenarbeit mit den Parteien Ihnen zufolge mache es keinen Sinn einen als nicht therapierbar deklarierten Tater regelmassig wieder auf seine Gefahrlichkeit zu uberprufen Zur allgemeinen Uberraschung nahm eine relativ deutliche Mehrheit der Abstimmenden die Vorlage an Nein Mehrheiten resultierten nur in den Kantonen Basel Stadt und Waadt 6 Abstimmungen am 16 Mai 2004 BearbeitenErgebnisse Bearbeiten Nr Vorlage Art Stimm berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gultige Stimmen Ja Nein Ja Anteil Nein Anteil Stande Ergebnis507 7 Anderung vom 3 Oktober 2003 des Bundesgesetzes uber die Alters und Hinterlassenenversicherung 11 AHV Revision FR 4 798 073 2 438 405 50 82 2 407 345 772 773 1 634 572 32 10 67 90 nein508 8 Bundesbeschluss vom 3 Oktober 2003 uber die Finanzierung der AHV IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersatze OR 4 798 073 2 439 301 50 83 2 407 897 756 550 1 651 347 31 42 68 58 0 23 nein509 9 Bundesgesetz vom 20 Juni 2003 uber die Anderung von Erlassen im Bereich der Ehe und Familienbesteuerung der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben FR 4 798 073 2 439 677 50 84 2 407 385 821 475 1 585 910 34 12 65 88 nein11 AHV Revision Bearbeiten Die 10 Revision der Alters und Hinterlassenenversicherung AHV von 1995 hatte die Umstellung von der Ehepaarrente auf ein zivilstandsneutrales Rentensystem gebracht Unmittelbar darauf begannen die Vorarbeiten fur eine weitere Reform da die hohere Lebenserwartung und die grosser werdende Zahl von Rentnern im Verhaltnis zu den Erwerbstatigen die AHV zunehmend vor finanzielle Probleme stellten Ein im Februar 2000 vom Bundesrat prasentiertes Programm sah deshalb neben Mehreinnahmen auch Sparmassnahmen vor Das Rentenalter der Frauen sollte von 64 auf 65 Jahre erhoht werden Im Sinne einer Flexibilisierung sollten Frauen und Manner ab 59 Jahren halbe Renten oder ab 62 Jahren ganze Renten beziehen konnen jedoch dauerhaft gekurzt Witwen und Witwerrenten sollten schrittweise von 80 auf 60 Prozent gesenkt werden AHV Renten sollten nur noch alle drei statt zwei Jahre der Lohn und Preisentwicklung angepasst werden Zudem sollte der Freibetrag wegfallen auf dem Erwerbstatige im Rentenalter keine Beitrage entrichten Gegen den entsprechenden Beschluss des Parlaments ergriff der Schweizerische Gewerkschaftsbund das Referendum Zu den Gegnern gehorten weitere Gewerkschaften die Linken und kleine Rechtsaussenparteien Sie bezeichneten die 11 AHV Revision als reine Sozialabbauvorlage die das wichtigste und erfolgreichste Sozialwerk der Schweiz aushohle Die burgerlichen Befurworter stellten die Revision hingegen als dringend notwendigen Beitrag zur langerfristigen Sicherung dar Zwar rechnete man allgemein mit einer Ablehnung diese fiel aber wesentlich deutlicher aus als erwartet Mehr als zwei Drittel der Abstimmenden verwarfen die Vorlage in keinem einzigen Kanton resultierte eine Ja Mehrheit 10 Erhohung der Mehrwertsteuer Bearbeiten Um die Finanzierung der AHV und der Invalidenversicherung IV langerfristig zu sichern schlug der Bundesrat im Februar 2000 im Rahmen der 11 AHV Revision eine zweistufige Anhebung der Mehrwertsteuersatze vor Im Parlament war umstritten ob dem Bund weiterhin ein Anteil am zu erhebenden Mehrwertsteuerzuschlag zustehen und wie hoch dieser Zuschlag sein soll auch der Prozentsatz der Erhohung war umstritten und ob diese fur beide Sozialwerke oder vorderhand nur fur die stark defizitare IV beschlossen werden soll Schliesslich einigten sich beide Parlamentskammern darauf eine Verfassungsgrundlage zu schaffen die den Bund zur Erhohung der Mehrwertsteuer fur beide Versicherungen ermachtigen sollte Zugunsten der IV sollte sie unmittelbar bei Inkrafttreten um 0 8 Prozentpunkte erhoht werden um weitere 1 5 Prozentpunkte zugunsten der AHV erst bei dringendem Bedarf Linke Gewerkschaften und CVP befurworteten die Vorlage denn die Anhebung der Mehrwertsteuer sei eine notwendige und faire Massnahme zur mittelfristigen Sicherung der Sozialwerke Rechtsburgerliche und Rechtsaussenparteien sowie die Wirtschaftsverbande lehnten Steuern auf Vorrat grundsatzlich ab Obwohl die FDP Fraktion der Vorlage im Parlament zugestimmt hatte sprach sie sich nun auf Druck der Wirtschaft ebenfalls dagegen aus Uber zwei Drittel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab in keinem einzigen Kanton erzielte sie uber 40 Prozent Zustimmung 11 Steuerpaket 2001 Bearbeiten Im Februar 2001 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament drei Massnahmen zur steuerlichen Entlastung eine Reform der Ehepaar und Familienbesteuerung teilweises Splitting bei gleichzeitiger Reduktion der Steuerprogression eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung Abschaffung des Eigenmietwerts bei teilweiser Abschaffung der Abzuge fur Schuldzinsen und Unterhaltskosten und die Uberfuhrung dringlich eingefuhrter Anpassungen im Bereich der Umsatzabgaben auf dem Wertschriftenhandel ins ordentliche Recht Dies wurde jahrlich zu Mindereinnahmen von 1 3 Milliarden Franken fuhren Dem burgerlich dominierten Parlament fiel diese Entlastung zu gering aus weshalb es die zu erwartenden Mindereinnahmen auf 2 Milliarden erhohte davon sollten 1 5 Milliarden auf den Bund und 500 Millionen auf die Kantone entfallen Ein links grunes Komitee ergriff gegen das Steuerpaket 2001 das Referendum gleichzeitig kam zum ersten Mal uberhaupt ein Kantonsreferendum zustande Insbesondere wegen der massiven finanziellen Einbussen bei der Wohneigentumsbesteuerung empfahlen 20 Kantonsregierungen die Ablehnung der Vorlage Sie befurchteten dass Kantone und Gemeinden die Steuern erhohen mussten um die massiven Ausfalle auszugleichen Linke und gewerkschaftliche Gegner wiederum kritisierten die Vorlage sei ein Steuergeschenk fur die Reichen und dass dadurch auf Kosten der Allgemeinheit gespart werde Burgerliche Parteien die CVP jedoch mit neun abweichenden Kantonalparteien und Wirtschaftsverbande warben in erster Linie mit der langst falligen Neuordnung der Familienbesteuerung Fast zwei Drittel der Abstimmenden lehnten die Vorlage ab in allen Kantonen resultierten Nein Mehrheiten 12 Abstimmungen am 26 September 2004 BearbeitenErgebnisse Bearbeiten Nr Vorlage Art Stimm berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gultige Stimmen Ja Nein Ja Anteil Nein Anteil Stande Ergebnis510 13 Bundesbeschluss vom 3 Oktober 2003 uber die ordentliche Einburgerung sowie uber die erleichterte Einburgerung junger Auslanderinnen und Auslander der zweiten Generation OR 4 814 898 2 591 426 53 82 2 558 982 1 106 529 1 452 453 43 24 56 76 5 17 nein511 14 Bundesbeschluss vom 3 Oktober 2003 uber den Burgerrechtserwerb von Auslanderinnen und Auslandern der dritten Generation OR 4 814 898 2 591 968 53 83 2 561 499 1 238 912 1 322 587 48 37 51 63 6 16 nein512 15 Eidgenossische Volksinitiative vom 26 April 2002 Postdienste fur alle VI 4 814 898 2 577 679 53 53 2 506 885 1 247 771 1 259 114 49 77 50 23 9 13 nein513 16 Anderung vom 3 Oktober 2003 des Bundesgesetzes uber die Erwerbsersatzordnung fur Dienstleistende in Armee Zivildienst und Zivilschutz Erwerbsersatzgesetz FR 4 814 898 2 590 724 53 80 2 555 739 1 417 159 1 138 580 55 45 44 55 jaErleichterte Einburgerung Bearbeiten Die erleichterte Einburgerung junger Auslander war bereits 1983 und 1994 in Volksabstimmungen gescheitert Seither kam es in mehreren Kantonen zu Anpassungen der Gesetze im Sinne der damaligen Vorlagen sodass in der Zwischenzeit mehr als die Halfte aller Kantone von sich aus Einburgerungserleichterungen vornahmen Im November 2001 befand der Bundesrat dass eine schweizweit einheitliche Losung erforderlich sei Um das Risiko einer weiteren Niederlage zu minimieren teilte er seine Vorschlage aus strategischen Grunden in zwei Verfassungsanderungen auf die dem obligatorischen Referendum unterstanden Gegen den Widerstand der aussersten Rechten und neu auch der SVP genehmigte das Parlament die beiden Vorlagen im Oktober 2003 Die erste strebte eine Vereinheitlichung und Lockerung der Vorschriften uber die erleichterte Einburgerung an Konkret sollte der Bund die Kompetenz erhalten Grundsatze fur die Einburgerung von Auslandern festzulegen die in der Schweiz aufgewachsen sind und hier mindestens funf Jahre der obligatorischen Schulzeit absolviert haben Das gleichzeitig revidierte Gesetz das nicht zur Abstimmung stand sah vor dass die Gebuhren hochstens kostendeckend sein durfen und die Einburgerungswilligen zudem zwischen 14 und 24 Jahre alt sowie mindestens zwei Jahre in der einburgernden Gemeinde ansassig sein mussen Die Gegner dominierten den Abstimmungskampf mit einer sehr emotional und heftig gefuhrten Kampagne Sie weckten mit ihren Plakaten und Inseraten den Eindruck dass kriminelle Auslander problemlos zu einem Schweizer Pass kommen wurden Ausserdem argumentierten sie es gehe dem Bundesrat und den anderen Parteien nur darum mittels Masseneinburgerungen die Auslanderstatistik zu manipulieren und damit ihren Kampf fur eine restriktive Auslanderpolitik zu behindern Zwar sprachen sich die meisten Parteien und auch die Wirtschaftsverbande fur die Vorlage aus machten sich aber kaum bemerkbar und uberliessen das Feld weitgehend den Gegnern Eine relativ deutliche Mehrheit der Abstimmenden lehnte die Vorlage ab Zustimmung fand sie nur in der Romandie und in Basel Stadt 17 Burgerrechtserwerb fur die dritte Generation Bearbeiten Die zweite Einburgerungsvorlage sollte dem Bund die Kompetenz zuweisen fur Kinder der dritten Auslandergeneration den Erwerb des Burgerrechts bereits bei Geburt zu regeln Gemass dem in einem zweiten Schritt vorgesehenen Gesetz sollten Kinder der dritten Generation das Schweizer Burgerrecht bei Geburt erhalten wenn mindestens ein Elternteil der zweiten Generation angehort und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mindestens funf Jahre im Besitz einer Aufenthalts oder Niederlassungsbewilligung ist Auch diese Vorlage war von einer starken Emotionalisierung durch die Gegner gepragt Daruber hinaus betonten sie dass die geltende Regelung genuge und automatische Einburgerungen entschieden zu weit gingen Die Ablehnung der Abstimmenden fiel um rund funf Prozentpunkte knapper aus als bei der ersten Vorlage zu den zustimmenden Kantonen gesellte sich Bern hinzu 17 Postdienste fur alle Bearbeiten Als Reaktion auf verschiedene Plane des Bundesrates zur weiteren Liberalisierung der Schweizerischen Post reichte die Gewerkschaft Kommunikation im April 2002 eine Volksinitiative ein Sie verlangte dass der Bund eine Grundversorgung mit Postdiensten garantieren solle die den Bedurfnissen und Erwartungen der Bevolkerung und der Wirtschaft entspricht Insbesondere sollte dadurch weiterhin ein flachendeckendes Poststellennetz ermoglicht werden Bei Entscheiden betreffend das Poststellennetz sollten die betroffenen Gemeinden miteinbezogen werden Ausserdem sollte der Bund die Kosten fur die Grundversorgung tragen die weder durch Einnahmen noch durch Konzessionsgebuhren gedeckt sind Bundesrat und Parlament empfahlen die Ablehnung der Vorlage und verwiesen auf die laufende Revision des Postgesetzes Zu den Befurwortern gehorten neben den Linken auch kleine Rechtsaussenparteien Sie betonten die Post sei ein Grundpfeiler des Service public und durfe weniger mobilen Bevolkerungsgruppen den Zugang zu Dienstleistungen nicht weiter einschranken Die Post durfe nicht dem freien Markt ausgesetzt werden denn nur das Monopol garantiere weiterhin eine flachendeckende Versorgung Die burgerlichen Gegner betonten dass den meisten Anliegen der Volksinitiative im neuen Postgesetz bereits ausreichend Rechnung getragen werde Hingegen sei die Subventionierung der Grundversorgung angesichts der schlechten Lage der Bundesfinanzen abzulehnen Eine ausserst knappe Mehrheit der Abstimmenden lehnte die Initiative ab wobei die Zustimmung in der lateinischen Schweiz viel deutlicher ausfiel als in der Deutschschweiz 18 Mutterschaftsversicherung Bearbeiten Seit 1945 bestand der Verfassungsauftrag zur Einfuhrung einer Mutterschaftsversicherung doch entsprechende Gesetzesvorschlage scheiterten dreimal in Volksabstimmungen zuletzt 1999 Eine im Jahr 2001 von Jacqueline Fehr SP Therese Meyer Kaelin CVP Ursula Haller SVP und Pierre Triponez FDP eingebrachtes Kompromissmodell sah vor den Mutterschaftsurlaub uber die bestehende und von Lohnprozenten alimentierte Erwerbsersatzordnung EO zu finanzieren Anders als bei fruheren Vorschlagen sollten diesmal nicht alle Frauen anspruchsberechtigt sein sondern nur die erwerbstatigen Diese sollten wahrend 14 Wochen nach der Geburt des Kindes einen Anspruch auf 80 Prozent des bisherigen Lohnes haben Finanziert werden sollten die Mehrausgaben zunachst durch die Reserven der EO nach drei Jahren durch um 0 1 Prozentpunkte erhohte Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeitrage Obwohl dieser Vorschlag im Parlament auf breite Zustimmung stiess ergriffen die SVP und Vertreter des rechten Flugels der FDP erfolgreich das Referendum Unterstutzung erhielten sie von kleinen Rechtsaussenparteien Sie argumentierten die Vorlage bringe neue Zwangsabgaben und unnotige finanzielle Belastungen der Wirtschaft Ausserdem seien die Geburtskosten bereits durch die Krankenversicherung abgedeckt Eine breite Allianz der Befurworter hielt dem entgegen beim vorgeschlagenen Finanzierungsmodell handle es sich erstens nicht um eine neue Sozialversicherung und zweitens wurden die Kosten gerecht auf alle Branchen verteilt Daruber hinaus konne der Widerspruch zwischen Arbeitsrecht achtwochiges Arbeitsverbot und Obligationenrecht nur dreiwochige Lohnfortzahlung endlich beseitigt werden Eine relativ knappe Mehrheit der Abstimmenden nahm die Vorlage an wobei vor allem die hohe Zustimmung in der Romandie den Ausschlag gab 19 Abstimmungen am 28 November 2004 BearbeitenErgebnisse Bearbeiten Nr Vorlage Art Stimm berechtigte Abgegebene Stimmen Beteiligung Gultige Stimmen Ja Nein Ja Anteil Nein Anteil Stande Ergebnis514 20 Bundesbeschluss vom 3 Oktober 2003 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen OR 4 821 329 1 776 714 36 85 1 715 896 1 104 565 611 331 64 37 35 63 20 2 ja515 21 Bundesbeschluss vom 19 Marz 2004 uber eine neue Finanzordnung OR 4 821 329 1 775 770 36 83 1 705 557 1 258 895 446 662 73 81 26 19 22 1 ja516 22 Bundesgesetz vom 19 Dezember 2003 uber die Forschung an embryonalen Stammzellen Stammzellenforschungsgesetz FR 4 821 329 1 785 215 37 02 1 742 236 1 156 706 585 530 66 39 33 61 jaNeugestaltung des Finanzausgleichs Bearbeiten Im November 2001 schlug der Bundesrat eine Neugestaltung des Finanzausgleichs vor Sie war Teil einer umfassenden Foderalismusreform mit der die Mangel der foderalen Beziehungen behoben werden sollten Ausloser der Reform waren zwei Untersuchungen die zeigten dass der bisherige Finanzausgleich trotz beachtlichem Mitteleinsatz nicht zu einer Verkleinerung der finanziellen Kluft zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen gefuhrt hatte Durch die Anderung von 27 Verfassungsartikeln sollten in erster Linie die Aufgaben von Bund und Kantonen entflochten werden Ebenso sollte der Bund auf Antrag von Kantonen interkantonale Vertrage allgemein verbindlich erklaren oder Kantone zur Beteiligung an solchen Vertragen verpflichten konnen Mit einem indexbasierten Ressourcenausgleich sollten finanzschwache Kantone unterstutzt werden wahrend ein Lastenausgleich dafur sorgen sollte dass Kantone mit Berggebieten und Kernstadten nicht zu viele Sonderlasten tragen mussen Gegen die Vorlage setzten sich die linken Parteien ein da sie bei einem Wegfall von Bundessubventionen einen moglichen Leistungsabbau bei der Gleichstellung von Behinderten befurchteten Andererseits regte sich in Teilen der SVP Widerstand gegen die Mehrbelastung finanzstarker Kantone Letztlich nahmen fast zwei Drittel der Abstimmenden die Vorlage an wobei in den drei besonders steuergunstigen Kantonen Nidwalden Schwyz und Zug eine Nein Mehrheit resultierte in Zug betrug sie uber 80 Prozent 23 Neue Finanzordnung Bearbeiten Die 1993 in einer Volksabstimmung angenommene Finanzordnung war bis Ende 2006 befristet Damit verbunden war auch die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer die rund 60 Prozent der Einnahmen ausmachten Im Dezember 2002 schlug der Bundesrat dem Parlament deshalb eine neue Finanzordnung vor mit denen diese Kompetenz bis Ende 2020 verlangert werden sollte bei unveranderten Steuersatzen Das Parlament stimmte einstimmig zu setzte aber einige Anderungen durch In der Verfassung sollte festgeschrieben werden 5 Prozent des nicht zweckgebundenen Ertrags der Mehrwertsteuer fur die Pramienverbilligung in der Krankenversicherung zugunsten unterer Einkommensschichten einzusetzen Ebenso sollte bei der direkten Bundessteuer die Kapitalsteuer fur juristische Personen aufgehoben und der Hochstsatz der Gewinnsteuer bei 8 5 Prozent festgelegt werden Die Vorlage war weitgehend unbestritten Widerstand gab es nur von der PdA und von drei Kantonalparteien der SVP Fast drei Viertel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an einzig im Kanton Zug resultierte ein knappes Nein 24 Stammzellenforschungsgesetz Bearbeiten Im Fruhjahr 2002 befand der Bundesrat es sei an der Zeit die relativ neuartige Stammzellenforschung gesetzlich zu regeln Aus diesem Grund gab er einen Vorentwurf fur ein Bundesgesetz uber die Forschung an menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen in die Vernehmlassung Das Parlament beschloss den Geltungsbereich des Gesetzes auf die Gewinnung von Stammzellen und deren Erforschung zu beschranken Gleichzeitig verbot es die Entwicklung von Organismen die sich aus einer unbefruchteten Zellteilung entwickeln zur Gewinnung von Stammzellen Bei der Frage der eingefrorenen Embryonen beschloss es die Frist fur deren Vernichtung zu verlangern dazu sollte allerdings die schriftliche Einwilligung des betroffenen Paares erforderlich sein Gegen diesen Beschluss ergriff der Basler Appell gegen Gentechnologie das Referendum Unterstutzung erhielt er von Organisationen der Lebensrechtsbewegung von Rechtsaussenparteien den Grunen und der EVP Sie waren der Ansicht das Gesetz widerspreche fundamentalen ethischen Werten und verletze die in der Verfassung garantierten Grundrechte des Lebensschutzes und der Menschenwurde Ausserdem wurde das erst zwei Jahre alte Fortpflanzungsmedizingesetz das die Embryonenforschung verbietet bereits wieder hinfallig Die Befurworter argumentierten die Schweiz gerate bei einem Verbot dieser zukunftstrachtigen Forschung international in Ruckstand Die Forschung beschranke sich sowieso auf die bei einer assistierten Fortpflanzung als uberzahlig anfallenden Embryonen die sowieso keine Uberlebenschance hatten Fast zwei Drittel der Abstimmenden nahmen die Vorlage an 25 Literatur BearbeitenWolf Linder Christian Bolliger Yvan Rielle Hrsg Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 Haupt Verlag Bern 2010 ISBN 978 3 258 07564 8 Weblinks BearbeitenChronologie Volksabstimmungen mit allen Abstimmungen auf Bundesebene seit 1848 admin ch Swissvotes Datenbank zu den Schweizer Volksabstimmungen Universitat Bern Karten im Politischen Atlas der Schweiz Bundesamt fur Statistik Einzelnachweise Bearbeiten Vorlage Nr 504 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 30 November 2021 Vorlage Nr 505 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 30 November 2021 Vorlage Nr 506 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 30 November 2021 Brigitte Menzi Endstation Gotthard Avanti plus scheitert in allen Kantonen In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 639 640 swissvotes ch PDF 70 kB abgerufen am 30 November 2021 Manuel Graf Nach der Initiative Ja zu fairen Mieten scheitert auch der Gegenvorschlag In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 641 642 swissvotes ch PDF 66 kB abgerufen am 30 November 2021 Brigitte Menzi Brutales Sexualdelikt zeitigt politische Folgen Ja zur Verwahrungsinitiative In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 642 643 swissvotes ch PDF 69 kB abgerufen am 30 November 2021 Vorlage Nr 507 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 30 November 2021 Vorlage Nr 508 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 30 November 2021 Vorlage Nr 509 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 30 November 2021 Roswitha Dubach Vorwurf des Sozialabbaus zieht Deutliche Absage an die 11 AHV Revision In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 643 645 swissvotes ch PDF 70 kB abgerufen am 30 November 2021 Roswitha Dubach Klares Nein zu einer vorsorglichen Erhohung des Mehrwertsteuersatzes In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 645 646 swissvotes ch PDF 66 kB abgerufen am 30 November 2021 Roswitha Dubach Allianz von Kantonen und der Linken versenkt das Steuerpaket 2001 In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 646 647 swissvotes ch PDF 72 kB abgerufen am 30 November 2021 Vorlage Nr 510 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 30 November 2021 Vorlage Nr 511 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 30 November 2021 Vorlage Nr 512 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 30 November 2021 Vorlage Nr 513 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 30 November 2021 a b Yvan Rielle Die erleichterte Einburgerung fur Jugendliche scheitert zum dritten Mal In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 647 649 swissvotes ch PDF 71 kB abgerufen am 30 November 2021 Brigitte Menzi Dicke Post fur den Bundesrat Gewerkschaftsinitiative scheitert nur knapp In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 649 651 swissvotes ch PDF 67 kB abgerufen am 30 November 2021 Yvan Rielle Im vierten Anlauf Mehrheitsfahiger Kompromiss beim Mutterschaftsurlaub vom Volk angenommen In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 651 652 swissvotes ch PDF 69 kB abgerufen am 30 November 2021 Vorlage Nr 514 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 30 November 2021 Vorlage Nr 515 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 30 November 2021 Vorlage Nr 516 In Chronologie Volksabstimmungen Bundeskanzlei 2021 abgerufen am 30 November 2021 Yvan Rielle Finanzausgleich und Aufgabenteilung erhalten eine neue Architektur In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 652 653 swissvotes ch PDF 65 kB abgerufen am 30 November 2021 Roswitha Dubach Souveran stimmt der neuen Finanzordnung zu ohne zu wissen worum es geht In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 653 654 swissvotes ch PDF 65 kB abgerufen am 30 November 2021 Brigitte Menzi Trotz ethischen Bedenken Volk sagt Ja zur Stammzellenforschung In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 654 656 swissvotes ch PDF 68 kB abgerufen am 30 November 2021 Volksabstimmungen in der Schweiz 1848 1866 1872 1874 1875 1876 1877 1879 1880 1882 1884 1885 1887 1889 1890 1891 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1900 1902 1903 1905 1906 1907 1908 1910 1912 1913 1914 1915 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1933 1934 1935 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1944 1945 1946 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 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